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Silvia

§ 4 Publikationskosten in einem Verlagsvertrag

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

zur LLA Lektorats- und Literaturagentur gehört nun, nachdem man umgezogen ist, der Renaissance Verlag. Eine schmucke Website informiert über den Verlag, doch ich fand nirgends den § 4 Publikationskosten, den ich als Verlagsvertrag vorliegen habe und in dem folgendes zu lesen ist:

 

"Der Autor zahlt die Publikationskosten in Höhe von 3950,- Euro in zehn Raten (10 x 395,- Euro) oder in einer Rate (10 Freiexemplare extra) unmittelbar nach Rechnungseingang. Dieser erfolgt mit der Vertragszeichnung durch den Verlag unmittelbar nach Eingang der unterzeichneten Verträge durch den Autor."

 

Ich brauche euch wohl kaum zu fragen, was ihr dazu sagt und die Frage, ob ich den Vertrag unterschreiben soll, erübrigt sich wahrscheinlich auch. Es gibt einen Paragraph der für Publikationskosten des Autors steht?

 

Ich rege mich schon garnicht mehr auf >:(

doch eure Reaktion, würde mich schon interessieren....

 

(Link ungültig)

 

Viele Grüße Silvia

Die Trevelyan Schwestern - Jetzt geht es um Liebe

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Ich wurde von LLA angeschrieben und zwar im Rahmen eines Literaturwettbewerbs. Es wurden wohl Autoren angeschrieben, die zwar nicht die Gewinner seien, aber doch einen aussagekräftigen Text abgeliefert haben.

Das geschah während der hier viel diskutierten Lindbergh & Well Sache und ich habe ganz bewusst eine Textprobe meines Erstlings abgeschickt. Mal sehen, was passiert, obwohl ich es schon ahnte.

 

Gruß Silvia

Die Trevelyan Schwestern - Jetzt geht es um Liebe

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Silvi, was ist überhaupt deine Frage?

 

In einem Verlagsvertrag haben Kosten für den Autor generell nichts zu suchen.

 

Es ist eine Gebetsmühle, aber ich wiederhole mich gerne zum zigsten Mal:

 

Der VS hat gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels einen Mustervertrag erarbeitet. Der beantwortet alle Fragen darüber, was in einen solchen Vertrag hineingehört.

 

Zu finden hier im Forum unter "Branche" und dort gleich in der linken Navigation.

(Link ungültig)

 

Gruß,

 

Andreas

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Nun, eigentlich sollte es keine Frage, sondern eine Information (bzw. Warnung) sein. Ich finde, dass hier ist der passende Ort, um seinen Unmut zu teilen. Ich war schon für so manchen Hinweis, sowohl im positiven als auch negativen Sinn. den ich im Forum erhalten habe dankbar.

 

Gruß Silvia

 

P.S. von dem Mustervertrag wusste ich allerdings nichts. Danke!

Die Trevelyan Schwestern - Jetzt geht es um Liebe

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Na ja, wenn Du schreibst, dass Du wissen willst, was unsere Reaktion drauf aus - also gegen so was habe ich einen spitzen Stock. Vielleicht gibts hier aber noch wen, der mit schwereren Geschützen angemessener auf das "Angebot" reagieren kann. :s11

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Liebe Silvi,

 

ich persönlich gehe lieber den klassischen Weg. Ich schicke meine Arbeiten an Verlage, von denen ich ganz sicher weiß, dass sie kein Geld verlangen. Da ist die Qoute der Absagen natürlich um einiges höher, aber zumindest weiß man als Autor, dass man schreibtechnisch wohl noch nicht ganz so ausgereift ist, wie man dachte.

 

Der gute Andreas Eschbach hat mir mal gesagt:

 

"Man muss sich durch einen risiegen Reisberg fressen, um ins Schlaraffenland zu kommen. "

 

 

in diesem Sinne

LG

Nati

Wer die Flinte ins Korn wirft sollte aufpassen, dass er kein blindes Huhn damit erschlägt.

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Liebe Nati,

 

auch ich kenne die wunderbaren Tipps von Andreas Eschbach, ein ausgesprochen netter Mensch.

 

Danke für die nette Antwort und ja, diesen Weg gehen ich natürlich auch und auf das Anschreiben dieser Agentur, habe ich nur reagiert, weil ich mir sowas schon dachte.

 

Für das Forum, dass sich ja auch ausgiebig und durchaus erfolgreich mit Lindbergh & Well beschäftigt hatte, fand ich, es sei eine passende Information.

 

Es fallen so viele Autoren auf sowas rein, das will man kaum glauben....

 

Liebe Grüße

Silvia

Die Trevelyan Schwestern - Jetzt geht es um Liebe

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Liebe Silvi,

 

ich wollte dir keines Wegs zu nahe treten. Wenn das so rüber kam dann entschuldige bitte. ;):s17

 

Es fallen so viele Autoren auf sowas rein, das will man kaum glauben....

 

Ja das ist in der Tat erschreckend. Dabei sollte man meinen, das durch www und andere Medien doch zumindest die die Schreiben es langsam wissen sollten. Aber vielleicht ist der Drang nach Veröffentlichung bei einigen so groß, dass sie sich nicht die Zeit nehmen lieber einmal mehr zu schauen.

 

LG

Nati

Wer die Flinte ins Korn wirft sollte aufpassen, dass er kein blindes Huhn damit erschlägt.

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Hallo zusammen,

 

irgendwie finde ich die Idee Publikationskosten in einen Verlagsvertrag unterzubringen als Schriftsteller für wundervoll widersprüchlich- und halte das als Laie auch für rechtlich bedenklich. (Von allen anderen Dingen einmal abgesehen, die schon erwähnt wurden.)

Denn ein Verlagsvertrag kommt vom verlegen, was nichts anderes bedeutet, dass jemand das wirtschaftliche Risiko dafür übernimmt das Produkt eines anderen zu vertreiben. Wenn das wirtschaftliche Risiko aber vom Produkthersteller übernommen wird, frage ich mich, ob es sich überhaupt um einen Verlagsvertrag handeln kann?? Dann müsste es, für mich als Laie zumindest, eher um einen Dienstleistungsvertrag handeln, weil hier ja eine Dienstleistung angeboten wird- der Vertrieb eines Produkts ohne wirtschaftliches Risiko. Dementsprechend ist die Bezeichnung Verlagsvertrag somit freundlich gesagt ein Euphemismus. Oder anders gesagt: Ein Widerspruch... und zwar ein bewusst gewählter.

 

Gruss

 

Thomas

"Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho

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Liebe Nati,

 

du bist mir in keinster Weise zu nahe getreten, es besteht kein Grund sich zu entschuldigen.

 

LG Silvia

Die Trevelyan Schwestern - Jetzt geht es um Liebe

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