(Ulrike) Geschrieben 27. Februar 2008 Teilen Geschrieben 27. Februar 2008 Bestimmt schon hundertmal gefragt, aber meine Suche zeigt keinen Treffer. Wie ist das mit Songtexten im Buch? Darf man, darf man nicht? Wann darf man und wie? Einen Titel angeben sollte gehen (Sie hörte xxx) Aber meine Prota bekommt eine CD zugeschickt und der Text ist wichtig. LG Ulli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Monika) Geschrieben 27. Februar 2008 Teilen Geschrieben 27. Februar 2008 Hallo Ulli, die Songtexte in meinen Romanen wurden extra für das Buch geschrieben. Da gab es mit den Rechten keine Probleme. In einem anderen Roman habe ich den Songtext eines Sindarin-Lied abgedruckt, das aus dem Internet stammt. Dazu habe ich mir schriftlich die Genehmigung der Texterin gebe lassen. Sie wurde als Urheberin im Anhang genannt und erhielt auch ein Belegexemplar. Ich würde so einen Text nie ohne Genehmigung der Urheber abdrucken. Liebe Grüße Monika Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Ulrike) Geschrieben 27. Februar 2008 Teilen Geschrieben 27. Februar 2008 Hmm .. also über die Plattenfirma gehen? Oder vielleicht erst mal den Agenten fragen? Er müsste das doch wissen, oder? Oder könnte auch sagen, dass es ein No-Go ist ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(ChristineB) Geschrieben 27. Februar 2008 Teilen Geschrieben 27. Februar 2008 Hallo Ulli, in meinen Büchern kommen auch immer wieder einmal Songtexte oder zumindest -zeilen vor und nach Aussage meiner Lektorin darf man die einfach einarbeiten, "wenn sie für den Verlauf der Handlung wichtig sind". Bestimmt kann dir dein Agent da Genaueres zu sagen. LG, Christine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Ulrike) Geschrieben 27. Februar 2008 Teilen Geschrieben 27. Februar 2008 Agent sagt: machen und dann Verlag informieren. Der Verlag hat eine Rechtsabteilung, die weiß dann, was zu machen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Monika) Geschrieben 27. Februar 2008 Teilen Geschrieben 27. Februar 2008 Wenn schon ein Verlag mit im Spiel ist, ist das natürlich der beste Weg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(BettinavC) Geschrieben 27. Februar 2008 Teilen Geschrieben 27. Februar 2008 Ich lasse gerade meine Protagonistin den Refrain von Marilyn Monroes "I wanna be loved by you ... by you and nobody else but you...." singen. Meiner Meinung nach ist es Allgemeinbildung, diesen Text zu kennen, genau wie Songs von den Beatles, bestimmte Bibelstellen oder Hamlets "Sein oder nicht Sein ... " Solange man das Ganze nur anreißt, also nicht vollständig ins Buch stellt, sollte es keine Probleme mit etwaigen Rechten geben. Aber die anderen haben natürlich Recht: Wenn man die Möglichkeit hat, die Rechtsabteilung seines Verlages um Rat zu fragen, sollte man das auf jeden Fall tun. Liebe Grüße, Bettina Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(MichaelM) Geschrieben 28. Februar 2008 Teilen Geschrieben 28. Februar 2008 Zitat meiner Ravensburger-Programmchefin: "Wir haben einleitend für Buch XXX einen Songtext von XXX abgedruckt und mussten dafür (für die Lizenz) richtig, richtig tief in die Tasche greifen!" Auch bei Sontexten, Liedstrophen, Zitaten usw. gilt: alles was jünger ist als 90 Jahre, kann ziemlich schnell ziemlich teuer werden. Mit der Lizenz ist's bereits teuer, ohne Lizenz tut's dann richtig weh. Es gab mal eine Autorin, die ihren jeweiligen Kapiteln vollständige Songtexte von Tori Amos vorangestellt hatte. Dafür hat sie dann auch ganz schön bluten müssen, ebenso wie der Verlag. Kurze Einzelstrophen innerhalb der Texte sind dagegen ein legales Stilmittel. Das Nine Inch Nails-Zitat, das ich als Motto Morphogenesis vorangestellt hatte, wurde nur deshalb nicht "gebrandmarkt", weil es kein zusammenhängendes Zitat ist, sondern eine Collage aus drei verschiedenen Liedabschnitten (des selben Songs). Grundsätzlich gilt: Vorsicht beim unbedachten Gebrauch von Zitaten und Songtexten! Die Anwalts-/Copyright-/Prozess-Infrastruktur ist dank Internet ein bodenloser Sumpf geworden. Songtexte, die älter sind als 90 Jahre, liegen nicht mehr unter Copyright von Künstlern (oder ihren Erben). Siehe: Projekt Gutenberg. Grüße, Michael Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ChristineN Geschrieben 28. Februar 2008 Teilen Geschrieben 28. Februar 2008 Hallo, warum nicht einfach zitieren? Wie bei wissenschaftlichen Arbeiten. Wenn man im Anhang schreibt, aus welchem Lied, von welchem Künstler der Textauszug stammt, kann doch nichts falsch sein. Oder? mlG Christine Information zu Christine Neumeyer Mein Youtube Kanal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(MichaelM) Geschrieben 28. Februar 2008 Teilen Geschrieben 28. Februar 2008 warum nicht einfach zitieren? Auch ein "einfaches Zitieren" läuft heute, im Netzzeitalter, leider unter "geistiger Diebstahl" und verstößt gegen geltendes Urheberrecht. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit gerne nochmal an diese Geschichte hier: (Link ungültig) Grüße, Michael Ich muss mich übrigens selbst verbessern: es sind 70 Jahre, keine 90 ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BarbaraS Geschrieben 28. Februar 2008 Teilen Geschrieben 28. Februar 2008 Es ist rechtlich aber wirklich ein Unterschied, ob man ganze Werke (hier: Liedtexte) online stellt oder kurze Passagen zitiert. Außerdem ist es m.W noch ein Unterschied, ob die Zitate rein schmückend eingesetzt werden oder für die künstlerischen Ziele des Textes notwendig sind. Wenn man dann noch den Verlag informiert, so dass die Rechtabteilung einen Blick drauf wirft, kann doch eigentlich nichts mehr passieren, oder? Schöne Grüße Barbara die auch gerade Liedtexte einplant Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Monika) Geschrieben 28. Februar 2008 Teilen Geschrieben 28. Februar 2008 Wie beim Sindarin stellt sich wohl auch hier die Frage des: Allgemeinen Kulturguts. Wenn es ein solches ist, greift das Urheberrecht nicht. So war es jedenfalls bei mir mit der Sprache der Elben. Aber dafür gibt es ja schließlich die Rechteabteilung im Verlag. Liebe Grüße Monika Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(ChristineB) Geschrieben 28. Februar 2008 Teilen Geschrieben 28. Februar 2008 Was mir jetzt eben noch wieder einfällt: In ihrem Jugendbuch "Kein Engel weit und breit" bringt Heidi Hassenmüller ständig Zeilen aus "Angels" von Robbie Williams und der Verlag scheint damit kein Problem zu haben ... Gruß, Christine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thomas R. Geschrieben 28. Februar 2008 Teilen Geschrieben 28. Februar 2008 Hallo zusammen, so wie ich das mit dem Urheberrecht verstanden habe (keine Rechtsberatung), gilt bei der Verwendung von Songtexten die gleichen Regeln wie bei anderen urheberrechtlich geschützten Texten. Erlaubt ohne gesonderte Erlaubnis ist nur das Kurzzitat: Kurzzitat bedeutet, dass einzelne Sätze oder Gedankengänge aus einem Songtext herausgelöst werden und in einen anderen Text eingearbeitet. (Also sind Titel und Name des Sängers immer erlaubt.) Bedingung ist die Nennung des Urhebers, das das Zitat einer Beziehung zur eigenen Leistung stehen muss- ein Kurzzitat ohne Zusammenhang darf nicht verwendet werden, weil es sonst kein Zitat mehr ist- und das nur soviel zitiert wird, wie für den Gedankengang nötig. Dementsprechend ist schon beim Kurzzitat reichlich Gesprächsbedarf: Oft ist es dann einfacher bei längeren Zitaten beim Urheber anzufragen, um eine Klage auszuschließen. Ein Großzitat, also z.B.ein kompletter Songtext oder längere Passagen aus fremden Texten, ist nur bei wissenschaftlichen Arbeiten zulässig und wenn der zitierte Text schon veröffentlicht ist. Ansonsten muss bei einem Großzitat immer die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden- der dafür auch eine Gebühr verlangen kann. Denn hier wird eigenständiger Text in einen anderen Text eingearbeitet, und das ist durch das Zitatrecht nicht abgedeckt. Dauer des Urheberrechts ist übrigens nicht 70 Jahre, sondern 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Somit darf man eigentlich recht wenige Songtexte im Großzitat übernehmen und muss vorher nachschauen, ob und wann der betreffende Verfasser verstorben ist. Gruss Thomas "Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Ulrike) Geschrieben 28. Februar 2008 Teilen Geschrieben 28. Februar 2008 Ich danke euch allen. Ich hab jetzt nur zwei Songzeilen genommen und den Rest gelöscht. Das Lied,das ich verwenden möchte ist auch Filmmusik, schon einige Jahre alt. Ich hab jetzt den Titel und auch den Sänger rausgenommen. Ich werde das natürlich auch dem Verlag expliziet sagen. LG Ulli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Ulrike) Geschrieben 3. März 2008 Teilen Geschrieben 3. März 2008 Jetzt bin ich aber absolut verunsichert. Darf ich schreiben, dass ein Lied von Suzanne Vega im Hintergrund läuft? Auch den Titel nennen oder geht das nicht? ... das darf ich doch, ohne großes Lizenzgedöns zu haben ... Unsicher Ulli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(MichaelM) Geschrieben 3. März 2008 Teilen Geschrieben 3. März 2008 JDarf ich schreiben' date=' dass ein Lied von Suzanne Vega im Hintergrund läuft? Auch den Titel nennen oder geht das nicht? [/quote'] Hallo Ulli, natürlich geht das, auch mit Titel, und zweifellos auch mit ein, zwei Zeilen aus den Lyrics. Bei Songtexten ist es wie mit allen übrigen geistigen Eigentümern - ausgenommen davon sind Zitate im "vom Urheberrecht erlaubten Umfang". Es gilt dabei nun auzuloten, wo der Eigentümer/Urheber bzw. seine Vertreter die Parameter für besagten "erlaubten Umfang" festgelegt haben, denn das ist von Land zu Land verschieden. Ein Agent oder die Rechtsabteilung eines Verlages sollte dies aber problemlos herausfinden können. Grüße, Michael Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...