Julia Geschrieben 21. Februar 2008 Teilen Geschrieben 21. Februar 2008 Hallo, ich habe dunkel in Erinnerung, dass wir das schon einmal besprochen haben, aber ich finde den entsprechenden Thread nicht. Folgende Frage: Man kann grundsätzlich Sachliteratur von der Steuer absetzen - Belletristik aber für gewöhnlich nicht. Gilt das auch für Autoren? Wenn ich bspw. historische Romane schreibe, muss ich auch historische Romane lesen, um "up-to-date" zu sein. Das mache ich dann nicht (nur) aus Vergnügen in meiner Freizeit, sondern das ist Teil meines Berufs als Autorin. Kann ich darum auch Belletristik auch "meinem" Genre absetzen? Wie verfährt ihr diesbezüglich? Liebe Grüße, Julia www.juliakroehn.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrea S. Geschrieben 21. Februar 2008 Teilen Geschrieben 21. Februar 2008 Selbstverständlich ist "Marktforschung" für uns Autoren notwendig. Ich betrachte das als berufliche Weiterbildung und setze auch Belletristik (Quittung mit Titel) ab. Gruß Anna Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Sebastian) Geschrieben 21. Februar 2008 Teilen Geschrieben 21. Februar 2008 Ich glaube, wer historische Romane schreibt, muss historische Romane auch absetzen können. Das muss man zur Not mit Nachdruck beim Finanzamt vertreten. Sonst könnte ja kein Romanautor der Welt seine Recherche absetzen. Problematisch ist es immer, wenn man fast kein Geld mit seinen Büchern verdient, aber viele Bücher absetzen will. Denn man muss die Absicht Gewinn machen zu wollen nachweisen. Also spätestens nach fünf Jahren als Newcomer. Sonst denkt das Finanzamt, man möchte sein Hobby von der Steuer absetzen. Wer viel Geld mit Büchern verdient, kann bestimmt alle Bücher absetzen, die gekauft werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MelanieM Geschrieben 21. Februar 2008 Teilen Geschrieben 21. Februar 2008 Ich habe schon romanähnliches als Fachbuch bei der Steuer abgesetzt, wenn ich es im psychiatrischen Bereich verwendet habe. Ich habe nur darauf geachtet, dass mir die Buchhandlung dann eine Quittung gab, auf der "Fachliteratur" stand. Da stand dann auch der Titel drauf, aber es hat nie Probleme gegeben und wurde anstandslos anerkannt. Bei Berufsautoren müsste das andersrum doch auch gehen. Gruß, Melanie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kokopelli Geschrieben 21. Februar 2008 Teilen Geschrieben 21. Februar 2008 Hallo Julia, ich gebe immer sämtliche gekauften Romane an und bisher hat noch nie jemand gemeckert. (Gut, ich komme damit auch auf höchstens 400 Euro im Jahr. ) Viele Grüße, Michelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Kirsten) Geschrieben 22. Februar 2008 Teilen Geschrieben 22. Februar 2008 Ich gebe auch immer alle Romane an, ob historisch oder Thriller, ohne Unterschied alles. Bisher hat sich niemand beschwert. 2006 bin ich auf ca. 1500 Euro gekommen (war aber auch viel Fachliteratur dabei). Ich sehe das wie AnnaS. LG Kirsten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruth Geschrieben 22. Februar 2008 Teilen Geschrieben 22. Februar 2008 Die Frage habe ich unserem Steuerberater auch gestellt. (Bei mir ging es um Kinderbücher.) Er hat den wertvollen Tipp gegeben, dass man auch die Quittungen der Belletristik aufheben sollte, die man privat gekauft hat. So kann man im Zweifelsfall nachweisen, dass man das getrennt behandelt und nicht einfach unter dem Deckmäntelchen der Autorenschaft sein ganzes Bücherregal absetzt. Fand ich clever. Lieben Gruß Ruth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...