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(JoergenNord)

Titelschutz

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Eine (bzw. mehrere) Frage(n) zum Thema Titelschutz:

 

Wenn ein Buch nicht mehr lieferbar ist, nicht neu aufgelegt wird, und der Autor seine Rechte zurückgefordert hat, was passiert mit dem Titel?

 

Wem gehört er? Dem Urheber (= Autor), der ihn sich ausgedacht hat? Dem Verlag, der dafür Titelschutz beantragt hat? Oder ist der Titel mit Ende des Buches (= Ende der Verwertung) wieder frei für alle zugänglich?

 

Wer kennt sich rechtlich aus? Fällt der Titel eines Buches unter das Urheberrecht?

Gibt es Fristen einzuhalten, bis er wieder verwertet werden darf?

 

Danke für jede Info!

 

Grüße,

Joergen  8-)

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Ich habe schon erlebt, dass es zwei Bücher unter demselben Titel gibt (unterschiedliche Romane, unterschiedliche Autoren), wobei es zählte, wer der Autor ist, so dass Titel + Autor die zusammengehörige "Marke" waren. Aber ob das rechtlich auch so ist, weiß ich nicht.

Bei Fachbüchern ist es oft so. In der Medizin z.B. werden die Bücher nicht nach Titel, sondern nach Autor geordert, weil sie alle gleich heißen ;).

 

Gruß, Melanie

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Der Titelschutz ist nicht so weit gehend wie z. B. der Markenschutz.

Mein Roman 'Alles bleibt anders' sollte ursprünglich 'Das Vierte Reich' heißen; von Ravensburger ist bereits ein Roman namens 'Das Vierte Reich' auf dem Markt. Da sich beide Romane im Themenkreis 'Nationalsozialismus' bewegen, hat Ravensburger auf seine älteren Rechte gepocht.

Unter 'Alles bleibt anders' ist ebenso bereits ein Buch auf dem Markt (von Lübbe), da es sich dabei aber um einen Ratgeber zu Schwangerschaften handelt und somit keine Verwechslungsgefahr besteht, stellte dies kein Problem dar.

 

S.

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Ich kenne es so: ist ein Buch nicht mehr lieferbar, ist auch der Titel frei.

 

Das scheint mir eigentlich auch pragmatisch. Was nützt es, einen Titel zu sperren, wenn das Werk nicht mehr nachgelegt wird.

 

Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Hallo Joergen,

 

der Titel gehört m. E. dem Rechteinhaber des Buches. Nachdem du die Rechte zurück bekommen hast, geht der Titel damit automatisch auch zu dir über. Nachdem dein Buch bereits mit diesem Titel erschienen und verkauft worden ist, kann niemand diesen Titel mehr verwenden, es sei denn, der Inhalt eines anderen Werkes gibt keinerlei Anlass zu einer Titelverwechslung.

 

Ich habe gerade im MarkenG nachgeschaut (wozu der Titelschutz gehört). Es gibt keinen eigenen § dafür. Vermutlich deshalb, weil der Fall so klar ist.

 

Dein jetziger Verlag, der dir die Rechte zurück gegeben hat, kann den Titel deines Buches nicht für ein anderes Werk benutzen. Was sollte "dein" Titel also für einen Wert für ihn haben? Du kannst dein Buch beruhigt einem anderen Verlag anbieten.

 

Gruß

Klaus

 

Übrigens habe ich diese Fragestellung in meinem über 30jährigen Verlagsleben nie gehört.

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Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!

 

Grueße,

Joergen, wesentlich schlauer als vorher 8-)

 

 

@ KlausB: Irgendwann ist halt immer das erste Mal. ;)  

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