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Ruth

Hier auch: Garantiehonorar

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Ihr Lieben, Erfahrenen,

 

wenn ich nicht völlig schief gewickelt bin, gibt es zwei Arten von Vorschüssen: Garantiehonorare, die - wer hätte es gedacht - garantierte Einnahmen sind und solche, die bei nicht erreichter anvisierter Verkaufszahl (teilweise) zurückgezahlt werden müssen.

 

Ich kenne ihn noch nicht, aber ich fürchte, mein ins Haus stehender Vertrag wird kein Garantiehonorar vorsehen. Nun ist meine Frage an Euch, wie kribbelig mich das machen sollte? Hat irgendwer schon mal erlebt, dass er einen Tel des Vorschusses zurückzahlen musste? Oder kalkulieren die Verlage da auf Nummer Sicher?

 

Ich überlege, ob es mir nicht lieber wäre, einen etwas niedrigeren Vorschuss auszuhandeln, dafür aber als Garantiehonorar. Schwachsinn?

 

Für einen Rat dankbar,

 

Ruth

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Hallo Ruth,

 

mir ist der Fall, dass ein Vorschuss zurückgezahlt werden muss, noch nie zu Ohren gekommen.

Woher hast Du die Info?

 

Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Mmmh,

 

ist das nicht theoretisch immer so, wenn kein Garantiehonorar vereinbart ist? Da heißt es doch immer sinngemäß, dass der Vorschuss mit den Ansprüchen des Autors verrechnet wird. Was im Klartext heißt, wenn nicht genug Ememplare verkauft werden, um den Vorschuss abzudecken, müsste der Rest zurückgezahlt werden.

 

Oder steh ich völlig auf'm Schlauch?

 

Ruth

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Hallo Ruth,

 

stimmt schon so. Wenn es kein garantierter, nicht rückzahlbarer Vorschuss ist, und du mit den Buchverkäufen unter der Höhe des Vorschusses bleibst (bis zur Einstellung des Buches, denn so lange es existiert wird immer mit dem Vorschuss verrechnet), dann müsstest du einen eventuell mehr ausbezahlten Vorschuss zurück zahlen.

 

Beim garantieren Vorschuss musst du das nicht.

 

Liebe Grüße

Brigitte

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Jau, stehst Du!

:)

 

Üblich ist, dass der Vorschuss garantiert wird. Also X.000 Euro bekommt der Autor, die - siehe dort - nach gewissen Annahmen kalkuliert sind. Also z.B. 5% vom Netto-Ladenpreis bei einer Auflage von Y0.000 verkauften Exemplaren.

 

Die Einnahmen aus den ersten Y0.000 verkauften Büchern werden also gegen das Garantiehonorar verrechnet, bis zu diesem Zeitpunkt gibt es keine Tantiemen für den Autor.

 

Vom Y0.001 Exemplar an erhält der Autor seine 5% von jedem verkauften Buch.

 

Bleibt der Verkauf unter den Y0.000 Exemplaren, bleibt der Verlag auf dem Verlust sitzen, der Autor muss nicht zurückzahlen und kann sich auf seinem Honorar ausruhen. Tantiemen bekommt er allerdings nie.

 

Kurzum, mit einem hohen Garantiehonorar geht ein Verlag ein großes finanzielles Risiko ein, der Autor nicht.

Er geht allerdings das Risiko ein, keinen weiteren Vertrag bei diesem Verlag zu bekommen ;)

 

Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Liebe Anna,

 

was du erklärt hast, ist das Garantiehonorar. Meine Frage bezog sich aber auf den Fall, dass der Vorschuss nicht garantiert ist.

 

Lieben Gruß,

 

Ruth

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@Christa: Was immer der Verlag an Einnahmen aus dem Werk erzielt, beispielsweise aus Zeitungsabdrucken, Lizenzen, Hörbuchausgaben und natürlich Verkäufen, ist zunächst gegen das Garantiehonorar zu verrechen, dann erst, wenn das überschritten wird, gibt's Knete für den Autor.

 

@Ruth: Ich kenne keine nicht garantierten Vorschüsse. Woher hast Du die Info, dass es solche geben könnte?

 

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Liebe Ruth,

 

ich habe auch noch nie von zurückzahlbaren Vorschüssen gehört. Sollte dein Verlag dir aber in der Tat so etwas anbieten - was mich wundern würde - so würde ich diesen Vertrag so nicht unterschreiben. Letztlich weißt du ja nicht, wie sich das Buch verkaufen wird und wie viel du auf die Seite legen musst, um zurückzuzahlen. Du hättest also rein überhaupt nichts von einem solchen Vorschuss, da du erst nach der jährlichen Abrechnung wüsstest, wie viel du behalten darfst. Wozu dann ein Vorschuss?

 

Ich vermute aber, du hast da was falsch verstanden, und ich schick dir auch gleich noch eine PN.

 

LG Luise

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Ich kenne die Klausel durchaus, die Ruth aufführt, auch wenn ich ihre Realisierung, d.h. die Rückzahlung nie erlebt habe. Sie ist im Übrigen auch selten(er). Der Verlag gewährt den Vorschuss natürlich nie in Höhe eines eventuellen Garantiehonorars. sondern etwa so, wie Banken eine Hypothek für ein Haus oder eine Wohnung kalkulieren.

 

Falls Ruth diese Klausel im Vertrag hat, wird der Verlag vielleicht 30-50% des von ihm erwarteten Honorars als Vorschuss bezahlen, mehr sicherlich nicht.

 

Selbstverständlich ist ein Garantiehonorar grundsätzlich besser, weil sich der Verlag dann mehr anstrengen muss - und wahrscheinlich mehr dabei für Ruth herausspringt, sofern sie das überhaupt verhandeln darf.

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Hallo,

 

Wozu dann ein Vorschuss?

 

Weils ein nettes Taschengeld ist ;D. Allerdings sollte man wirklich so kalkulieren das es eher unwarscheinlich ist das man u.U. was zurückzahlen müsste.

 

Allerdings sind solche Vorschüsse ( quasi als Darlehen vom Verlag an den Autor ) durchaus üblich soweit ich weiß und auch so in diversen Musterverträgen zu finden. Sie werden dann halt bei der eigentlichen Honorarabrechnung abgezogen, oder man muss halt was zurückzahlen wenn die Verkaufszahlen nicht an den Vorschuss rankommen - was ich allerdings auch noch nicht gehört habe das es so gekomme ist.

 

Gruß

Judith

Linda Belago - Im Land der Orangenblüten (BL 2012) - Die Blume von Surinam (BL 2013)- Insel der blauen Lagunen (MTB 2015)

Judith Knigge - Die Sonne von Sannar (BL 2014)

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Was heißt dann aber der Passus:

"Der Vorschuss ist mit allen Ansprüchen der Verfasserin gegen den Verlag verrechenbar und aufrechenbar"?

 

Der ist ganz böse! Wenn du da nicht aufpasst, kann das bedeuten, dass nicht nur mit dem Honorar des betreffenden Buches (Buchverkäufe, Lizenzen, etc.), sondern - wenn das nicht ausgereicht hat - auch mit den Honoraren aus anderen Büchern, die man beim selben Verlag macht, verrechnet wird. So eine Klausel würde ich generell aus dem Vertrag streichen lassen.

 

Ja, es gibt rückzahlbare Vorschüsse. In meinem ersten Vertrag hatte ich so einen (auch wenn es nie zu einer Rückzahlung gekommen ist).

 

LG

Brigitte

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"Der Vorschuss ist mit allen Ansprüchen der Verfasserin gegen den Verlag verrechenbar und aufrechenbar"?

 

 

Das sollte besser so heißen: Der Vorschuss ist mit allen Ansprüchen der Verfasserin gegen den Verlag AUS DIESEM VERTRAG verrechenbar und aufrechenbar.

 

Sonst kann es nämlich passieren, dass ein Buch-Flop gegen einen Buch-Topseller im selben Verlag aufgerechnet wird und man deswegen auch vom Buch-Topseller nie Geld sieht.

 

LG Luise

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Das sollte besser so heißen: Der Vorschuss ist mit allen Ansprüchen der Verfasserin gegen den Verlag AUS DIESEM VERTRAG verrechenbar und aufrechenbar.

 

Stimmt, das sollte so formuliert sein. Obwohl ich in der Praxis - hab gerade nachgeschaut - auch schon die andere Formulierung im Vertrag hatte, und nie jemand auf die Idee gekommen ist, gegen andere Werke zu verrechnen.

 

Streichen kann man diese allgemein übliche und richtige Passage natürlich nicht, nur die Ergänzung einfügen, dann stimmt es schon.

 

Übrigens werden in meinen Verträgen Vorschuss und Garantiehonorar als Synonyme behandelt. Vielleicht liegt hierin die Verwirrung, die sich eben breitmacht?

"Der Vorschuss gilt als Garantiehonorar, gegen das sämtliche Einkünfte aus diesem Vertrag verrechnet werden und das ... nicht zurückzuzahlen ist."

 

@Brigitte: Die Verlage sind nicht nur die Bösen.

 

Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Hallo Ruth,

 

im Normvertrag ist das ausdrücklich geklärt, und so sollte es auch sein, damit keine Streitigkeiten über Wortbedeutungen entstehen könnten:

 

3. Auf seine Honoraransprüche - einschließlich der Ansprüche aus § 5 - erhält der Autor

einen Vorschuß in Höhe von DM / EURO ............... Dieser Vorschuß ist fällig

zu ... % bei Abschluß des Vertrages,

zu ... % bei Ablieferung des Manuskripts gemäß § 1 Absatz 1 und § 6 Absatz 1,

zu ... % bei Erscheinen des Werkes, spätestens am ...........

 

4. Der Vorschuß gemäß Absatz 3 stellt ein garantiertes Mindesthonorar für dieses Werk dar.

Er ist nicht rückzahlbar, jedoch mit allen Ansprüchen des Autors aus diesem Vertrag verrechenbar.

(Hervorhebung von mir)

Der Zugang zu Normverträgen ist unter den Quicklinks (linke Navigation) im Branchen-Bereich zu finden. Beziehungsweise hier:

 

(Link ungültig)

 

Gruß,

 

Andreas

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@Brigitte: Die Verlage sind nicht nur die Bösen.

 

Nein, sind sie nicht. Ich habe sogar einen Verlag, bei dem ich mich ausgesprochen wohl und sehr gut aufgehoben fühle. Das bedeutet aber nicht, dass ich blauäugig durch die Welt gehen muss. Denn nur, weil mir etwas bei meinem Verlag nicht passiert ist, bedeutet es nicht, dass es nicht irgendwann und irgendwo passieren kann. Und lieber schließe ich so etwas durch Änderung oder Streichung von Vertragsklauseln von vorne herein aus, als dass ich dann hinterher groß am Jammern bin, wenn dann mal was passiert und das Kind im Brunnen liegt.

 

 

LG

Brigitte

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Das sollte besser so heißen: Der Vorschuss ist mit allen Ansprüchen der Verfasserin gegen den Verlag AUS DIESEM VERTRAG verrechenbar und aufrechenbar.

 

Dann werde ich darum bitten, das noch einzufügen oder noch besser:

"Der Vorschuss gilt als Garantiehonorar, gegen das sämtliche Einkünfte aus diesem Vertrag verrechnet werden und das ... nicht zurückzuzahlen ist."

 

Danke für den Hinweis!

 

Christa

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Hallo Andreas,

 

vielen Dank für deinen Verweis auf den Normvertrag.

 

Was tut man aber, wenn der Normvertrag nicht als Grundlage genommen wird? Hier stellt sich für den Debutanten die Frage, ob er sich traut, zu verhandeln oder nicht. Als Grundlage hat man ja nur das, was der Verlag anbietet.

 

Ich denke, ich werde jetzt erst Mal in den sauren Apfel beißen und unterschreiben, was kommt. (jaja, ich lese es vorher durch!) Und wenn sich das Buch dann gut verkauft, kann man bei Folgeverträgen vielleicht bessere Konditionen aushandeln.

 

Danke an alle Antworter und einen lieben Gruß

 

Ruth

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Was tut man aber' date=' wenn der Normvertrag nicht als Grundlage genommen wird? Hier stellt sich für den Debutanten die Frage, ob er sich traut, zu verhandeln oder nicht. Als Grundlage hat man ja nur das, was der Verlag anbietet.[/quote']

 

Hallo Ruth,

 

das genau ist die schon häufiger diskutierte Frage nach der Abwägung von Selbstbild, Selbstbewusstsein, Verhandlungsgeschick und -willen, Eitelkeit, Stolz und dem Drang, endlich veröffentlich zu werden.

 

Der Normvertrag ist dazu da, sich daran zu orientieren und ist gemeinsam mit dem Börsenverein des Buchhandels ausgearbeitet worden. Du zeigst, dass du ein professioneller und informierte Autor bist, wenn du diesen herbeiziehst und über seine Paragraphen diskutierst. Wenn ein Verlag diesen in wesentlichen Punkten ablehnt, würde ich als Autor eine Zusammenarbeit ablehnen. Dafür gibt es diesen Vertrag, als einen "Mindestschutz" für uns Autoren.

Dich bewusst diesem zu entziehen, steht dir natürlich frei.

 

Im Übrigen sind das aber auch alles Themen, für die es Literaturagenten gibt. Wenn dir bereits ein Angebot vorliegt, sollte es dir leichter fallen als üblich, einen Agenten zu finden.

 

Gruß,

 

Andreas

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