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Gerswid

Verlagsvertrag Bilderbuch/Vorlesegeschichten

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Guten Morgen zusammen,

ich habe mal eine Frage zu einer Klausel in meinem Vertrag.

Dort steht: "Beabsichtigt die Autorin ein Werk herauzugeben, dass mit dem ...Werk konkuriert, so wird sie den Verlag darüber informieren und in Absprache mit dem Verlag darüber entscheiden."

Ich darf auf jeden Fall kein Konkurrenzwerk ohne Genehmigung des Verlages herausgeben.

 

Wie gehe ich denn jetzt damit um? Sollte ich so etwas akzeptieren oder nicht? Was genau heißt denn Konkurrenzwerk und wie dehnbar ist im Zweifelsfall dieser Begriff?

Für Tipps wäre ich dankbar.

 

Viele Grüße

Gid

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Guten Morgen, Gid,

 

den Passus kenne ich auch. Aber im Grunde heißt es, wenn Du ein Bilderbuch über Trennung oder ein Töpfchen-Buch mit Verlag A machst, dass Du das nur in Rücksprache mit Verlag A auch mit Verlag B machen darfst. Verlag A ist ja auch daran gelegen, dass es nicht plötzlich eine Töpfchen-Buch-Schwemme von Gid gibt. ;-)

 

Liebe Grüße

Juliane

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Liebe Gid,

 

es ist genau, wie Juliane sagt. Es geht darum, dass du nicht zum selben Thema ein gleichartiges Buch herausbringst (womit du dir übrigens letztlich auch selbst Konkurrenz machen würdest). Beispiel: Du hast für Verlag A ein reichhaltig illustriertes Vorlesebuch mit Drachengeschichten geschrieben. Wenn Verlag B, der ebenfalls reichhaltig illustrierte Vorlesebücher veröffentlicht, dir den Auftrag gibt, für diese Reihe ebenfalls Drachengeschichten zu schreiben, dann würde der Vertragspassus greifen. Kein Problem wäre es dagegen, ein paar Geschichten für die Anthologie mit Drachengeschichten zu schreiben, die Verlag C herausgibt. Oder ein Erstleserbuch für Verlag D, in dem ein Drachen die Hauptrolle spielt. Ebensowenig wäre es ein Problem, für Verlag E ein reichhaltig illustriertes Vorlesebuch mit Rittergeschichten zu schreiben (in dem darf dann auch mal ein Drachen vorkommen). Was ich sagen will: Ein Konkurrenzwerk ist dann ein Konkurrenzwerk, wenn es wirklich gleichartig ist. Genau dasselbe Thema behandelt, dieselbe Zielgruppe anspricht, in dieselbe Buchart fällt usw.

 

LG Luise

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Hallo Juliane,

 

da hast du Recht. Genau das gleiche darf ich natürlich nicht machen. Aber die Themen gerade im Bereich Bilderbuch/Vorlesegeschichten tauchen ja immer mal wieder auf. Heißt das jetzt, wenn ich mit diesem Verlag zum Beispiel Vorlesegeschichten über Drachen gemacht habe. Darf ich dann mit einem anderen Verlag keine neuen Drachengeschichten machen? Oder nur für eine andere Altersgruppe? Oder nur längere? Oder darf ich etwa nie wieder was über Drachen schreiben? :o

Ich finde diese Klausel sehr schwammig. Und im `normalen´ Normvertrag steht sie ja auch nicht drin.

Viele Grüße Gid

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Stimmt, die Klausel ist schwammig.

 

Aber ich denke mir, es kann auch eine Chance für beide Seiten sein. Bleiben wir jetzt mal bei dem Beispiel Drachengeschichten. Du hast bei Verlag A ein Erstlesebuch über Drachen geschrieben, hast nun ein zweites Buch über Drachen geschrieben, sagen wir für Kids ab 10. Das ist bestimmt kein Konkurrenzprodukt für das Erstlesebuch. Konkurrenzprodukt wäre es erst, wenn Du z.B. für eine Erstlesereihe bei Verlag B ein Drachenbuch schreibst. Das wäre so meine Auslegung dieses Paragraphen (bin jetzt froh, dass mein Paragraph in dem Sinne sehr viel weniger schwammig war, aber das war auch ein völlig anderes Thema.).

 

Liebe Grüße

Juliane

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Liebe Luise,

 

da haben sich unsere Postings wohl genau überschnitten. (Witzig, dass du auch die Drachen gewählt hast  ;))

Alles klar, das mit dem gleichartigen Buch kann ich schon verstehen.  Und wenn es dann wirklich nur auf dieselbe Zielgruppe und dieselbe Machart des Buches abzielt, ist es ja auch in Ordnung.

Dann danke erstmal und viele Grüße

Gid

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Hallo Gid,

 

die Klausel ist durchaus üblich und berechtigt. Denn kein Verlag will Geld in Autor und Thema investieren, wenn er Gefahr laufen muss, "sein" Buch in einem anderen Verlag zu sehen.

 

Juristisch gesehen ist die Klausel in der Tat allerdings nicht griffig. Ein Konkurrenzwerk müsste schon ziemlich genau dem bereits vorhandenen entsprechen, um angefochten werden zu können. Wenn du z. B. Vorlesegeschichten für 5-8-Jährige über Drachen veröffentlicht hast, darfst du z. B. woanders bringen:

 

1.) Vorlesegeschichten über Drachen für andere Altersgruppen (hier MUSST du allerdings mit deinem Erstverlag reden)

2.) Drachengeschichten (allgemein)

3.) Drachengeschichten in Anthologien

4.) Das Drachen-Kochbuch (oho!)

 

Um sicher zu gehen, würde ich grundsätzlich empfehlen, mit dem Verlag zu reden. Es könnte doch sein, dass er selbst den neuen Titel will. Sollte er dir die Veröffentlichung in einem anderen Verlag verbieten, du aber einen anderen Verlag finden, dann bitte diesen, die Rechtslage zu prüfen. Das kostet dich dann wenigstens nichts!

 

Gruß Klaus

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