(9Rabem) Geschrieben 15. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2007 Hallo, ich kann mir zwar kaum vorstellen, dass das hier noch nicht besprochen worden ist, aber irgendwie komme ich mit der Suchfunktion nicht zurecht. Also: Wie sehen die Verträge mit Illustratoren üblicherweise aus? Sind das Pauschalhonorare oder Prozente, wenn letzteres wieviel? Werden dann - ich erinnere an Quiddys Merchandising Thread - solche Sachen auch gleich geregelt? Kriegt zum Beispiel bei einem Kissen mit der Buchfigur drauf dafür allein der Illustrator Geld oder auch der Autor einen Prozentsatz - weil er den Charakter der Figur erschaffen hat? Ich bin gespannt auf eure Antworten - falls im öffentlichen Bereich zu heikel, bitte per PN bzw. in den nichtöffentlichen Bereich verschieben. LG Rabe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stephanie Schuster Geschrieben 15. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2007 Hallo Rabe, über die "Geldschwemme" der Illustratoren gebe ich gerne per PN Auskunft. Ich weiß nämlich auch schon nicht mehr, wohin ich meine Goldstücke schichten soll. Grüße von R(abe)ecca www.stephanieschuster.de Die Wunderfrauen-Trilogie, Kafkas geliebte "Milena" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(9Rabem) Geschrieben 15. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2007 Danke Joerg, damit kann ich schon etwas anfangen. Ich denke nämlich - gerade, wenn es in den Bereich Merchandising geht, ist es wichtig, dass vorher alle Sachen geklärt sind. Vordritteradventliche Grüße Alexander Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 15. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2007 Hallo Rabe, wenn ein Illustrator eine Figur entwirft, die eine im Text erschaffene Figur visualisiert, dann liegt das Urheberrecht an der gezeichneten Figur beim Illustrator. Es können Nutzungsrechte, abhängig von der geplanten Verwendung, erworben werden. Weitere Infos gibt es bei den Berufsverbänden: (Link ungültig) (Allianz Deutscher Designer) (Link ungültig) (Bund Deutscher Grafik-Designer) LG Inge Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(9Rabem) Geschrieben 15. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2007 Hallo Rabe, wenn ein Illustrator eine Figur entwirft, die eine im Text erschaffene Figur visualisiert, dann liegt das Urheberrecht an der gezeichneten Figur beim Illustrator. Es können Nutzungsrechte, abhängig von der geplanten Verwendung, erworben werden. Liebe Inge, das bedeutet, dass - ohne eine besondere Vereinbarung - an allen Bilder mit Bob der Baumeister drauf nur der Illustrator von Bob der Baumeister verdient, nicht aber der Autor, der sich die Geschichte ausgedacht hat? Weitergedacht füllt dann also dieser ganzen Merchandising Kram, den Illustratoren die Börse und nicht demjenigen, der sich die Geschichte dazu ausgedacht hat, auch wenn es den Bob der Baumeister ohne die Geschichte nie gegeben hätte? Ein Grund mehr solche Sachen im Vorfeld zu regeln - bevor noch Geld zu verteilen ist. Mir kämen da eine Umkehrung als angemessen in den Sinn: Aufteilung im Buch 70% Autor und 30 % Illustrator Aufteilung Merchandising (da steht ja das Bild im Vordergrund) Autor 30 % Illustrator 70 % Die Zahlen sind jetzt willkürlich gewählt. Aber ich denke, dass ich mit so einem Vorschlag niemanden auf die Füße treten würde oder? Rabe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 15. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2007 Hallo Rabe, also mit der Vergütung und den Nutzungsrechten für das Merchandising (wie das im Verlag ist weiß ich nicht) ist das so. Du beauftragst den Illustrator eine Figur zu entwerfen. Üblicherweise wird er drei Entwürfe abliefern (oder so viele, wie ihr vereinbart habt.) Dafür wird ein Entwurfshonorar fällig. Das Taxameter läuft üblicherweise im Stundentakt a y Euro oder im Tagestakt x Euro pro Tag. Entwurfshonorar: Anzahl der Arbeitsstsunden x Stundensatz. Das Entwurfshonorar ist in jedem Fall fällig. Es kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Nutzungsrechte können sehr feingetunt vergeben werden. Und das funktioniert so: 1) räumliche Nutzung: das staffelt sich in örtlich (0,1), regional (0,2), national 0,5), europaweit (1,0) und international (2,0) 2) zeitliche Nutzung: 3 Monate (o1,), 1 Jahr (0,2), 5 Jahre (0,3), 10 Jahre (1,0), unbegrenzt (3,0) 3) inhaltliche Nutzung: einfach, gering (01), einfach, mittlerer Umfang (0,2 -1,5), ausschließliche Nutzung ohne das Recht zur Weitergabe an Dritte (0,7-2,0) ausschließliche Nutzung mit dem Recht zur Weitergabe an Dritte (5,0) Beispiel: Du lässt eine Figur entwerfen, die Du in Deiner Region für drei Jahre nutzen möchtest und zwar AUSSCHLIESSLICH (weil du nicht willst, dass der Illustrator an jeder Kaffeetasse mit der Figur mitverdient) und willst zwanzigtausend Kaffeetassen, Plakate, T-Shirts, Bleistifte uvm. produzieren lassen, dann sieht die Rechnung wie folgt aus. Entwurfshonorar: Tagessatz des Illustrators bspw. 300 Euro, 1,5 Tage = 450,-Euro Entwurfshonorar plus Nutzungshonorar: Regional = Faktor 0,2; + 3 Jahre = Faktor 0,3; + ausschließliche Nutzung 0,7 (wenn du die Figur nicht "weiterverkaufst" an den T-Shirthersteller) Macht also in Summe Faktor: 1,2 Nutzungshonorar: 45O,- Euro mal 1,2= 540,-Euro Bezahlen musst du das Entwurfshonorar (450 Euro) + das Nutzungshonorar (540 Euro). Alternativ kannst du auch einen Lizenzvertrag vereinbaren: Entwurfshonorar + Beteiligung am Verkaufserlös. Üblich sind Umsatzbeteiligungen zwischen 1,5% und 10% am Verkaufserlös. Wenn Du in das Thema tiefer eintauchen willst, kann ich dir empfehlen den Tarifvertrag für Designleistungen der AGD zu bestellen und /oder das Buch "Was kostet Grafik-Design?" von Heide Hackenberg. Liebe Grüße Inge Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(9Rabem) Geschrieben 16. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2007 Danke Inge für die ausführliche Antwort. DAs ist alles doch viel komplizierter, als man es sich als Außenstehender vorstellt. Es handelt sich im Moment sowieso um ein Luftschloss, womit ich mir die Zeit vertreibe, bis Rückmeldung vom Agent wg. HR kommt. Drittadventliche Grüße Rabe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TobiasB Geschrieben 16. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2007 Gabs da nicht erst vor kurzem diesen Streit zwischen Ellis Kaut, die die literarische Figur des Pumuckl erfunden hat, und deren Zeichnerin Barbara von Johnson, weil letztere einen Kindermalwettbewerb gestartet hatte, bei dem es darum ging, Pumuckl eine Pumuckeline an die Seite zu stellen. Ellis Kaut hat sich gewehrt, weil ihrer Meinung nach Pumuckl ein geschlechtsneutrales Wesen sei (oder so ähnlich). Auf jeden Fall muss nun in einer Verhandlung geklärt werden, welche Urheberrechte, welcher Pumuckl-Mutter zustehen und damit auch, letztendlich ein Urteil darüber gefällt werden, wer entscheiden kann, ob der kleine Wicht eine Freundin bekommt. Ein Ergebnis steht auf jeden Fall noch nicht fest. Von daher ist es mehr als ratsam, solche Sachen im Vorfeld zu klären. "Kein Buch oder Gedicht ist je fertig. Es wurde lediglich aufgegeben." (Sprichwort, unbek. Verf.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...