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(Sylvia)

Vorschuss oder Vorauszahlung?

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Und ich hatte schon befürchtet, dass ich die einzige bin, die das einfach nicht versteht!

Ich fasse also mal zusammen, was ich jetzt weiß:

1. Möglichkeit: Vertraglich garantiertes Honorar nur für die verkauften Exemplare, nennt sich auch Tantiemen; Abrechnung in bestimmten Abständen (meist 1/2 Jahr); bei kleinen Auflagen gut für den Verleger, bei Bestsellern und großen Startauflagen gut für den Autoren;

2. Möglichkeit: Vorschuss (auch schon mal Vorabzahlung genannt), normalerweise als Garantieleistung (also nicht zurückzahlbar); sollte aber nach Möglichkeit auch so im Vertrag stehen, damit keine Zweifel aufkommen;

3. Möglichkeit: Pauschalhonorar für die komplette Startauflage, zahlbar vorab, manchmal als ein Betrag, manchmal geteilt (z.B. auf Vertrag und Erscheinungstermin), auf keinen Fall zurückzahlbar da Garantieleistung für erbrachte Arbeit; falls es eine weitere Auflage gibt, gibt es auch nochmal Geld; gut für Autoren.

 

Andreas sagt, dass solche Sachen durchaus verhandelbar sind :s23, Quidam würde sich Sorgen machen, ob der Verlag ihn noch will, wenn er handelt :-X - geht mir ähnlich. Hat jemand schon mal über die Modalitäten seines Vertrages verhandelt? Ich meine ohne Agent dazwischen sondern selbst?

 

Liebe Grüße

 

Sylvia

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Usus ist bei Publikumsverlagen ein Garantiehonorar und Tantiemen, die mit diesem verrechnet werden. Die Aufstückelung des Honorars ist Verhandlungssache. Man kann Teile des Garantiehonorars zum Beispiel bei Vertragsabschluss, bei Manuskriptabgabe oder bei Erscheinen des Buches erhalten, je nachdem, wie sich beide Seiten einigen. Vermutlich gibt es da mehr Möglichkeiten, aber das sind diejenigen, die ich bislang persönlich erlebt habe. Die Abrechnung erfolgt meist nach Vorgaben des Verlags anhand der verkauften, nicht remittierten Exemplare; ich kenne das jährlich oder halbjährlich.

 

Verträge ohne Garantiesumme sind eher bei kleineren Verlagen üblich, die sich dieses Risiko nicht leisten können. Da gibt es dann nur Tantiemen anhand der verkauften Bücher. Es mag dort auch Pauschalhonorare ganz ohne Tantiemen geben. Das halte ich allerdings zumeist für keine gute Sache.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Es mag dort auch Pauschalhonorare ganz ohne Tantiemen geben. Das halte ich allerdings zumeist für keine gute Sache. Christoph

 

Pauschalhonorare sind gesetzlich nicht (mehr) haltbar, jeder Autor hat heute gesetzlich Anspruch auf eine prozentuales Honorar. Kein Verlag, der seine fünf Sinne beisammen hat, wird heute noch ein Pauschalhonorar vereinbaren, da diese Vereinbarungen vor dem Urheberrechtsgesetz nicht bestehen können und daher völlig wertlos sind.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Usus ist bei Publikumsverlagen ein Garantiehonorar und Tantiemen' date=' die mit diesem verrechnet werden. [/quote']

Ziehe mich hiermit zurück und behaupte das GEgenteil. :D

Bei GARANTIEHonorar ist das klar.

 

Bei einem Vorschuss ist es zumindest in anderen Bereich so, dass der erst noch verdient werden muss und wenn das nicht passiert, muss er wieder zurückgezahlt werden.

Ein Arbeitnehmer, der frisch anfängt und am Anfang des Monats einen Vorschuss bekommt, dann von der Arbeit wegbleibt gekündigt wird und somit nichts verdient hat, muss auch den Vorschuss zurückzahlen.

Ich denke also, dass wir doch zwischen Garantiehonorar und Vorschuss unterscheiden müssen.

Rabe, der noch nie was zu zurückzahlen musste (nicht dass jemand das nun falsch versteht...)

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Verträge ohne Garantiesumme sind eher bei kleineren Verlagen üblich' date=' die sich dieses Risiko nicht leisten können. Da gibt es dann nur Tantiemen anhand der verkauften Bücher.[/quote']

 

So war es bei mir. Und auf Agenten und Verhandeln wegen des Vertrages waren sie nicht gut zu sprechen (solche Autoren hätten sie garnicht erst genommen)Ich habe unterschrieben.

 

Christa

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Hallo Rabe,

 

Dein Vergleich hinkt. Wer ein Garantiehonorar bekommt, aber kein Manuskript abliefert, wird das Honorar ebenfalls zurückzahlen müssen. Zudem reden wir doch von seriösen Verlagen, oder? Da ist die von mir und anderen beschriebene Praxis normal.

 

Von einem Vorschuss, den man zurückzahlen muss, wenn das Buch sich nicht entsprechend verkauft, habe ich - und anscheinend andere - noch nie gehört. Der ist auch, wie bereits gesagt, in den meisten Fällen unsinnig. Ob man eine bereits bezahlte Leistung erbringt ist ja ein komplett anderes paar Schuhe als die Frage, wie gut sich ein Buch verkauft.

 

@Burkhard: das war mir unbekannt, ist aber erfreulich zu erfahren.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Hallo miteinander,

 

bei Publikumsverlagen sind Garantiehonorare üblich, und von diesen muss auch nix zurückbezahlt werden, auch wenn die Abverkäufe deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben (das wäre auch eine zu schwere Bürde für den Autor, finde ich).

Wenn kein Manuskript abgeliefert wird, dann begeht man strenggenommen einen Vertragsbruch, was wiederum nichts mit der Definition des Wörtchens "Vorschuss" zu tun hat.

 

Liebe Grüße,

Natalja

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Und auf Agenten und Verhandeln wegen des Vertrages waren sie nicht gut zu sprechen (solche Autoren hätten sie garnicht erst genommen)Ich habe unterschrieben.

 

Hallo Christa,

 

anders herum ist das ja auch so: für Agenten lohnen sich Kleinverlage kaum. Zu kleine Auflagen, zu geringe Gewinne.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Aber - bitte korrigiert mich' date=' wenn ich hier falsch liege - die meisten bekommen den Vorschuss und müssen mit den Buchverkäufen ihn erst hinterher verdienen, wissen also erst nach den Abrechnungen, ob sie das GEld wirklich behalten dürfen.[/quote']

 

Wenn nicht genug Bücher verkauft werden, kommen eben nie Tantiemen über den Vorschuss hinaus, aber den Vorschuss muss man deswegen nicht zurückzahlen - man bleibt dann eben im Minus. Ich bleibe auch im Minus, solange das Buch den Vorschuss nicht "eingespielt" hat, keine Sorge... (die Sorge habe ich, das dem Finanzamt klar zu machen!).

 

Nochmal: Ein zurückzahlbarer Vorschuss wäre einfach ein Darlehen! Du hättest nichts davon.

 

Treiben wir es ins Extrem. Angenommen, Du bekämst einen Vorschuß von zehn Millionen Euro - aber wenn sich Dein Buch nicht verkauft, musst Du das Geld zurückzahlen. Wärst Du dann Millionär? Nein. Du hättest nur 10 Mio unter Deinem Namen auf der Bank, die so lange Deinem Verlag gehören, bis genug Bücher verkauft sind (bei 10 Mio also de facto nie). Unbefriedigend.

 

Also: Das Prinzip der Risikoübernahme beinhaltet, dass sich der Verlag vom Vorschuss verabschieden muss, egal wie es läuft. Dieses "egal wie es läuft" ist ja nur ein anderes Wort für "Risiko".

 

Übrigens gibt es tatsächlich ein paar Verlage, die nach gedruckter Auflage abrechnen, nicht nach verkaufter - der Rowohlt Verlag z.B. und der Weltbild Verlag. Seltsam, aber kein Grund zur Klage... ;D

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