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(Sylvia)

Vorschuss oder Vorauszahlung?

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Hallo zusammen!

Bin letztens gefragt worden, ob ich mein Honorar als Vorschuss oder Vorauszahlung bekomme - wo liegt der Unterschied? Und: sind beides Garantieleistungen oder muss man eines von beiden ggf. wieder zurückbezahlen, wenn sich das Buch nicht gut verkauft?

Falls ja würde ich in Zukunft besser aufpassen bei Vertragsabschlüssen...

Vielen Dank und liebe Grüße

Sylvia

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"Vorschuss" und "Vorauszahlung" ist zunächst gleichbedeutend.

Wichtig ist, war darüber hinaus im Vertrag bestimmt ist, nämlich ob dieser Vorschuss zurückzahlbar ist oder nicht. Das impliziert aber nicht der Begriff, sondern sollte ausdrücklich geregelt sein.

 

Im Normvertrag ist folgendes empfohlen:

 

3.  

Auf seine Honoraransprüche - einschließlich der Ansprüche aus § 5 - erhält der Autor einen Vorschuß in Höhe von DM / EURO ...........  

Dieser Vorschuß ist fällig  

zu ..... % bei Abschluß des Vertrages,  

zu ..... % bei Ablieferung des Manuskripts gemäß § 1 Absatz 1 und § 6 Absatz 1,  

zu ..... % bei Erscheinen des Werkes, spätestens am ...........  

 

4.  

Der Vorschuß gemäß Absatz 3 stellt ein garantiertes Mindesthonorar für dieses Werk dar. Er ist nicht rückzahlbar, jedoch mit allen Ansprüchen des Autors aus diesem Vertrag verrechenbar.

 

Mehr Infos hier: (Link ungültig)

 

Gruß,

 

Andreas

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Danke!

 

In einem meiner Verträge steht z.B.: "Das Honorar beträgt xx% vom Ladenpreis der Taschenbuchausgabe für die ersten xxx Exemplare (...) und ist zahlbar bei Erscheinen der Auflage". Da steht weder was von Vorschuss noch von Vorauszahlung. Das heißt doch, dass der Verlag auf alle Fälle das Honirar zahlt, egal ob es sich verkauft, oder?

(Habe mir noch nie Gedanken darüber gemacht, bis ich den tread über die üblichen Honorarstaffelunge gelesen habe).

 

Gruß

 

Sylvia

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Danke!

 

In einem meiner Verträge steht z.B.: "Das Honorar beträgt xx% vom Ladenpreis der Taschenbuchausgabe für die ersten xxx Exemplare (...) und ist zahlbar bei Erscheinen der Auflage".

 

:-? :-?

 

Bis du dir sicher, dass das da steht? Wenn die Auflage erscheint, ist ja noch nichts verkauft worden - und da kannst du ja noch kein Honorar einstreichen, wenn es xx% vom Ladenpreis beträgt ... Oder heißt das, dass du vorab das Geld bekommst, das du für die verkaufte Auflage bekommen würdest? Wohl kaum.

 

Grüße

Quidam

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Bis du dir sicher, dass das da steht? Wenn die Auflage erscheint, ist ja noch nichts verkauft worden - und da kannst du ja noch kein Honorar einstreichen, wenn es xx% vom Ladenpreis beträgt ... Oder heißt das, dass du vorab das Geld bekommst, das du für die verkaufte Auflage bekommen würdest? Wohl kaum.

 

Grüße

Quidam

 

Genau so war es bei diesem Verlag: Die gesamte Auflage wurde bezahlt bei Erscheinen, nichts mit Vorschuss oder so.

Aber in einem anderen Verlagsgespräch wurde von "Vorauszahlung" gesprochen und das hat mich irritiert weil ich das nicht kenne. Vorschuss sagt mir was und Honorar auch (aus Erfahrung mit beidem eben), aber das war mir neu.

Ich werde den Verlag anmailen und einfach fragen, was er unter dem begriff versteht; falls es kein anderes Wort für Vorschusszahlung ist, werde ich die Antwort einstellen.

 

Bis dahin vielen Dank und viele Grüße

 

Sylvia

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Hallo Sylvia,

 

das habe ich ja noch nie gehört, dass die gesamte Auflage bezahlt wird, noch bevor ein Buch verkauft wurde.-) Glückwunsch!

 

Kann aber sein, dass der Vorschuß gerne fast soviel ausmacht. Gibt da auch welche unter den Montys, die einen fünfstelligen Betrag bekommen. Da wäre die Auflagenzahl sehr interessant.

 

Grüße

Quidam

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Hallo Sylvia,

 

es gibt nicht umsonst den oben verlinkten Normvertrag. Er wurde zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. vereinbart.

 

Auf ihn solltest du dich stets berufen und alle Stellen, an denen das, was dir angeboten wird, hiervon abweicht, informiert und kritisch hinterfragen.

 

Die Details sind natürlich bei jedem Autor anders, es stehen andere Zahlen drin, mal gibt es zusätzliche Vereinbarungen oder ein Passus ist geändert oder fehlt vielleicht - aber jeder dieser Punkte sollte dir eine Nachfrage wert sein.

 

Verleger sind Kaufleute. Gerade Einsteigern werden gerne Dinge angeboten, die diese vor lauter Freude, überhaupt ein Angebot zu bekommen, blind oder mit zusammengebissenen Zähnen unterschreiben. Aber es ist in Wahrheit so: Du hast ein Angebot für den Verlag, nämlich dein Manuskript. Nicht anders herum. Wer vom anderen etwas haben möchte, der ist in der Verhandlung der Unterlege.

 

Wem die dazugehörige Portion Selbstbewusstsein oder Verhandlungsgeschick fehlt, der sollte überlegen, ob es sich nicht lohnen würde, hierfür einen Agent zu suchen. Dafür sind die nämlich da ;-)

 

Gruß,

 

Andreas

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Du hast ein Angebot für den Verlag, nämlich dein Manuskript. Nicht anders herum. Wer vom anderen etwas haben möchte, der ist in der Verhandlung der Unterlege.

 

Aber woher nimmt man dieses Selbstbewußtsein?

Ein Publikumsverlag will mein Manuskript. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man da handeln und einen besseren Vertrag bekommen könnte - aber der Verlag weiß doch auch, dass tausend andere auf ähnlich Niveau schreibende Autoren nur darauf warten, eine Chance zu bekommen.

Die können doch leicht sagen: Unterschreib (eben einen gewöhnlichen Vertrag) oder wir fragen einen anderen. Da wird doch jeder Neuling unterschreiben und nicht handeln.

 

Grüße

Quidam

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In der Tat. Da stellt sich dann heraus, wieviel dem Verlag tatsächlich an dem Manuskript und an der Zusammenarbeit mit diesem Autor liegt.

 

Eine gute Verhandlung ist ein Tanz, bei dem man versucht, gemeinsam etwas Schönes zu erreichen. Einer muss führen, was nicht bedeutet, dass man dem anderen auf die Füße treten darf - dann ist der Tanz schnell vorbei.

 

Es hat niemand gesagt, dass das einfach ist. Wäre es das, gäbe es keine Agenten, und wir wären alle Vertriebsprofis.

 

Gruß,

 

Andreas

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Es hat niemand gesagt' date=' dass das einfach ist. Wäre es das, gäbe es keine Agenten, und wir wären alle Vertriebsprofis.[/quote']

 

Da muss ich Andreas völlig recht geben, Quiddy und Sylvia.

Ich hatte meine beiden ersten Verträge von vorne bis hinten gelesen und von hinten nach vorne, sah, dass sie dem Normvertrag entsprachen und unterschrieb.

Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Erst später merkte ich, dass der zweite Vertrag besser war als der erste.

 

Für den Vertrag, den ich jetzt aufgrund meines Agenten bekomme, wird ein "Garantiehonorar" vereinbart, also eine nicht rückzahlbare Summe. Bin schon gespannt!

 

Grüße

Christa

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Ich bin in zwei Anthologien, bei denen der Vertragspassus auch lautete: die erste Auflage beträgt XX, das Seitenhonorar von YY wird bei Erscheinen der ersten Auflage fällig. Für weitere Auflagen gilt das sinngleich. Und so war es auch, ein Buch erlebte drei Auflagen und sobald eine davon ausgeliefert wurde, bekam ich mein Honorar.

 

Was sich letztendlich *verkauft* hat, habe ich nie erfahren, nur die Auflagenzahlen, weil sich darauf das Honorar stützte.

 

Das ist meines Erachtens weder als Vorschuss noch als Vorauszahlung zu werten, sondern als Honorar schlechthin.

 

Bei Einzelveröffentlichungen ist mir persönlich das allerdings noch nie untergekommen.

 

LG Fran

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Wem die dazugehörige Portion Selbstbewusstsein oder Verhandlungsgeschick fehlt, der sollte überlegen, ob es sich nicht lohnen würde, hierfür einen Agent zu suchen. Dafür sind die nämlich da ;-)

 

In diesem Punkt kann ich Andreas nur zustimmen. Möchte aber noch eines anfügen: Es geht nicht nur um Selbstbewusstsein und Verhandlungsgeschick, sondern auch um die nötige Sachkenntnis. Wer kennt sich denn schon mit den rechtlichen Feinheiten eines Verlagsvertrags aus, kann das Juristendeutsch übersetzen und weiß welche Nebenrechte es überhaupt gibt?

 

Einer meiner Wahlsprüche heißt: Ich will nicht anderer Leute Arbeit machen.

Das bedeutet in meinem Brotberuf beispielsweise, ich entwerfe Webseiten, aber ich programmiere sie nicht.

Und für meine Autorentätigkeit, ich schreibe eine Buch, aber um den Vertrag kümmert sich meine Agentin.

 

LG

Inge

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[Genau so war es bei diesem Verlag: Die gesamte Auflage wurde bezahlt bei Erscheinen, nichts mit Vorschuss oder so.]

 

 

Hallo Sylvia,

 

für mich klingt das nach einer Vorauszahlung in Form eines Pauschalhonorars. Das heißt, dass mit dieser Vorauszahlung Deine gesamten Honoraransprüche für die 1. Auflage abgegolten sind.

 

Angenommen die Erstauflage beträgt 10.000 Exemplare, dann bekämst Du also erst ab dem 10.001. verkauften Exemplar Absatzhonorar - vorausgesetzt es gibt jemals eine 2. Auflage.

 

Hättest Du statt der Vorauszahlung einen Vorschuss vereinbart, hätte dieser nur einen Anteil des zu erwartenden Honorars abgedeckt; alle darüber hinaus erzielten Gewinne hättest Du in Form eines prozentualen Absatzhonorars bekommen.  

 

 

Grüße,

Joergen  8-)

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Kurzer Nachtrag:

Habe gerade einen Anruf von dem Verlag bekommen als Antwort auf meine Mail von gestern. Dort teilte man mir mit, dass - so wie Andreas gepostet hat - beide begriffe bei ihnen Synonym genraucht werden und gehen von einem Missverständnis aus.

Also völlig umsonst, das ganze.

Obwohl - bisher habe ich mir über die Honrarmodelitäten nie Gedanken gemacht weil ich davon ausgegangen bin, dass die Verlage sowieso ihre Vorgehensweisen haben und ich als Autor da gar nicht dran gehen kann, zumindest nicht als "kleiner". Aber mit jeder Veröffentlichung wächst mein Selbstbewusstsein - und mit jedem Montsegur-Tag mein Wissen. Beim nächsten Verlag, der Vorschuss anbietet, werde ich mal einen Verhandlungsv ersuch starten.

Trotzdem vielen Dank an alle, ihr seid echt klasse!

 

Sylvia

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Wie Jörgen schon schreibt, und wie auch in dem Beispiel ganz oben zu sehen:

 

Das Honorar orientiert sich üblicherweise an der verkauften Auflage - und sollte daher nach oben offen sein.

 

Pauschalhonorare, auch "Buy-Out" genannt, sind hier unüblich. Du wärest als Autor an allen späteren Auflagen und Verdiensten nicht mehr beteiligt.

 

Tantiemen an Verkäufen bedeutet: Je mehr verkauft wird, desto besser sowohl für den Verlag als auch für den Autor. Allerdings: Wenn nur 100 Stück verkauft werden, dann guckst du in die Röhre. Daher gibt es den Vorschuss. Damit geht der Verlag ins Risiko: Von dem zu erwartenden Honorar bekommt man einen Vorschuss, der mit den späteren Honoraren verrechnet wird.

 

Klar, dass Kleinverlage hier nur wenig oder gar nichts anbieten können. Es ist ein Rechenexempel, das natürlich bei einem Publikumsverlag anders aussieht, als bei einem Kleinverlag.

 

Durch einen Vorschuss rutscht dein "Konto" für dieses Buch beim Verlag ins Minus und wird erst durch die späteren Tantiemen und Rechteverkäufe von diesem Buchwieder aufgefüllt. Es ist sehr wichtig, ausdrücklich zu klären, ob dieser Vorschuss - oder das Minus - zurückzahlbar ist, falls die Tantiemen dies nicht decken.

 

Gruß,

 

Andreas

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Es ist sehr wichtig' date=' [i']ausdrücklich[/i] zu klären, ob dieser Vorschuss - oder das Minus - zurückzahlbar ist, falls die Tantiemen dies nicht decken.

 

Die einzige akzeptable Option ist, dass ein Vorschuss nicht zurückzahlbar ist - denn andernfalls gehört einem das Geld praktisch nicht! Man kann es ja nicht ausgeben, solange die Gefahr besteht, dass es vielleicht wieder zurückgefordert wird. Man kann es nur auf die Bank legen und warten, bis die Gefahr vorbei ist: Und das ist sie erst dann, wenn genug Bücher verkauft worden sind, dass Tantiemen fliegen.

 

Also: Ein zurückzahlbarer Vorschuss ist kein Vorschuss!

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Die einzige akzeptable Option ist' date=' dass ein Vorschuss [b']nicht[/b] zurückzahlbar ist - denn andernfalls gehört einem das Geld praktisch nicht! Man kann es ja nicht ausgeben, solange die Gefahr besteht, dass es vielleicht wieder zurückgefordert wird.

 

Andreas, ich denke, dass Du bzw. Dein Agent so verhandeln können. Aber - bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege - die meisten bekommen den Vorschuss und müssen mit den Buchverkäufen ihn erst hinterher verdienen, wissen also erst nach den Abrechnungen, ob sie das GEld wirklich behalten dürfen.

 

Wenn ich damit falsch liege, wäre das sehr schön, aber so habe ich das bisher verstanden.

Rabe

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Hallo Rabe,

 

ein Garantiehonorar, was eigentlich üblich ist, wird nicht zurückgezahlt. Das ist das Risiko des Verlegers. Natürlich wird es mit den Tantiemen verrechnet; dementsprechend werden diese erst ausgezahlt, wenn sie das Garantiehonorar übersteigen. Allerdings gibt es eine Begriffsverwirrung mit Vorschuss, Vorauszahlung, Garantiehonorar und so weiter, weshalb man das klar im Vertrag festhalten sollte.

 

Allerdings wäre ein Vorschuss, der im Zweifelsfall zurück gezahlt werden muss, auf eine unsichere Summe relativ unsinnig. Was sollte man mit Geld machen, das man vielleicht gar nicht behalten darf?

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Hallo Rabe,

 

mit Verlaub, aber so etwas habe ich noch nie gehört. Ein Vorschuss sollte IMMER ein Garantiehonorar darstellen und tut dies im Normalfall (d.h. bei seriösen Verlagen) auch. Du hast schließlich Deine Arbeit geleistet und abgeliefert. Der Vorschuss ist die Bezahlung dafür. Warum solltest Du also etwas zurückzahlen müssen?

Ob ein Buch sich gut oder schlecht verkauft, sprich: ob Dein Vorschuss wieder eingespielt wird, hat damit rein gar nichts zu tun. Flops sind Verleger-Risiko.    

 

Grüße,

Joergen  8-)

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Aber - bitte korrigiert mich' date=' wenn ich hier falsch liege - die meisten bekommen den Vorschuss und müssen mit den Buchverkäufen ihn erst hinterher verdienen, wissen also erst nach den Abrechnungen, ob sie das GEld wirklich behalten dürfen.[/quote']

 

Davon, dass man einen solchen Vorschuss/Vorauszahlung zurückzahlen muss, wenn sich das Buch nicht gut genug verkauft, habe ich noch nie gehört! Weder wurde mir so etwas angeboten, noch habe ich Gerüchte über so etwas aufgeschnappt. Das Risiko der Veröffentlichung trägt ein seriöser Verlag selbst. Deshalb bietet er ja auch nur so viel Vorschuss (das Wort Garantiehonorar macht deutlicher, was wirklich gemeint ist), wie er sich finanziell zutraut. Je größer er die Marktchancen einschätzt, je sicherer er mit einem Erfolg rechnet, desto mehr zahlt er dem Autor.

 

Liebe Grüße

 

Daniela

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Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Ein Garantiehonorar ist ein Garantiehonorar - man darf es in jedem Fall behalten. Wie groß das Vertrauen ist, das der Verlag in einen setzt, erkennt man an der Höhe der Summe, die man einstreichen darf.

Hierbei ist allerdings zu erwähnen, dass dieses Garantiehonorar mit dem Absatzhonorar verrechnet wird. Man muss es zwar nicht zurückzahlen, aber es bleibt solange das einzige Honorar, bis der Negativsaldo ausgeglichen ist. Erst danach kann man mit weiteren Zahlungen rechnen.

 

Einen rückzahlbaren Vorschuss halte ich für unseriös. Genauso unseriös wie der Versuch, die Erlöse unterschiedlicher Titel gegeneinander zu verrechnen. Dabei ist es völlig egal, ob das eine ein Flop und das andere ein Bestseller ist.

 

Liebe Grüße,

Thomas

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Ein Garantiehonorar ist ein Garantiehonorar. Ob der Verlag Vertrauen in einen setzt' date=' merkt man an der Höhe, nicht daran, ob man das Geld zurückzahlen muss oder nicht.[/quote']

 

Na, dann bin ich ja beruhigt.

 

Liebe Grüße

Christa

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