Zum Inhalt springen
(OliverP)

VG Wort - How To

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

vorab Entschuldigung für den x-ten VG-Wort Thread, aber ich dachte, ich probier's mal  ;) Ich habe also diesen Wahrnehmungsvertrag mit ihnen geschlossen und heute auch Post mit meiner Karteinummer erhalten.

 

Und jetzt?

 

Die Internetseite der VG Wort ist der blanke Horror und bietet keine Antworten auf die an sich wichtigsten Fragen:

 

1. Muß ich als Autor jede meiner Veröffentlichungen dort melden - und WIE mache ich das

 

2. Kann ich irgendwo einsehen, welche meiner Veröffentlichungen bereits registiert sind?

 

Danke für eure Geduld!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Oliver,

 

es stimmt, die Website und die Unterlagen der VG Wort sind etwas ... supobtimal.

 

Hier findest du mehr Informationen:

 

VG Wort

(Link ungültig)

 

VG-Wort-Knete

(Link ungültig)

 

vg wort  

(Link ungültig)

 

Wann zahlt die VG Wort?

(Link ungültig)

 

Neuregelung des Urheberrechts  

(Link ungültig)

 

all diese Mitgliedschaften

(Link ungültig)

 

Hörbücher und VG-Wort

(Link ungültig)

 

Nochmal VG-Wort

(Link ungültig)

 

Gruß,

 

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

ich hab mich jetzt zwar durch die ganzen Beiträge gekämpft und auch durch die Internetseite der Vg Wort ( supobtimal ist gelinde ausgedrückt ! ) und habe leider immernoch irgendwie einie wichtige Grundfragen (Sachbuch).

 

Kollidiert der Wahrnehmungsvertrag der VG Wort irgendwie mit dem Verlagsvertrag ? Da stehen schließlich so sachen drin wie:

 

(1) Der Verfasser räumt dem Verlag für die Dauer seines Urheberrechtes auf alle Auflagen und Ausgaben ohne Stückzahlbegrenzung das ausschließliche Recht ein, das in § 1 bezeichnete Werk zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und die Vervielfältigungen gewerbsmäßig für alle Sprachen zu verbreiten.

 

und

 

(1) Der Autor räumt dem Verlag für alle bekannten Nutzungsarten die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und ausschließlichen Rechte zur Verwertung des Werkes ein. -- hier folgt eine lange Liste --

 

In dem Wahrnehmungsvertrag der VG Wort stehen dann auch wieder so Sachen.

 

Hat das eine überhaupt mit dem anderen zu tun ? Mir dreht sich gerade alles im Kopf .

 

Danke

Gruß

Judith

Linda Belago - Im Land der Orangenblüten (BL 2012) - Die Blume von Surinam (BL 2013)- Insel der blauen Lagunen (MTB 2015)

Judith Knigge - Die Sonne von Sannar (BL 2014)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Abend zusammen!

 

1. Muß ich als Autor jede meiner Veröffentlichungen dort melden - und WIE mache ich das

 

2. Kann ich irgendwo einsehen, welche meiner Veröffentlichungen bereits registiert sind?

 

Vor genau diesen Fragen stehe ich aktuell auch. Antworten darauf habe ich auf der Seite der VG Wort nicht gefunden; auch die aufgeführten Threads sind leider nicht sehr erhellend.

 

Ich habe den Wahrnehmungsvertrag vor mir liegen und werde ihn morgen unterschrieben in die Post tun. Muss ich darüber hinaus noch etwas tun? Z.B. noch einmal mein Buch anmelden? In einem der VG-Wort-Threads heißt es, mann müsse sich für die Bibliothekstantieme anmelden - aber wo? Im Wahrnehmungsvertrag gibt's dazu nichts.

 

Oder kommen die nötigen Unterlagen mit der Post, sowie der VG Wort der Wahrnehmungsvertrag vorliegt?

 

Liebe Grüße

Euer Christoph

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Christoph,

ich habe - außer dem Scheck :D und irgendwelchen langweiligen Mitteilungen :-[ - noch nie einfach so etwas "freiwillig" vom vgwort bekommen. Du kannst bei vgwort die Formulare runterladen oder dir zusenden lassen.

Eigentlich muss ich noch die 2007 erschienen uerbereuter-Bücher anmelden - ich hasse so Papierkram und der Scheck wird von Jahr zu Jahr mickriger.

Rabe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Christoph und alle, die sich möglicherweise noch dasselbe fragen,

 

ich habe in den alten Threads auch keine Antwort auf meine Fragen gefunden; da hab mich dann aufs Telefon besonnen und meine Agentin gefragt :) Frei paraphrasiert (ich hoffe, ich lege Dir nix in den Mund, Natalja), lauten die Antworten auf beide Fragen:

 

1) Nein

 

und

 

2) Nein.

 

Zum ersten Nein: irgendwie klappt - sobald Du Dich per runtergeladenem, unterschriebenem und zurückgesandten Vertrag bei ihnen gemeldet hast - alles automatisch, vor allem, wenn Du viel Geld von ihnen bekämst. Das einzige, was sein kann, wenn man eher im "bodenständigen" Bereich verkauft, ist, daß man regulär erst mal nix von der VG Wort kriegt und sich dann "manuell" zu dieser Sonderausschüttung melden muß, die alle paar Jahre zelebriert wird. Dazu muß man halt deren Webseite im Auge behalten. Im Rahmen dieser Ausschüttung kriegen dann all die was vom Kuchen, die vorher nix bekamen.

 

Zum zweiten Nein: man sollte diese Webseite asap abschaffen und durch eine vernünftige Seite ersetzen, aber irgendwie glaube ich nicht, daß das geschen wird.

 

Hoffe das hilft bis auf weiteres

 

Liebe Grüße

 

Oliver

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke, Oliver, das hilft mir schon mal.

 

An den mauen Reaktionen auf Fragen zur VG Wort sieht man, dass hier recht große Ratlosigkeit zu herrschen scheint. Ich werde nächste Woche mal bei der VG Wort anrufen und lasse es euch wissen, wenn ich weiteres erfahren habe.

 

LG Christoph

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(...) An den mauen Reaktionen auf Fragen zur VG Wort sieht man' date=' dass hier recht große Ratlosigkeit zu herrschen scheint. Ich werde nächste Woche mal bei der VG Wort anrufen und lasse es euch wissen, wenn ich weiteres erfahren habe. LG Christoph[/quote']

 

Hallo Christoph,

 

ich nehme an, das Ergebnis deiner Nachfragen wirst du hier posten.

 

Ich bin schrecklich verunsichert. Glaube ich VG Wort, dann habe ich alles richtig gemacht, aber in meiner Umgebung bekommen nur diejenigen Schecks, die immer und sehr penetrant "melden". Gibt es schon eine Rückmeldung seitens der VG?

Website Kiri Johansson  |  Instagram  |  Facebook  |  Die Wortfinderinnen

»Wenn du dich für die Freiheit entschieden hast, kann dir gar nichts passieren. Nie.«

(Ralf Rothmann, Wilhelm-Raabe-Literaturpreisträger 2004)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

bei Mediafon gibt es einen Artikel zur VG Wort (Link ungültig) (Link ungültig) - dort wird auch aufgezählt, was die VG Wort selbst ermittelt und was man melden muss. Vielleicht hilft das schon weiter?

 

Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass das alles einfach wäre, aber Romane muss man jedenfalls nicht melden. Man bekommt jährlich Tantiemen für jeden Titel, der in den Ausleihlisten der Bibliotheken auftaucht. Hat man eine Zeitlang nichts bekommen, aber nachweislich publiziert, kann man sich an den Sonderausschüttungen beteiligen - dafür muss man dann Titel melden. Diese Sonderausschüttungen finden nur alle paar Jahre statt.

 

Melden sollte man meines Wissens, wenn man unter Pseudonym publiziert (damit sie wissen, an wen sie den Scheck schicken sollen) und unbedingt, wenn man Rechte an einem Titel zurückgerufen hat, denn dann bekommt man auch den Anteil ausgezahlt, der sonst an den Verlag ginge.

 

Schöne Grüße

 

Barbara

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liebe Barbara,

 

vielen Dank für deine Info. Genau so habe ich die Vorgehensweise auch verstanden (mediafon ist normalerweise eine sehr erhellenden Quelle und ich arbeite gerne mit ihnen zusammen). Allein – nach deiner Erklärung bleibt nur eine Schlussfolgerung: die VG Wort ignoriert mich. Das beste wird sein, ich rufe dort einmal an ...

 

Viele Grüße

Jeanine

Website Kiri Johansson  |  Instagram  |  Facebook  |  Die Wortfinderinnen

»Wenn du dich für die Freiheit entschieden hast, kann dir gar nichts passieren. Nie.«

(Ralf Rothmann, Wilhelm-Raabe-Literaturpreisträger 2004)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liebe Jeanine,

 

anrufen kann ja nie schaden ;)

Hast du denn einen gegengezeichneten Wahrnehmungsvertrag und eine Karteinummer? Geld habe ich erst nach ein paar Jahren bekommen - es dauerte offenbar eine Weile, bis die Romane, die ich übersetzt hatte, in Bibliotheken standen.

 

Schöne Grüße

 

Barbara

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Jeanine,

 

ich nehme an' date=' das Ergebnis deiner Nachfragen wirst du hier posten.[/quote']

 

Ja, das hatte ich eigentlich vor. Leider habe ich das völlig vergessen - Asche auf mein Haupt. Wenn ich im Sommer dazu komme, bei der VG Wort nachzufragen, poste ich es hier.

 

Viele Grüße,

Christoph

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich krame diesen Thread noch mal hoch, weil ich gerade auch vor diesem "Wahrnehmungsvertrag" stehe. Ich erinnere mich noch dunkel, dass es hier mal irgendwo eine Diskussion gab, dass man nur eine bestimmte Sorte Vertrag bei der VG-Wort abschließen sollte. Ist das der Wahrnehmungsvertrag? Oder verwechsle ich da gerade etwas?

 

Gruß, Melanie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte mich u.a. auch bei VG-Wort angemeldet, glaube im Jahr 2007.

Vor ca. 10 Tagen flatterte nun ein kleiner Scheck aus der Sonderverteilung

für das Jahr 2008 in meinen Postkasten.

Angenehme Überraschungen dieser Art sind doch hoch willkommen  ;D

Anmelden könnt Ihr Euch über das Internet.

 

Greta 8-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...