Zum Inhalt springen
(Lars)

Mal wieder Pseudonym - weil ich gerade beim Amt war

Empfohlene Beiträge

Morgen zusammen!

 

Wir hatten ja schon das Thema "Pseudonym im AUsweis" vor einiger Zeit.

 

Nun, da ich mit Freunden nach Bulgarien fahre (nicht viel Lust  :-/) muss ich einen neuen Pass haben.

Gerade komme ich vom Amt nebenan ( :)) und fragte auch nach dem Eintrag eines Pseudonyms. Nach einem Telefonat sagte sie mir, ich müsse das Pseudonym "irgendwo in Berlin" beantragen. Dann bekomme ich eine Bestätigung oder auch keine. Mit dieser Bestätigung wäre kein Problem.

 

Weiss jemand, was das in Berlin sein soll? Wo soll ich das beantragen?

 

Ich google aber mal etwas.

 

Besten Gruss

Lars  :s13

 

NACHTRAG: Darf ein Pseudonym einen "Dr." voranstehen haben? Ich habe einen Namen einer Figur in einem super ollen B-Movie-Klassiker (Science Fiction) gewählt, die "Dr." ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Lars,

manchmal frage ich mich ein wenig, auf welchem Planeten die Leute um dich herum leben ;-)

Wahrscheinlich ist die zentrale Pass-Stelle gemeint, bei der auch emigrierte Deutsche erfasst sind. Die Adresse gibt dir jede örtliche Pass-Stelle und zur Not jede deutsche Botschaft. Du wirst übrigens dein Pseudonym nicht nur begründen müssen, sondern auch beweisen, dass du damit schon seit einer Weile als Autor bekannt bist, so war das jedenfalls noch vor ein paar Jahren. "Künstlername" in Amtssprache.

 

Selbstverständlich darfst du keine akademischen Titel benutzen, wenn du sie dir nicht erworben hast. Das wäre Betrug und Hochstapelei.

Benutzt du Namen aus Filmen etc., musst du natürlich außerdem abchecken, ob der Name nicht geschützt ist.

 

Schöne grüße,

Petra

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Petra!

 

Das frage ich mich manchmal auch! Bin ich tatsächlich der "Lars vom Mars"?? ;D

 

Nun, hier ist ein Dorf - aber ich habe über google gefunden, dass man mindestens eine Veröffentlichung unter den Namen vorlegen und nachweisen muss, dass man der Urheber ist.

 

Der Name stammt zwar aus einem Film (ist kein Schauspieler, sonder die Filmfigur heisst so, aber das hast Du sicher nicht missverstanden), ist aber laut VG Wort nicht geschützt.

 

Da ich so oder so zum Amt nochmal muss (Passbild durfte nur 6 Monate alt sein - tz!), werde ich nochmals daüber mit der alten Schulfreundin diskutieren, die das in der Amtszweigstelle in unseren Dorf macht.

 

Zählen auch Internetveröffentlichungen? Oder muss man ein gedrucktes Magazin vorlegen?

 

Was den Dr. angeht: Die Filmfigur ist halt n Doc - ich nutze das aber so oder so ohne Dr. Habe mir sowas schon gedacht, auch bei Pseudonymen.

 

Gruss

Lars :s13

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stefan Mühlfried

@lars

Du hast immer noch nicht erklärt, warum Du ein Pseudonym eingetragen haben willst. Lassen die einen normalen Lars nicht nach Bulgarien einreisen?

 

Falls Du noch einen Adelstitel brauchst:

(Link ungültig)

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Stefan!

 

Ne - das hat nichts mit Bulgarien zu tun. Man Pass ist eh abgelaufen und ich brauche einen neuen. Wozu 2 x zum Amt?!

 

Gruss

Lars

 

PS: Adesltitel brauch ich nicht :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stefan Mühlfried

Den folgenden Text zum Thema habe ich auf einer Homepage gefunden. Es geht zwar um Bauchtänzerinnen - dürfte im Grunde aber bei Schriftstellern ähnlich laufen.

 

"Eintragung des Künstlernamens in den Pass

 

Wenn man seinen Künstlernamen offiziell im Pass eintragen lassen will, muss man bei der jeweiligen behördlichen Stelle zunächst entsprechende Nachweise vorlegen, dass man unter diesem Namen a) national oder zumindest überregional und b) und schon länger bekannt ist. Oft ist es hilfreich, wenn man einen Nachweis einer Künstleragentur oder eines Verbandes vorlegen kann, dass man dort unter dem Künstlernamen geführt wird. Auch die Bestätigung, dass man den jeweiligen Namen als Domain im Internet führt, kann von Vorteil sein.

Welche Nachweise genau verlangt werden, ist von Behörde zu Behörde verschieden. Ich kenne Kolleginnen, die mit einem einzigen Nachweis sofort die Eintragung genehmigt bekommen haben und andere, die Unmengen von Material vorlegen mussten, um ihre Tätigkeit entsprechend zu beweisen. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, das gesammelte Material (Bescheinigungen, Zeitungsartikel, Werbeankündigungen, Programmhefte, Nachweis über Domaininhaber usw.) geordnet und entsprechend übersichtlich aufbereitet bei der Behörde vorzulegen. Meist prüft dann der zuständige Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter das Material - und wenn alles in Ordnung ist, wird die Eintragung genehmigt und der Pass/Personalausweis geändert oder neu ausgestellt (für die anfallenden Gebühren muss man selbstverständlich selbst aufkommen).

Wozu ist das Ganze nun sinnvoll? Gute Frage! Leider konnte ich bisher weder in den Tiefen des WWW noch in persönlichen Gesprächen mit Künstlern, die ihren Namen haben eintragen lassen, die Antwort darauf finden. So würde mich z.B. interessieren, inwieweit der Künstlername in diesem Fall als rechtskräftig - z.B. bei Verträgen - gilt. Falls also ein Fachmann oder Fachfrau hier ließt, die darüber Bescheid weiß oder über entsprechende Informationen verfügt, wäre ich für eine kurze Emaildankbar!"

 

(Link ungültig)

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Lars,

solche großen Schritte sollte man sich gut überlegen, sie haben auch Konsequenzen. Ein Pseudonym für Bücher kannst du jederzeit wählen und deinem Verlag nennen, du kannst es wechseln wie das Hemd und behälst deinen eigenen Namen.

 

Ein Künstlernamen ist etwas anderes und deshalb wird auch nachgeprüft, ob du unter diesem Namen bekannt bist. Nein, Online-Veröffentlichungen reichen nicht. Einen Künstlernamen wählt man, um sozusagen die Identität vollkommen zu wechseln - denn dein Geburtsname ist danach normalerweise nicht mehr in Gebrauch! Wenn du's nur als Spaß benutzt und die Behörde kommt drauf, wird dir das Ding auch schnell wieder aberkannt.

 

Mit dem Künstlernamen kannst du unterschreiben, du wirst aber auch zu dieser Person, du musst dich so nennen lassen, du musst unter diesem Namen auftreten und erscheinen. Bestes Beispiel für solche Namen - kennst du sicher - sind die Namen, die Mönche und Nonnen annehmen. Und so, wie der Bruder Bonifazius nie wieder Herbert Müller heißen wird, so wirst du mit diesem Künstlernamen herumrennen müssen.

 

Überleg dir das gut. Es ist keine Spielerei...

Überleg dir vor allem, wie deine berufliche Karriere mit dem Namen einer Filmfigur aussehen würde.

 

Schöne Grüße,

Petra

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Petra!

 

Nun, das Pseudonym nutze ich für ein Buch, das thematisch *nicht* "meinen" Themen entspricht. Ebenso zu entsprechenden Artikeln.

 

Ein Eintrag in den Pass soll ja nicht heissen, dass ich nun nicht mehr unter Lars ... durch die Welt geister. Da muss ich also nicht viel überlegen. Der name einer fiktiven Figur aus einem Spielfilm der 50ger ist hervorragend geeignet für das Buch: die Themen von Buch & Film sind "verwand". Und nur Insider merken, dass der Name auch in dem uralt Film vorkommt.

 

Entschuldige übrigens die sehr späte Antwort. Aber mein PC-System lach flach. Nun geht alles wieder seit einiger Zeit und ich habe viel Arbeit.

 

Beste Grüße

Lars

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Lars,

sorry, aber du verstehst den Ernst der Lage immer noch nicht. :s03 Ein Pseudonym für ein Buch nimmst du dir einfach und setzt es drauf... das musst du nicht eintragen, nur dem Verlag mitteilen.

 

Einen eingetragenen Künstlernamen dagegen musst du auch im Leben führen.

Schöne Grüße,

Petra

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Petra!

 

Ich sehe das in der Tat nicht so ernst! Natürlich kann ich einfach einen Namen auf ein Buch und entsprechende Artikel setzten. Sicher. In einem Buchvertrag steht ja auch immer, ob der Autorenname ein Pseudonym ist.

 

Aber wenn dieses Pseudonym nun auch im Ausweis steht - was solls? Ich bin dann doch nicht verpflichtet mit diesen Namen überall aufzutreten und ggf. irgendwelche Dokumente zu unterschreiben usw.?!

 

Meine Schwester hat auch ein Pseudonym (Künsternamen) im Ausweis. Sie ist u.a. Malerin. Kein Problem.

 

Besten Gruss

Lars

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:s04

Ein Autoren-oder Künstlername im Ausweis ist juristisch so verbindlich und verpflichtend wie der bürgerliche Name. Ich habe mir den Autorennamen in meinen Ausweis eintragen lassen, nachdem ich bereits einige Jahre unter ihm publiziert hatte. Wenn ich Post wie Einschreibebriefe oder ein Paket an den Künstlernamen erhielt oder auch mal nicht da war und eine Abhol-bzw.Benachrichtungskarte vorfand, musste ich mich beim Postamt ausweisen und in solchen Fällen musste ich mir mit meinem Autorennamen selber eine Vollmacht für den bürgerlichen Namen ausstellen, um die Post abholen zu können und ausgehändigt zu bekommen, denn in meinem Ausweis stand nur der bürgerliche Name. Das war sehr lästig und nur ein Punkt.

Es ist für mich einfach schlüssig, dass mein Autoren- oder Künstlernamen auch am Klingelschild steht und man mich findet. Dokumente, die nur mit dem Beruf zu tun haben oder solche eindeutigen Zwecke wie oben genannt erfüllen, laufen auf Autorennamen. . Man muss auch einen Autorennamen korrekt führen, er könnte auch in gewisser Hinsicht Personenschutz sein, wenn man den bürgerlichen Namen schützen muss und nicht der ganzen Welt gleich mitteilen will, wer sich hinter einem Namen verbirgt. (z.B. wegen Familie).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

 

Ja, das stimmt! Man kann auch - wenn im Pass - natürlich damit diverse Dinge reservieren, Verträge unterschreiben usw. Ist halt wie ein 2. Name, juristisch verbindlich!

 

Gruss zum Wochenende

Lars

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stefan Mühlfried

Lieber Lars,

ich befürchte inzwischen, dass bei Deinem Begehren, einen Künstlernamen im Pass zu haben, die von Petra und mir angemahnte Ernsthaftigkeit keine wichtige Rolle spielt.  :s23  ;)

Gruß

Stefan

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...