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Petra Steckelmann

Honorarstaffelung - was ist üblich?

Empfohlene Beiträge

Petra Steckelmann

Hallo,

 

da ich bisher nur im Kinderbuchbereich veröffentlicht habe, sind mir die Geflogenheiten im Erwachsenenbuch nicht geläufig. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.

Wie sieht die Honorarstaffelung für einen Roman aus? Erste Hälfte bei Vertragsabschluss und zweite Hälfte bei Manuskriptabgabe/Manuskriptannahme?

Oder erste Hälfte bei Vertragsabschluss und zweite Hälfte bei Erscheinen?

Oder eine Dreiteilung (Abschluss, Abgabe, Erscheinen)?

 

Und welche Argumente kann man anbringen, wenn der Verlag die ungünstige Variante  - Geld bei Abschluss und bei Erscheinen -bevorzugt?

 

Freue mich auf hilfreiche Antworten!

Lieben Dank + lieben Gruß,

PetraS

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Hallo Petra,

 

alle von dir aufgezählten Alternativen sind bei Verlagsverträgen möglich und gebräuchlich.

 

Falls die letzte Rate, ob als Drittel oder Hälfte, für den Zeitpunkt des Erscheinens festgesetzt wird, empfiehlt sich ein fristbegrenzender Zusatz, z. B. "spätestens aber 18 Monate nach Manuskriptabgabe". Damit werden etwaige Verschiebungen des Erscheinungstermins aufgefangen.

 

LG,

eva v.

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Petra Steckelmann

Liebe Eva,

 

das ist ein guter Tipp. Vielen Dank! Auch wenn noch immer alle Varianten üblich sind, welche sind die häufigsten?

Kleine Umfrage :s21 ?

Lieben Gruß,

PetraS

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Liebe Petra,

 

bei mir ist es die Zweiteilung Vertragsabschluss - Manuskriptabgabe. Und meine Argumentation ist ganz einfach: ich lebe davon. Das Geld zum Vertragsabschluss bringt mich über die Schreibzeit, und das Geld zur Manuskriptabgabe trägt mich bis zum Abschluss des nächsten Vertrages.

 

Gruß

 

Astrid

Meine Homepage

 

Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. :)

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Hallo,

es gibt da ganz unterschiedliche Modalitäten - und erfahrungsgemäß auch eine entsprechende Flexibilität beim Verlag. Ich wollte mal, aus steuerlichen Gründen, das Einkommen in einem Jahr niedrig halten und habe mir deswegen gewünscht, bei Vertragsabschluss erstmal nur ein Drittel zu bekommen. War überhaupt kein Problem.

LG,

Julia

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Hallo, Petra,

 

das letzte Drittel erst bei Erscheinen des Titels zu erhalten ist meiner Meinung nach besonders ungünstig, da du als Autorin ja überhaupt keine Einfluss darauf hast. Wenn der Titel aus verlagsinternen Gründen aus dem Programm fliegt, ist das ja nicht dein Problem und sollte dein finanzieller Schaden nicht sein. Ich hatte diese Variante bislang noch nicht, würde aber immer versuchen, sie zu vermeiden - mit den Argumenten, die Astrid auch schon nennt. Du lebst schließlich von dem Honorar. Einer "meiner" Verlage zahlt komplett alles bei Vertragsabschluss; die anderen zahlen die zweite Hälfte bei Manuskriptabgabe.

 

LG,

 

Tin

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Petra Steckelmann

Hallo Ihr fleißigen Antworter,

 

ich wusste nicht, dass man Verlag mit einem "ich lebe davon" kommen kann, ich dachte immer, dass die das nicht interessiert. Ich werde also noch mal mit meinem Agenten darüber sprechen, damit er sich für eine zweier Zahlung (und nicht erst bei VÖ) ins Zeug legt.

So kenne ich es auch aus dem Kinderbuch.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Lieben Gruß,

PetraS

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ich wusste nicht' date=' dass man Verlag mit einem "ich lebe davon" kommen kann, ich dachte immer, dass die das nicht interessiert. [/quote']

 

Liebe Petra,

 

versuchen kann man es zumindest. Ich denke, die haben so ihre eingefahrenen Gepflogenheiten, und wenn sie niemand darauf aufmerksam macht, dass man die Honorarstaffelung selbst aus diversen Gründen aber ganz anders braucht, dann kommen die Verlage nicht von selbst auf die Idee, einem so etwas anzubieten.

Ich musste ja bei dem einen Verlag schon erraten, dass ich meinen Vorschuss nur bekomme, wenn ich denen eine Rechnung zuschicke. Bei dem Verlag in dem ich zuerst veröffentlicht hatte, kam eine Honorarnote völlig unaufgefprdert und das Geld war - simsalabim! - auf meinem Konto. Woher sollte ich also wissen, dass offenbar alle Verlage solche Dinge anders handhaben *seufz*

 

Also, immer sagen, was Sache ist und fragen, fragen...

 

Liebe Petra, die überlegt, ob sie künftig behauptet, sie wäre alleinerziehend mit den vier Kindern :-D *just kidding*

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Petra, die überlegt, ob sie künftig behauptet, sie wäre alleinerziehend mit den vier Kindern :-D *just kidding*

 

;D

 

Es ging eigentlich nicht darum, auf die Mitleidsmasche zu setzen. Das wäre genau der falsche Weg. Manchmal, ganz selten freilich nur :) , hat man als Autor das Gefühl, die Honorarabteilung weise das uns zustehende Geld an wie die Großmutter, die dem Kind auch mal was zusteckt, wenn es brav ist. Dem gilt es entgegenzuwirken, indem man notfalls geradeheraus die Fakten auf den Tisch legt: dass wir als Autoren nämlich von dem Honorar Miete bezahlen und Windeln kaufen müssen. Jahre auf den Lohn zu warten - zum Beispiel erst bei Erscheinen des Werkes - ist schlicht unangemessen.

 

LG,

 

Tin

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Hm...eure Diskussion gibt mir zu Denken. Und ich habe mal gerechnet.

 

Es gibt verschiedene, eingeführte Modelle der Honorarzahlung. Das ist von Verlag zu Verlag verschieden und verhandelbar. Das stimmt schon. Aber...der Vorschuss, egal wann bezahlt, muss sich mit der Auflage des Werkes erarbeiten...! erster Punkt. Irgendwann kann der Hammer kommen...das Ding rechnet sich nicht mit dem Vorschuss und muss verramscht werden.

Schlimmsten Falls kabbert ihr die nächsten Jahre den Vorchuss ab. Was ist dann gewonnen?

Natürlich muss ein einmal angekauftes Manuskript eine zeitliche Vertragsbegrenzung haben, bis wann es zu erscheinen hat. Ist aber bei ordentlichen Verlagen im Vertrag üblich. Da sonst die Rechte an den Autor zurückfallen. Zweiter Punkt.

Dritter Punkt: Ich habe einen Vertrag für ein MS (in der Regel bezieht sich auch jeder Vertrag auch nur auf dieses) dann kann es vorkommen, wie bei mir, dass eine, zwei Auslandslizenzne dazukommen, die mit einem Schlag meinen ganzen Vorschuss tilgen, und ich bei der nächsten Jahresabrechnung dick im Plus bin.

 

Das Problem ist doch generell nicht, wann das Honorar fließt, sondern wie oft pro Zeitraum.

Und da machen inzwischen alle europäischen Verlage dicht. Einmal im Jahr ist Generalabrechnung, unabhängig vom Vorschuss.

Und da kannst du ganz schöne Überraschungen erleben. Positiv wie negativ.

 

Ist also ein heißes Eisen, da die Verlage nicht wirklich mit offenen Karten spielen.

 

euer hef

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Hallo Hef,

 

da stimmt so einiges nicht. Erstens ist es keinesfalls so, dass alle Verlage nur einmal im Jahr abrechnen. Zwei Abrechnungen über das Jahr verteilt sind ebenso üblich.

 

Zweitens ist es für diejenigen, die vom Schreiben leben, durchaus eine wichtige Frage, wann Vorschüsse gezahlt werden. Eventuell muss nämlich rein von den Vorschüssen gelebt werden. Auf Tantiemen oder Lizenzeinnahmen kann man nicht mit Sicherheit spekulieren, dementsprechend sollten diese bei der Finanzplanung keine Rolle spielen.

 

Und zuletzt sollte es möglich sein, konkrete Zahlen zu bekommen, um auch zwischen den Abrechnungen zumindest eine Einschätzung zu erhalten.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Hallo Hef,

 

Es gibt verschiedene, eingeführte Modelle der Honorarzahlung. Das ist von Verlag zu Verlag verschieden und verhandelbar. Das stimmt schon. Aber...der Vorschuss, egal wann bezahlt, muss sich mit der Auflage des Werkes erarbeiten...! erster Punkt. Irgendwann kann der Hammer kommen...das Ding rechnet sich nicht mit dem Vorschuss und muss verramscht werden.

Schlimmsten Falls kabbert ihr die nächsten Jahre den Vorchuss ab. Was ist dann gewonnen?

 

Also das hier verstehe ich irgendwie nicht. Wenn das Werk verramscht wurde und nicht mehr verkauft wird, dann muss ich nichts mehr abknabbern, dann hat der Verlag Pech gehabt und mir zu viel Garantiehonorar für das Werk bezahlt und bleibt jetzt darauf sitzen. Oder meintest du das irgendwie anders?

 

Übrigens bekomme ich auch eine halbjährliche Abrechnung ...

 

Und wenn ich wissen will, wie sich das Werk verkauft, frage ich einfach zwischendurch den Verlag nach den Zahlen und bekomme auch immer eine Antwort.

 

Natürlich ist es gar keine Frage, am besten ist es immer, das Werk verkauft sich so gut, dass der Vorschuss möglichst schnell wieder eingenommen wird und der Autor neue Zahlungen bekommt. Aber das ist auch davon abhängig, wie hoch der Vorschuss war. Es soll ja Leute geben, die bekommen so viel, dass sich ein Buch wahnsinnig gut verkaufen muss, um das Geld wieder einzuspielen.

 

 

Viele Grüße,

 

Michelle

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Aber...der Vorschuss, egal wann bezahlt, muss sich mit der Auflage des Werkes erarbeiten...! erster Punkt. Irgendwann kann der Hammer kommen...das Ding rechnet sich nicht mit dem Vorschuss und muss verramscht werden.

Schlimmsten Falls kabbert ihr die nächsten Jahre den Vorchuss ab. Was ist dann gewonnen?

 

Steht das so in deinem Vertrag, Hef?

 

Üblich ist meines Wissens, dass die Tantiemen für ein Buch nur mit dem Garantiehonorar DESSELBEN Buchs verrechnet werden, nicht mit den Honoraren weiterer Bücher.

 

Christoph

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Dieselbe Diskussion lief gerade im Syndikat. Und da kam raus, ich zitiere:

 

Vorschuss im Verlagsvertrag ist Garantiezahlung

(mediafon, 12. Oktober 2001)

 

Vorschüsse auf das Honorar, wie sie bei Buchverträgen üblich sind, sind Garantiezahlungen und dürfen nicht mit Honoraren aus anderen Verträgen verrechnet werden. Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Hamburg für eine erfreuliche Klarstellung gesorgt.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Dieselbe Diskussion lief gerade im Syndikat. Und da kam raus, ich zitiere:

 

Vorschuss im Verlagsvertrag ist Garantiezahlung

(mediafon, 12. Oktober 2001)

 

Vorschüsse auf das Honorar, wie sie bei Buchverträgen üblich sind, sind Garantiezahlungen und dürfen nicht mit Honoraren aus anderen Verträgen verrechnet werden. Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Hamburg für eine erfreuliche Klarstellung gesorgt.

 

Hi zusammen, das stimmt schon alles so...und doch nicht...ganz....

 

Natürlich gibt es verschiedene Abschlagszahlungen. Das ist von Verlag zu Verlag verschieden, und durchaus verhandelbar.

Auch geht aus den Normverträgen hervor...so sollte es sein...bis wann spätestens das MS zu erscheinen hat. Wenn nicht, gibts die letzte Teilzahlung bis zu dem Termin auf jeden Fall.

 

Aber....es kommt auf die Höhe des Garantiebetrages an. Der bezieht sich selbstverständlich nur auf dieses MS (laut Vertrag)

Verkalkuliert sich aber der Verlag mit dem Absatz, dann fällt der Vorschuss für das nächste MS dementsprechend geringer aus....somit zahlt der Autor doch wieder drauf, indem er für die Fehl-Kalkulation des Verlages indirekt zur Kasse gebeten wird und wieder Monate aufs Geld wartet...so meinte ich mein vorheriges Posting.

 

Also, der Verlag gewinnt in der Regel immer.

 

euer hef

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