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(Nathalie)

Scheck vom Verlag immer noch nicht eingetroffen

Empfohlene Beiträge

Vorsicht Nathalie....

 

E-Mails werden NICHT als gültige Mahnungen anerkannt!!!! Selbst EIN- und WIDERSPRÜCHE AUF DIESEM wEG SIND NICHT GÜLTIG.

Natürlich werden emails (und Telefonanrufe) nicht anerkannt, weil man meist nicht beweisen kann, dass der andere sie erhalten hat (wenn der Beweis allerdings gelänge, wären sie gültig).

 

Aber du musst vor Gericht auch nicht beweisen, dass du drei Mahnungen geschrieben hast. Du mahnst ja erstmal so, weil der andere in den meisten Fällen dann zahlt.

 

Erst wenn er nicht zahlt und es kritisch wird, brauchst du einen Beweis. Deshalb schickt man die dritte Mahnung als Einschreiben.

 

Also keine Panik, erste Mahnung kann durchaus per Mail oder Anruf erfolgen. Die letzte sollte allerdings Einschreiben sein.

 

Hans Peter

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Danke nochmal für Eure Hilfe und für Euer Engagement.

 

Der Scheck lag heute morgen im Briefkasten. :D Ums Mahnen kam ich drumherum ... Aber für die Zukunft habt Ihr mir auf alle Fälle sehr geholfen.

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Danke nochmal für Eure Hilfe und für Euer Engagement.

 

Der Scheck lag heute morgen im Briefkasten.   :D  Ums Mahnen kam ich drumherum ... Aber für die Zukunft habt Ihr mir auf alle Fälle sehr geholfen.

 

Beste Grüße,

Nathalie

Das freut mich sehr für dich. Und ab jetzt bist du ja bestens gewappnet!

 

Beruhigte Grüße

Philipp

 

Twitter: @autorlekt

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