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(Hendrik)

(Kranken-)Versicherung als (teil-)selbstständiger Autor/Künstler

Empfohlene Beiträge

Guten Tag

 

Als ich letzten erwähnte das ich mir vorstellen könnte sowas mehr oder minder in Vollzeit anzugehen kam ein Argument auf, das ich bisher noch nie so direkt gesehen habe. Versicherungen.

 

Wie sieht die Versicherungslandschaft bei euch aus? Wieviel zahlt ihr für eure Krankenversicherung (mehrer 100€ oder doch eher einen verminderten Satz)?

 

Wie ist eure staatliche Rente geregelt?

 

Wenn ihr euch arbeitslos melden solltet, habt ihr dann gearbeitet; sprich, wird sowas von dem Arbeitsamt anerkannt?

 

 

Nur ein paar kleine Gedanken die mir spontan durch den Kopf geistern. Falls ihr noch mehr der nicht unmittelbar ersichtlichen Dingen um die man sich kümmern müsst erzählen mögt, würde mich das freuen.

 

p.s. Trotz Suche im Forum habe ich nichts gefunden, bin ich etwa der erste?

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Hallo,

 

es gibt doch die phänomenale Künstlersozialkasse. Die ist zuständig für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Das ist so, als ob man angestellt ist. Die eine Hälfte zahlst du, die andere wird gezahlt. Die Summe hängt eben vom Verdienst ab. (Link ungültig)

 

Grüße Pia

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Vorsicht Temonis...

 

die Künstlersozialkasse ist k e i n e Krankenkasse.

Sie dient der sozialen Altersversorgung von angemeldeten Künstlern, zu denen auch Autoren/innen zählen.

 

Die Beiträge, ein Teil du, ein Teil dein Verlag von deinen Umsätzen. Wie ein Angestellter.

Aber wenn du nicht zu den Millionsellern gehörst, und auch abhängig von deinem Eintrittsalter, sind das nur Cent-Beträge, die mit dem Rentenalter rauskommen.

 

dein hef

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Noch zum Thema Krankenkasse: Ich wüsste nicht, warum da Vorsicht geboten ist. Man hat eine der üblichen Krankenkassen, der Beitrag läuft über die KSK. Man muss auf keine Leistung verzichten, kann die "ausführende Krankenkasse" frei wählen. Ich bin mit dieser Praxis mehr als zufrieden.

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Künstlersozialkasse geht aber nur, wenn du ausschließlich als freischaffender Künstler tätig bist. Sobald du nen sozialversicherungspflichtigen Job hast, schmeißt dich die KSK raus. Und "teilselbständige Autoren" wie du es nennst, nehmen sie nicht auf.

"Kein Buch oder Gedicht ist je fertig. Es wurde lediglich aufgegeben." (Sprichwort, unbek. Verf.)

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Rentenversicherung muss man über die KSK zahlen, sobald das Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit einen bestimmten Betrag übersteigt (welchen, hab ich vergessen). Das ist unabhängig von einem eventuell zusätzlichen Angestellten-Teilzeit-Job.

 

Mit der Krankenversicherung ist es anders. Wenn man irgendwo angestellt ist, zahlt man darüber seine normale Krankenversicherung. Bezieht man seine Einnahmen aber ausschließlich durch seine künstlerische Tätigkeit, dann zahlt man über die KSK an seine Krankenkasse, d.h. du zahlst den Arbeitnehmeranteil, die KSK den Arbeitgeberanteil. Ich empfinde das als großen Vorteil gegenüber anderen Freiberuflern, dass ich nur den Arbeitnehmeranteil zahlen muss. Andere Freiberufler müssen sich als Selbstständige bei ihren Kassen versichern und zahlen dadurch weit mehr als wir.

 

LG Luise

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Als rein Selbstständiger kann man bei privaten Krankenversicherungen alle möglichen Tarife wählen, das geht von den gewöhnlichen Leistungen, die denen der GKV entsprechen bishin zu den Wahlleistungen. Wenn man nebenbei z.B. als Student irgendwo immatrikuliert ist, lohnt es sich aber, in die GKV (gesetzliche Krankenkasse) zu gehen, da die Beiträge dann noch keine Rolle spielen und man später als freiwilliges Mitglied drinnen bleiben kann. Als Alleinstehender kann man evt. bei der privaten Krankenversicherung deutlich billiger wegkommen, allerdings sind die Beiträge, wenn man keine speziellen Klauseln abschließt, immer gleich und passen sich im Alter nicht ans Einkommen an. Zudem muss man, wenn man Alleinverdiener ist, jedes Familienmitglied extra versichern. Es lohnt sich also, genau zu überlegen, ob Privat oder gesetzlich, beides hat Vor- und Nachteile.

 

Gruß, Melanie

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Wer sich über die KSK versichert zahlt Beiträge zur gesetlichen Krankenkasse, gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung. Die VersicherungsPFLICHT wird festgestellt (Antrag). Voraussetzungs ist, dass man einer der 75 versicherungspflichtigen Berufsgruppen angehört die im  Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeführt sind (Autoren gehören dazu), freiberuflich tätig ist und nicht mehr als einen Angestellten hat. Ein Mindesteinkommen, dessen Höhe ich jetzt nicht weiß (bitte nachgucken: (Link ungültig)) ist aber Voraussetzung, wobei bei Berufsanfängern in den ersten 5 Jahren, die Einkommenshürde niedriger liegt.

 

Der Versicherte zahlt, wie ein Angestellter, nur die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte wird bei den Verwertern der künstlerischen Tätigkeit eingesammelt (pauschale Abgabe von derzeit 5,1% der Nettorechnungssumme des Künstlers), also bei Werbeagenturen, Designstudios, Verlagen,  Fernsehanstalten, Theatern, Filmproduktionen etc.. Zur Zeit sammeln die KSK ganz massiv ein, sogar bei meinen Kunden, die nicht unter diese typsichen Verwertergruppen fallen.

 

Die KSK  leitet den vollen Beitrag dann an die Krankenkasse, Renteversicherung etc. des Versicherten weiter.

 

LG

Inge

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Eine Arbeitalosenversicherung gibt es bei uns freiberuflichen Autoren übrigens nicht. Das ist wie bei den selbstständigen Unternehmern.

 

Freiberufler und Selbstständige können scheinbar nicht arbeitslos werden. Wenn sie keine Aufträge haben, sind sie nur faul  :s22

 

Irgendwo haben wir hier mal über eine freiwillige Versicherung diskutiert. Ich weiß  nicht, was daraus geworden ist, glaube mich aber zu erinnern, dass es recht unattraktiv war.

 

Ich meine der geringste Beitragssatz für KV, RV und PV bei der KSK sind 72 € im Monat ( Angabe ohne Gewähr )

 

Als ich mich damals erkundigte, legte mir die Krankenkasse die KSK sehr ans Herz.

Dort bezahle ich für alle drei Pflichtversicherungen so viel wie ein Selbstständiger allein für die Krankenversicherung ( und tu ganz nebenbei auch etwas für meine Rente )

 

Liebe Grüße

Monika

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Eine Arbeitalosenversicherung gibt es bei uns freiberuflichen Autoren übrigens nicht. Das ist wie bei den selbstständigen Unternehmern.

 

Freiberufler und Selbstständige können scheinbar nicht arbeitslos werden. Wenn sie keine Aufträge haben, sind sie nur faul :s22

 

Irgendwo haben wir hier mal über eine freiwillige Versicherung diskutiert. Ich weiß nicht, was daraus geworden ist, glaube mich aber zu erinnern, dass es recht unattraktiv war.

Doch, seit ca. 2 Jahren kann man sich freiwillig ALG-versichern, wenn man direkt aus einer Stelle oder aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit wechselt.

 

Ich finde es ganz attraktiv - ich zahle ca. 22 € pro Monat und bekomme, falls ich arbeits- bzw. auftragslos werde, ca. 1.000 € ALG I + kostenlose Versicherung in KK und Rente zu den üblichen Bezugszeiten. Und die Vermittlungsleistungen, Kurse usw. wie ein Arbeitnehmer vermutlich auch, falls ich meine Selbständigkeit aufgeben und wieder eine feste Stelle anstreben sollte.

 

Das Ganze ist allerdings vorläufig bis 2010 befristet, was danach passiert, weiß mW noch niemand.

 

Liebe Grüße

Beate

Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor")

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