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(Nathalie)

Schreiben für einen Auftraggeber

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Wer von Euch hat hat bereits für andere Auftraggeber als Verlage geschrieben? Oft werden von Banken, Kaufhausketten, Krankenkassen etc. Bücher herausgegeben, welche nicht regulär im Buchhandel zu erwerben sind.

 

Mir wurde vom Produzenten meiner DVD-Reihe das Angebot gemacht, für einen Lebensmittelkonzern ein Buch mit zugehöriger DVD zu schreiben/ drehen, welches ausschließlich für eine Aktion im Frühjahr 2008 mit einer Gesamtauflage von 70000 Stück verlegt werden soll.

Die Produktionsfirma würde dabei die DVDs drehen als vermittelnde Instanz für das Gesamtprojekt fungieren.

 

Mir wurde gesagt, dass ich das Buch selbstverständlich danach bzw. parallel im Buchhandel veröffentlichen könne.

 

Meine Frage wäre nun: Wie sieht das mit den Urheberrechten aus? Verbleiben diese bei dieser Art von Projekten im Allgemeinen beim Autor, oder werden sie an die Filmproduzenten oder deren Partner abgegeben?

 

Wird sich ein anderer Verlag überhaupt noch für ein solches Buch interessieren? Meine Idee war, die Thematik für den Kunden relativ allgemein zu halten und das Buch dann sehr auszuweiten und zu überarbeiten, um es dann im herkömmlichen Sinne zu veröffentlichen.

Allerdings befürchte ich, dass Verlage an solchen überarbeiteten Projekten kein Interesse haben dürften.

 

Wie sieht es mit der Bezahlung aus? Hat jemand eine ungefähre Ahnung, wie hoch das Honorar eines Autor in diesem Fall sein könnte? Sicher ist es nicht mit einer allgemeinen Autorenmarge zu vergleichen. Aber da ich mich diesbezüglich nicht im Geringsten auskenne, tappe ich ziemlich im Dunkeln und ich weiß nicht, ob das mir angebotene Honorar der Norm für diese Art von Projekten entspricht.

 

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Wie sieht das mit den Urheberrechten aus?

 

Hallo Nathalie,

 

bitte nicht verwechseln: in Deutschland sind die Urheberrechte unveräußerlich, sie bleiben immer bei Dir, egal, was Du schreibst und welche Verträge Du abschließt. Veräußern kannst Du nur die sog. Haupt- und Nebenrechte an Deinem Werk, also z. B. das Recht auf Veröffentlichung als HC, als TB oder als Hörbuch, das Recht auf Verfilmung etc.

Herzlich!

Kathrin

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Hi Nathalie....

 

finde deinen thread zufällig und muss mal erst mit dem Kopf schütteln....

Als BUCHAUTORIN bleiben dir die Rechte urheberrechtlich 70 Jahre geschützt...deine Erben können sich freuen....aber, was du da fragst, hört sich reichlich dubios an.

Warum?

Ich kenne mich ein wenig in diesem Bereich aus, da meine Frau auch "crossmedial" schreibt.

Da ist allerlei Scharlatanerie unterwegs...lass dir doch einfach mal einen Vertragsvorschlag von den möglichen Auftraggebern geben. Dann kann immer noch diskutiert werden.

Bei dem, wie du es erklärst hätte ich Bauchschmerzen und ein verdammt ungutes Gefühl...muss aber nicht sein.

Trotzdem Kontrolle ist besser...die wollen was von dir....

 

 

dein hef

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Mir wurde gesagt, dass ich das Buch selbstverständlich danach bzw. parallel im Buchhandel veröffentlichen könne.

 

 

Das fände ich besonders erstaunlich, wenn es denn so wäre.

 

Für einen Konzern zu schreiben ist nicht so ungewöhnlich. Ich kenne es aber nur so, dass der Schreiber sich komplett den Wünschen des Auftraggebers beugt. In der Regel werden solche Arbeiten auch besser bezahlt als eigene Werke; die Preise orientieren sich eher an dem, was in der Werbung üblich ist, als daran, was Verlage zahlen. Das heißt auch, dass es vermutlich ein Pauschalhonorar und keine prozentuale Beteiligung gibt.

 

Deine Idee, das Werk sehr "allgemein" zu halten, wird dem Konzern nicht gefallen, und deine Vermutung, ein Verlag könne an einem solchen Buch kein Interesse haben, teile ich.

 

Wieviel Honorar du fordern kannst, hängt von zu vielen Faktoren ab (Länge, Recherche-Arbeit, Anspruch ...), als dass man dir hier eine allgemein gültige Antwort geben könnte. Über den Daumen gepeilt, würde ich mich an dem Brutto-Gehalt in der Werbebranche orientieren und mutig nach weit oben aufrunden. Große Konzerne sind große Zahlen gewöhnt, und bei einer zu geringen Forderung werden sie eher stutzig.

 

Beste Grüße

 

Tin

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Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, ich denke natürlich auch eher, dass es sich hier um ein Pauschalhonorar handeln wird, aber wie gesagt, habe ich nicht die leiseste Ahnung, wie ein solches für eine 70 000-er Auflage aussehen könnte.

Doch Tin, das mit dem "Allgemein-Halten" wird vom Auftraggeber so gefordert. Ich würde das Thema gerne "richtig" angehen und beim Schreiben sehr ins Detail gehen, aber mir wurde ein ähnliches Buch-DVD-Projekt vorgelegt, an dem ich mich orientieren soll, und da wird die Thematik eher knapp und oberflächlich abgehandelt, so dass eben auch "Otto Normalverbraucher" etwas damit anfangen kann.

Bei Sachbüchern, welche ja in der Regel bestimmte Themenbereiche abhandeln, muss man - was den Inhalt angeht- gewisse Abstriche machen, damit es nicht nur die direkte Zielgruppe sondern eine breitere Masse anspricht. Das mir vorliegende Buch-Beispiel hat auch nur knapp 100 Seiten.

Das beginnt mich jetzt schon im Vorfeld etwas zu frustrieren, da ich eben tatsächlich den Wünschen des Auftraggebers gerecht werden sollte und nicht frei und ausführlich schreiben kann, wie ich es gerne würde.

Daher meine Idee, danach nochmal ein Buch zu verfassen, in dem ich die Thematik noch mal aufgreife und nach "meinen Wünschen" abhandle.

 

Übrigens meinte ich nicht das Urheberrecht, sondern das Recht auf Veröffentlichung. Das heißt, in wieweit darf ich als Autorin meine Texte und Fotos wiederverwenden, falls ich ein zweites Buchprojekt an das erste anschließe.

 

@ Hef Buthe: wieso kommt Dir das dubios vor??? Mit dem Produzenten, der mir das Projekt angeboten hat, habe ich bereits eine 3-teilige DVD-Reihe veröffentlicht. Und einer der beiden Firmeninhaber ist sozusagen ein enger Freund der Familie, er ging bereits mit meinem Bruder in den Kindergarten und die beiden sind bis heute beste Freunde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich da in irgendeiner Form übers Ohr gehauen werde. Gut, man weiß ja nie, aber da müßte ich mich doch schwer täuschen.

 

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie das Honorar genau abgerechnet wird, weil der Produzent als vermittelnde Instanz ja auch am Honorar beteiligt sein wird.

 

Ich möchte trotz allem jetzt nicht "blindlings" drauf los schreiben, wenngleich ich den Produzenten schon lange kenne. Wäre es sinnvoll, erst zu schreiben, wenn ich den konkreten Vertrag in den Händen halte?

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Also, Nathalie,

 

ich bin ja kein Profi, aber den vertrag würde ich doch auf jeden Fall abwarten! Du weißt ja, wenn ich es richtig verstanden habe, noch nicht mal, wie viel Geld dir für das Projekt winken würde.

 

Also, mein Tipp wäre: erst verhandeln, dann schreiben.

 

 

Liebe Grüße

 

Ruth

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Hi Nathalie,

 

es mag an meiner Dusseligkeit liegen, aber anhand der vorliegenden Infos finde ich kein rechtes Packende, um dir einen vernüftigen Rat zu geben.

 

Also hauhe ich mal mit der Klatsche hin....da ich 35 Jahre nichts anderes getan habe, als Verträge mit Konzernen zu vermitteln....

 

Wie ich das sehe, verlierst du mit dem vom Auftraggeber folgenden Vertrag a l l e Rechte an deinem Werk. Sowohl Wort wie Bild.

Wie das mit dem weiteren Verkauf funktionieren soll, ist mir ein Rätsel. Wer soll den machen?

Den Vertrag würde ich mir aber lieber von nem Spezialisten prüfen lassen. Daher mein Mißtrauen...

 

dein hef

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Ja' date=' ich denke natürlich auch eher, dass es sich hier um ein Pauschalhonorar handeln wird, aber wie gesagt, habe ich nicht die leiseste Ahnung, wie ein solches für eine 70 000-er Auflage aussehen könnte.[/quote']

 

Ich würde mich daran orientieren, was man mit 70.000 verkauften Büchern verdienen würde (was einem veritablen Bestseller entspräche! :s19 ); runterhandeln lassen kann man sich immer noch. Aber nicht mit dem Argument "Sie können das Buch ja nochmal Verlagen anbieten" - das ist unrealistisch, sowas finden Verlage meiner Erfahrung nach nicht im Entferntesten interessant.

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AndreasE liegt da gar nicht so falsch, um ne Messlatte zu finden.

 

Hundert Seiten...das entspricht etwa einem Drehbuch für einen TV-Film von 90 Minuten.

Dafür gibst...auf dem Markt...im buy-out Verfahren (sprich, es werden damit alle Rechte der Autorin abgetreten)...ca. 35.000€

 

Vielleicht hilft das

 

euer hef

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Vielen Dank nochmal für Eure Antworten.

Der potentielle Kunde des Produzenten möchte nun lieber 3 themenverwandte Bücher inkl. DVD zu je 100-150 Seiten.

Jedes Buch soll 30 000 mal produziert werden. Macht also insgesamt eine Auflage von 90 000, allerdings die 3-fache Arbeit.

Ich weiß nicht, da ja alles über meinen Produzenten und dessen "Partner" abgewickelt wird, verdienen sozusagen 2 Mittelsmänner mit, wobei man ja fairerweise sagen muss, dass der Produzent ja auch die dazugehörenden DVDs produziert.

Trotzdem habe ich keine Ahnung, ob in einem solchen Fall ein annähernd "normales" Honorar gezahlt wird ????????

 

Die einzige Aussage des Produzenten war bislang "einige Tausend Euro sollten schon drin sein". "Einige Tausend" ist, wenn man Eure "Honorarvorschläge" betrachtet, ein weit dehnbarer Begriff.

 

Scheinbar kauft der Konzern ausschließlich die Rechte für diese einmalige Aktion ein. Das heiß, das Buch wird nicht über den Buchhandel vertrieben. Alle Rechte am Buch verbleiben bei mir, die Rechte an der DVD beim Produzenten. Dieser möchte auch nach der Aktion die DVD noch weitervertreiben, evtl. auch zusammen mit dem Buch, wofür ich dann weiterhin Lizenzen bezahlt bekomme.

 

Hm, würde ich mich da nur besser auskennen.

 

Vertrag gibt es noch keinen, weil der Produzent selbst ja erstmal ein Angebot/ Exposé an den Kunden/ Konzern liefern muss, welcher aber reges Interesse bekundet.

Für mich würde der Auftrag einen großen Kraftakt bedeuten: Ende November sollen schon die Manuskripte von mindestens 2 der Bücher vorliegen. (Ich bin nebenher noch "etwas berufstätig".) Ich müsste also sofort zu schreiben beginnen, wenngleich der "Ausgang ungewiss" ist und ich zumindest im Moment noch keinen Vertrag geschweige denn Honorarangaben vorliegen habe...

 

Was mich auch etwas stutzig macht: Der Konzern will also nur die Rechte für die einmalige Veröffentlichung der 30 000 (bzw. 90 000) Stück einkaufen, und die weiteren Vervielfältigungsrechte sollen bei mir als Autorin verbleiben ... der Konzern übernimmt aber dennoch Lektorat, Layout und Druck ... in welcher Form soll/ kann ich mein Werk anschließend weiter verwerten? In der Rohfassung? Oder in der lektorierten Form? Inklusive Layout???

 

Den Vertrag schließe ich auch nicht mit dem Großkonzern ab, sondern mit dem Produzenten.

 

Na ja, momentan blick ich da noch nicht recht durch. Ich warte mal weitere Angaben / Mails des Produzenten ab.

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Hi Nathalie,

 

du verstehst es, mich zu verwirren.

Also mal zum Mitdenken:

 

es scheint sich um eine "Auftragsarbeit" zu handeln. Richtig?

 

Ein Auftrag bedingt eine gegenseitige Willenserklärung (Vertrag) in der alles festgelegt ist, was dieser Auftrag incl. aller Verwertungsrechte zu tun und zu lassen hat.

Solange das Ding nicht in beiderseitigem Interess unterzeichnet ist, würde ich keinen Strich schreiben. Da würde mich der jetzt schon anstehende Zeitdruck nur stutzig machen (ohne Vertrag. Wie wirds dann erst mit Vertrag?)

 

Also, ich weiß nicht. Kann dir nur raten abzuwarten. Auf mündliche Versprechungen gebe ich nichts (...mehr)

 

dein hef

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Ich sage: festnageln. So schnell es geht. Drei statt einem ist ja schon mal eine recht heftige Änderung. Und "einige Tausend Euro", du lieber Himmel! Drei sind einige, aber 70 auch. So was Schwammiges würde mich ganz kirre machen...

 

Und dann auch noch so eine enge Deadline.

 

Ich würde ein Angebot einfordern, ein ganz konkretes. Und dann in Ruhe überlegen. Du scheinst nicht so die rasende Lust auf das Projekt zu haben. Und wenn sie dir nun tatsächlich 3000 Euro anbieten, hat sich das ganze Kopfzerbrechen erledigt...

 

Liebe Grüße

 

Ruth

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Hi Nathalie....

 

ich fürchte, wirklich helfen kann dir bei diesem heillosen Durcheinander keiner wirklich.

Nur....ich denke, dass ich ein Profi im Vertragsrecht bin...da nutzen dir deine gaaanzen netten Verbindungen zu dem und dem nichts.

Entweder das Ding kommt in trockene Tücher...sprich Vertrag...oder lass die Finger davon.

Es ist immer das Gleiche...die großen Zahlen ...der Köder damit und dann die Angst, sie zu verlieren.

 

Wer mit solchen Zahlen spielt, muss auch beweisen können, dass er es ernst meint.

 

Warte einfach den Vertrag ab...

 

dein hef

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Nicht in Vorleistung gehen ohne Vertrag. Man kann nämlich nicht mehr so leicht vom Tisch aufstehen und "na dann eben nicht, tschüß und ein schönes Leben noch" sagen, wenn man schon eine Menge investiert hat.

 

Wenn Hektik ausbricht und alles bis vorgestern fertig sein soll: Sowas lässt mich mittlerweile immer sehr, sehr skeptisch werden. Für Eile muss es einen guten Grund geben, und desolates Management und unklare Zielvorstellungen sind beides keine guten Gründe.

 

Da hilft nur: Klipp und klar überlegen, was gegeben sein muss und was nicht gegeben sein darf, damit das ein gutes Geschäft wird. Und wenn die Randbedingungen nicht stimmen, absagen.

 

:s13Mit klaren Entscheidungen und entschiedenem Auftreten verdirbt man sich nichts, sondern verschafft sich Respekt.

 

Soweit das Wort zur Nacht... ;)

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Da hat Andreas ein wahres Wort gesprochen. Da ich jahrelang im Rechnungswesen unterwegs war, kann ich nur raten, auf eine Abschlagszahlung zu bestehen, und vorher keinen Finger zu rühren.

 

Die Zahlungsmoral in Deutschland ist nicht die Beste. Selbst große Firmen bezahlen oft ihre Rechnungen nicht, und gerade wenns schnell schnell gehen soll ist oft ein Haken dran. Wenn du einen Abschlag verlangst, dann wirst du gleich merken wie ernst und dringend die Sache wirklich ist.

 

Liebe Grüsse

Irena

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