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YvonneW

Hartz IV und Honorar

Empfohlene Beiträge

Hallo, Yvonne

 

Gute Frage, auch wenn es mich glücklicherweise nicht betrifft. Antwort kann ich dir leider keine geben, möchte aber kurz darauf hinweisen, dass ich schon länger im Kopf habe, einen thread zu starten, in dem solche Fragen (und die zugehörigen Antworten) gesammelt werden könnten. Quasi "Was muss man wann wo warum und wie angeben?" Neben Hartz IV gibt es nämlich eine Menge anderer Leistungen, bei deren Bewilligung immer schön steht: "Änderungen in den Einkünften teilen Sie bitte unverzüglich mit."

 

Ich poste den angesprochenen thread einfach mal.

 

Liebe Grüße,

Heiko

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Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021

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Bin ja nun schon ne ganze Weile raus aus dem Laden (saß auf der anderen Seite - dir gegenüber). Hab ihn auch seitdem nicht wieder betreten!

 

Erstmal ist wichtig, daß du alle Kosten genau aufschlüssest und penibele jeden anruf, jede Briefmarke und jede Straßenbahnfahrt aufschreibst. Auch die Kosten für die Recherche fallen m E da hinein.

 

Dann:

Wer hindert dich und deinen Auftraggeber daran, eine Vereinbarung zu schließen, die besagt, daß du nicht das gesamte Honarar auf einmal bekommst sondern "häppchenweise". Sagen wir mal zufällig 165,- Euro im Monat.

 

Begründen läßt sich das allemal:

Vielleicht ist der Auftraggeber ein wenig klamm, vielleicht mußt du noch abschließende Arbeiten erledigen und der Auftraggeber hat Sorge, daß du mit dem Honorar durchbrennst.

 

Sollte es aber ein großer Batzen Honorar sein, wer hindert dich, dich für einen Monat abzumelden. Wenn du dann den Freibetrag nicht mehr übrig hast... Ce la Vie! Vielleicht hast du umfangreiche Recherchen für dein nächstes Projekt gemacht.

 

 

Wohlgemerkt! Das ist mir ganz wichtig!  :s22

Grundsätzlich bin ich immer noch der Meinung, daß es vielen Langzeitarbeitslosen

- nicht gleichzusetzen mit Hartz IV Empfängern - dafür daß sie   n i c h t s  tun, um aus ihrer Situation herauszukommen, viel zu gut geht.

 

Aber denen, die versuchen heraus zu kommen, denen wird das Laben zu Beginn so schwer gemacht, daß es Aufgeben und weiter alos bleiben.

 

Wir hatten hier mal einen Thread: es ging um Schreiberlinge und Hartz IV Empfänger

 

Gerd

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Hartz 4 beziehe ich nicht, Peter Harz kommt mir nicht ins Haus. :s22

 

Aber im Moment bin ich leider auf ALG2 angewiesen, da mein lieber Exmann es vorgezogen hat sich ins Ausland abzusetzen und dort eine Managerstelle angetreten hat. Seine Kinder muss er wohl vergessen haben.

Alleine kann ich vier Kinder aber nicht von jetzt auf gleich ernähren.

 

So, ich beziehe also ALG2 und habe auch meine Tantiemen angegeben. Sie wurden mir direkt von der Summe, die ich bekomme, abgezogen.

Ich habe Widerspruch eingelegt.

Das Finanzamt rechnet meine Einkünfte nämlich als Einkünft ( für 2005 noch mit Fragezeiche, da eventuell Liebhaberei, 2006 wurde es ganz anerkannt ;D), und dafurch darf die Arge auch nur eine Nutzen-Kosten Rechnung akzeptieren. Alles, was das Finanzamt an Ausgaben angerechnet hat, muss auch die ARGE anerkennen.

Dadurch minimiert sich natürlich mein Einkommen.

 

"Ihre Einkünfte aus Tantiemen wurden als Sonstiges Einkommen unter Berücksichtigung der Pauschale bei Einkommen in der Zeit von Januar bis März 2007 angerechnet."

 

Das geht NICHT!

 

Denn:

 

"1.Das in den Monaten Januar, Februar und März 2007 angerechnete Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit kann in der vorgenannten Höhe nicht angerechnet werden, da aus diesen Betriebseinnahmen die voraussichtlichen Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden müssen. Eine entsprechende Aufstellung über mein geschätztes Einkommen 2007 finden Sie als Anlage zu dem beigefügten Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II."

 

Und:

 

"Begründung meines Widerspruchs:

Bei den o. g. Tantiemen handelt es sich um Arbeitseinkommen aus meiner freiberuflichen Tätigkeit als Schriftstellerin. Nach § 15 Abs.1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IV ist Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. (Steuererklärung 2006 liegt dem Finanzamt vor und wird von mir nach Erhalt unaufgefordert Ihrer Behörde vorgelegt).

Danach gilt für mich als maßgebliches Einkommen der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium in der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung festgelegt. Als Betriebsausgabe kann dabei alles angesetzt werden, was auch das Finanzamt anerkennt.

Weiter hat das Bundeswirtschaftsministerium in der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung folgende Regeln aufgestellt: - Selbstständige schätzen grundsätzlich ihre Einnahmen für das ganze Jahr und teilen dann durch zwölf.

In den ersten beiden Jahren rechne ich aufgrund der erforderlichen Betriebsausgaben noch nicht mit einem Gewinn aus meiner Tätigkeit als Autorin, sodass meines Erachtens unter Beachtung der Rechtslage eine Anrechnung auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB 2 nicht erfolgen darf.

Eine vorläufige Schätzung meiner Betriebseinnahmen- und Ausgaben füge ich meinem Widerspruch nochmals bei."

 

 

Ich hoffe dir geholfen zu haben. Alles weitere gerne per PN, denn dies ist ein öffentlich einsehbarer Bereich. ;D

 

LG

 

Ulli

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Hi,

 

stell Deine Frage mal in diese Foren.. (Am besten in alle drei.)

 

 

(Link ungültig)

 

Kompetent, wird von Arge-Mitarbeitern betrieben

 

(Link ungültig)

 

Das Gegenteil, man schwankt aber zwischen Schwarz-Weiß-Malerei und Blauäugigkeit

 

(Link ungültig)

 

Hält die Mitte zwischen den beiden anderen Foren, ist aber auch deutlich Anti-Arge

 

Wenn in diesen Foren keine brauchbaren Antworten kommen, weiß ich noch ein paar andere Adressen.

 

Grüße

 

M.

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Hallo Yvonne,

 

ich bin Hartz vier knapp noch von der Schippe gesprungen.

 

Angeben solltest du es auf jeden Fall, denn das Arbeitsamt darf deine Konten einsehen, dh. was überwiesen wird kriegen die mit. Also da bitte vorsichtig sein.

 

Aber als Tipp, google mal, dann findest du einige Arbeitslosenforen, die über Hartz vier sehr gut informieren. Hat mir auch sehr geholfen.

 

Ganz liebe Grüsse

Irena

 

Edit: Ah, super Mischa, ...ich hatte die entsprechenden Links nicht parat

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Hallo an euch alle!

Vielen Dank erstmal für die interessanten Antworten.

Ich weiß, das hier ist öffentlich und es soll auch so sein. Ich möchte ja gar nichts heimlich vorbeischleusen. Es geht eher darum, wie ich legal zu meinem Recht komme, ein einmaliges (vermutlich) Honorar auch zu behalten.

So wie ich die Bestimmungen sehe, muss ich ja mit Arbeitsaufnahme, ich schätze also mit Erhalt des Vertrages, bei der Arge melden, dass ich diese Tätigkeit aufnehme. Dann fangen die Mühlen an zu mahlen.

Und die Leute dort sind leider oft sehr überfragt und auch nicht untereinander vernetzt. Es herrscht ziemliche Entscheidungswillkür. Wenn ich schon vorher weiß, was ich machen kann, bin ich natürlich beruhigt.

 

Danke auch für die PN´s! Ich werde mir das alles mal durch den Kopf gehen lassen und dann hier reinschreiben, was daraus geworden ist.

Meine Ideallösung ist es, einen Job zu finden, der mich grad über die Schwelle trägt - ich bin dran.. :s01

 

Liebe Grüße

Yvonne

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Hallo Yvonne,

 

also wenn du keine regelmäßige Arbeit aufnimmst, wie einen Mini job oder richtig krankenversichert musst du das nicht melden. Erst wenn die Kohle kommt, die musst du angeben. Dann wird berechnet was gestrichen wird und wanns wieder weiterläuft.

 

Wenn du aber jetzt sagst, dass du eine Arbeit hast, dann streichen sie dir sofort deine Unterstützung. Die sind da schneller als die Feuerwehr, denen ist das nämlich egal, dass wenn du das anvisierte Geld vielleicht erst in ein paar Monaten bekommst.

 

Letztendlich kann fatale Folgen für dich haben, denn dieser Apparat reagiert äussert zickig auf Sonderfälle und es kann sein, dass du längere Zeit auf Unterstützung verzichten musst, weil der Apparat nur schwer wieder in Gang kommt. Solange das Geld nicht auf deinem Konto ist, bist du auf der Sicheren seite.

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Danke Irena, aber da hab ich doch grad noch in einem Forum gelesen, man werde wegen Betrugs angezeigt, wenn man nicht sofort jede Tätigkeit bei Aufnahme angibt. Ich weiß, auch wenn ich denen erkläre, dass ich überwiegend abends am Buch arbeite, wenn ich für die Arge nicht zur Verfügung stehen muss, sie werden das nicht einsehen.

Muss ich nun meinen Vertrag herzeigen oder nicht? Reicht es wirklich, nur bei Überweisung des Honorars damit zu kommen?

Uäääähhhh.....warum darf ich mich nicht einfach über mein erstes selbstverdientes Geld als Autorin freuen??http://smilies.montsegur.de/19.gif

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Deine freiberufliche Tätigkeit als Autorin musst du erst mit Tantiemenzahlunge angeben. Oder du gibst es an, und sagst, dass du noch nicht weißt, welchen Ertrag das bringen wird und auch noch nicht, wann.

 

Außerdem darfst du natürlich einen gewissen Betrag im Monat anrechnungsfrei dazu verdienen.

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Danke Irena, aber da hab ich doch grad noch in einem Forum gelesen, man werde wegen Betrugs angezeigt, wenn man nicht sofort jede Tätigkeit bei Aufnahme angibt. Ich weiß, auch wenn ich denen erkläre, dass ich überwiegend abends am Buch arbeite, wenn ich für die Arge nicht zur Verfügung stehen muss, sie werden das nicht einsehen.

Muss ich nun meinen Vertrag herzeigen oder nicht? Reicht es wirklich, nur bei Überweisung des Honorars damit zu kommen?

Uäääähhhh.....warum darf ich mich nicht einfach über mein erstes selbstverdientes Geld als Autorin freuen??http://smilies.montsegur.de/19.gif

 

Yvonne, das gilt nur wenn du eine Arbeit aufnimmst, die sozialversicherungspflichtig ist, oder ein sogenannter Minijob, da wo du regelmässig Geld bekommst.

 

Wenn du an einem Buch arbeitest, dann ist das genau so wie wenn du ein Bild malst und es verkaufst. Du würdest ja kaum das als regelmässige Tätigkeit angeben wollen, oder. Und so verhält es sich auch mit dem Bücherschreiben. Betrug ist es nur, wenn du Geld hereinbekommst und es nicht meldest. Aber solange du kein Geld auf dem Konto hast, würd ich den Teufel tun und da was anmelden. Und das du freiberuflich bist, kann man ja auch kaum sagen, da du ja nicht weißt ob du Folgeaufträge bekommst. Aber wenn du diese "Freiberuflichkeit" anmeldest, dann entziehen sie dir sofort die Stütze, so geschehen bei meiner Freundin, die sich etwas als Werbetexterin dazu verdienen wollte. Sie hat den fehler gemacht, weil sie alles richtig machen wollte. Rausgekommen ist, dass sie mehrere Monate um ihre Unterstützung kämpfen musste, weil die Agentur ihr es sofort nach Erwähnung gestrichen hat.

 

Es ist nicht illegal, wenn du nichts sagst und wenn das Geld kommt, es der Arge meldest. Wenn sie fragen, dann sagst du das Schreiben ist ein Hobby von dir und du hast unerwartet das Buch verkaufen können, wenn sie nicht fragen, dann sagst du auch nix. Dein Geld wird dann mit Hartz vier verrechnet, und somit ist alles in Ordnung und legal.

 

EDIT: Den Vertrag herzeigen musst du nicht, die Arge interessiert nur das Geld und ob du das regelmässig bekommst, damit sich dich von der Liste der Hartz vier Empfänger streichen kann. ;)

Liebe Grüsse

Irena

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