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(Gerd)

Künstlersozialkasse

Empfohlene Beiträge

Mich betrifft es ja nicht - mehr,

hab auch keine Ahnung von dem Thema,

aber es war hier schon mal öfter die Rede davon:

 

hier ein Beitrag, den ich aus einem Newsletter vom Haufe Verlag, einem der führenden Verlage im Steuerrecht habe. Vieleicht ist es für den einen oder anderen mal ein Anstoß:

 

Sehr geehrter Herr xxx,

 

viele Betriebe sind seit Jahren verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu bezahlen. Vielfach geschah dies aus Unwissenheit nicht. Seit Juni 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auch diesen Bereich. Erhebliche Nachforderungen sind zu erwarten. Lassen Sie sich deshalb nicht von der Bezeichnung täuschen: Künstlersozialabgaben sind auf solche Zahlungen zu entrichten, die für künstlerische oder publizistische Leistungen gegenüber selbstständigen Künstlern oder Publizisten erbracht werden. Solche Leistungen sind beispielsweise auch die des Web-Designers, Layouters, Texters, Fotografen. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, dem drohen hohe Nachzahlungen und Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. Noch nie davon gehört? Fragen Sie unseren Experten!

 

Bin aber sicher: Die geballte Kraft des Forums ist genauso schlau.

 

Gerd

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Hallo, Ulli,

 

(schön, dich auch hier zu treffen!)

 

Der Brief, den Gerd zitiert, richtet sich wohl eher an einen Verwerter, z.B. also einen Verlag. Die Verlage, Plattenfirmen etc. müssen nämlich einen Gesamtbeitrag von 25% (glaube ich) der Beiträge für die Künstlersozialkasse aufbringen, (den Rest zahlen der Bund und wir), und weil sie notorische Drückeberger sind, soll ihnen nun auf die Finger geschaut werden.

Das gilt auch für uns Versicherungspflichtige in der KSK: Die Kontrollen sollen angeblich systematischer und zahlreicher werden. Es kann also nicht schaden, bei der jährlichen Einkommensschätzug, die wir vornehmen müssen, möglichst nah an der Wahrheit zu bleiben. ABER: Ob die KSK Nachforderungen an Künstler stellen darf, die in der Vergangenheit zu geringe Beiträge gezahlt haben, ist noch nicht geklärt. Und Bußgeldverfahren gibt es nur dann, wenn den Künstlern eine betrügerische Absichtr nachgewiesen werden kann.

 

Herzlich,

 

Rebecca

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Der Brief' date=' den Gerd zitiert, richtet sich wohl eher an einen Verwerter, z.B. also einen Verlag.[/quote']

 

Ja, das stimmt wohl.

 

Mir war eine Zeitlang unklar, ob ich als Autor einen Auftraggeber darauf hinweisen muss, dass ich in der KSK bin oder nicht. Nein, wurde mir dann gesagt, die Künstlersozialabgabe müssen Firmen zahlen, unabhängig davon, ob ihre Zuarbeiter KSK- oder privatversichert sind.

 

Als Autor selbst ist man "nur" dazu angehalten, eine realistische Gewinnprognose fürs Folgejahr abzugeben ...

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