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(IrisT)

Vertrag für Anthologie

Empfohlene Beiträge

Hallo Max,

 

so schlimm find ich das nicht, kein Geld für eine KG zu bekommen. Man kann sie immerhin auf eine Liste der veröffentlichten Sachen setzen. Allerdings find ich die sechs Jahre, die man die Rechte daran abtritt, ziemlich haarsträubend.

 

Kein Geld, kein Belegexemplar und dazu noch diese lange Zeit, das find ich die eigentliche Unverschämtheit.

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Wenn ich unbedingt etwas gedruckt sehen will, kann ich mir das auch zehnmal ausdrucken. Der Unterschied zwischen dem und einer VÖ in so einer Sparten"zeitschrift" in Kleinstauflage ist gleich null. Und so was interessiert auch niemanden, wenn man es auf die "Liste der Veröffentlichungen" setzt.

 

Aber trotzdem kann natürlich jeder machen, was er will. Aber Standard ist es eindeutig nicht. Vor allem nicht in Publikumsverlagen.

 

Es gibt auch genug Leute, die Heftromane schreiben, ohne etwas dafür zu verlangen. Wie gesagt, jeder kann machen, was er will. Auch die Preise kaputtmachen. Leider.

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Veröffentlichungen in Zeitschriften würde ich gar nicht mit aufführen in der Liste der Veröffentlichungen. Da das wirklich nichts ist, womit man punkten kann.

Ich würde ja auch nicht die diversen Fanzines, in denen ich vertreten bin (hab halt 10 Jahre lang für diverse Fanclubs illustriert), da mit auflisten, auch wenn das wirklich eine SEHR lange Liste ergäbe. :D

Aber in einer schönen Anthologie zu sein, ist etwas anderes.

Und meinen Heftroman - für den ich übrigens bezahlt wurde - schreibe ich liebend gern immer dazu, wenn bisherige Veröffentlichungen angegeben werden sollen.

 

LG

Maren

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Jetzt lasst doch jedem seine Freude!

 

Natürlich - die Ansprüche steigen mit den "Erfolgen".

 

Wie eine Band zuerst in einer Kneipe ohne Honorar auftritt und darauf stolz ist, will sie ein Jahr später für den Auftritt umsonst fressen und saufen und noch etwas später kommt sie ohne Bares gar nicht mehr.

 

Trotzdem kann es sein, dass der erste Auftritt am meisten stolz gemacht hat (so wie ich mir auch mit meinem ersten Gehalt am "reichsten" vorgekommen bin, obwohl es viel weniger war als jetzt.)

Rabe - mal nicht miesepetrig

 

Stimmt absolut. Das mit der Band habe ich selber auch eine Weile gemacht. Erst nur so zum Spaß Coverversionen, dann für flüssige Nahrungsmittel (worunter die Qualität der Musik im übrigen nicht gelitten hat ;)). Wir haben sogar in Holland eine Single eingespielt, die man auf 33 abspielte und somit Platz für 4 Lieder bot. Einfach nur just for fun. Wir haben die verschenkt. Dann kam der Punkt, an dem wir uns fragten: Geld oder Fun. :-?

Sind bei Fun geblieben, ließen die Mini-LP eine einamlige Sache sein und Spaß hatten wir trotzdem.http://smilies.montsegur.de/26.gif...http://smilies.montsegur.de/29.gif...http://smilies.montsegur.de/51.gif

 

Beim Schreiben ist man bei solchen Entscheidungen nur von sich selber abhängig.

Klar, wenn ich damit meine Miete bezahlen und die Kids füttern müsste, würde ich das auch anders sehen. Aber im Moment ist das Schreiben ein reines Freizeitvergnügen und da freue ich mich natürlich über jedes gedruckte Wort von mir, das nicht meinen eigenen Drucker verläßt http://smilies.montsegur.de/18.gif.

 

Für mich ist das keine Frage der Ehre, des Geldes, oder des Ruhms, wenn ich mit einer KG versuche in einer Anthologie unterzukommen. Es ist einfach ein schönes Gefühl die eigenen Ideen in gedruckter Form in den Händen zu halten.

 

Ausnahme sind natürlich DKZ-Dienstleister, um die mache ich einen riesigen Bogen ;D

 

LG

 

Dirk  

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Bei einer Anthologie sollte ein Vertrag und ein Freiexemplar stets selbstverständlich sein, ein Honorar natürlich auch, aber wie das sinnvoll berechnen? Naiv dachte ich zuerst an das übliche prozentuale Honorar, so wie bei einem Roman, allerdings ist das, obwohl sauber gerechnet, für die Autoren letztlich eher unbefriedigend. (Vereinfachtes Beispiel: 10 % vom VK von 10 € wäre pro Buch 1 € geteilt durch 20 Autoren = 0,05 €, mal 500 verkaufte Exemplare = 25 €).

In meinem Beispiel bin ich von optimistischen 500 verkauften Exemplaren ausgegangen, sind es aber weniger, sieht es magerer aus. Verständlicherweise möchten Autoren diese gewaltige Summe nicht auch noch verteilt über mehrere Jahre bekommen, was aber am Ende bei rein prozentualer Beteiligung doch passiert. Nach ein paar Anthos und langen Diskussionen die Konsequenz für mich: Ich mache lieber keine Antho-Ausschreibungen mehr, sondern lasse einen Herausgeber nach Themenvorgabe gezielt nur nach KGs von 10 bis 15 guten Autoren für ein Buch suchen, zahle Herausgeber und Autoren vorab ein anrechenbares Garantiehonorar, dass sich an optimistischen 1000 verk. Exemplaren ausrichtet und hoffe, dass mich der Spaß am Ende nicht gar zu teuer kommt. :-/ Dafür möchte ich dann aber wenigstens das Recht haben, im Glücksfall mehrere Auflagen zu drucken (die dann natürlich jeweils auch vergütet werden.) Ein wirkliches Geschäft sind Anthologien so leider kaum, von ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen. So halte ich das jedenfalls für beide Seiten für halbwegs pragmatisch und fair. Darüber kann man jedoch, wie über vieles, endlos streiten. :s03

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Rainer Innreiter

Mich ärgert auch ein bisschen der Fatalismus, der darin mitschwingt. In meinen Augen wäre die angemessene Haltung zu Veröffentlichungen ohne Honorar für einen hoffnungsvollen Beginner: "Es ist todscheiße und entwürdigend, aber ich schluckte diese Kröte jetzt ein oder zweimal, damit ich meine ungläubigen (und ahnungslosen) Verwandten mit einer Veröffentlichung ärgern kann. Dann aber nie wieder ohne Geld."

 

Versteht mich nicht falsch: Natürlich würde ich auch gerne ein bisschen Geld für meine Geschichten erhalten. Aber wenn ich die Wahl habe, gar nicht oder ohne Entgelt zu veröffentlichen, wähle ich die zweite Variante.

Was ist daran "entwürdigend"? Die meisten Hobby-Kicker werden für ihren Einsatz nicht entlohnt. Die würden bestimmt auch lieber in der Bundesliga spielen. Anscheinend sind sie nicht gut genug dafür, also: Gar nicht spielen oder in den unteren Klassen für null Entgelt.

Ich sehe das pragmatisch: Wenn man ein wirklich guter Autor ist, bekommt man Geld, weil den Verlagen die Geschichten was wert sind, sie diese unbedingt drucken wollen.

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Ich würde einen derartigen Vertrag nicht unterschreiben, denn er bedeutet, dass ein Autor seine Leistung völlig umsonst bringt. Ein Freiexemplar ist für mich das mindeste, denn es ist eine Form von Bezahlung, gerade bei Kleinverlagen, bei einer Auflage von 200-400 Stück. Wenn ein Buch z.B. 9.95 kostet und ich als Autor ein Freiexemplar und diverse Exemplare zum Autorenrabatt erwerben kann, weiß ich, dass meine Arbeit etwas wert ist. Aber in diesem Fall? Selbst wenn es schön ist, seinen Namen gedruckt zu sehen, in so einem Fall würde ich verzichten, schließlich hätte ich mit meiner Arbeit beigetragen und sollte nicht einmal ein Belegexemplar bekommen? Könnte ich mit so einer Veröffentlichung wirklich meine Vita aufpolieren? Ich glaube nicht. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

 

Gruß, Melanie

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Wie ist es eigentlich, wenn ein erschienener Anthologiebeitrag von einem Verlag an den nächsten weiterverkauft wird? Und in einem neuen Buch erneut erscheint? Was ist da üblich?

Nessa

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Wie ist es eigentlich, wenn ein erschienener Anthologiebeitrag von einem Verlag an den nächsten weiterverkauft wird? Und in einem neuen Buch erneut erscheint? Was ist da üblich?

Nessa

Ohne Deine ausdrücklich Erlaubnis geht das eigentlich gar nicht. Egal, ob es einen Vertrag gibt oder nicht, das Urheberrecht stärkt den Autor. Ich würde es ausdrücklich verbieten oder im Zweifelsfall eine Rechnung (per Einschreiben mit Rückschein!) mit kurzer Zahlungsfrist schicken. Dann muss der Verlag reagieren oder er riskiert, dass es teuer wird.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Hallo Nessa,

 

normalerweise erteilt man für einen Anthologiebeitrag nur eine Abdruckgenehmigung, d.h. das Copyright bleibt beim Autor. Insofern darf der Verlag die Geschichte auch nicht einfach weiterverkaufen.

 

Hast du das Copyright ausnahmsweise an den Vertrag abgetreten, müsstest du einen Vertrag haben, in dem solche Lizenzverkäufe geregelt sind. Normalerweise teilen sich Verlag und Autor dann die Lizenzeinnahmen 40/60 oder 50/50. Das steht aber dann im Vertrag.

 

LG Luise

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50:50 - ja, so steht es im Vertrag. Mich hat nur interessiert, ob das üblich ist. In Zukunft sollte man dieses Nebenrecht nicht einräumen, denke ich mal.

Herzlichen Dank für euren Rat,

Nessa

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Viele der Beiträge sind völlig in Ordnung. Wer noch jung im Schreiben ist, wird sich freuen, auch ohne Honorar in einer Anthologie vertreten zu sein. Ich und andere täten es nicht. Als alter Verlagskaufmann will ich hier allerdings klarstellen, dass es durchaus NICHT üblich ist, für seinen Beitrag in einer Anthologie KEIN Honorar zu erhalten. Das gilt auch für ein Freiexemplar, das jedem Autor zusteht. Ich habe sogar von Schulbuchverlagen, in deren Lehrbüchern ich mit Satiren (unfreiwillig) vertreten bin, nicht nur (gutes) Honorar über die VG Wort, sondern - nach Anfrage- auch ein Freiexemplar erhalten.

Auch jüngere Autoren sollten sich nicht mit unverschämtem Geschäftsgebahren von Verlagen abfinden, sondern zumindest ein oder mehrere Freiexemplare verlangen, je nach Länge des Abdrucks. Und bitte nicht vergessen: ein paar hundert Exemplare, in denen man vertreten ist, bringen fürs Renommée recht wenig.

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Ich finde es bedenklich, dass Du deine Rechte für 6 Jahre (!) abtreten sollst. Üblicherweise ist das nur für das einmalige Erscheinen so und die Rechte bleiben ansonsten bei Dir. Bei mir war das nur gut so, denn gerade hat mein Verlag einen Band nur mit Kurzgeschichten von mir rausgebracht und da war es schon schön, die preisgekrönten Texte, die (gegen Honorar) zuvor in einer Anthologie erschienen waren, ebenfalls unterzubringen, um dem ganzen ein wenig Glanz und Zugkraft zu verleihen.

Nach 6 Jahren kräht kein Hahn mehr nach den Texten, dann kannst Du sie nicht mehr wiederverwerten..

Ja und die Nebenrechte würd ich mir schon anschauen, ich hätte ein Geschichte von mir dann als E-Book im Netz kaufen können.

Also ohne Geld und ohne Buch und unter Verzicht auf alle Rechte für die nächsten Jahre würde ich auch nicht unterschreiben.

Gruß Maria

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Rechteübertragungen ohne Gegenleistung sind per se sittenwidrig. Insofern ist es ziemlich müßig zu überlegen, welche Rechte man dann wie lange abgetreten hat. Entsprechende Vereinbarungen haben genau so lange Bestand, wie man sie duldet. Und die Veröffentlichung eines Textes zählt nicht als geschäftliche Gegenleistung - auch wenn sie gerne als Preis bei irgendwelchen Wettbewerben ausgelobt wird :s22

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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