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Alf

Gesicherte Markennamen

Empfohlene Beiträge

Hallo allerseits!

 

Heute hat mich eine email erreicht, die mich etwas verunsichert hat. Da schreibt mir jemand, der ein Produkt anbietet, das genauso heißt wie meine Homepage. Nun möchte er sich mit mir "außergerichtlich einigen", da sein Produkt eine geschützte Wortmarke sei.

 

Nun, ist sie nicht, zumindest hab ich bei den einschlägigen Seiten keine Eintragung finden können, aber das Produkt gibt es tatsächlich. Aber wie sieht das aus, wenn jetzt im Nachhinein dieser Name als geschützte Marke eingetragen wird? Gilt da das "wer zuerst kommt"-Prinzip? Immerhin ist meine Seite schon seit 2005 online. Kann es mir da wirklich passieren, dass man mir mit einer Unterlassungsklage kommt? Das würde bedeuten, dass sämtliche Links, die ich jemals geschalten habe, unbrauchbar würden und dass damit sämtliche Vernetzungen, die sich bisher entwickelt haben, für den A... wären.

 

Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann und das will ich auch gar nicht, aber vielleicht hat ja schonmal jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?

 

Danke schonmal und Ciao!

Alf.

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Hallo Alf,

 

dazu kann ich dir eine Geschichte erzählen.

 

In meinem Wohnhaus gabs mal eine Kneipe, es ist schon ca. 3 Jahre her. Diese wurde von Bacardi verklagt, weil der name ihrer Homepage ähnlich wie Bacardi klang. Bacardi hat aber, während die Klage lief, aufgegeben. Die Gründe sind unklar, aber vermutlich, das ist die einzige Erklärung dafür, konnten sie die Klage nicht durchsetzen.

 

Dagegen hat es Tchibo geschafft, einem Cafè in Stuttgart einen ähnlichklingenden Namen verbieten zulassen.

 

Was ich auch noch so mitbekommen habe, ist...das z.B. wenn Leute Namen von Prominenten oder bekannten Firmen auf sich registieren lassen, sie bei einem Rechtstreit eher damit rechnen müssen, daß sie verlieren...denn da gilt nicht wer zuerst kommt.

 

In deinen Fall würde ich mich nicht kirre machen lassen. Irgendwie hört sich das an, als ob man dich irgenwie ins Bockshorn jagen will. Hol dir eine Rechtsauskunft ein und warte ab. Prozesse kosten Geld und ich glaube, das soll so vermieden werden. Würden sie sich sicher fühlen, dann hätten sie dich bestimmt gleich verklagt.

 

Das ist jedenfalls meine Meinung.

 

LG Irena

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Biete ihnen nen fairen Preis... mal schauen - was mag da gerechtfertigt sein? 10.000,- € ??? 50.000,- € Was ist das denn für ein Produkt? :s20

 

Die über Jahre aufgebauten verlinkungen lassen sich dadurch sichern, in dem du deine Webadresse einfach nur auf eine andere umleiten lässt. Das geht meist ganz einfach, kann aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich in der Handhabung sein. :s21

"Kein Buch oder Gedicht ist je fertig. Es wurde lediglich aufgegeben." (Sprichwort, unbek. Verf.)

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Hallo ihr beiden!

 

In deinen Fall würde ich mich nicht kirre machen lassen. Irgendwie hört sich das an, als ob man dich irgenwie ins Bockshorn jagen will. Hol dir eine Rechtsauskunft ein und warte ab. Prozesse kosten Geld und ich glaube, das soll so vermieden werden. Würden sie sich sicher fühlen, dann hätten sie dich bestimmt gleich verklagt.

 

Jaaa, ich denke auch, dass das in erster Linie ne Einschüchterungsstrategie ist. Vor allem weil ich, wie gesagt, beim Patentamt und nirgends diese "gesicherte Wortmarke" gefunden hab. Als ich damals die Seite angemeldet habe, habe ich vorher auch die Suchmaschine bemüht - die hat unter diesem Produktnamen auch nichts gefunden (Ich will ihn nicht ausschreiben, weil der Beitrag dann ja von der Suchmaschine gefunden würde, vor allem von Personen, die nach genau diesem "geschützten BEgriff" suchen, um Betreiber mit Mails zu belästigen.)

 

@Tobias: Stimmt, ich könnte dem guten Mann doch wirklich ein kleines Zubrot von meinen exorbitanten Autoreneinnahmen zukommen lassen ;D Nä, aber im Ernst, das sind irgendwelche Stecker, deren Verbindungstechnik eben den gleichen Namen hat, wie das Trans Dim Handelskartell, nachdem ich meine Seite benannt habe.

 

Aber das mit der Umleitung ist wirklich eine gute Idee! Das entspannt mich dann doch etwas. Wenn er mir wirklich ne Unterlassungsklage hinknallt, soll er mit seiner Domain glücklich werden.

 

Ich danke Euch!

 

Ciao,

Alf.

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Hi Alf,

nur nicht bange machen lassen.

Vielleicht hilft der Artikel (Link ungültig) (Link ungültig) ein bisschen weiter - wobei ich dich nicht animieren will die dortige 0900er Nummer anzurufen.

Berichte einmal, wie sich die Sache weiterentwickelt, denn einige hier haben Domains mit evtl. "gefährlichen" Namen.

Ich hatte einmal tv4me.de, die ich erfolgreich verkaufte :D, aber die auch verdächtig nach einer Programmzeitschrift klang.

Rabe

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Hi Rabe!

 

Besten Dank für den Link! Hm, ich weiß nicht, habe gerade entdeckt, dass er diese Marke tatsächlich hat eintragen lassen, im Jahr 2006 (ich bin schon seit 2005 online, bin aber nicht eingetraben) Als europäische Wortmarke. Es ist halt tatsächlich genau derselbe Begriff, den ich auch verwende Bei ihm heißts ausgeschrieben zwar nicht Hypertravel Confederated, aber jeweils die ersten drei Buchstaben. Verwechslungsgefahr also klar gegeben.

 

Bin jetzt doch wieder etwas ratlos. Aber kann ja nicht angehen, am Ende werde ich noch verklagt, weil ich diesen Begriff in meinem Roman verwendet habe! Wenigstens gibz den auch schon seit 2005.

 

Dummerweise hat Recht ja in den seltensten Fällen was mit Vernunft oder gesundem Menschenverstand zu tun.

 

 

Ciao!

Alf.

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Hi Alf,

mir fällt gerade noch etwas ein.

Frage doch einfach einmal in der Rechtsabteilung deines Providers nach. Die haben öfter mit solchen Problemen zu tun. Es kann natürlich sein, dass sie nichts sagen (können oder wollen). Vielleicht kannst du aber doch aus der Antwort etwas herauslesen etwa - "ach da kommt jemand wieder einmal mit dieser Masche" oder aber vielleicht auch "da haben sie nun ein echtes Problem"

Rabe

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Hi Alf,

 

nur zum Spaß noch hintendran der Fall aus dem wirklichen Leben des Markennamenrechts:

 

Vor ein paar Jahren legte Turkish Airlines ein Rabbattprogramm nach dem Muster von "Miles and More" auf und nannte es "Miles and Miles". Sogleich zog Lufthansa vor Gericht wegen der Namensähnlichkeit zu dem geschützten "Miles and More". Die Anwältin von Turkish Airlines erstellte daraufhin eine Liste mit pleonastischen Wortwiederholungen, die - typisch für die türkische Sprache - einen besonderen Eindruck für Quantität erwecken sollen. "Tropfen und Tropfen", glaub ich, war dabei, "Nacht und Nacht". Es war eine rein linguistische Argumentation in einem Prozess, bei dem es um Millionen ging. Turkish Airlines gewann den Prozess.

 

Falls man dir Schwierigkeiten macht - ich kenn die kluge Advokatin.  :)

Grüße,

Angelika

Laudatio auf eine kaukasische Kuh. Eichborn 2021. 

Alicia jagt eine Mandarinente. dtv premium März 2018. Die Grammatik der Rennpferde. dtv premium Mai 2016

www.angelika-jodl.de

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Hallo Angelika!

 

Halleluja, vielen Dank für Dein Angebot! Und: Du hast Post ;)

 

Also ich hab jetzt ein wenig recherchiert und von einem Fachanwalt für Markenrecht folgende Info bekommen: Es besteht kein markenrechtlicher Konflikt, wenn es keine Ähnlichkeit / Identität im Bereich "Dienstleistung und Ware" der Marke gibt, egal ob der Name ähnlich oder sogar identisch zur geschützten Marke ist.

 

Außerdem gibt es wohl im Internet das sogenannte "Prioritätsprinzip": (Grob zitiert): Wenn der Domain-Name älter ist als die eingetragene Marke, dann gibt es keinen Unterlassungsanspruch, selbst wenn im obigen Sinne Ähnlichkeit / Identität im Bereich "Dienstleistung und Ware" besteht.

 

Das beruhigt mich dann doch etwas, der nette Herr rückt mir nämlich schon ziemlich eng auf den Pelz ("Es sieht nicht so aus, als wollten Sie sich außergerichtlich einigen; das hier ist Ihre letzte Chance ..." usw.)

 

Die Rechtsabteilung meines Providers hat auf meine diesbezügliche Anfrage um Rückruf gebeten. Werde ich gleich morgen früh erledigen. Bin ja mal gespannt.

 

Ich werde Euch wissen lassen, wies weitergeht / ausgegangen ist.

 

Ciao!

Alf.

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Hi Alf,

 

dann gab es ja schon Entwarnung für dich!

 

Ich hatte schon mal einen unangenehmen Markenstreit, entscheidend ist tatsächlich die Nähe der Produkte. Also ein neues Café, das an Tchibo erinnert, wird zu Recht verklagt, aber ein Friseur, der seinen Salon Tschiboo o.ä. nennt wird keine Probleme haben.

Besonderen Schutz genießt der eigene Name, wer also mit Nachnamen Lufthansa heißt, darf unter dem Namen auch ein Geschäft eröffnen.

Selbstverständlich darf man Markenprodukte im Roman nennen:

"Er erbrach die Cola und überschlug sich in seinem Mercedes."

Warum nicht? Darf man sich nur im Skoda überschlagen?

Gefährlicher sind hier die Pesönlichkeitsrechte. Erkennt sich dein Nachbar in deiner Geschichte wieder (Überschlug sich im Mercedes wegen einer erbrochenen Cola) und schneidet schlecht ab (welcher Trottel kotzt Cola aufs Lenkrad und verliert die Kontrolle übers Fahrzeug?), kann er Schwierigleiten machen, selbst, wenn du ihn NICHT als Vorlage benutzt hast.

 

Aber nicht, dass dir jetzt ein tolles Geschäft entgangen ist. Wer hatte sich bei dir gemeldet, Bill Gates?

 

Grüße, der Schnoy

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Hallo Alf,

 

1. hattest du den Domainnamen zu einem Zeitpunkt, an dem es die Marke nicht gab,

und 2. hat dein Produkt so rein garnichts mit deren Ware zu tun.

Das sind zwei pfundige Argumente, die dich ruhig schlafen lassen. So seh ich das zumindest ...

Teil das mal dem Herrn mit - und drohe ihm ein wenig damit, dass du ihn verklagen wirst, wenn er dich weiterhin nötigt/bedroht/belästigt.

 

Grüße

Quidam

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Hi Quidam und Sebastian!

 

Jau, ich war schon eher da (Homepagetechnisch zumindest, deren Produkt gibz schon 25 Jahre) und ich hab mich auch mit dem guten Mann zusammentelefoniert. War gar nicht so brennend, wie ich dachte und wir haben uns jetzt darauf geeinigt, dass ich meine Domain verkaufe. Ich hab sie vorher bei Sedo auf ihren Wert schätzen lassen und bin anschließend mit einem dreistelligen Betrag rausgekommen (was besser war als die Sedo Schätzung). Aber weil Du sagst Bill Gates ... mich quält der Gedanke schon ein wenig, dass die mehr geboten hätten, wenn ich mich quer gestellt hätte, immerhin entsteht der Wert durch Angebot und Nachfrage ... Aber das ist nunmal nicht meine Art und im Gegenzug ham die mir u.A. auch angeboten (und vertraglich festgehalten), dass sie den Link zu meiner Homepage unbegrenzt stehen lassen, bzw. auf die neue Domain umleiten. Aber so richtig unterschreiben mag ich den Vertrag trotzdem noch nicht ;)

 

Ciao!

Alf.

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