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(MartinaC)

Rechtswidrige Textnutzung

Empfohlene Beiträge

Das hier bekam ich heute von meiner Redakteurin der Online Zeitschrift für die ich Artikel schreibe, und ich dachte es ist vielleicht auch von Interesse für alle, die veröffentlichen:

 

"liebe kolleg/innen,

die wirtschaftsnahe "contentmaschine" GBI ((Link ungültig)) bietet texte aus tageszeitungen und fachzeitschriften kostenpflichtig an - ohne sich um

das einverständnis der autor/innen geschweige denn eine honorierung zu kümmern.

 

es ist eine initiative aus freien der badischen zeitung und frankfurter rundschau entstanden, die sich mit rechtskundigem beistand von dju und djv gemeinschaftlich dagegen wehren und unter anderem schadensersatzforderungen stellen will.

 

wer seinen namen bei gbi eingibt - wie ich das getan habe - kriegt über jahre auch alle in der sz publizierten artikel präsentiert. je breiter die konzertierte aktion, um so besser. doris banzhof,

initiatorin der gegenwehr, hält alle, die mitmachen wollen auf dem laufenden. es genügt, ihr unter mail@db-text.de eine mail zu schicken und das interesse zu bekunden, mitzumachen."

 

Da taucht tatsächlich auch ein kostenpflichtiges PDF mit meinem Namen drin auf, von dem ich nichts wußte! Zwar wurde ich schon des öfteren im Net zitiert, besonders was meine Kanada-Artikel angeht, aber das war alles kostenfrei und wies auf die Quelle hin. Bei Kostenpflichtigem sieht es aber schon ganz anders aus! Ärgerlich!

 

LG

Joy

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(Peter_Dobrovka)

Diesen Copyright-Piraten sollte alsbald das Handwerk gelegt werden.

Wieso habe ich nach dem Lesen deines Beitrags den Eindruck, daß das nur sehr schleppend vorangeht?

 

Peter

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Ich denke mal das Internet ist noch vergleichsweise jung, und sowas braucht Zeit. Die Copyright-Gedanken sind erst ziemlich spät aufgetaucht, nachdem das Kind schon in den Brunnen gefallen war.

 

LG

Joy

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Stefan Mühlfried
Ich denke mal das Internet ist noch vergleichsweise jung, und sowas braucht Zeit. Die Copyright-Gedanken sind erst ziemlich spät aufgetaucht, nachdem das Kind schon in den Brunnen gefallen war.

 

LG

Joy

 

@joy

Das sehe ich ganz anders. Dass irgendeine Firma nicht einfach die Arbeit anderer Leute verkaufen kann, ohne diese zu fragen, geschweige denn ein Honorar zu zahlen, halte ich nicht für einen so komplizierten rechtlichen Gedankengang.

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Stefan Mühlfried

Herrlich, die verlangen selbst für einen Leserbrief von mir (FAZ) Geld. >:(

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Stefan, das meinte ich nicht. Ich meinte, dass die Gegenmaßnahmen gegen sowas sich hinziehen, weil die ganzen Möglichkeiten des Internets (eben auch die negativen) erst so nach und nach ins Bewußtsein der Leute kommen. Ich jedenfalls, wäre nie auf die Idee gekommen für meine Rechte zu kämpfen, wenn ich nicht einmal wußte wo ich nachsehen kann ob sie verletzt werden! Sowas lernt man erst nach und nach. Und langsam wehren sich Verbände und Vereine eben dagegen.

 

LG

Joy

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Dass irgendeine Firma nicht einfach die Arbeit anderer Leute verkaufen kann, ohne diese zu fragen, geschweige denn ein Honorar zu zahlen, halte ich nicht für einen so komplizierten rechtlichen Gedankengang.

 

Die Frage ist - wofür verlangen die Geld? Habe mir die Seite noch nicht angeschaut, aber es gibt mehrere kommerzielle Recherchedienste im Netz (z.B. sehr bekannt auch von der VHB), die für den Betrieb ihrer eigenen Recherchedatenbank Nutzungsgebühren (d.h. Recherche bis Titelliste ist kostenlos, um den direkten Zugang zu einem ausgewählten Quelldokument zu erhalten, ist eine Gebühr für die erfolgte Recherche fällig). Ich könnte mir schon vorstellen, dass diese Art der Gebührenberechnung nicht nur legal sondern auch legitim ist (ohne den aktuellen Fall besehen zu haben).

 

Viele Grüße

Mark

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Hallo Mark,

man sollte nicht spekulieren, sondern sich zuerst informieren.

 

Tatsächlich hat dieser Fall in Journalistenkreisen wegen der vielen Betroffenen für Wirbel gesorgt. Es geht darum, dass jemand Drittes Honorar für Texte einstreicht, die die Urheber dafür nie freigegeben hatten. Es kommt nun heraus, dass sogar Zeitungen widerrechtlich Texte weitergegeben haben (nicht unbedingt für umsonst). Plus das ominöse böse Wort "buy-out"-Verträge, das so vielen Kollegen derzeit die Existenz gefährdet. Und die Kollegen wurden weder informiert, noch bezahlt!

 

Inzwischen kommt Bewegung in die Sache, der zahlreiche Protest Betroffener zeigt erste Ergebnisse, die Firma ist gesprächsbereit. Die Sensibilisierung gegen die eigenen Verlage ist größer geworden und ich denke mal... es gärt... und irgendwann reicht's den Leuten. Die amerikanischen Journlisten haben gegen den buy-out bereits gesiegt, viele europäische Kollegen machen militant mobil... und wenn die Deutschen auch mal gemeinschaftlich Biss zeigten, ist für Freie vielleicht was zu erreichen...

 

Für betroffene und interessierte Journalisten: Neben der Initiative wird das Thema auch in der Vereinigung (Link ungültig) breit diskutiert.

 

Schöne Grüße,

Petra

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Falls es noch jemanden interessiert, die Sache mit der gbi geht weiter. Offensichtlich gagb's eine scheinbare Panne und jetzt sind plötzlich jede Menge Artikel aus der Datenbank weg... ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die betroffenen Kollegen haben zum Glück Screenshots und andere Beweismittel.

Das hier als Tipp an alle, die ihren Text widerrechtlich veröffentlicht im Internet finden: sofort screenshots machen und Ausdrucke - das sind Beweismittel.

 

Dass es auch anders gehen kann, kann man hier nachlesen:

(Link ungültig)

"Die Online-Pressearchive der New York Times, der Time, des Wall Street Journal sowie fünf Datenbankanbieter wie Dow Jones, Knight-Rider und Lexis-Nexis müssen freien Journalisten in den USA insgesamt 18 Millionen Dollar für Artikel zahlen, die sie ohne Zustimmung der Urheber in den Archiven öffentlich zugänglich gemacht hatten."

 

Schöne Grüße,

Petra

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