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YvonneW

Nebenrechte

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Durch Natis Thread über Verträge habe ich von Nebenrechten gehört.

Was genau sind denn Nebenrechte?

Bedeutet das, wenn ich ein Buch schreibe und jemand will einen Film daraus machen, muss ich einwilligen (und evtl. auch bezahlt werden)? Oder heißt das, dass nur ich ein Drehbuch daraus machen kann, außer ich verkaufe diese Rechte...? :s07

Ihr seht, ich bin noch sehr ahnungslos und brauche eure Aufklärung

Liebe Grüße

Yvonne

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Hallo Yvonne,

der Tante Erna würde ich das so erklären: Nebenrechte sind all die Zweitverwertungen, die man mit einem Text anstellen kann. Erstverwertung ist sozusagen der Druck vom Buch.

Zweitverwertungen wären dann e-books, Blindenbücher, Hörbücher, Drehbücher, Lizenzen ins Ausland etc. pp.

 

In der Regel haben die Verlage die besten connections und deshalb überträgt man ihnen die Nebenrechte. Will heißen: der Verlag übernimmt das Kontakten und die Arbeit für einen, zahlt dann anteilig (s.u.) Honorar, wenn etwas zustande kommt. Und in der Regel hat der Autor laut Vertrag auch Mitspracherecht, d.h., wenn aus meinem Krimi einer einen Porno basteln würde, darf ich Nein sagen, oder wenn ich partout nicht will, dass Chinesen mein Buch lesen. Das ist die Regel der Einfachheit halber...

 

Die Nebenrechte kann man aber auch verhandeln im Vertrag. Und da ist man völlig frei. Angenommen, ich kann selbst Drehbücher schreiben, dann würde ich mir z.B. eine Option sichern, dass die Produktionsfirma mich dafür beschäftigen muss. Angenommen, ich hab einen Onkel, der in der Slowakei die Topagentur hat, dann kann ich mir das Nebenrecht für eine Lizenz in die Slowakei selbst sichern.

 

Die Folge eines solchen Schritts:

Normalerweise werden die Honorare bei abgegebenen Nebenrechten zwischen Autor und Verlag geteilt (meist 60:40), abzüglich Unkosten für evtl. Agenturen. Dafür hat mir aber auch der Verlag die Arbeit abgenommen.

Behalte ich das Nebenrecht, muss ich selbst schauen, diese Lizenz zu bekommen. Klappt das aber, bleibt mir das gesamte Honorar abzüglich Unkosten selbst.

 

Und was die wenigsten wissen: Nimmt ein Verlag nachweislich (!) seine Arbeit nicht wahr, sich um Nebenrechtsvermarktung zu kümmern, so kann man diese zwei Jahre nach Erscheinen ganz einfach herauskündigen.

Falls du noch Fragen hast, frag!

 

Wie genau die Nebenrechte geregelt sind, legt man im Vertrag fest.

 

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo,

nachdem über unbekannte Nebenrechte diskutiert wurde, möchte ich das Thema Nebenrechte generell nochmal ein wenig wiederbeleben, denn es scheint mir wichtig zu sein. Was Petra hier zuvor geschrieben hat, ist für viele Autoren nette Theorie, weil ihre Verlage die Nebenrechte nicht verwerten wollen oder können. Na, wollen ist vielleicht falsch gesagt, können richtiger, mangels Verbindungen, mangels Erfahrung usw.

Natürlich nehmen große Verlage diese Rechte wahr, haben eine eigene Lizenzabteilung, die recht und schlecht funktioniert. Zweitverwertung als Taschenbuch oder Sonderausgabe, das klappt noch halbwegs, bei Übersetzungen wird die Luft schon dünner. Bei den meisten kleinen Verlagen sieht es aber ganz duster aus, dabei rechnen sich Bücher häufig erst durch den Verkauf der Nebenrechte.

Ich gebe zu, ich habe mich selbst als Autor lange zuwenig um Nebenrechte gekümmert, und als ich als kleiner Belletristik-Verleger vor einem Jahr anfing, mich mal ernsthaft darum zu kümmern, war ich erstaunt, dass es gar nicht so schwer ist. Bescheidene Ernte nach einem Jahr - von zwei Hardcovern die TB-Rechte verkauft, von einem TB eine Sonderausgabe und für zwei weitere HC eine Option auf TB, dazu eine Übersetzung sicher, eine zweite sieht auch schon ganz gut aus. Ein kleiner Anfang zwar, aber es hat mir gezeigt, dass es geht, und für die Autoren hat es das Honorar deutlich nach oben getrieben.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Nebenrechten? Kümmern sich die Verlage wirklich aktiv drum? Sind die Agenten dahinterher? Habt Ihr als Autoren selbst auch etwas bewegen können? Habt Ihr schon mal Rechte zurückgefordert?

 

Neugierig am Jahresende :s22

Burkhard

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Hallo,

 

ich möchte zu den Nebenrechten eine Frage beusteuern: Wie sieht es mit den Rechten an den Figuren aus? Habe ich die bei einem Standardvertrag mit abgetreten?

 

Mir sind da zwei Beispiele aus dem Bereich Krimi bekannt: Wilsberg und Bella Block.

 

Wenn bestimmte Figuren (z. B. Kommissare) in mehreren Büchern auftauchen und die Bücher dann auch noch bei verschiedenen Verlagen erschienen sind, wer besitzt die Rechte an den Figuren?

 

Hans-Jürgen

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Mir sind da zwei Beispiele aus dem Bereich Krimi bekannt: Wilsberg und Bella Block.

Wenn bestimmte Figuren (z. B. Kommissare) in mehreren Büchern auftauchen und die Bücher dann auch noch bei verschiedenen Verlagen erschienen sind, wer besitzt die Rechte an den Figuren?

 

Schlag Dir mal das Wort "abtreten" aus dem Kopf, Du trittst gar nichts ab. Bestenfalls schließt Du einen Vertrag mit dem Verlag oder einer Agentur darüber, dass diese Deine Rechte für D i c h wirtschaftlich verwerten. Es geht um zusätzliches Geld für D i c h. Natürlich auch einen Anteil für Verlag/Agentur, man will ja was für das Ergebnis seiner Arbeit.

 

Die Rechte an Wilsberg und Bella Block wurden nicht gegen den Willen der Autoren verwertet, das kann ich Dir versichern. Wenn Du den jeweiligen TV-Abspann genau ansiehst, dann wird Dir auffallen, dass dort der Ursprungsautor irgendwie (leider meist sehr klein) genannt ist. Da floss schon Geld an die Autoren.

 

Ein wirklich guter Agent kümmert sich, schon aus eigenem Interesse, energisch darum, dass die Nebenrechte Geld einbringen, indem er sie selbst verwertet oder dem Verlag dabei auf die Finger sieht, damit der das wirklich tut. Ist ein Agent da nicht konsequent, dann ist seine Leistung schlicht "suboptimal".

 

LG

Burkhard

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Hallo Burghard,

 

meine Frage ging nicht dahin, ob mir mit der Unterzeichnung eines Vertrags bei der Vermarktung der Nebenrechte geholfen wird und dass ich als Autor Geld bekomme.

 

Meine Frage ging eigentlich dahin: Wer besitzt die Rechte an den Figuren, wenn die in mehreren Büchern auftauchen und die Bücher auch noch von verschiedenen Verlagen veröffentlicht wurden.

 

Hans-Jürgen

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Hallo Hans-Jürgen,

 

normalerweise trittst du dem Verlag nur die Rechte an dem einzelnen Roman ab, um den es im Vertrag geht (samt der dort aufgeführten Nebenrechte). Um das Recht an den Figuren zu erwerben, müsste das m.E. eigens im Vertrag aufgeführt sein.

 

Liebe Grüße

Brigitte

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Hallo Brigitte,

 

das finde ich interessant. Das heißt also, ich könnte zum Beispiel Figuren, die in der Geschichte eines Vorlesebuchs die Hauptfiguren sind, auch zu Figuren eines eigenen Buches machen und das könnte trotzdem in einem anderen Verlag erscheinen? Muss ich den neuen Verlag dann darauf hinweisen, dass diese Figuren bereits in einem anderen Buch eines anderen Verlages eine tragende Rolle spielen?

 

LG Luise

 

P.S. Was ich noch zum Thema Nebenrechte weiß und was vielleicht nicht uninteressant ist: Übt der Verlag die Nebenrechte innerhalb einer bestimmten Frist nicht aus, kann man sie zurückrufen.

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Sicherlich gehören dem Autor seine Schöpfungen, also auch seine Figuren. Das ist aber erst mal nur eine recht allgemeine Feststellung. Die Frage ist aber etwas komplizierter, da kommt es auch auf die "Schöpfungstiefe" an, also wie einmalig sind denn diese "Figuren"? Nicht jede durchschnittliche Watschelente mit dem Namen Watschel ist gleich einmalig. Dann stellt sich sofort die Frage, ob z.B. Seriencharakter von vornherein angestrebt wird usw. Der Autor muss sich auch erst mal die Frage stellen, was er/sie überhaupt mit dieser Figur will. Ist sie zentral? Soll darum eine Produktfamilie entstehen? Romane, Bilderbücher, Theaterstücke, Drehbücher? Soll Merchandising getrieben werden usw. usw.

Es gibt viele Aspekte. Die Frage, ob in mehr als einem Verlag, stellt sich doch erst am Schluss, und erst dann, wenn der eigene Verlag nicht will. Für mich käme dann auch erst mal die Frage, warum will er nicht? Vielleicht sind ja die Vorstellungen des Autors (noch) etwas zu nebulös?

Erst mal muss ich als Autor selbst ganz genau wissen, was ich will, dann kann man klären, ob das vertraglich geregelt werden soll, kann oder sogar muss.

Genau aus diesem Grund ist ein guter Agent Gold wert, weil er das für den Autor klären und dann auch vertraglich sauber regeln kann.

LG

Burkhard

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Hallo Luise,

 

ich weiß nicht, ob du verpflichtet bist, den Verlag darauf hinzuweisen, dass die Charaktere schon anderweitig verwendet wurden (vermutlich nicht). Der Fairness halber würde ich aber auf jeden Fall mit offenen Karten spielen, denn erfahren wird es der Verlag sowieso, wenn er sich ansieht, was du bisher gemacht hast. Da ist es für eine gesunde Geschäftsbeziehung besser, er erfährt es vom Autor selbst, als aus dem Internet.

 

Hallo Burkhard,

 

ich vermute mal, die Frage bezüglich der Charaktere bezog sich nicht auf die Fortführung einer Reihe oder Trilogie bei einem anderen Verlag, sondern darauf, bereits verwendete Protagonisten aus einem veröffentlichten Roman in einer völlig unabhängigen, neuen Geschichte bei einem anderen Verlag auftreten zu lassen.

Wenn ein Verlag eine Trilogie oder Reihe nach Band 1 nicht mehr fortsetzen möchte, wird es natürlich schwierig, mit Band 2 anderweitig unterzukommen, denn die meisten Verlage werden sich denken, dass es wohl einen Grund gibt (vermutlich weniger verkaufte Exemplare, als erwartet), warum die Reihe nicht fortgesetzt wird. Da braucht es dann schon einen Lektor, der Potential sieht und bereit ist, einen Versuch zu wagen.

Ein eigenständiges Werk mit ein paar schon "gebrauchten" Charakteren hingegen, dürfte sich auch bei einem anderen Verlag verwirklichen lassen. Und die Gründe, warum ein Autor dieses Werk mit einem anderen Verlag machen möchte können ja sehr vielschichtig sein - von der Auftragsarbeit bis hin zu einem schlicht besseren Angebot.

 

Liebe Grüße

Brigitte

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Hallo Burkhard, ich vermute mal, die Frage bezüglich der Charaktere bezog sich nicht auf die Fortführung einer Reihe oder Trilogie bei einem anderen Verlag, sondern darauf, bereits verwendete Protagonisten aus einem veröffentlichten Roman in einer völlig unabhängigen, neuen Geschichte bei einem anderen Verlag auftreten zu lassen.

Wenn ein Verlag eine Trilogie oder Reihe nach Band 1 nicht mehr fortsetzen möchte, wird es natürlich schwierig, mit Band 2 anderweitig unterzukommen, denn die meisten Verlage werden sich denken, dass es wohl einen Grund gibt (vermutlich weniger verkaufte Exemplare, als erwartet), warum die Reihe nicht fortgesetzt wird. Da braucht es dann schon einen Lektor, der Potential sieht und bereit ist, einen Versuch zu wagen.

 

Na schön, das ist ein Problem. Aber als Autor muss man eben flexibel sein. Wenn ein Verlag die Serie nicht fortsetzen will, ich aber noch zwei Bände fertig geschrieben habe, dann wird geändert, Namen, Orte und da jetzt kein Verweis mehr auf Band 1 erfolgen kann, müssen ein paar Zusatzinfos eingebaut werden, damit es plausibel wird. Schon ist es eine neue Serie.  Ich würde aber niemals mit dem alten Zeug zu einem neuen Verlag gehen und sagen, dass die anderen nach Band 1 nicht mehr wollten.

 

Ein eigenständiges Werk mit ein paar schon "gebrauchten" Charakteren hingegen, dürfte sich auch bei einem anderen Verlag verwirklichen lassen. Und die Gründe, warum ein Autor dieses Werk mit einem anderen Verlag machen möchte können ja sehr vielschichtig sein - von der Auftragsarbeit bis hin zu einem schlicht besseren Angebot.  

 

Ich würde an den Figuren nicht kleben. Es sind meine Figuren, wenn ich Ihnen also einen neuen Namen und etwas anderes Aussehen gebe, kann ich damit machen was ich will. Ist doch völlig nebensächlich ob einer blond ist und Heinz Mayer heißt und aus Stuttgart ist oder neu brünett ist und sich Franz Schulze nennt und in Frankfurt haust.  Ja, früher war das ein mühsames Korrektur-Problem, aber heute am Computer mit suche/ersetze doch wirklich nicht mehr.

 

Wie überall muss man heute auch als Autor schneller und flexibler sein. Ich hätte jedenfalls keinerlei Skrupel, einen Unterhaltungs-Roman, der vor 20 Jahren erschienen und nicht mehr lieferbar ist, "wiederaufzubereiten" und mit neuen Namen, Orten und einer etwas aufpolierten Handlung "neu" zu schreiben. In unserer schnellebigen Welt, wo manche Bücher bereits nach sechs Monaten verramscht werden? Es ist doch mein Material, damit kann ich schließlich machen, was ich will.

 

Figuren anderer Leute würde ich dagegen niemals benutzen, das ginge gegen meine Ehre, wäre ja gerade so, als ob mir selbst nix einfallen würde. Deshalb könnte ich wahrscheinlich auch nie in fremden "Serien" mitschreiben, selbst wenn es profitabel wäre.

 

:s22

Burkhard

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Kleiner Einwand: Ich denke, dass Figuren wie Bella Block oder Wilsberg inzwischen Marken sind. Dann gehören die Namen der Person, der die Marke hat schützen lassen. Das kann der Autor sein, die Fernsehproduktionsfirma, der Verlag - wer immer. Ich nehme aber an, dass das ohne die Genehmigung des Autors nicht geht, denn die Figur ist ja in erster Linie zunächst einmal Teil eines Stoffes.

 

Ich würde niemals eine erfundene Figur in meinen Romanen erwähnen. Wozu auch? Es gibt genug reale Persönlichkeiten, die einen Erkennungswert besitzen. Es sei denn, ich würde einen zeitgenössischen Roman schreiben, in dem meine Protagonistin gerade "Wilsberg" schaut, während in der Nachbarwohnung ein Mord passiert ;)

 

Liebe Grüße

Micaela

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Kleiner Einwand: Ich denke, dass Figuren wie Bella Block oder Wilsberg inzwischen Marken sind. Dann gehören die Namen der Person, der die Marke hat schützen lassen. Das kann der Autor sein, die Fernsehproduktionsfirma, der Verlag - wer immer. Ich nehme aber an, dass das ohne die Genehmigung des Autors nicht geht, denn die Figur ist ja in erster Linie zunächst einmal Teil eines Stoffes.

 

Das ist völlig richtig. Ich habe das eher so verstanden, dass jemand bereits mehrere Manuskripte einer Serie geschrieben hat und nach der ersten Folge kommt das aus.  Muß man dann die übrig gebliebenen Manuskripte wegwerfen? Nein, aber man muss sie eben deutlich ändern.

Wenn ich die Nutzung eines Namens als Marke verkauft habe, dann muss ich mich natürlich an geschlossene Verträge halten. Durch das Internet hat sich leider eine teilweise bedenklich lockere Haltung in Sachen Urheberrecht breit gemacht, dabei sollten Autoren aus Eigeninteresse gerade da besonders strikt sein und sich auch selbst genau daran halten.

Wenn ich da von angeblich "neuen Geschäftsmodellen" im Internet höre, sehe ich rot, denn die beruhen meist (Musikdownload, angeblich kostenlose e-books ohne Zustimmung der Rechteinhaber usw.) auf simplem Diebstahl. Das fängt beim Klauen von Namen an und hört bei Kopien von Markenartikeln noch nicht auf.

 

Liebe Grüße

Burkhard

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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