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(Ulrike)

Zweite Auflage

Empfohlene Beiträge

Ich wag es jetzt einfach mal eine Frage zu stellen. Als Neuling und jemand der nicht alles hat durchforsten können.

 

Habt ihr bei der nächsten Auflage einen neuen Vertrag unterschrieben? Wenn ja, was war anders?

 

Ich kenn vrschiedene Prozedere, von Verlag zu Verlag unterschiedlich. Ich hatte immer nur mit Lizenzen zu tun und stehgerade auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen oder Links einsetzen sollte das Thema schon durchgekaut sein.

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Hallo Ulii,

 

da ich einige Bücher schon in der 6. Auflage habe, kann ich dir sagen, dass es von der ersten nathlos und ohne neuen Vertrag in alle anderen Auflagen und Ausgaben übergeht.

 

Meistens gibt es Honorarsteigerungen, nach Auflage bzw. Verkaufszahlen aber das wird schon im ersten Vertrag festgeschrieben. Da gibt es eigentlich keinen neuen Vertrag.

Meistens bekomme ich die Nachauflage nur deshalb mit, weil neue Belegexemplare eintrudeln. Die Verlage benachrichtigen mich nicht.

 

 

Liebe Grüße

Monika

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Hallo,

 

neue Auflagen werden im Normalfall einfach vom Verlag gedruckt. Da ist kein weiterer Vertrag notwendig. Häufig gibt es pro Auflage ein paar Belegexemplare mehr (2?), daran kann man das erkennen. Ansonsten habe ich da wenig drüber erfahren und auch nicht nachgefragt. Mein letzter Stand zu "Die Trolle" war die 4. Auflage, glaube ich, aber ich weiß nicht, wie groß die jeweils waren. Das kann ich nur ganz grob anhand der Verkaufszahlen abschätzen.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Hallo Christoph,

 

bei einigen Büchern kann ich die Auflagenhöhe anhand der Belegexemplare erkennen.

Da gibt es dann 2 Stück pro tausend, die nachgedruckt werden.

 

Bei anderen gibt es 5 Exemplare pro Auflage.

Das sagt dann natürlich nichts über die Höhe der Auflage aus.

 

Das ist von Verlag zu Verlag verschieden

 

Liebe Grüße

Monika

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Ich hab aber nur einen Vertrag über die erste Auflage - Anzahl der Exemplare steht drin .. und die sind wech und es wird nachgedruckt .. quasi im rechtsfreien Raum.

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Im Standardvertrag ist das Honorar als Provision auf die Anzahl der verkauften Exemplare geregelt, zum Teil gestaffelt. Das bedeutet, es ist für dich letzten Endes irrelevant, wie hoch die Auflage ist, oder die wievielte Auflage es ist, für dich ist nur wichtig, wieviele Exemplare verkauft wurden.

 

Allerdings weiß ich natürlich nicht, in welchen Teilen dein Vertrag vom Standardvertrag, den der VS empfielt, abweicht.

 

Hier kannst du ihn übrigens einsehen: (Link ungültig)

 

Andreas

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bei einigen Bücher kann ich die Auflagenhöhe anhand der Belegexemplare erkennen.

Da gibt es dann 2 Stück pro tausend, die nachgedruckt werden.

 

Bei anderen gibt es 5 Exemplare pro Auflage.

Das sagt dann natürlich nichts über die Höhe der Auflage aus.

 

Das ist von Verlag zu Verlag verschieden

 

Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Die Menge der Belegsexemplare pro Auflage muss man im Vertrag nachsehen; sie lässt also nur in Verbindung mit dem Vertrag eine Aussage über die Auflage zu.

 

Ich weiß über die Anzahl der Auflagen gar nichts: dank des kulanten Verlags habe ich recht viele Belegexemplare außer Reihe bekommen, deshalb konnte ich das anhand derer nie nachvollziehen. So wichtig war es mir auch nie. Bei späteren Auflagen wird ja eher klein kalkuliert und am Ende sind die Verkaufszahlen das eigentlich wichtige.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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(Peter_Dobrovka)

Es gilt immer, was im Vertrag steht.

Normalerweise steht über Auflagen soviel drin, wieviel Honorarprozent und Belegexemplare man pro Auflage bekommt und wie hoch die Erstauflage sein soll. Ansonsten regelt der Vertrag das Nutzungsrecht allgemein und keine Auflage. D.h. der Verlag hat das Recht erworben, eine beliebige Zahl von Büchern zu drucken, wenn nicht anders vermerkt.

 

Du hast nur einen Vertrag über die erste Auflage, Ulli? Dann braucht es für eine zweite tatsächlich einen neuen Vertrag.

Üblich ist das natürlich nicht.

 

Peter

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