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(Nathalie)

Muss ein Autor doppelt GEZ bezahlen?

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Heute morgen bekam ich einen Brief von der GEZ mit dem Hinweis, dass jeder, der selbständig oder freiberuflich tätig ist, auch wenn dies nebenberuflich und in minimalem Umfang der Fall ist, sein Autoradio bei der GEZ anmelden muss. Man soll also doppelt GEZ bezahlen.

Ich bin ja mehrfach Freiberufler, zum einen in der Heilpraktikerpraxis, zum anderen als Autorin und dann noch selbständig mit meinem Verlag (allerdings möchte ich zukünftig wieder mit anderen/größeren Verlagen publizieren, da mir das Verlegen UND Schreiben UND Therapieren UND Unterrichten plus Büroarbeit doch irgendwie zuviel wird).

Meine Frage an Euch: Zahlt jemand von Euch doppelt GEZ-Gebühren (privat und beruflich) aufgrund der Autorentätigkeit? Wie ist das, wenn man in einem Zimmer schreibt, indem sich ein Radio oder Fernseher befindet? Muss man dieses Gerät dann doppelt anmelden, da man ja eine freiberufliche Tätigkeit ausübt beim Schreiben?

Ich möchte und werde auf keinen Fall doppelte GEZ Gebühren bezahlen, da ich alle freiberuflichen Tätigkeiten zuhause ausübe und daher "zu Fuß" zur Arbeit komme und mein Auto hierfür nicht nutze. In der Praxis befindet sich auch kein Radio, Fernseher oder ähnliches. Schreiben tu ich auch ohne Radio. Muss ich hierfür nun einen extra Raum ohne Radio haben/angeben, damit die GEZ die Gebühren nicht 2 mal berechnen kann?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Also,

 

erst mal möchte ich erwähnen, dass die GEZ recht - kreativ ist. ;)

 

Mein Tipp: genau informieren (sicher haben die eine Homepage) und dann evtl. schreiben, warum du das nicht bezahlen brauchst (wenn es denn so ist...).

 

Und schonmal darauf einrichten, dass du jedes Jahr wieder deswegen angeschrieben wirst... :s22

 

Liebe Grüße

 

Ruth

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Hallo Nathalie,

 

das gilt nicht als doppelt, nicht bei der GEZ. Um nicht zahlen zu müssen, müsstest du das Radio aus dem Auto ausbauen lassen. Das Auto gilt als Extrapunkt bei der GEZ.

 

Und es geht bei der GEZ nicht darum ob du Radio hörst oder nicht. Allein das ein Radio oder ein Fernseher oder ein Internetanschluss in der Wohnung ist, berechtigt die GEZ zur Erhebung von Gebühren. Nur wenn du deinen TV/Radio/Kabel/Internetanschluss versiegeln lässt, mit amtlicher Bestätigung versteht sich natürlich, und wenn sich kein entsprechendes Gerät in der Wohnung befindet...dann brauchst du nichts zu bezahlen. Aber selbst dass ist sehr schwierig. Hab ich selbst schon erlebt.

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@ Irena

 

????

 

Aber ich dachte, wenn man einmal GEZ bezahlt, ist das Autoradio schon automatisch mitbezahlt?

 

Und mein Auto nutze ich definitiv ausschließlich privat. Meine Praxis ist in der Wohnung, meinen Arbeitsweg (vom Schlafzimmer zum Praxisraum) kann ich definitiv zu Fuß ablegen. In dem Schreiben von der GEZ steht drin, dass man das Autoradio dann extra anmelden muss, wenn man es auch beruflich nutzt - selbst wenn diese Nutzung minimal ist. Ich benutze mein Auto aber zu 100% privat.

 

Sowohl die Praxis- als auch die Autorentätigkeit finden in den Wohnräumen statt. Sogar Einkäufe für die Praxis tätige ich zu Fuß, weil ein Einkaufszentrum direkt nebenan ist. Ich denke nicht, dass man mir hier unterstellen kann, ich würde das Auto beruflich nutzen.

Die Frage ist jetzt nur: Gibt es bestimmte Richtlinien, wie ein Arbeitszimmer eines Autors auszusehen hat, damit man nicht extra bezahlen muss? Theoretisch könnte man ja, wenn man zuhause schreibt, nebenher Radio hören. Müßte man dann doppelt bezahlen, oder???

 

@ Ruth: kreativ ist nett ausgedrückt ...... wenn mich nichts und niemand auf dieser Welt je auf die Palme gebracht hat ....  :s11 die GEZ schafft das doch regelmäßig ...

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Nein, ist es nicht. Das Auto läuft extra, wenn du freiberuflich bist.

 

Und es spielt keine Rolle, wie dein Arbeitszimmer aussieht, wenn ein Radio, Fernseher sich in der Wohnung befindet, musst du zahlen. Du bist sogar gesetzlich verpflichtet dazu. Wenn du weder TV oder Radio hast, aber einen I-netanschluss, dann musst du für den auch bezahlen.

 

Wenn du dein Auto nur privat nutzt, dann ist doch alles in Ordnung, dann musst du es ja nicht anmelden.

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Habe ich das jetzt richtig verstanden?

 

Wenn ich privat bereits GEZ-Gebühren bezahle, aber Autorin (oder Heilpraktikerin) bin, in meinem Arbeitsraum kein Radio etc. habe, der Arbeitsraum sich aber in meiner Wohnung befindet, in welcher ich einen Fernseher etc. stehen habe, wofür ich bereits GEZ-Gebühren bezahle, dann muss ich diese doppelt bezahlen, einfach weil ich in dieser Wohung auch schreibe? :s01

 

Das würde bedeuten, dass alle unter Euch, die jemals ein Buch veröffentlicht haben, mit dem sie ein paar Euro verdient haben, doppelte Gebühren bezahlen müssen????

Das kann doch nicht sein, oder????

 

Ratlose Grüße,

Nathalie

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Beruflich genutzte Empfangsgeräte müssen unabhängig vom privaten Gebrauch angemeldet werden.

 

Hier ist ein Link der könnte dir helfen...(Link ungültig)

 

Da kannst du alles nachlesen.

 

 

LG Irena

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Bei mediafon gibt es einige Infos dazu:

(Link ungültig)

 

Da heißt es:

 

"Von Selbstständigen verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), dass sie folgende Geräte zusätzlich anmelden und bezahlen:

 

* das Autoradio in einem Auto, das auch beruflich genutzt wird (und sei es nur geringfügig),

* Radio und Fernseher im Arbeitsraum – auch wenn der Arbeitsraum sich in der eigenen Wohnung befindet – sowie

* weitere Geräte im Arbeitsraum: Im beruflichen Bereich muss für jedes einzelne Gerät eine volle Gebühr gezahlt werden. Wer einen Fernseher und einen Videorecorder mit eigenem Empfangsteil im Büro stehen hat, zahlt also die doppelte Gebühr."

 

Und weiter unten dann:

"Rundfunkgebühren werden fällig, sobald man ein Gerät hat, das empfangsbereit ist. Ob man es tatsächlich benutzt, spielt für die Gebührenpflicht keine Rolle.

 

Ab 1.1.2007 zählen hierzu grundsätzlich auch PCs mit Internetanschluss und fernsehtaugliche Handies. Für sie hat man allerdings – abweichend von den oben genannten Regeln – mit Blick auf Großunternehmen mit Zehntausenden solcher Geräte eine Zweitgeräteregel eingeführt, die besagt: Diese "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" bleiben gebührenfrei, wenn sie auf einem Grundstück stehen, auf dem der Nutzer schon einen (auch privaten) Fernseher angemeldet hat. Für Selbstständige fällt die neue Gebühr also nur dann an, wenn sie einen Arbeitsraum außerhalb ihres Wohnhauses haben und dort noch keinen Fernseher angemeldet haben. Da diese Gebühr rechtlich dennoch kaum haltbar ist (sie fällt auch für Leute an, die das Internet nur für ihre E-Mail nutzen und auch für Internetanschlüsse, die so langsam sind, dass sie gar kein Fernsehen empfangen können), sind hier ab 2007 muntere Rechtsstreitigkeiten zu erwarten. Zudem behauptet die GEZ (im Widerspruch zum Text des Staatsvertrages), dass ein privater Fernseher im Haus noch keine Gebührenbefreiung für den beruflich genutzten Internet-PC auslöst."

 

Offenbar gibt es also noch ein paar unklare Punkte, die vermutlich erst vor Gericht entschieden werden. Denn die GEZ macht ja nicht die Gesetze, sie soll(te) sie umsetzen.

 

Alles klar jetzt? ;)

 

Schöne Grüße

 

Barbara

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ja, das hab ich schon verstanden, aber ich benutze meine Radio- und Fernsehgeräte doch gar nich beruflich! Das ist ja meine Frage, wie ich dies beweisen kann. Bei dem Autoradio kann ich es nachweisen... Aber wie soll ich beweisen, dass ich in meinem Praxisraum kein Radio benutze, da ich ja theoretisch einfach ein Radio aus einem anderen Raum in die Praxis stellen könnte. Also, in meinem Arbeitsraum befindet sich kein Radio oder Fernseher... aber in den anderen Räumen, die ich aussschließlich privat nutze, und diese sind ja auch privat angemeldet ...

Na ja, ich werde es zumindest versuchen, dies irgendwie nachzuweisen ...

 

trotzdem danke für Eure Hilfe!

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Hallo Nathalie,

 

ich bin die Lebenspartnerin von Dirk und habe von ihm dein Problem erfahren mit der GEZ. Ich oute mich, ich arbeite da :s12 und kann dir deshalb direkt helfen.

Vorab ein paar Auszüge von der Homepage meines Arbeitgebers:

 

Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei vielen Bürgern und auch Unternehmen Unklarheit über den Umfang der Rundfunkgebührenpflicht besteht. Um hierüber aufzuklären und auf die Anmeldepflicht für noch nicht angemeldete Geräte hinzuweisen, werden Informationsschreiben (Mailing) versandt. Denn die Gewinnung neuer Teilnehmer geschieht im Interesse aller zahlenden Rundfunkteilnehmer.

Leider kann es manchmal vorkommen, dass Informationsschreiben an Personen versandt werden, die schon als Rundfunkteilnehmer angemeldet sind. Ursache ist häufig, dass die GEZ die neue Anschrift eines Teilnehmers nicht kennt und so bei der Prüfung des Adress-Materials, das für die Versendung der Informationsschreiben (Mailing) genutzt wird, nicht das bereits vorhandene Teilnehmerkonto erkennt.

Es kann aber auch vorkommen, dass Schreibfehler im Namen oder in der Anschrift der angeschriebenen Personen bei der Prüfung des Adress-Materials nicht bemerkt werden. In diesen Fällen bitten wir um einen Hinweis auf das bereits vorhandene Teilnehmerkonto, damit wir solche Fehler schnell beheben können.

 

 

Mailings erkennst du daran das sich rechts oben in einem Kasten eine Nummer befindet und vor dem Kasten steht AZ.

Ich denke das du solch ein Schreiben bekommen hast. Schreibe hier in das dafür vorgesehene Kästchen deine Teilnehmernummer und schicke es einfach zurück.

Begleitend dazu schreibe auf das Formular, dass du in der Praxis keinerlei Geräte hast. Sobald du allerdings in der Praxis ein Gerät aufstellst, mußt du auch hierfür Gebühren zahlen. Es wird hierbei unterschieden zwischen "Privat" und "Nicht Privat".

 

Kleiner Hinweis: Falls du solch ein Mailing bekommen hast, achte bitte oben rechts neben dem AZ darauf ob dort ein P oder NP steht.

Bei P gib die Teilnehmernummer an und bei NP keine Teilnehmernummer aber den Vermerk das du in der Praxis keine Geräte hast und schon privat angemeldet bist und bezahlst.

 

Für die Geräte die du in deiner Wohnung stehen hast, bezahlst du ja schon. Also mußt du hierfür nicht doppelt zahlen. Solltest du ebenfalls wegen einem PC auf der Arbeit angeschrieben werden und dieser verfügt über eine TV Karte, mußt du hierfür leider dann 17,03 Euro monatlich bezahlen. Für einen PC in deinem Privathaushalt, mußt du nicht zahlen (auch wenn dieser eine TV Karte hat) da dies mit der normalen Gebühr (Fernseher und Radio) abgegolten ist.

 

Du findest aber alle wichtigen Infos hierzu auch auf (Link ungültig)

 

Oder schreib Dirk an falls noch Fragen sind.

 

Hoffe ihr killt Dirk jetzt nicht, ich bin auch nur froh einen Job zu haben :s18 auch wenn es die GEZ ist :s23:s22.

 

Hoffe konnte dir damit weiterhelfen

 

liebe Grüße

Sandy

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Hallo Luise,

 

das bin ich jetzt selber  :D.

 

Hab meine bessere Hälte gefragt. Nein, musst du nicht. Vorrausgesetzt du zahlst schon deine normalen GEZ Gebühren für Radio und Fernsehen. (Alle drei Monate 51,09 Euro) Hierbei ist es egal, ob du den PC beruflich oder privat nutzt. Er steht ja in deiner Privatwohnung.

 

LG

 

Dirk

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Da zahlt es sich ja doch aus, keinen Fernseher und kein Radio und keine TV-Karte zu haben. Weg mit den Kreativitäts-Tötungsmaschinen!!! 8-)

 

Seit ich das vor über sechs Jahren so gehandelt habe (Radio hatte ich eh noch nie, denn mir geht das Chartgedudel und das ständige Gelaber der Moderatoren tierisch auf den Keks - außerdem ist meine Platten und CD-Sammlung besser ausgesucht, als die der Radiostationen, wie ich meine), und ich meinen Fernseher als Kreativitätstötungsmaschine entlarvt habe und auf den Müll gehauen habe, geht es mir tatsächlich besser. Ich schreibe mehr, lese mehr, bin glücklicher, ausgeglichener, und (tatsächlich) informierter! Der GEZ habe ich das nach dem Wohnungswechsel auch so mitgeteilt, und habe seitdem tatsächlich meine Ruhe vor denen. Und ich spare monatlich (wie viel??? :o ) bares Geld, das ich sinniger Weise in Bücher, investiere.

"Kein Buch oder Gedicht ist je fertig. Es wurde lediglich aufgegeben." (Sprichwort, unbek. Verf.)

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Hallo Tobias,

 

auch auf die Gefahr jetzt als Schleimer zu gelten ... der Fernseher ist für mich auch nur ein Monitor für DVD und Video. Ansonsten genau wie bei dir. Lieber abends ne Runde Gesllschaftsspiele, klönen oder noch besser schreiben. Ist gesünder, schädigt nicht die Hirnlappen und schont die Börse :D

 

Zahlen muss ich trotzdem. Hab ja so ne Flimmerkiste :(

 

 

Guuds Nächtle wünscht dir

 

 

Dirk :s14;D

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Hüstel,

 

ich weise freundlich warnend darauf hin, dass Tin momentan hier durch die Gänge schleicht und derartig in Geplauder ausartende Threads schnell dem Erdboden gleich macht. Also Vorsicht, Jungs!

 

:s22

 

Ruth

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Liebe Sandy,

vielen Dank für die nette Informationen... sollte es doch noch eine(n)   freundliche(n) GEZ-Mitarbeiter(in) geben????

Aber um nochmal aufs Thema zu kommen: Wie verhält es sich denn nun mit dem Autorenjob? Viele Autoren haben vielleicht kein extra Arbeitszimmer. Wenn jemand im Wohnzimmer schreibt und nebenbei der Fernseher läuft .... gilt das dann als privat oder beruflich genutzter Fernseher????

Seufz, ich finde das eben gerade für einen Autor schwer abgrenzbar, weil dieser theoretisch überall schreiben könnte.

Aber ich hoffe, dass ich Deine lieben Kollegen davon überzeugen kann, dass ich nur in einem Zimmer schreibe, in dem auch garantiert kein Radio etc. steht.

 

Liebe Grüße,

Nathalie

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Hallo Nathalie,

 

dein PC, dein Fernseher und dein Radio stehen in deiner Wohnung. Hierfür zahlst du doch schon Gebühren als Privatperson. Alle 3 Monate sind das 51,09 Euro. Es ist schnurz pieps, wofür du deinen PC gebrauchst. Solange du schon für den Fernseher die Gebühren zahlst ist dein PC damit erledigt. Wenn aber jemand keinen Fernseher angemeldet hat, sondern nur ein Radio für seine Wohnung, dann muß der PC nachträglich angemeldet werden.

Da dein PC in der Wohnung steht, unabhängig ob im Arbeitszimmer oder neben dem Fenseher, egal ob du ihn beruflich nutzt oder nicht (wer soll das bitte kontrollieren ;D) du zahlst ja schon. Also nix anmelden  ;).

Mach dir also deswegen keine Sorgen, ist alles ok.

 

Hier der Text von der HP meines AG:

Wir haben neben unserem Radio und Fernsehgerät noch einen PC mit Internetzugang. Um wie viel erhöhen sich in diesem Fall für uns die monatlichen Rundfunkgebühren ab 1. Januar 2007?

In diesem Fall ändert sich nichts, da der PC hier als gebührenfreies Zweitgerät gilt.

 

Falls du dir Gedanken darüber machst, ob die dir was können (oh gott wie rede ich  :s05, das ist mein ...du weißt schon), kann ich dich beruhigen. Laut Einwohnermeldeamt ist das deine Privatadresse und du hast dich brav angemeldet.

Deine Praxis hat eine andere Adresse. Hier solltest du allerdings mit Beauftragten des jeweiligen bei dir im Wohngebiet zuständigen Regionalsenders rechnen. Das passiert aber nur wenn dich einer "anscheißt". Da du aber in der Praxis nichts hast, brauchst du auch hier nichts zu befüchten.

 

Also, schreib auf das Mailing, je nach dem welches, (hab ich dir ja vorher schon beschrieben) entweder die Teilnehmernummer oder "Ichä habe gar geine Glotze und Dudel ;D".

 

Mach dir also deswegen keine Gedanken, bei dir ist soweit alles "LEGAL" 8-)

 

Liebe Grüße

Sandy

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Moin Moin,

 

einleitend möchte ich anmerken, dass ich brav meine Gebühren bezahle!

 

Man „könnte“ dieses Thema aber auch mal von einer anderen Seite betrachten. ::)

 

Bei Google gefunden: (Link ungültig)

 

Ich will aber um Gottes Willen keinen anstiften … :s21

 

Viele Grüße von der Ostsee

 

Lutz

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Nachdem ich mich nach einer 8-monatigen Schreibpause ( :-? ja, sowas soll's geben!) mal wieder hierher verirrt habe, wollte ich Euch nur mal eben schnell mitteilen, dass ich von der GEZ nichts mehr gehört habe.

Ich hatte den GEZ-Vordruck zurückgeschickt, auf dem ich vermerkt hatte, dass ich privat bereits GEZ bezahle und in meiner freiberuflichen Tätigkeit kein Radio oder Fernseher benutze.

Das wurde wohl so aktzepiert.

 

Viele Grüße,

Nathalie

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Hallo,

 

ja es gibt mich auch noch ...

 

Also, nachdem ich diesen Thread gelesen habe, werde ich einfach das Radio meines Mannes, dass er in meinem Büro (das sich in unserer Privatwohnung befindet) zwischengelagert hat, weil sonst kein Platz ist, auf den Speicher räumen. Dann hab ich nur noch den PC. TV und Radio sind privat angemeldet.

 

Dann müsste ich nur noch klären, wie das mit dem Autoradio ist.

Fahrten zu Lesungen gelten ja wohl auch als berufliche Fahrten, oder? Puh, das wird teuer ...

 

Liebe Grüße

Petra

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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