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Annette

Normvertrag - ich verstehe kein Wort

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Hallo!

 

ich habe schon ein bisschen gesucht, aber nicht so viel gefunden. Ich habe für eine Anthologie einen Vertrag von einem Verlag bekommen, einen Normvertrag, wie er auch bei uschtrin steht. Gibt es vielleicht im Netz noch weitere Erklärungen dazu? Ich verstehe dieses Juristendeutsch überhaupt nicht.

 

"Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben* sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung für die deutsche Sprache."

 

was heißt räumlich unbeschränkt? Was heißt "Dauer des gesetzlichen urheberrechts"? Ich lese immerzu, dass ich diverse Rechte einräume. Im Anschreiben des Verlags stand, die Rechte blieben bei den Autoren und ich könne meinen Text auch anderswo anbieten. Woraus schließe ich das lt. vertrag? Weil da überall nur EINRÄUMUNG steht, aber nicht Abtretung? Ihr seht, ich bin ein totaler Anfänger. Ich konnte Juristendeutsch noch nie leiden. Ist der vertrag ok, wenn es der Normvertrag ist? Können dann keine Haken irgendwo lauern?

 

Viele Grüße

Annette

http://annette-amrhein.de/

Ein Beitrag in "Zeit zum Genießen",  Insel Verlag 2021 

ebook für Kinder: 24 Geschichten für Weihnachten und Advent, amazon

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Ich bin kein Jurist und kann dich nicht qualifiziert beraten. Hier also nur meine Gedanken dazu:

 

"Räumlich umbeschränkt" bedeutet, dass sich die Rechte, die du abtrittst, nicht nur auf Deutschland beziehen. Der Verlag selbst darf das Ding weltweit veröffentlichen. Tatsächlich werden aber ausländische Veröffentlichungen in der Regel von ausländischen Verlagen übernommen, und in wiefern du an solchen Auslandslizenzen, die der Verlag abtritt, beteiligt bist, steht an anderer Stelle im Vertrag.

 

"Die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts" liegt meines Wissen in Deutschland bei 70 Jahren nach dem Tod des Verfassers. Die Urheberschaft kann meines Wissens in Deutschland nicht abgetreten werden, sondern im Rahmen der zitierten Dauer kann der Urheber einem Dritten gewisse Rechte einräumen.

Weitere Details dazu findest du zum Beispiel hier:

(Link ungültig)

 

Alle Informationen ohne Gewähr. Der Normvertrag ist prinzipiell ok, er kann aber mit Ergänzungen verfeinert, erweitert oder eingeschränkt werden, zu deinen Gunsten oder Ungunsten.

 

Gruß,

 

Andreas

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Ich lese immerzu' date=' dass ich diverse Rechte einräume. Im Anschreiben des Verlags stand, die Rechte blieben bei den Autoren und ich könne meinen Text auch anderswo anbieten. Woraus schließe ich das lt. vertrag? [/quote']

 

Da müsste irgendwo stehen, dass der Verlag Abdruckrecht hat, aber die Rechte bei Dir bleiben.

 

LG

Maren

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Hallo Annette,

 

ich bin auch keine Juristin und kann Dir darum nur laienhaft meine Meinung sagen. Was Du zitierst, klingt für mich nicht so, als würdest Du nur das Recht für eine einmalige Veröffentlichung abtreten. Sondern als wärst Du die Rechte dann auf Dauer los. Dann könntest Du die Geschichte nicht noch einmal anderswo veröffentlichen. Das steckt für mich in dem Wort "ausschließlich".

 

Da würde ich auf jeden Fall noch einmal nachfragen.

(So weit ich weiß, ist der Normvertrag sowieso nicht für Anthologien gedacht. Aber wie gesagt, ich bin da auch Laie.)

 

Schöne Grüße

 

Barbara

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Hallo Annette,

auch von einer Nichtjuristin, nur aus journalistischer Praxis geplaudert: Das ist in der Tat der normale Sabbel im Normvertrag, den man natürlich verhandeln könnte (aber bei Anthologien eher nicht, wobei das hier ein Zitat aus einem Buchvertrag ist).

 

Der Sabbel bedeutet übersetzt schlicht, dass du Exklusivrecht verkaufst und eben nicht das nur einmalige Abdrucksrecht. Und dieses Exklusivrecht (die Geschichte ist futsch für andere Verlage) ist noch nicht mal eingeschränkt (kann man machen, z.B. auf zehn Jahre oder so), sondern gilt sozusagen "lebenslänglich" (Urheberrechtsdauer). Das Dingens mit der räumlichen Sache macht man, glaube ich, wegen der Veröffentlichungorte (?), sprich, du vergibst das Recht nicht nur für eine Hamburger Ausgabe, es kann auch nach einem Verlagswechsel nach Berlin verwendet werden oder wenn eine e-Book-Firma des Verlags in Zürich sitzt.

 

Natürlich behälst du dein Urheberrecht. Aber hier geht es einfach um die Veröffentlichungsrechte.

 

Wenn du ein einmaliges Abdrucksrecht statt Exklusivrecht einräumen möchtest (hier hast du deinen Ausdruck), muss dieser Paragraph gestrichen werden und der entsprechende eingesetzt. Denn in der Tat sagt dieser Paragraph etwas anders als das Versprechen an die Autoren.

 

Infos zu solchen Sachen und telefonische Beratung gibt es übrigens bei (Link ungültig)

 

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo Annette,

 

worauf ich bei Anthologien achte: Es ist wichtig, dass das Honorar an eine bestimmte Auflage gekoppelt ist. Normalerweise bekommt man bei Anthologien nämlich pro Druckseite einen bestimmten Pauschalbetrag ausgezahlt. Wenn der nicht an eine bestimmte Auflage gebunden ist, kann der Verlag nachdrucken, ohne je wieder was zahlen zu müssen.

 

LG Luise

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"Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben* sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung für die deutsche Sprache."

 

Das ist eine für eine Anthologie unangemesse Regelung. Für Romane ist das okay so, aber eine Story will man in der Regel auch noch anderswo nochmal veröffentlichen können.

 

Eingeräumt werden sollte nur das Recht auf einmaligen Abdruck. Das kann man dann exklusiv oder nicht-exklusiv aushandeln - meist macht man es exklusiv für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 2 Jahre: so lange darf die Story dann anderswo nicht erscheinen.

 

Würd ich so nicht unterschreiben; Du ärgerst Dich schneller, als Du Dir jetzt vorstellen kannst.

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vielen Dank für Eure Antworten. Klare Worte von Andreas und Petra, sowas hatte ich befürchtet. Ich sehe schon, ich werde mal einen Agenten brauchen und hoffe, dass die alle wirklich Ahnung von der Materie haben.

 

Viele Grüße

Annette

http://annette-amrhein.de/

Ein Beitrag in "Zeit zum Genießen",  Insel Verlag 2021 

ebook für Kinder: 24 Geschichten für Weihnachten und Advent, amazon

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