Zum Inhalt springen
(Editha)

Rechte bei Rezepten

Empfohlene Beiträge

Liebe Montis,

 

Herbys neues Buch hat mich dazu bewogen, endlich eine Frage zu stellen, die ich schon lange mit mir herumtrage:

 

Unter welchen Bedingungen darf ich Rezepte in einem Kochbuch veröffentlichen; gibt es ein Copyright für Rezepte, dass ich beachten müsste?

 

Für Antworten und Tipps wäre ich euch sehr dankbar.

 

Viele Grüße,

Editha

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Editha,

Herby kann dir sicher mehr sagen. Aus meiner dünnen Rezept-Erfahrung:

Es gilt natürlich das Urheberrecht wie bei jedem Text.

Ich dürfte also nicht aus z.B. Herbys Büchern ein eigenes zusammenklauen. Große Schwierigkeiten bekomme ich auch, wenn Starkoch X in seinem Buch eine absolut einmalige Sache kreiert hat - und ich schreibe ab, das fällt am schnellsten auf.

 

Trotzdem wird in keinem Bereich mehr geklaut oder variiert... raffiniert eben. Wenn es 100 Rezepte für Leberknödel gibt, wiederholt sich das ohnehin irgendwann, was man da verkocht. Wenn der Starkoch schon von Kollegen kopiert wird, darf ich seine Idee in der eigenen Küche verändern oder nachkochen und mein eigenes Rezept schneidern. Das ist überhaupt der Trick beim Übernehmen: Nach bestehendem Rezept individuell nachkochen, am besten auch in anderen Mengenverhältnissen - und das eigene Rezept notieren. Kommt dazu, dass die etablierten Kochbuchverlage meist einen eigenen Stil von Küche haben, den man treffen muss.

 

Ich habe z.B. für die Rezepte in meinem Elsassbuch (Link ungültig) (Link ungültig), in dem ich auch zigfach veröffentlichte Standards neu variieren musste, historische Kochbücher zu Rate gezogen, mit Rezepten von Freunden verglichen... und dann erst einmal an heutige Kochgewohnheiten adaptiert - was nimmt man, wenn man nicht ein Pfund Butter in den Topf rühren will? Was ist langweilig am Rezept im Verlag X? Dann eigene Versuchsküche und eigenes Formulieren des neuen Ergebnisses.

 

Wie gesagt, es wird viel geklaut, variiert - es ist unendlich schwer, den Klau zu entdecken, aber je bekannter die Vorlage, desto größer die Gefahr, entdeckt zu werden. Und man macht sich ja nur einen Namen, wenn man eine eigene Linie verfolgt.

 

Ich bin mal gespannt, wie Herby das erlebt! Mein Verlag hat es sehr genau genommen und die Rezepte selbst extern durch eine Lektorin eines großen Kochbuchverlags prüfen und lektorieren lassen.

 

Schöne Grüße,

Petra

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Petra,

 

Es gilt natürlich das Urheberrecht wie bei jedem Text.

das hatte ich mir zwar schon gedacht, aber

 

Trotzdem wird in keinem Bereich mehr geklaut oder variiert... raffiniert eben. Wenn es 100 Rezepte für Leberknödel gibt' date=' wiederholt sich das ohnehin irgendwann, was man da verkocht. Wenn der Starkoch schon von Kollegen kopiert wird, darf ich seine Idee in der eigenen Küche verändern oder nachkochen und mein eigenes Rezept schneidern. Das ist überhaupt der Trick beim Übernehmen: Nach bestehendem Rezept individuell nachkochen, am besten auch in anderen Mengenverhältnissen - und das eigene Rezept notieren.[/quote']

genau über diese Überlegung bin ich gestolpert.

 

Es geht zwar erst mal nur um die Möglichkeit, meinen gesammelten Schatz der Familie, die immer mal wieder fragt, zugänglich zu machen. Aber wenn ich mir einmal die Arbeit mache und das ganze strukturiere, würden ein oder zwei Schwerpunkte sicher für einen größeren Kreis interessant sein.

 

Danke für deine Antwort. Mal sehen, ob Herby noch was dazu sagen kann.

 

Viele Grüße,

Editha

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine gute Frage, abschreiben gilt nicht, aber andrerseits gibt es auch ganz selten was ganz Neues.

Ich weiss noch, dass ich bei einem meiner ersten Bücher ganz stolz war auf einen sehr ausgefallenes Rezept war, Linsen als süßes Dessert und dann habe ich auf dem Flohmarkt ein vegetarisches Kochbuch von 1898 gefunden und ein ganz ähnliches Rezept für süße Linsen.

Aber es ist nicht ganz harmlos, es gibt ein Online-Kochbuch einer gewissen M, die bzw. ihr Mann, der Fotos gemacht hat und die suchen jetzt in allen möglichen Foren und Blogs, ob jemand sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hat, die man kostenpflichtig abmahnen kann. Da kostet das Bild eines Brötchens in einem Blog trotz Hinweises (und damit Werbung für dieses Kochbuch) so schlappe 600 Euronen, denn der Fotograf hat den Wert des Bildes mit 3000 Euro angenommen.

Ich denke, auch bei Rezepten muss eine eigenständige kreative Leistung zu erkennen sein, um sicher vor einer Urheberrechtsverletzung zu sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber herby,

ganz verstehe ich dein Problem nicht (zumindest wenn du auch in Europa bist und nicht in Amiland, wo Recht ist, was man sich kaufen kann):

 

Wenn du einem Fotografen ein Bild klaust, egal ob das ein Brötchen zeigt oder den Arsch von Madonna oder das Ufo von Tschenstochau - dann ist das eine Urheberrechtsverletzung und als solche kriminell. Das weißt du doch, oder nicht? Wenn du aber hingehst, das Ufo für dich nochmals kommt, die Madonna dir ihren Arsch für deine Aufnahme hinhält oder du selbst ein Brötchen kaufst und aufnimmst - das schert keinen, weil die "Gestaltung" von dir ist.

 

Du musst dir halt klarmachen, was der Unterschied ist zwischen der bloßen Idee und der Gestaltung. Gestaltung erfolgt in Worten oder Bildern. Wenn du weißt, wie man süße Linsen zubereitet, weil du es in einem Rezeptbuch gelesen hast, und das in deinen eigenen Worten beschreibst, ist das urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Schöner wäre zwar, du würdest die Quelle angeben, aber wenn nicht, wäre das schofel, aber nicht rechtswidrig. Die Grenze liegt da, wo jemand eben nicht aus eigener Kompetenz einen Sachverhalt schildert, also das Ausgangsrezept hinter dem Kochvorgang "zurücktritt". Wenn dagegen bloß die Hilfsverben verschoben und von aktiv auf passiv umformuliert wird und so, das wäre keine selbständige "Gestaltung".

 

Übrigens: Der Streitwert für ein abgekupfertes Bild wäre mit 3.000 EUR (verdoppelt, weil ja auch die Namesnennung des Fotografen unterschlagen wurde) je nach Auflagenhöhe nicht übertrieben.

FG Phi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...