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(OliverP)

Rechte an Übersetzungen: bei Übersetzer oder Verla

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Vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus: ich habe vor einiger Zeit einige Kurzgeschichten übersetzt, die so alt waren, daß die Rechte an ihnen erloschen waren, und die zuvor noch nicht auf Deutsch erschienen waren. Das ganze war eine Art inoffizieller Freundschaftsdienst: ich habe nie etwas unterschrieben, werde aber namentlich als Übersetzer genannt sein und ein bißchen Geld dafür kriegen. Die Sammlung, zu der die Geschichten gehören werden, ist bis jetzt auch noch überhaupt nicht erschienen, da es Terminschwierigkeiten gab und zwischendrin dann der Verlag gewechselt wurde.

 

Nun hat mich eine Freundin gefragt, ob sie meine Übersetzung für ein Hörbuchprojekt benutzen könne. Sprich, sie will die Geschichte lesen, auf CD brennen, verkaufen.

 

Da einer unserer beiden Herausgeber sinnigerweise gerade in Urlaub ist und der andere seine Version des Vertrages nicht findet (...) - gibt es eine "normale" Regelung für sowas? Darf ich als Übersetzer den von mir generierten Text weiterreichen, oder gehört der jetzt unserem zukünftigen Verlag?

 

Viele Grüße,

 

Oliver

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Hallo Oliver,

 

sehr allgemein gesagt ist es so: Als Übersetzer bist Du Urheber der Übersetzung, d.h. die Sache mit den Rechten ist ganz ähnlich wie bei einem Vertrag zwischen Autor und Verleger. Der Übersetzer tritt an den Verlag bestimmte Nutzungsrechte ab (und bekommt dafür eigentlich ein Honorar ;)). Welche Rechte das sind, für wie lange sie abgetreten werden etc., muss im Vertrag stehen.

 

In meinen Verträgen stand bisher immer, ohne Ausnahme, dass ich ALLE Rechte an den Verlag abtrete.* Wenn also aus einem von mir übersetzten Roman ein Hörbuch entstanden wäre, hätte der Hörbuchverlag sich darüber mit dem Buchverlag einigen müssen. (Und ich hätte nichts davon gehabt.)

 

Bei solchen Goodwill-Aktionen kann man sich aber doch meist mit dem Verlag einigen: Wenn Du schon für die Übersetzung selbst kaum Geld bekommen hast, dann sollen sie Dich wenigstens am Hörbuch verdienen lassen. Aber wie gesagt: Es gilt, was im Vertrag steht, und meistens steht nach meiner Erfahrung darin, dass der Buchverlag die Rechte hat.

 

Ich hoffe, das hilft Dir schon mal weiter?

 

Schöne Grüße

 

Barbara

 

*Nachtrag: Das waren aber immer Romane oder Sachbücher, keine Kurzgeschichten. Mag sein, dass da etwas anderes üblich ist.

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Das gibt mir schon mal einen ungefähren Eindruck, wie so was normalerweise läuft, ja. Vielen Dank! :-)

 

Wenn andere noch Erfahrungen in diesem Sektor gemacht haben, sind sie herzlich eingeladen, sie zu teilen... vom Mann-mit-dem-Vertrag hör ich wahrscheinlich frühestens in 2 Wochen wieder was.

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Hallo Oliver,

ich kann mich Barbaras Meinung nur anschließen. Normalerweise tritt man als Übersetzer mit dem Vertrag alle Rechte ab und ist gegebenenfalls an den Erlösen beteiligt. Daher darf in einem solchen Fall auch nur der Vertrag die Hörbuchrechte verkaufen. An deiner Stelle würde ich abwarten, bis der Vertragsmensch wieder vor Ort ist, um Probleme zu vermeiden. Vielleicht kann die Hörbuchfrau ja solange warten.

Ein Tipp: Falls du noch nicht bei der VG Wort gemeldet bist, solltest du es bald tun, denn für Hörbücher erhält man auch Geld.

 

Viele Grüße,

Susanne :)

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Danke nochmal. Die Situation hat sich nach einer längeren mail-Lawine nun geklärt, und das Hörbuch wird gemacht.

 

Viele Grüße!

 

Oliver

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