(Miriam) Geschrieben 22. März 2007 Teilen Geschrieben 22. März 2007 Kann mir bitte jemand sagen, wann die Rechte an einem Buch an den Autor zurückfallen? Gibt es da eine allgemeingültige Regel, oder wird das manchmal auch individuell verhandelt? Besonders interessiert mich, wie die das in Italien gehandhabt wird...! Greets, Miriam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Petra) Geschrieben 22. März 2007 Teilen Geschrieben 22. März 2007 Hallo Miriam, über Italien kann ich dir nichts sagen. In Deutschland ist es bei den Hauptrechten so, dass das Buch vergriffen und nicht wieder aufgelegt sein muss, dann fallen die Rechte nach einer Frist automatisch zurück, sicherheitshalber lässt man sich das aber per Brief bestätigen. Nebenrechte, die dann noch laufen sollten, sind davon nicht berührt. Ist also die deutsche Ausgabe verramscht und gibt es noch eine Lizenz in Italien im Handel, kannst du zwar die Hauptrechte in D. zurückhaben, aber das italienische Lizenzrecht bleibt ausgenommen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, mit angemessener Fristsetzung und Begründung Rechte "herauszukündigen". Das betrifft nur die Nebenrechte, solange ein Buch noch im Handel ist. Begründung muss hier sein, dass der Verlag in diesem Nebenrecht trotz Erinnerung nichts unternommen hat - allerdings gibt man ihm in der Regel zwei Jahre ab Erscheinen Zeit. Ist das nebenrecht gekündigt, bist allerdings du für dessen Nutzung auch verantwortlich. Beispiel: Du kündigst das Recht auf eine Lizenz in Frankreich - dann musst du selbst dort einen Verlag suchen. Außerdem: Autorenvertrag anschauen - dort sind Fristen oft festgelegt. Das ist jetzt keine Rechtsberatung à la so macht man das, da frag den Fachmensch. Ich hab dir nur erzählt, wie ich das selbst vor Jahren erlebt habe. Schöne Grüße, Petra (bei der Gelegenheit ein herzliches Willkommen im Forum!) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Miriam) Geschrieben 22. März 2007 Teilen Geschrieben 22. März 2007 Liebe Petra, vielen Dank! Ich bemerke gerade, dass meine Frage missverstehbar ist: Es geht nicht um die Rechte an MEINEM Buch in Italien, sondern um ein Buch von einem Italiener, das in Italien verlegt wurde! Ich bin selbst am Kauf der Rechte interessiert... Das Buch wurde vor zwei Jahren herausgebracht, es ist anzunehmen, dass es praktisch nur eine Handvoll Käufer gefunden hat und deshalb noch Exemplare da sind. (Das wäre dann nicht „vergriffen“, oder?) LG, Miriam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Petra) Geschrieben 22. März 2007 Teilen Geschrieben 22. März 2007 Hallo Miriam, da du ja selbst nur Nutzungsrechte kaufen kannst, würde es sich empfehlen, mit dem Autor direkt Kontakt aufzunehmen und ihn zu fragen, wer diese Rechte derzeit vergibt und ob sie zu haben sind und in welcher Form. Im Zweifelsfall erreichst du den Autor via Verlag. Schöne Grüße, Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BarbaraS Geschrieben 22. März 2007 Teilen Geschrieben 22. März 2007 Hallo Miriam, interessierst Du Dich denn für die Rechte an der italienischen Ausgabe, oder willst Du das Buch übersetzen? In dem Fall kann es Dir egal sein, ob die Originalausgabe noch lieferbar ist. Übersetzungsrechte werden aber eigentlich nicht von der Übersetzerin erworben, sondern von dem Verlag, der die Übersetzung herausgeben will. Der beauftragt dann die Übersetzerin. (Oder eine andere .) In jedem Fall wäre, wie Petra schon schreibt, der Autor der beste Ansprechpartner, da er weiß, wer welche Rechte besitzt. Schöne Grüße Barbara Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Miriam) Geschrieben 22. März 2007 Teilen Geschrieben 22. März 2007 Hallo Petra und Barbara, vielen Dank für Euer Feedback und Eure Denkanregungen! Das trifft die Sache auch noch nicht ganz, deshalb habe ich bei den Mods angefragt, ob ich das vielleicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit (also im Mitgliederrbereich) weiter diskutieren kann. Sobald das geklärt ist, kann ich die Frage weiter präzisieren... Thanxalot! Miriam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andreas Geschrieben 23. März 2007 Teilen Geschrieben 23. März 2007 Thema hat sich per PN geklärt. Nur eines bitte zu beachten: In diesem Autorenforum bitte auf kewl gestlyte Yo-Checker Net-Nerd Formeln wie "Greetz" und "Thanxalot" verzichten (ebenso im Übrigen wie auf *grinsfett* und *mich schäm* und Ähnliches, was auch immer mal wieder auftaucht). Mehr dazu hier (unter "Sprache") (Link ungültig) Danke und Gruß, Andreas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...