Zum Inhalt springen
Gerswid

veröffentlichte Geschichten als Leseprobe?

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen zusammen,

ich versuche momentan, kürzere Geschichten bei Verlagen unterzubringen. Da es sich dabei häufig um Auftragsarbeiten handelt, hat mich ein Verlag gebeten, ihm eine unveröffentlichte Geschichte zu schicken und eine veröffentlichte dazu,  sozusagen als Leseprobe.

Jetzt meine Frage: darf man eine bereits veröffentlichte Geschichte eigentlich `zu Werbezwecken´ herumreichen? Bei einem Roman würde ich ja vielleicht einen Auszug weitergeben, aber bei einer Geschichte, die nur ein paar Seiten umfasst, muss ich das, wenn überhaupt, im Ganzen machen.

Kurz gefasst: muss sich nun jeder das Buch kaufen, in dem die Geschichten stehen, um zu sehen, wie ich schreibe? (was andere Verlage sicher nicht machen)  Oder darf ich meine Manuskripte als Leseprobe anbieten?

 

Viele Grüße

Gid

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Gid,

 

es kommt darauf an, ob du die Geschichte komplett verkauft hast oder nur für den einmaligen Abdruck.

 

Hast du sie komplett verkauft, liegen bei dir keine Rechte mehr und du darfst sie nicht mehr verwenden.

 

Von Sabine weiß ich aber, dass sie sich aus ihren veröffentlichen Kinder-Kurzgeschichten für eine Zeitschrift eine richtige Bewerbungsmappe erstellt hat, die sie bei Verlagen vorgelegt hat.

Hier hatte sie aber nur die Rechte für den einmaligen Abdruck vergeben, die Geschichten + Nebenrechte blieben bei ihr.

Daher konnte sie sie auch weitergeben.  

 

Du musst prüfen, wie das bei deinen Geschichten ist.

 

Liebe Grüße

Monika

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Monika,

 

ich bin mir nicht sicher, ob das so stimmt, wie du es schreibst. Denn Gid will die Geschichten ja nicht "weiter verwenden", sondern nur als Leseprobe, als Beispiel einer veröffentlichten Geschichte weitergeben. Würde mich auch sehr interessieren, ob das geht - sie könnte beim Manuskript ja ausdrücklich erwähnen, dass das Copyright nicht bei ihr, sondern beim Verlag xy liegt. Geht das?

 

LG Luise

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Gid,

ich sehe da kein Problem drin. Du gibst dem neuen Verlag die Geschichte ja nicht, dass der sie weiterverwendet sondern um deine Arbeitsweise zu belegen. Das hat meines Erachtens nichts damit zu tun, ob du alle Rechte verkauft hast oder nur den einmaligen Abdruck. Wenn es ein größerer Verlag ist, der die veröffentlichten Geschichten von dir angefordert hat, dann haben die sicher auch kein Problem darin gesehen.

AVA International, bei denen ich nicht bin, aber mit denen ich Kontakt hatte und ich weiß von anderen, dass es da auch so war, wollen, bevor sie einen Autor nehmen, auch die veröffentlichten Bücher - soweit vorhanden - sehen. Warum soll das, wenn man sich direkt bei einem VErlag bewirbt, ein Problem darstellen?

Rabe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Trotzdem würde ich, bei verkauften Geschichten immer erst beim Verlag nachfragen, ob es Einwände gibt, sie für private Zwecke, wie Bewerbungen zu verwenden.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verlag etwas dagegen hat, aber dann ist Gid auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Immerhin gehört ihr die Geschichte nicht mehr.

 

Einfach so würde ich die Geschichte nicht verwenden.

 

Liebe Grüße

Monika

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, du darfst veröffentlichte Geschichten für Bewerbungen als Anschauungsmaterial benutzen - ohne zu fragen! Zum einen, weil eine Bewerbung keine öffentliche Sache ist und du sozusagen im engsten Kreis etwas herumzeigst. Du veröffentlichst also nicht ein zweites Mal. Zum anderen, weil das im Journalismus absolut üblich ist (ich habe auch eine Bewerbungsmappe mit Kopien von den besten Texten) und weil das auch Agenten so machen (die zeigen auch "altes Zeug" herum, um zu zeigen, dass der Autor dem neuen gewachsen ist).

 

Was du nicht darfst: noch unveröffentlichte Geschichten bei einem Verlag vorlegen, der sie nicht bestellt hat.

 

Schöne Grüße,

Petra, heute irgendwie in Anwaltsrobe 8-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Gid,

ähm, das war schlampig formuliert. Will heißen: Noch unveröffentlichte Geschichten, bei denen bereits eine Veröffentlichung vereinbart ist, darf nur der Auftraggeber sehen, der sie bestellt hat.

Beispiel: Zeitschrift X hat dir eine Veröffentlichung einer Schweinchengeschichte zugesagt. Nun bewirbst du dich für die Zwergensparte bei Verlag Y. Dem darfst du die Schweinchen aber solange nicht zeigen, wie sie unveröffentlicht sind. Denn Verlag Y könnte ja der Konkurrent von X sein.

Sind die Schweinchen veröffentlicht, darfst du aber Verlag Y eine Kopie geben, um zu sagen: Schau, so wie ich die Schweinchen bei X geschrieben habe, kannst du sicher sein, werde ich auch die Zwerge bewältigen.

 

Schöne Grüße,

Petra

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Petra hat Recht - wie so oft :)

Ich hätte diese Einschränkung auch machen sollen. Sollte aber eigentlich selbstverständlich sein, dass eine unveröffentlichte, aber vertraglich gebundene Geschichte nicht in der Gegend rumgezeigt wird.

Rabe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...