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Julia

Steuerfrage

Empfohlene Beiträge

Hallo,

eine Frage zur Einkommenssteuer: Als Schriftsteller hat man ja nicht unbedingt ein gleichmäßiges, ausgewogenes Jahreseinkommen. Wie geht man mit diesen "fetten" und "mageren" Jahren - steuerlich gesehen - am besten um?

 

Als Beispiel: Angenommen, man verdient in einem Jahr 90.000 EUR (ich jongliere mal mit Fantasiezahlen), weil man da gleich mehrere Verträge abgeschlossen hat, Garantiehonorare bekam und ein Buch besonders gut lief. Im nächsten Jahr aber sind z.B. nur 10.000 EUR zu erwarten (weil gerade kein Buch auf dem Markt kommt, man an jenen schreibt, deren Vorschuss man schon im letzten Jahr bekommen hat etc.)

Müsste man jetzt für das erste Jahr 90.000 EUR versteuern, käme man auf einen sehr hohen Steuersatz und auch auf hohe Vorauszahlungen fürs nächste Jahr, obwohl man de facto von diesen 90.000 EUR ja nicht nur ein Jahr, sondern vielleicht 3 Jahre leben muss.

 

Welche Tricks und Kniffe gibt es in solchen Fällen, um auf einen möglichst ausgewogenen Steuersatz zu kommen?

 

Liebe Grüße,

Julia

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Hallo Julia,

 

informiere dich mal über "Investitionsrücklagen"

 

Die bilde ich in fetten Jahren, für eine dienstliche Anschaffungen.

Neuer PC, Auto, Drucker ...

 

In mageren Jahre löse ich die dann wieder auf oder schaffe mir das gewünschte an.

 

Ein Steuerberater kann dir sicher mehr dazu sagen.

Der macht das für mich auch immer.

 

Liebe Grüße

Monika

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Du machst dem Finanzamt gegenüber eine Umsatz- und Gewinnschätzung, auf Grund der Du veranlagt wirst. Das ist kein Trick oder Kniff, sondern die übliche Vorgehensweise.

 

Wenn Du also Dein Einkommen (Umsatz - Kosten) von X0.000 Mäusen im ersten Jahr zu versteuern hast, im nächsten aber nur Y.000 Mäuse erwartest, teilst Du das formlos den netten Damen und Herren von der Behörde mit, die dann den niedrigeren Einkommenssteuersatz festsetzen.

Kriegst Du unerwartet einen neuen Vertrag, der die Y.000 Mäuse weit übersteigt, darfst Du ihnen das auch mitteilen oder das Jahr später nachzahlen.

 

Im Übrigen kann man auch Zahlungseingänge, die nahe am Jahresende liegen, in das nächste "Magerjahr" schieben. Das kann man mit den Verlagen oder Agenturen so vereinbaren.

 

Hilft das?

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Hallo Julia,

 

die ESt-Vorauszahlungen werden jeweils auf der Basis des letzten Jahreseinkommens festgesetzt und in der Regel in gleichgroße Beträge auf die einzelnen Quartale verteilt. Hinzu kommen separat die Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr, bzw. die rückwirkende Erhöhung derselben, je nach dem Zeitpunkt, in welchem der Steuerbescheid ergeht. Da können schon mal hübsche Summen zusammenkommen.

 

Die Festsetzung der rückständigen/laufenden/künftigen Vorauszahlungen wird dir zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Einkommenssteuerbescheid mitgeteilt.

 

Falls du dann schon weißt, dass du im laufenden Jahr bis zum Jahresende auf jeden Fall weniger Einkünfte als im Vorjahr erzielen wirst, reicht eine kurze Erklärung gegenüber dem Finanzamt, um die zu hohen Vorauszahlungen schnellstmöglich zu senken. Dazu empfiehlt sich eine überschlägige Gewinnermittlung.

 

Monikas Empfehlung zur Anschaffung höherwertiger Betriebsgüter in guten Jahren ist nur bedingt relevant, weil die Abschreibung dabei für gewöhnlich über mehrere Jahre vonstatten geht.

 

Sehr gut ist Annas Tipp, größere Vorschüsse auf das nächste Jahr zu verschieben, wenn das laufende Jahr weit höhere Einkünfte ausweist als das kommende; das spart in der Folge die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt über höhere Vorauszahlungen.

 

Wenn man dann doch mal zu viel bezahlt hat: die nächste fällige Steuererklärung schneller einreichen, dann findet eine Verrechnung statt.

 

LG,

eva v.

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Hallo Julia,

 

wenn du in Österreich einkommensteuerpflichtig bist (was ich nicht weiß), gibt es die Möglichkeit, das Einkommen/den Gewinn aus schriftstellerischer Tätigkeit auf die drei vorhergehenden Jahre zu verteilen (sinnvoll natürlich nur, wenn diese mager waren) und damit in eine niedrigere Einkommensteuerklasse zu kommen, als wenn du alles in einem Jahr versteuern musst. Näheres dazu kann dir ein Steuerberater sagen.

 

Wenn du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast, dann kenne ich mich leider nicht aus.

 

LG Fran

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Weiß jemand, ob das auch nach deutschem Steuerrecht möglich ist? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

 

Christoph

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Hallo Christoph,

 

nach § 10 d EStG gibt es bestimmte Möglichkeiten des Verlustausgleichs i. F. der Übertragung auf andere Kalenderjahre, das setzt aber voraus, dass du wenigstens in einer steuerpflichtigen Einkunftsart ein Minuseinkommen zu verzeichnen hast, sonst kann man ja nicht saldieren.

 

 

LG,

eva v.

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