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(MartinaC)

Autoren und Verlage vereinbaren Vergütungsregeln für Belletristik

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Berlin, 9. Juni 2005

 

Autoren und Verlage vereinbaren Vergütungsregeln für Belletristik

 

Im Beisein der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, haben heute der Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und eine repräsentative Anzahl deutscher Belletristikverlage die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke unterzeichnet.

 

Autorinnen und Autoren werden danach im Regelfall mit zehn Prozent am Nettoverkaufspreis jedes verkauften Hardcover-Exemplars beteiligt. Für Taschenbücher gibt es gesonderte Reglungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren erhalten die Autoren fünf Prozent. Bei großen Verkaufserfolgen gelten ansteigende Vergütungsstaffeln. Der Erlös buchferner Nebenrechte, insbesondere Medien- und Bühnenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten (z.B. Übersetzungen in andere Sprachen, Hörbuch) zur Hälfte an den Autor.

 

„Die Verleger und Schriftsteller haben sich auf einen fairen Kompromiss geeinigt, der die Belange beider Seiten angemessen berücksichtigt. Dass das Bundesministerium der Justiz dabei vermitteln konnte, ist mir ein weiterer Grund zur Freude. Das neue Urhebervertragsrecht von 2002 hat den Kreativen einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung beschert. Nun wird es in einem wichtigen Bereich mit Leben erfüllt. Ich hoffe, dass dieser Durchbruch auch weiteren Bereichen der Kulturwirtschaft Mut macht, einen Kompromiss zu suchen“, sagte Zypries bei der Vertragsunterzeichnung im Bundesministerium der Justiz.

 

Das Urhebervertragsrecht von 2002 sieht vor, dass die Verbände der Urheber und der Werknutzer Gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen. Dazu war es bisher wegen unüberbrückbarer Gegensätze in keiner Branche gekommen. Das Bundesministerium der Justiz hatte deshalb für die Vergütung der Autoren belletristischer Werke eine Mediation zwischen dem VS und verschiedenen belletristischen Verlagen übernommen. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten sich die Verhandlungsdelegationen beider Seiten auf die heute unterzeichnete Vereinbarung einigen. Sie ist anschließend von den jeweiligen Verbandsgremien gebilligt worden.

 

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

Telefon 01888 580-9030

Telefax 01888 580-9046

presse@bmj.bund.de

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(Peter_Dobrovka)

Und jetzt, wo sie das vereinbart haben - was passiert jetzt? Sind alle Verträge, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, ungültig?

 

Peter

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Was mich daran stört ist dieser Teil:

 

"Autorinnen und Autoren werden danach im Regelfall mit zehn Prozent am Nettoverkaufspreis...."

 

Im Regelfall! Das bedeutet, dass mein Verlag ganz einfach sagen kann, dass mein Vertrag nicht dieser Regel entspricht, weil er vorher abgeschlossen wurde, oder weil heute Donnerstag ist, oder whatever.

 

Vielleicht ist das wiedermal einer dieser Gummiparagraphen?

 

LG

Joy

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Liebe Leute,

alte Verträge bleiben natürlich bindend, für neue ist es eine Verhandlungsbasis (die bereits Wirkung zeigt). Gummiparagraph deshalb, weil sich das nicht jeder Verlag für jedes Projekt leisten kann, vor allem kleinere.

Schöne Grüße,

Petra (immer noch am Compbasteln :s16)

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Nein, kein Gerede,

die Verlage, die unterzeichnet haben, machen es auch. Aber Verlage wie z.B. der von Peter werden es sich wahrscheinlich kaum leisten können!

Außerdem - wie gesagt - Provision und Garantiesumme sind immer Verhandlungssache, von beiden Seiten.

Schöne Grüße,

Petra

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Wenn meine Verträge sich in punkto TB (5%) verschlechtern, nur wegen dieser Vereinbarung, bin ich SAUER. Aber da ist schon meine Agentin vor.

 

Da die TB's das eigentliche Geschäft darstellen, sind diese Vereinbarung arg zu Gunsten der Verlage getroffen worden.

 

Gruß Sysai

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