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(Nathalie)

Als Autor(in) eigene Bücher verkaufen

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Mir ist eine rechtliche Sache nicht klar: Darf ich als Autorin auf Lesungen, Vorträgen oder in Kursen etc. eigene Bücher überhaupt verkaufen, solange ich kein Gewerbe angemeldet habe? Normalerweise darf man doch nur dann gewerblich tätig sein, wenn man eben auch ein Gewerbe angemeldet hat. Gibt es hier irgendeine Sonderregelung für Autoren? Normalerweise dürfte das doch rechtlich gar nicht möglich sein, als Autor die eigenen Bücher zu verkaufen, oder? Auf welche weise sollte man das abrechnen?

 

Für einen Rat wäre ich Euch sehr dankbar.

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Hallo Nathalie,

 

als Autor mit Verlagsvertrag darf man seine Bücher nicht selbst verkaufen.

Bei Lesungen, die eine Buchhandlung ausrichtet, verkauft diese die Bücher.

Bei anderen Lesungen/Vorträgen etc., ist der örtliche Buchhandel meist gerne bereit, Bücher auf Kommission zur Verfügung zu stellen. Abgerechnet wird dann am Tag darauf, der Autor verdient dabei aber nichts.

 

Herzliche Grüße

Helene

Helene Luise Köppel:  Romanreihe "Töchter des Teufels" (6 Historische Romane über den Albigenserkreuzzug); sowie Romanreihe "Untiefen des Lebens"  (6 SÜDFRANKREICH-thriller), Neu in 2022: "Abkehr".

                                         

                                 

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Hallo Nathalie,

 

ich hole mir die Bücher immer auf Kommission aus meiner Hausbuchhandlung.

Das ist keine Problem.

 

Übrige Bücher gebe ich zurück, die anderen rechne ich mit denen ab.

 

Auch die Bücher, die man über meine Homepage signiert erwerben kann, kommen aus der Buchhandlung. Da gehe ich bei einer Bestellung ganz brav einkaufen und signiere sie, ehe ich die Bücher verschicke.

 

Liebe Grüße

Monika

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In all meinen Verlagsverträgen ist Eigenverkauf ebenfalls untersagt. Ich kenne die steuerlichen Rechte in D. nicht, hier in F. ist das auch vom Finanzamt her verboten, wenn ich mich nicht offiziell als Händler anmelde. Ich nutze deshalb immer den örtlichen Buchhandel, der einen Büchertisch macht, den notfalls auch der Veranstalter betreut (etwa wenn ich im Restaurant lese).

Oder eben die Kommissionssache, vor der ich mich bisher schön gedrückt habe, weil ich nur die Arbeit habe ;) und sie international gesehen für mich sogar illegal wäre...

Meine signierten Bücher versendet mein Leib- und Magenbuchhändler direkt, da geh ich ab und zu mal signieren.

 

Schöne Grüße,

Petra

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Ich habe mit meinen beiden Verlagen, bei denen ich Bücher veröffentliche, keine Probleme, die Bücher zum Vorzugspreis zu beziehen und selbst bei passender Gelegenheit zu verkaufen, z.B. bei Kursen oder Seminaren.

Ich kenne auch viele andere Autoren, die das genauso handhaben. Allerdings ist es natürlich wichtig, die Bücher nicht billiger abzugeben, aber da wäre ich ja schön blöd, wen ich das machen würde.

Allerdings habe ich sowieso ein Gewerbe angemeldet.

Gruss

herby

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Mir ist eine rechtliche Sache nicht klar: Darf ich als Autorin auf Lesungen' date=' Vorträgen oder in Kursen etc. eigene Bücher überhaupt verkaufen, solange ich kein Gewerbe angemeldet habe? [/quote']

Als Autorin bist du ja Freiberuflerin und musst die Honorare versteuern. Ich denke, im Rahmen deiner freiberuflicher Tätigkeit darfst du auch deine Bücher verkaufen, so wie du auch Lesungen gegen Geld abhalten darfst. Das gehört einfach zur Tätigkeit einer Autorin, würde ich sagen.

 

Und die Autorenverträge beeinhalten immer auch die Möglichkeit die Bücher beim Verlag mit Abschlag zu erwerben.

 

Aber frag lieber mal bei deinem Finanzamt. Die sind auskunftspflichtig, Steuerberater auch. Wenn sie nein sagen, bleibt immer noch der Weg über die Buchhandlung.

 

Hans PEter

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(Peter_Dobrovka)

Es gibt auch Verlagsverträge, in denen der Eigenverkauf ausdrücklich gestattet ist.

 

Und wenn es nicht im Vertrag geregelt ist, kann der Verlag das nicht verbieten.

 

Und vom Gesetz her kann es einem eh keiner verbieten, seine eigenen Bücher zu verkaufen. Tut man das im großen Stil, empfiehlt es sich, ein Gewerbe anzumelden. Großer Stil = viele Umsätze, regelmäßige Einkünfte. Denn das Finanzamt möchte natürlich, wenn man Bücher verkauft, auch was vom Gewinn abhaben.

 

Peter

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Wenn jemand verdeckt bei ebay Bücher verschachert, ist das ein Ding - wenn ich als Autor selbst in der Öffentlichkeit stehe und man mir auch noch dabei zuschauen kann, würde ich besser korrekt handeln. :s21

Abgesehen davon, dass die Zusammenarbeit mit dem Buchhandel noch ganz andere Vorteile hat: Werbung, Presse, evtl. Schaufensterdeko - und auch nach der Veranstaltung ein engagierter Buchhändler.

Schöne Grüße,

Petra

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Bei ebay darfst Du aber neue Bücher auch nicht unter dem Buchhandelspreis verkaufen. Dafür musst Du sie als gebraucht klassifizieren und ich würde mich da echt nicht drauf verlassen, dass ich da überhaupt soviel wieder bekomme, wie ich für das Buch bezahlt habe.

Ein sehr bekannter Autor, der seine signierten Bestseller so verschachert, ja, der könnte Gewinn damit machen. Nur hätte ein Bestsellerautor das wahrscheinlich nicht nötig ;)

 

LG

Maren

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Danke für die Rückmeldungen (ich war einige Tage etwas "abgetaucht") .... Leider gingen Eure Meinungen aber etwas auseinander :s03 ... einige sind der Meinung, man darf die Bücher verkaufen, andere schrieben das Gegenteil. Also mein Verlag ist damit einverstanden, meine Lektorin sagte einmal, dass einer ihrer Autoren die Bücher über seine Homepage verkaufe... Aber wie sieht das vor dem Finanzamt aus? Als Freiberufler (was ich als Autorin und Heilpraktikerin bin) darf man doch nichts verkaufen, oder? Ich gehe einmal davon aus, dass ich das so jetzt richtig verstanden habe.

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Hallo Nathalie,

wenn dein Verlag nichts dagegen hat, ist es ja von der Seite ok (unsere unterschiedlichen Angaben hängen an unterschiedlichen Verträgen). Deine andere Frage klärt sicher ein kurzer Anruf im Finanzamt?

Schöne Grüße,

Petra

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Es gibt da einen Posten in der Steuererklärung für Selbständige, der nennt sich sinngemäß "andere Einkünfte". Ich habs nicht genau im Kopf. Jedenfalls habe ich in den letzten Jahren immer mal gebrauchte Bücher über Amazon verkauft und die Einkünfte dort angegeben. Bis 500nochwas geht das problemlos.

 

Sabine

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Aber wie sieht das vor dem Finanzamt aus? Als Freiberufler (was ich als Autorin und Heilpraktikerin bin) darf man doch nichts verkaufen' date=' oder? Ich gehe einmal davon aus, dass ich das so jetzt richtig verstanden habe.[/quote']

Wenn du es als Einnahme angibst, wie deine Honorare, solltest du keine Probleme bekommen, immer vorausgesetzt, es ist nicht deine Haupteinnahmequelle. Dann wärst du nämlich ein Buchhandelsgeschäft ;-).

 

Aber frag einfach mal beim Finanzamt nach. Und poste hier deren Auskunft.

 

Hans Peter

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Ich habe das einfach als Einnahmen beim FA angegeben (war nicht viel - noch nicht mal dreistellig) und mir weiter keine Gedanken gemacht. Ich denke, dass man mit ein paar Büchern Eigenverkauf nicht so schnell ein Buchhändler wird.

RAbe

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Ihr Lieben,

 

ich bin kein Steuerfachmann. Vertraglich im Verhältnis zum Verlag kommt es nur darauf an, was vereinbart ist. Ich kenne allerdings keinen Verlagsvertrag, der für Autoren den Weiterverkauf für Exemplare, die mit Autorenrabatt bezogen wurden, nicht ausgeschlossen hätte. - Wenn das vergessen wurde oder man meint, sich drüber wegsetzen zu können (nach der Lesung und so, und wo kein Kläger, da kein Richter) gilt m.E. immer noch die Buchpreisbindung. Aber wer will die am Abend nach der Lesung durchsetzen?

 

Und dann kommt die Steuerfrage. Was aus der Transaktion netto verdient wird, ist steuerbares Einkommen, keine Frage. Schenkt er dagegen einer Einzelperson ein Buch, und diese schenkt ihm, dankbar gerührt, eine Banknote - ja, dann müsste der Fiskus ihm erst nachweisen, dass die beiden Vorgänge in einem gegenseitigen Bedingungsverhältnis stehen... Sonst gelten für Schenkungen hohe Freibeträge.

 

Und auch sonst, würde ich meinen: Auch der normale Freiberufler ist Umsatzsteuersubjekt, er muss von den Erlösen die 7 % Unsatzsteuer abführen, aber kann natürlich die Umsatzsteuer auch für die mit Autorenrabett bezogenen Bücher abziehen. - Hat er dagegen für Umsatzsteuerbefreiung optiert, kann er beim Verkauf auch keine berechnen, muss also die Bruttobeträge in die Gewinnrechnung aufnehmen.

 

Dass sich das Verkaufen eigener Bücher in vertretbarem Umfang mit dem Status als Freiberufler verträgt und diesen nicht zum Gewerbetriebenden macht, scheint mir zwingend. Er ist doch frei, wie er sein Genie versilbert.

 

- Ob das, was mir der Menschenverstand eingibt, auch wirklich stimmt, müsste jetzt jemand mit Steuerexpertise beurteilen.

FG Phi

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Hallo zusammen,

 

vor kurzem stand ich vor der gleichen Frage und rief dazu einfach die Dame in meinem Verlag an, die für Lesungen etc. zuständig ist. Sie meinte, wenn kein Buchhändler zwecks Büchertisch greifbar wäre, müsse man entweder bei einer Buchhandlung in Komission kaufen oder aber, und das würden doch die meisten Autoren so machen, die mit Rabatt vom Verlag gekauften Bücher zum Ladenpreis (!) abgeben.

Daraufhin fragte ich, ob das denn überhaupt ginge, da im Vertrag ein solcher Weiterverkauf eigentlich nicht gestattet sei. Dazu meinte sie, es würde aber halt eben meist so gemacht, und wenn es nicht ausufert und man die Bücher nicht billiger als zum Ladenpreis abgäbe, wäre das schon Usus.

Davon kann man jatzt halten, was man will. Aber ich denke, wenn nur wenige Bücher verkauft werden, müsste sich das auch vor dem Finanzamt machen lassen.

 

Übrigens hatte ich bisher noch kein Problem, nach einer Lesung für ein Buch dann auch den Ladenpreis zu erhalten. Meist ist es vielmehr so, dass den Leuten das Kramen nach Kleingeld zu lästig ist und sie einen glatten Zehner (für ein Taschenbuch von 8,90 Euro) geben mit den Worten "Stimmt so".

Da würde ich mich eher fragen: Wie verbuche ich den Überschuss? Als Trinkgeld? ;)

 

Liebe Grüße

Petra(lit)

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Daraufhin fragte ich, ob das denn überhaupt ginge, da im Vertrag ein solcher Weiterverkauf eigentlich nicht gestattet sei. Dazu meinte sie, es würde aber halt eben meist so gemacht, und wenn es nicht ausufert und man die Bücher nicht billiger als zum Ladenpreis abgäbe, wäre das schon Usus.

Ich denke, das Problem resultiert aus einer Verwechslung.

 

1. Jeder Autor erhält (mal mehr, mal weniger) Belegexemplare kostenlos. Diese sind in der Regel vom Verkauf ausgeschlossen.

 

2. Jeder Autor kann mit Rabatt Bücher beim Verlag kaufen. Diese darf er zum Endverkaufspreis weiterverkaufen, natürlich sind die Verlage in aller Regel eher erfreut darüber.

 

Schaut mal in eure Verträge, wer meint, Weiterverkauf sei verboten, hat vermutlich den Paragraphen über die Belegexemplare gelesen.

 

Hans Peter

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bei mir steht das auch drin

"Dem von zwei Künstlern geschaffenen Werk wohnt ein Prinzip der Täuschung und Simulation inne."  

AT "Aus Liebe Stahl. Eine Künstlerehe."

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Schaut mal in eure Verträge, wer meint, Weiterverkauf sei verboten, hat vermutlich den Paragraphen über die Belegexemplare gelesen.

 

 

Nein, Hans Peter - es ist so wie Luise und jueb es schon sagten, das steht ganz unmißverständlich in den Verträgen drin.

 

Gruß

Jan

 

(PS- ich hab grade erst Deine Signatur gesehen, jueb - Glückwunsch! :D )

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Hi,

 

der genaue Wortlaut in meinen Verträgen:

 

"§6 Der Rechteinhaber kann Exemplare seines Werkes mit einem Rabatt von 40% vom Ladenpreis vom Verlag beziehen, die jedoch nicht weiterverkauft werden dürfen."

 

Liebe Grüße

Petra(lit)

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Ich darf sie auch nicht weiterverkaufen und meine Verlage würden das auch gar nicht gern sehen, wenn ich den Paragraphen breche. In Kommission vom Buchhandel, ja.

Und ich weiß nicht, wie das bei euch in D. gehandhabt wird, ich würde mich nach franz.. Finanzrecht sogar strafbar machen.

Ich würde bei solchen Abmachungen vorsichtig sein, denn wenn man erwischt wird (und man macht es ja in der Öffentlichkeit), wäscht der Verlag seine Hände zu recht in Unschuld.

Schöne Grüße,

Petra

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Hi,

 

da kann ich nur sagen: Zum Glück habe ich bei meiner nächsten Lesung eine Buchhandlung, die den Büchertisch macht. Die freuen sich schon über die PR.

Und wenn man gleich in der Buchhandlung liest, ist es noch einfacher. ;)

 

Es ist halt schon eine Gratwanderung, und man weiß ja nie, ob nicht ein Mitarbeiter des Finanzamtes bei der Lesung anwesend ist, und sei es, weil er/sie sich tatsächlich für das buch interessiert.

 

Liebe Grüße

Petra

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Es ist halt schon eine Gratwanderung, und man weiß ja nie, ob nicht ein Mitarbeiter des Finanzamtes bei der Lesung anwesend ist, und sei es, weil er/sie sich tatsächlich für das buch interessiert.

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch - mir ist es natürlich auch am Liebsten, wenn das über den Büchertisch einer Buchhandlung läuft. Die findet man ja auch vor Ort.

Aber - wenn ich doch die Einnahmen aus meinen Privatbuchverkäufen zum Ladenpreis bei der Steuererklärung angebe (und keinen gewerblichen Buchhandel betreibe, weil das vielleicht 10 Bücher /Jahr sind) wie könnte da das Finanzamt ein Problem drin sehen :-?

Rabe

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