(ChristophL) Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Liebe Kolleginnen und Kollegen, werden Tantiemen nach der Zahl der Bücher berechnet, die der Verlag an den Buchhandel verkauft, oder nach der Zahl der Bücher, die der Buchhandel an die Kunden verkauft? Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Petra) Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Nach der Zahl der tatsächlich an Kunden verkauften Exemplaren - Rückläufe also nicht. Schöne Grüße, Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(ChristophL) Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Hallo Petra, danke für die Info! Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrea S. Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Zum Stichtag der Abrechnung die vom Verlag an den Buchhandel verkauften, weshalb Dir bei der nächsten Abrechnung die Remittenten von den Buchhändlern wieder abgezogen werden. Also Vorsicht bei Umsatzschätzungen! Gruß Anna Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martina Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Achtung - nicht immer! Es gibt mindestens einen großen Publikumsverlag, der zahlt nach der gedruckten Auflage. LG, Tin Martina Sahler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Natalja) Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Hallo Christoph, du bist bei RH, nicht wahr? Dann sollte es ein "Absatzhonorar für jedes verkaufte, bezahlte und nicht remittierte Exemplar" (Zitat) sein. Liebe Grüße, Natalja Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(ChristophL) Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Dann sollte es ein "Absatzhonorar für jedes verkaufte' date=' bezahlte und nicht remittierte Exemplar" (Zitat) sein.[/quote'] RH, genau. Leider lagen die Verträge bisher nur der Agentur vor, sodass ich den genauen Wortlaut noch nicht nachlesen konnte. Also Danke für Deine präzise Information! Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Quidam Geschrieben 2. Februar 2007 Teilen Geschrieben 2. Februar 2007 Da hab ich auch ne Frage: Die Bücher, die Libri erhält, aber noch nicht gezahlt hat, werden auch nicht bei der Abrechnung berücksichtigt. Oder? Quiddy Bibliographie &&Filmographie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Jan) Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 Nee, Quidam, denn die sind ja noch nicht verkauft, bloß an den Großhändler geliefert. Gruß Jan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Peter_Dobrovka) Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 Im Autorenvertrag steht das drin. Immer. Vielleicht bei einigen unprofessionellen Kleinverlagen nicht, aber normalerweise ist das doch das A und O des Vertrages. Im übrigen hat der Verlag weder Kontrolle noch Kenntnis darüber, wieviel der Zwischenbuchhandel nach der Abnahme weiterverkauft, ich weiß daher nicht, wie man auf die Behauptung kommen kann, daß an Libri gelieferte Bücher erst zählen, wenn Libri die verkauft hat. Libri bestellt, Libri bezahlt. Und wenn der Stichtag kommt, an dem man den Autor bezahlen muß, dann bezahlt man ihn gemäß der verkauften Exemplare. An WEN die verkauft wurden, hat niemanden zu interessieren. Außer, es stünde so im Vertrag drin, was ich aber so nicht kenne. Es gibt dann noch die Remissionen. Wenn ein Käufer das Buch binnen der Rückgabefrist zurückgibt, muß er sein Geld wiederkriegen. Egal ob er Libri, Buchhandlung oder Endkunde ist. Schlimmstenfalls gibt es der Kunde an den Buchhändler zurück, der Buchhändler an Libri und Libri an den Verlag. Und der Verlag wiederum zieht das zuviel gezahlte Autorenhonorar in der nächsten Abrechnung wieder ab. So geht das. Daß ein Autor dabei schlimmstenfalls Geld an den Verlag zurücküberweisen muß, ist zwar theoretisch möglich, in der Praxis aber unüblich. Peter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(ChristophL) Geschrieben 4. Februar 2007 Teilen Geschrieben 4. Februar 2007 Inzwischen habe ich die Verträge vorliegen. Es ist so, wie ihr sagt. Lieben Gruß Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...