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(Lionne)

Titelschutz

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe schon im Internet rumgesucht - aber wahrscheinlich entweder falsch geschaut oder DEN entscheidenden Link übersehen.

Weiß jemand von Euch, wie das rechtlich gehandhabt wird, wenn man für einen Roman einen Titel nehmen möchte, den es schon als Titel einer (amerikanischen) Serienfolge im Fernsehen und als Titel eines (allerdings sehr unbekannten ausländischen) Films gibt? (Ich bin erst nachdem ich den Titel hatte, bei Recherchen drauf gestoßen, dass es ihn schon gibt - kann aber gut sein, dass ich ihn vorher schon mal gehört habe und er deshalb aus meinem Unterbewusstsein aufgetaucht ist. Aber er passt einfach sooooo gut *seufz* Wir hatten das auch schon beim letzten Montsegur-Treffen, waren uns aber nicht ganz einig.)

Bezieht sich der Titelschutz in einem solchen Fall jetzt nur auf Titel von Romanen / KGs oder auch auf Titel von Songs, Fernsehserien, Filmen usw.?

 

In meinem Fall wäre der Titel übrigens auch noch eine (früher) relativ gebräuchliche lateinische Redensart. (Was, wenn ich die Texte, in denen ich recherchiert habe, richtig verstehe, dann sowieso bedeutet, dass man ihn dann doch verwenden kann?)

 

Viele Grüße,

Lionne

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Hi Lionne,

 

wir hatten das Thema ja schon in Karlsruhe. Ich habe mich jetzt noch einmal ein bisschen schlau gemacht. Schau mal hier (Link ungültig) (Link ungültig). Deine Frage beantwortet das zwar nicht erschöpfend, aber da gibt's Links zur weiterführenden Recherche.

 

Christoph

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Hallo Christoph,

 

danke für Deine Mühe! Den Link hatte ich allerdings auch schon (wikipedia ist inzwischen fast immer mein erster Recherche-Schritt). Leider habe ich dort keine ausreichende Antwort gefunden (wobei die Infos an sich durchaus interessant sind). Aber mein Problem ist ja auch ziemlich speziell ... ;) "Rechtliche" Kombination zweier verschiedener Bereiche (Buch - Film) und zusätzlich, inwieweit eine Redensart noch als allgemein genug gilt, um "einfach so" verwendet werden zu können ...

 

Lieber Gruß,

Lionne

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Hallo Lionne,

 

falls du einen Titel für ein Buch ohne Vertrag suchst, (z.b. um es zu einem Agenten oder Verlag zu senden) kannst du erst einmal nehmen was du willst (also wenn es nicht gerade ein bekannter deutscher Titel ist, das wäre eher lächerlich), denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Verlag ihn übernimmt ist ohnehin eher gering. Wenn es rechtliche Schwierigkeiten gibt, werden sie auf einen anderen Titel bestehen, daher würde ich mir da erst einmal keinen großen Kopf machen....

 

Viel Glück

Katja

Kritik anzunehmen heißt nicht gleich alles zu ändern, aber zumindest darüber nachzudenken.

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Hallo Lionne,

 

als Arbeitstitel kannst du alles nehmen (auch Casablanca ;D)

Der Verlag prüft dann sehr genau, ob der Titel auch als Buchtitel taugt.

 

Dass sie ihn sowieso nicht nehmen, kann ich nicht bestätigen.

Viele meiner Bücher sind unter ihrem Arbeitstitel erschienen.

 

Liebe Grüße

Monika

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Hallo Lionne,

Redensarten sind eigentlich frei verfügbar.. es sei denn, es handelt sich um eine ganz spezielle Übersetzung aus dem Chinesischen, wo der Übersetzer noch nicht 70 Jahre tot ist und erkennbar, dass es seine Übersetzung ist...

Aber auch von mir der Rat: Mach dir da zuerst mal keinen Kopf. Deine Titel bleiben in der Regel nicht unbedingt (meine haben nie eine Programmkonferenz überlebt). Bestimmt immer der Verlag und der ist dann auch rechtlich versiert und verantwortlich.

Als Arbeitstitel kannst du nehmen, was du lustig bist und auch "besetzte" Titel einsetzen, das ist ja intern.

 

Schöne Grüße,

Petra

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:s20

 

Lieben Dank für Eure Antworten. Jetzt bin ich doch wieder beruhigt. Gut, dann werde ich das als Arbeitstitel behalten (darum ging es).

Hatte nur die Info, dass man bereits, wenn man ein Roman-MS einreicht, darauf achten muss, weil das ansonsten einen schlechten Eindruck macht - und ich wollte mir nicht schon im Voraus (eventuelle) Chancen verbauen. Aber wenn ein Verlag das sowieso noch überprüft ...

 

Viele Grüße,

Lionne

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Hallo Lionne,

über den Titel redet man, wenn man einen Lektor hat (also erst mal den Vertrag). Den kannst du dann genau das hier fragen und dann wird das Problem gelöst werden. Und keine Angst, selbst mit dem allerblödesten Arbeitstitel (bin ich Spezialistin) blamiert man sich nicht!

Schöne Grüße,

Petra

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;D;)

Das ist aber wirklich gut zu wissen.

An dieser Stelle (mal wieder - aber ich finde das hier schon wichtig, auch wenn es etwas o.t. ist) ein großes Dankeschön an all diejenigen, die ihr Wissen immer so bereitwillig teilen! :)

 

Lieber Gruß,

Lionne

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Hallo Lionne,

was Romane angeht, kenn ich mich nicht so gut aus, aber soweit ich wéiss,

gibt es für sogenannte "starke Titel" keinen Titelschutz. Dazu gehören im Sachbuch-Bereich Titel wie: "Hunde", "Ayurveda", "Weltreise" etc.

Daher könnte ich mir vorstellen, dass dies für Redensarten etc. auch für belletristische Bücher gilt... Das ist aber nur so ne Vermutung.

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Hi Lionne,

 

als ich damals noch in einem Drehbuchverlag gearbeitet habe, haben wir knackige Titel stets im "Titelschutzanzeiger" aufgegeben, damit uns diese nicht vor der Nase weggeschnappt werden:

 

(Link ungültig)

 

Wenn ich mein Wissen noch richtig zusammenkratze, dann müssen Titel branchennah veröffentlicht werden, um eine Zeit lang die Rechte daran zu behalten. Der sog. "Titelschutzanzeiger" ist natürlich nur eine Möglichkeit, wird aber von den großen Sendeanstalten und Verlagen reichlich genutzt.

 

Herzliche Grüße Tom

www.thomas-finn.de

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(Peter_Dobrovka)
Hallo Lionne,

was Romane angeht, kenn ich mich nicht so gut aus, aber soweit ich wéiss,

gibt es für sogenannte "starke Titel" keinen Titelschutz. Dazu gehören im Sachbuch-Bereich Titel wie: "Hunde", "Ayurveda", "Weltreise" etc.

Daher könnte ich mir vorstellen, dass dies für Redensarten etc. auch für belletristische Bücher gilt... Das ist aber nur so ne Vermutung.

 

Beste Grüße,

Nathalie

Du meinst sicher schwache Titel.

 

Peter

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