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(Lionne)

Sachbuchverträge - Tantiemen

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

hier mal eine Frage an die Sachbuchautoren unter Euch (weiß nicht, ob es dazu schon eine Thread gibt, habe beim Suchen nur Infos über Belletristik-Verträge gefunden - falls es also einen solchen Thread schon gibt, wäre es lieb, wenn dieser Beitrag verschoben werden könnte):

Bisher bin ich pauschal für Fach-/Sachbücher bezahlt worden, eine bestimmte Summe und gut. Aber das waren auch Bücher für sehr spezielle Zielgruppen  (Wissenschaftler) mit sehr niedrigen Auflagen ..., da ist das wohl so üblich. (Und ich habe dabei bis jetzt auch ganz gut abgeschnitten finanziell - wenn man sich die Verkaufszahlen ansieht.)

Bei meinen beiden Auftragssachbüchern (große und "nichtwissenschaftliche" Zielgruppen), an denen ich sitze, sieht das jetzt anders aus:

Ich bekomme demnächst einen Staffelvertrag (Tantiemenprozente sind an die Auflage gekoppelt, d.h. 8 % bis zu einer bestimmten Anzahl verkaufter Bücher, dann 10 %, dann 12 %).

Der Verlag rechnet damit, dass sich beide Bücher gut verkaufen und will auch viel Werbung machen.

Dann ist ein solcher Vertrag ja, wenn ich das richtig sehe, ziemlich gut für mich, oder?

Wisst Ihr, was generell sonst üblich ist?

 

Viele Grüße,

Lionne

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..ich kann dir nur sagen, wie es bei mir ist. Erzählendes Sachbuch bzw. feuilletonistisches sachbuch, wie immer man das Genre bezeichnen mag,- ich bekomme einen nicht zurückzahlbaren Vorschuss und bin am Umsatz beteiligt, entsprechend eines Tantiemenvertrages, ungefähr so, wie Du ihn aufführst.

 

Für mich persönlich sind Vorschüsse wichtig, damit ich, falls sich das Buch nicht gut verkauft, nicht mit leeren Händen dastehe..

 

Herzlichst: jueb

"Dem von zwei Künstlern geschaffenen Werk wohnt ein Prinzip der Täuschung und Simulation inne."  

AT "Aus Liebe Stahl. Eine Künstlerehe."

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Hallo Lionne,

im Prinzip ist es wie in der Belletristik (Garantiesumme plus Tantiemen), aber mit Ausnahmen:

1. Sogenante "Schnellläufer" werden gern pauschal bezahlt. Wanderbücher, dein Beispiel etc. Wenn der Autor gut verhandelt, hat er in diesen Sparten oft mehr Geld als andersherum. Aber: auch hier kann man durchaus Tantiemenverträge aushandeln! (Muss man berechnen, was besser ist)

2. Tatsächlich zahlen nicht alle Verlage eine Garantiesumme, wenn der Autor nicht verhandelt, keinen Agenten hat, die Verlage recht klein sind, das Buch nur für Minderheiten ist, bei manchen Fachbüchern. Auch hier - man kann eine Garantiesumme verlangen und sich evtl. entgegenkommen, indem man die Summe nicht so hoch ansetzt. Selbst 1000 Euro in der Hand sind besser als jede Warterei und jedes Risiko (Phantasiesumme).

 

Wenn du also kein Fachbuch schreibst, sondern für ein allgemeines Publikum, und nicht im Kleinstverlag Popel veröffentlichst, kannst du eine Garantiesumme verlangen, ist üblich. Das nimmt nämlich auch den Verlag in die Pflicht, tatsächlich etwas für den Verkauf zu tun! Ein Risiko hat er nicht, er spart ja so lange die Tantiemen, bis das Geld drin ist. Aber du bist grundversorgt, falls das Buch aus irgendwelchen Gründen floppen sollte, was wir nicht hoffen.

 

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo Jueb und Petra,

 

args - war wohl noch zu früh heute morgen, als ich die Frage gepostet habe. Hab den Vorschuss einfach vergessen. Ja, ich bekomme bei Abgabe des Werks an den Verlag eine Garantiesumme. Ist nicht wirklich hoch (im kleineren vierstelligen Bereich) aber für mich akzeptabel. Der Staffelvertrag läuft zusätzlich.

 

Vielen herzlichen Dank :) für die Infos, ich dachte aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen (mit der Festsumme) nämlich, das würde bei Sachbüchern anders laufen als in der Belletristik ... aber stimmt schon, das mit der Festsumme waren kleinere Verlage und die Inhalte sehr spezifisch, was ja jetzt anders ist.

 

Viele Grüße,

Lionne

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