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chrissi

Zeitpunkt der verkaufsabhängigen Zahlungen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

eine kurze Frage meinerseits.

Ich habe bei einem Verlag veröffentlicht, der quartalsmäßig je nach Verkaufszahlen ausbezahlt. Dies ist auch in dem Vertrag so festgehalten. Nun möchte der Verlag auf eine einjährige Zahlung umstellen, mit dem Hinweis, "viele Autoren hätten dies so gewünscht". Ich kann mir niemanden vorstellen, der sich dies ernsthaft wünschen würde. Davon abgesehen habe ich kaum noch eine Kontrolle über den Verlauf des Absatzes, wenn ich nur einmal jährlich eine Abrechnung sehe.

Und ich müsste auf die nächste Summe bis Ende des Jahres 07 warten. Davon halte ich gar nichts. Muss ich mich dem Willen des Verlages fügen, oder kann ich weiterhin Quartals-Abrechnungen mit Hinweis auf den Vertrag verlangen?

Liebe Grüße

chrissi

Bei Droemer Knaur im März 2012:  Mondherz &&Meine neue Website

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Hallo Chrissi,

da die Häufigkeit der Abrechnungen Bestandteil des persönlichen Autorenvertrags ist, ist das auch eine ganz individuelle Abmachung. Und bei der darfst du bleiben.

Wie andere ihre Verträge gestalten, muss dich ja nicht interessieren ;)

 

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo,

eine kurze Frage meinerseits.

Ich habe bei einem Verlag veröffentlicht, der quartalsmäßig je nach Verkaufszahlen ausbezahlt. Dies ist auch in dem Vertrag so festgehalten. Nun möchte der Verlag auf eine einjährige Zahlung umstellen, mit dem Hinweis, "viele Autoren hätten dies so gewünscht". Ich kann mir niemanden vorstellen, der sich dies ernsthaft wünschen würde. Davon abgesehen habe ich kaum noch eine Kontrolle über den Verlauf des Absatzes, wenn ich nur einmal jährlich eine Abrechnung sehe.

Liebe Grüße

chrissi

 

warum hast du dann "kaum noch eine Kontrolle"? das verstehe ich nicht.

Ich selbst kenne nur jährliche Abrechnungen. Aber Petra hat Recht: Zunächst gilt der Vertrag, wie du ihn unterzeichnet hast...

 

herzlichst: jueb

"Dem von zwei Künstlern geschaffenen Werk wohnt ein Prinzip der Täuschung und Simulation inne."  

AT "Aus Liebe Stahl. Eine Künstlerehe."

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warum hast du dann "kaum noch eine Kontrolle"? das verstehe ich nicht.

 

Hallo Jueb,

das hatte ich wohl falsch ausgedrückt. Kontrolle hat man gar keine, außer man schickt einen Rechtsanwalt, um die Bücher des Verlags prüfen zu lassen. Aber das ist gar nicht meine Sorge. Ich sehe einfach gerne die vierteljährlichen Zahlen, die mit dem Jahresverlauf (Sommerloch, Weihnachtshoch) variieren. Und nicht eine Endzahl am Ende des Jahres, die mir nicht mehr so viel verrät. Ist eine Gefühlssache.

Und ich habe gerne alle paar Monate ein bißchen Geld, als am Ende des Jahres eine größere Summe. Doch verfährt da die Verlagswelt insgesamt eher mit jährlichen Abrechnungen und ich bin bisher ein verwöhntes Kind gewesen?

 

Danke für deinen Kommentar, Petra. Du hast Recht. Ein individueller Vertrag ist ein individueller Vertrag. Druck von Seiten des Verlags mit dem "was andere machen" muss mich eigentlich nicht interessieren. Ich hoffe, dass ich das ohne größere Scherereien klar stellen kann.

Gruß chrissi

Bei Droemer Knaur im März 2012:  Mondherz &&Meine neue Website

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Hallo Chrissi,

 

(hach ... Du weißt schon) Also, mein Hausjurist sagt, darf er nicht, warum ich mich das gestern auch gefragt habe, kannst Du Dir denken ;-) Alles weitere gerne per PN.

 

Liebe Grüße

Juliane

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Gegen deinen Willen, können die das nicht einführen. Dazu müsst ihr einvernehmlich den Vertrag ändern. Es ist für den VErlag sicher sinnvoll, die Abrechnerei nicht jedes Quartal machen zu müssen.

Ich kenne es halbjährlich. Quartalsweise ist - glaube ich - wirklich eher ungewöhnlich.

Vielleicht kannst du dir deine Zustimmung zu dieser Regelung ja durch Zugeständnisse des Verlages in anderen Bereichen versüßen lassen?

Rabe

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Bei meinen beiden Verlagen, für die ich schreibe, habe ich bei einem jährliche Zahlung vereinbart, aber zwischendurch unterhalten wir uns immer über den Verkauf und meist gibt es zweimal einen Vorschuss im Jahr, dort habe ich mehrere Bücher veröffentlicht

Beim anderen ist halbjährlich eine Abrechnung fällig.

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Grundsätzlich denke ich, dass in der Belkletristik eine jährliche Zahlungsweise üblich ist.

Abgerechnet wird zum 31.12.

Das Geld erhält man dann spätestens bis Ende März.

 

Das bedeutet, wenn ich im Frühjahr 2006 ein Buch schreibe, dass im Frühjahr 2007 erscheint, erhalte ich eine Abrechnung dafür erst im Frühjahr 2008.

 

Das ist natürlich eine lange Zeit, aber es gibt ja auch einen Vorschuss.

Wer neugierig ist, kann sich zwischendurch beim Verlag erkundigen wie die Vorbestellungen / (Erst) Verkaufszahlen sind.  

 

Einige Verlage rechnen allerdings auch halbjährlich ab.

 

Eine monatliche Zahlungsweise kenne ich nur von Autoren, die

a) Hauptberuflich schreiben

b) einen enormen Umsatz generieren

 

Hier wird seitens der Verlage schon mal eine Ausnahme gemacht.

 

Liebe Grüße

Monika

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Vielen Dank für eure Antworten. Nun kann ich das Verhalten des Verlags so in etwa in Beziehung zum "Üblichen" setzen und bin mir auch über meine eigenen Rechte bewusst. Nun gilt es zu überlegen...

Ich wünsche euch noch einen schönen Tag!

Liebe Grüße, Chrissi

Bei Droemer Knaur im März 2012:  Mondherz &&Meine neue Website

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Hi Chrissi,

 

ich weiß ja nicht, wie Dein Verlag das dann gestalten würde.

 

Ein Verlag, der bei mir auch nur jährlich zahlt, hat aber auf der Abrechnung die Umsatzzahlen monatlich gelistet.

 

Wenn es Dir also nicht so sehr darum geht, jedes Vierteljahr Geld zu bekommen, sondern mehr um die Übersicht wann sich was besser verkauft hat, wäre das vielleicht eine Möglichkeit. Sprich den Verlag doch einfach darauf an, ob das machbar wäre, falls Du Dich entschließt, der jährlichen Abrechnung zuzustimmen

 

Kommt ja auch auf die Beträge an, um die es geht. Bei großen Beträgen würde ich auch viertel- oder zumindest halbjährliche Abrechnungen begrüßen (was ja leider nicht alle Verlage machen). Bei kleineren Beträgen ist das sicher nicht ganz so gravierend.

 

Ciao

peti

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Ich kenne es als "üblich" auch halb- oder ganzjährig, halbjährlich nur, wenn auch genug Geld fließt. Ich schätze mal, vierteljährlich verursacht der Buchhaltung zu viel Kosten / Umstände?

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo ihr,

bei "geringen Beträgen, enormen Umsätzen, genug Geld"...  ;)

Leider weiß ich nicht, auf welche Summen ihr da anspielt, deshalb fällt es mir auch schwer, das Ganze richtig einzuordnen. Gut, nenne ich lieber auch keine Zahlen, nur so viel: Das Geld reicht immerhin für die monatliche Miete eines nicht ganz billigen WG-Zimmers. Das heißt, mein Konto freut sich schon über die kleinen Sprünge alle drei Monate...

Ich finde das Ganze recht schwierig. Wir sind alle Einzelkämpfer, das fällt mir in solchen Situationen besonders auf. Woher weiß ich, was die anderen Autoren des Verlags denken und machen? Wir schreiben bei dem Verlag, von dem ich spreche, alle unter Pseudonym, nur zu einer (die interessiert hier mitliest :D ) hab ich regelmäßigen Kontakt. Und wenn ich mich nun gegen die Umstellung sträube, bin ich dann alleine unbequem? Oder wäre ich die Dumme, die sich fügt, während alle anderen bessere Konditionen aushandeln...

Wie geht ihr damit um? Oder ist das schon ein neuer Thread?

Gruß, chrissi

 

 

 

Bei Droemer Knaur im März 2012:  Mondherz &&Meine neue Website

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Hallo Chrissi,

geringe Beträge: wenn der Aufwand für die Buchhaltung in keinem Verhältnis stünde zur Höhe der Auszahlung. Schau, es gibt ja Garantiesummen und dann laufen erst mal keine Tantiemen, bis die Summe eingefahren ist. Bei manchen Büchern kann das lange dauern, bei manchen kommt mehr als der Vorschuss gar nicht rein. In solchen Fällen lassen sich Verlage nicht auf Halbjahresabrechnungen ein.

 

Ob du unbequem bist, spielt doch keine Rolle. Ein Vertragsangebot ist normalerweise ein Vorschlag zur Regelung einer Geschäftsbeziehung. Also kann man darüber offen und frei diskutieren und Änderungsvorschläge machen. Das hat nichts mit Nettigkeit oder Unbequemlichkeit zu tun, sondern ist normal im Geschäftsgebaren. Nun hast du aber ja schon einen Vertrag.

 

Dein Verlag macht dir nun einen Vorschlag, diesen Vertrag zu ändern. Und auch diesen Vorschlag kann man diskutieren, man kann ihn annehmen, man kann ihn ablehnen, man kann sich in der Mitte treffen etc. Alles ganz normal.

 

Wenn zwei Geschäftspartner einen Vertrag aushandeln, sollte sich keiner mit einem bettelnden Bittsteller verwechseln. Sachliche Argumente, sachliche Verhandlungen.

 

Was dein privates Rechnen betrifft - man kann durchaus auch seine Miete bezahlen, wenn man nur einmal jährlich bezahlt wird. Man teilt die Summe im Geist einfach durch zwölf. Ist zwar auf manchen Ämtern ganz lustig, wenn man sagt, dass man kein Monatsgehalt hat, aber jeder Freiberufler wird nach Aufträgen unregelmäßig bezahlt. Um deine Miete zu sichern, kannst du ja den Umstellungstermin, falls du dich darauf einlässt oder auf halbjährlich umstellen lässt, so wählen, dass es reicht?

 

Wie wir damit umgehen? Ich lass solche Sachen natürlich den Agenten verhandeln. Und ich bilde aus plötzlich gezahltem Geld Rücklagen für die restlichen Monate.

 

Schöne Grüße,

Petra

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