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Stephanie Schuster

Biografieerfindung eines verstorbenen Menschen

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Stephanie Schuster

Darf man einer historisch belegten Persönlichkeit, z. B. eines Menschen aus dem Mittelalter, über den nur eine lückenhafte Biografie existiert, etwas andichten? Wie ist das rechtlich, mit den Erben dieses Menschen? Besonders, wenn man ihm z. B. ein Verbrechen unterstellt?

 

Grüße von

Rebecca

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Liebe Rebecca,

du kannst davon ausgehen, dass der Schutz von Persönlichkeitsrechten nicht viel weiter reicht als die konkrete Erinnerung an eine Person. In der Regel, sagt man, erlischt das Rechtsschutzinteresse daran früher als das Urheberrecht, und das erlischt 70 Jahre nach dem Tod. Und selbst dann müsste ja das Persönlichkeitsrecht auch konkret verletzt worden sein, was bei einer historischen Phantasie ja nicht zwingend ist. Dem Großvater eines noch lebenden älteren Menschen würde ich noch keinen Mord andichten. Aber dem Urgroßvater bei Bedarf schon einen Betrug.

 

Das Recht schützt dich natürlich nie davor, dass irgendein Narr Klage erhebt. Über den verrückten Bayernkönig Ludwig, hab ich mit sagen lassen, kannst du keine kritische Zeile schreiben, ohne dass irgendein damischer Bayer klagt - aussichtslos natürlich, aber trotzdem lästig. Und kürzlich las man doch, dass fanatische Griechen gegen einen Autor geklagt haben, der schrieb, Alexander der Große sei schwul gewesen. FG Phi

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Liebe Rebecca,

wenn ich es kurz und bündig ausdrücken sollte, würde ich sagen: lückenhafte Biografien sind dazu da, dass sie ausgefüllt werden.

 

... natürlich mit den von Philo genannten Einschränkungen.

 

Im Zeitraum der letzen 150 Jahre ist eben ein Funken Vorsicht geboten - wenn denn Nachfahren da sind. Wenn man diese kennt - kann auch o.k. sein, sich an die zu wenden.

Als schliefgelaufenes Beispiel: ich hatte vor ein paar Jahren vor, über Maria Montessori zu schreiben. Von ihr weiß man ja vieles, eigentlich nix schlechtes, wollte ich auch nicht schreiben. Aber als es an das Verhältnis zu ihrem Sohn ging, was mein Thema war, hatte dessen Tochter eben "nein, bitte nicht" gesagt.

Dies müsste einen Autor nicht stören, keine kann verbieten über eine historische Persönlichkeit zu schreiben (es sei denn, die Nachfahren haben berechtigte Zweifel an der Darstellung der Person, wofür sie aber den Gerichtsweg einschlagen müssten - und wie das beweisen) aber es ist leider deprimierend, wenn die Nachkommen nicht dahinter stehen. Ich hab's halt bleiben lassen, war auch erst in der Vorarbeit.

 

Ciao und Grüße

Bea

"Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige." Seneca

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