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Gerswid

veröffentliche Geschichten weiterentwickeln?

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, vielleicht kann mir ja aus der Runde jemand weiterhelfen. Ich möchte mit einem neuen Kinderbuch starten, in dem Figuren und Schauplätze auftauchen sollen, die ich bereits in von mir veröffentlichen Geschichten benutzt habe.

Hat jemand eine Ahnung, ob ich das machen kann? Klar, sind es meine eigenen Ideen, aber ich habe die Geschichten ja bereits verkauft und weiß nicht, wie es da mit den Rechten aussieht. Um es mal ganz plump zu sagen: kann man aus einer bereits veröffentlichten Geschichte noch einen Roman machen? Kann man die Figuren, Schauplätze u.ä. weiterbenutzen, weiterentwickeln?

Viele Grüße

Gid

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Hallo Gid,

das kommt drauf an, ob du dafür irgendwann Verträge abgeschlossen hast, die so etwas ausschließen würden (etwa, indem du die Rechte an einer Figur verkauft hättest) - aber bei Geschichten kann ich mir das kaum vorstellen. Ohne solche Vertragsblockaden kannst du damit machen, was du lustig bist.

Die Antwort findest du also in deinen alten Verträgen. Und wenn du keine hast, noch besser, dann hast du auch nichts ewig wegverkauft.

 

Interessant wäre außerdem zu schauen, ob du die Geschichten exklusiv verkauft hattest oder nur mit einfachem Nutzungsrecht. Im zweiten Fall kannst du ja sogar die identische Geschichte wieder neu verkaufen. Im ersten Fall musst du darauf achten, dass sich das, was du neu schöpfst, genügend unterscheidet.

 

Schöne Grüße,

Petra

 

Philo hat mich jetzt überholt und besser formuliert!

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Lieber Gid,

 

maßgeblich ist, ob du in deinem Verlagsvertrag eine Klausel hast, nach der du auch Bearbeitungen nur mit Einwilligung des Verlags veröffentlichen und verwerten darfst. Das wird sehr oft zum Schutz gegen Eigenkonkurrenz vereinbart. Da musst du unter "Nebenrechte" nachsehen, ob ein Zustimmungserfordernis (üblich) oder gar eine Nutzungsübertragung (unüblich) für die Verwertung aller Bearbeitungen und nicht nur für Übersetzungen und Taschenbuch- bzw. Sonderausgaben vereinbart ist.

 

Ansonsten gilt an sich § 23 UrhG: Das Recht zur Verwertung von Bearbeitungen verbleibt beim Urheber. Ist also im Vertrag kein Einwilligungserfordernis vorgesehen, kannst du deine Figuren, Handlungsmuster, Schauplätze und pfiffigen Ideen weiter selbst nutzen.

 

Wenn du allerdings praktisch dasselbe Buch nochmals schreibst oder mit dem Titel unsittlich nahe an den alten Titel herangehst, könnte dir auch da dein Verlag die Nutzung als treuwidres Handeln verbieten.

 

FG Phi

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Hallo Petra und Philo,

danke für eure Hinweise. Ich habe jetzt nochmal den Vertrag studiert und habe das Wort `Bearbeitungen´nicht unter den Nebenrechten gefunden. Das steht nur was zu Hörspiel, Taschenbuch, Übersetzungen usw.

Sieht schon so aus, als könnte ich die Ideen, die in den Geschichten stecken, weiterentwickeln.

Nochmals vielen Dank

Gid

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Du, im Zweifelsfall frag deinen Verlag - dann gehst du auf Nummer Sicher. Vielleicht könntest du dort sogar eine Fortsetzung oder Variation landen? Ich bin bei "Geschichten" von welchen in Zeitschriften ausgegangen, da wird es lockerer gehandhabt.

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo Petra,

danke für den Tipp. Meine Geschichten sind in Kinderbuch-Anthologien erschienen. Aber ich glaube auch, ich frage nach Weihnachten einfach mal den Verlag. Ich will da ja auch keine Geheimniskrämerei raus machen, sondern lediglich ein paar Ideen, die ich in den Geschichten nur kurz abhandeln konnte, weiterentwickeln. Ich finde es so schade und mir fällt noch soviel ein, was ich daraus alles noch machen könnte.

Viele Grüße

Gid

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