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Alice

Manuskript gleichzeitig an Agenten und Ausschreibung schicken?

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Hallo Ihr Lieben,

 

ich habe gerade das Manuskript für ein Kinderbuch beendet und möchte es einer Agentur anbieten.

Allerdings möchte ich es auch an einen großen Verlag senden, der einen Wettbewerb ausgeschrieben hat, in den meine Geschichte passt. Der Sieger dieser Ausschreibung wird im Frühjahr 2007 ermittelt.

 

Nun meine Frage: Ist es rechtlich möglich, die Geschichte an Agentur und Verlag gleichzeitig zu senden? Schließlich binde ich mich vertraglich an die Agentur, sollte sie wirklich an meinem Manuskript interessiert sein.

 

Wer hilft mir weiter? :-?

 

Ratlose Grüße von Alice

Mal wider ist Somer

im Teich Plet Schan im Wasser

auch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7)

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Liebe Alice!

 

Prinzipiell gibt es keinen Grund sich mit einem Manuskript nicht parallel bei mehreren Stellen zu bewerben. Das unwahrscheinliche Glück bei der Agentur genommen zu werden und ebenso den Wettbewerb zu gewinnen, mag eintreffen, scheint aber eher unrealistisch.

 

Dennoch würde ich in diesem speziellen Fall erst einmal den Beitrag zum Wettbewerb schicken und wenn du von dort keine Resonanz erhältst, dich erst dann an eine (oder auch mehrere) Agenturen / Verlage wenden.

 

 

 

Viel Glück!

 

Gruß, Nicole

2016 kommt "Niemand - Mehr!" - Das Warten hat ein Ende.
www.wer-hat-angst-vorm-schwarzen-mann.de - demnächst mit neuem Anstrich

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Liebe Alice,

 

es ist zwar keine Antwort auf Deine Frage, aber vielleicht trotzdem für Dich interessant:

 

(Link ungültig)

 

:)

 

Liebe Grüße,

 

Gesa

www.gesa-schwartz.de

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Hi Alice,

So lange die Agentur dich nicht genommen hat, hast du ja auch keine rechtliche Bindung. Ich habe meine rote Johanna dann beim Brigitte Wettbewerb doch nicht eingeschickte. Da war es aber beim Agenten schon sehr konkret und er meinte, dass dann Random House außen vor ist.

Ich würde es an beide schicken und wenn es bei der Agentur konkreter wird, darauf hinweisen, dass du es bei einem Wettbewerb eingeschickt hast. Ich denke, dass die Zusammenarbeit mit einer Agentur ja auf mehr als ein Projekt angelegt ist. Wenn sie den Text gut finden und du den Wettbewerb gewinnst, können sie dich doch mit anderen Sachen besser vermarkten.

Rabe

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Hi!

Das Problem habe ich auch. Ich werde erstmal die MS zu den Wettbewerben schicken, und später einen Agenten suchen. Solange die MS bei den Wettbewerben verbleiben müssen, können sie ohnehin nicht anderwertig vermittelt werden.

Man kann sich ja schonmal Agenturen raussuchen, die in Frage kommen. Die kann man nach dem Wettbewerb anschreiben, und wenn man gewonnen haben sollte, hat man sicher gute Argumente, um schnelle Rückantworten zu bekommen.

Gabi

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Ich sehe darin kein Problem. Wenn der Agent dich haben möchte, kannst du ihm erzählen, dass du das Manuskript zum Wettbewerb geschickt hattest. Wenn du im Wettbewerb gewinnst, solltest du mit deinem Agenten darüber reden, was das beste wäre. Ich schätze, der gewinn beim Wettbewerb ist ein Vertrag und ein Honorar. Höchstens muss du deinem Agenten die 15% vom Gewinn weitergeben. Oder sehe ich etwas falsch?

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Hallo Martin,

 

ein Problem könnte es dann geben, wenn der Wettbewerb so ausgerichtet ist, dass das Manuskrip nirgendwo sonst angeboten werden darf (dies ist meines Wissens z.B. beim Astrid-Lindgren-Preis der Fall). Das wird nicht jedem Agenten gefallen, denn er darf ja erst dann tätig werden, wenn die Preisentscheidung gefallen ist.

 

LG Luise

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Hm, tja, also, so wie es aussieht, werde ich das MS wohl erst einmal zur Ausschreibung schicken und mich mit dem Agenten noch etwas gedulden.

 

Obwohl Nicole Recht hat, wenn sie sagt, dass es wohl sehr unwahrscheinlich ist, wenn ich sowohl den Wettbewerb gewinne als auch von der Agentur genommen werde. Davon bin ich auch nie ausgegangen. Ich meine ja auch nur: rein rechtlich, hypothetisch, was wäre wenn...

 

Und, Martin, wie darf ich das verstehen, dass ich meinem Agenten die 15% von meinem Gewinn aus dem Wettbewerb abgeben müsste? Damit hat er doch wohl wirklich nichts zu tun, oder??? :-?

 

Liebe Grüße von Alice

Mal wider ist Somer

im Teich Plet Schan im Wasser

auch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7)

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Und, Martin, wie darf ich das verstehen, dass ich meinem Agenten die 15% von meinem Gewinn aus dem Wettbewerb abgeben müsste? Damit hat er doch wohl wirklich nichts zu tun, oder??? :-?

 

So wurde es mir gesagt. Wenn du schon unter Vertrag bist und mit dem gleichen Roman, mit dem du bei der Agentur unterschrieben hast, etwas gewinnst, verdient direkt der Agent seine 15%...Sorry, es ist zu kompliziert zu erklären...ich habe auch nicht viel verstanden... aber wie gesagt, so wurde es mir gesagt... :)

 

Saludos.

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Hi Alice und Martin,

ich denke, dass das verhandelbar ist. Ich habe mit einem Agenten telefoniert (nicht der bei dem ich gelandet bin) und habe ihn auch wegen dem Brigitte Romanwettbewerb gefragt. Er hat gemeint, ich könne ruhig daran teilnehmen.

Ich: Dann sind Sie natürlich raus, weil das ohne sie vermittelt wurde

(ist für mich eigentlich selbstverständlich)

Er: Wir könnten dann einen niedrigeren Prozentsatz (für den Fall, dass ih den Wettbewerb gewinne) ausmachen, weil wir dann über die Verträge schauen und die Eintreibung abwickeln. Das ist mE. ein fairer Vorschlag.

Ich habe jetzt überhaupt nicht teilgenommen, insoweit hat sich das erübrigt.

Grüße

Rabe

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Hallo, Alice und Martin!

 

Nein, das stimmt so nicht. Angenommen, Du gewinnst einen Wettbewerb (Preisgeld und Verlagsvertrag) und hast mittlerweile einen Agenten, dann wird der sich um die Vertragsverhandlungen kümmern - und von den Einkünften selbstverständlich seine Prozente erwarten.

Das Preisgeld hat damit aber nichts zu tun.

 

Gruß

Jan

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Das mit dem Gewinn würde mich aber auch ärgern. Für den anschließenden Vertrag ist Unterstützung ja nicht schlecht, und dafür dürfte er auch gerne sein Stück vom Kuchen abhaben. Aber vom Gewinn? Das könnte ich dann verstehen, wenn er das MS vorher in Händen gehabt und lektoriert hätte. Aber so?

 

Nun gut, es ist ohnehin wie Luise sagt, der Agent müßte quasi die Hände in den Schoß legen, bis das MS wieder freigegeben wird. Das ist ja Unsinn. Beim Astrid-Lindgren-Preis ist das erst im Oktober, bei Rowohlt schon im Sommer. Den Hohlbeinpreis habe ich jetzt nicht im Kopf, aber da die Ausschreibung erst Ende März endet, wird es wohl noch ein bißchen länger dauern. Das sind einfach sehr lange Zeitspannen, und ich werde es ungeduldig abwarten, bevor ich weitersuche. Wie schon gesagt, man kann sich ja schon mal ein paar Agenturen ausgucken, die in Frage kämen und alles vorbereiten.

 

EDIT: Ah ja. Während ich schrieb, kam die Erklärung. Oder es kommt auf den Agenten an?

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Hallo,

 

bei Wettbewerben, bei denen der Gewinn in Preisgeld plus Verlagsvertrag besteht, ist es in aller Regel so, dass das Preisgeld zugleich auch das Garantiehonorar darstellt. Dieses ist dann natürlich nicht mehr durch Agenten verhandelbar, weil es vorher feststeht.

 

Hat man den Agenten schon vor der Teilnahme als Vertragspartner gewonnen, unterfällt der Roman dem Agenturvertrag, d. h. man sollte tunlichst den Agenten vorher unterrichten, weil man nach den Inhalten der gängigen Agenturverträge seine Werke nicht mehr im Alleingang anbieten darf. Eine Teilnahme an einem Wettbewerb, bei dem üblicherweise das Preisgeld gleichzeitig der Honorarvorschuss sein wird, wäre ja schon ein solches Angebot.

 

Tritt der Agent erst nach der Einsendung hinzu, kommt der Vertrag ohne seine Vermittlung zustande, weil das Einreichen des Textes zeitlich vorher stattfand. Nur die aufgrund der Vermittlungstätigkeit von Agenten geschlossenen Verträge lösen indessen Provisionsansprüche aus, nicht die vorher vom Autor selbst eingeleiteten, bei denen für ein Vertragsangebot des Verlages nichts weiter getan werden muss.

 

Natürlich kann auch dann der Agent noch hinzugezogen werden und gewinnbringende bzw. für den Autor lohnende Verhandlungen führen, etwa den Umfang der Rechteübertragung betreffend oder die Höhe der Prozente sowie die Beteiligung bei Nebenrechten. Das darf keinesfalls unterschätzt werden!

 

Letztlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung.

 

LG,

eva v.

 

Noch zur Ergänzung: Bei der Teilnahme an Wettbewerben, die nicht auf Abschlüsse von Verlagsverträgen abzielen, sondern einzig auf den Gewinn eines mit Geld dotierten Preises, wird natürlich keine Agentenprovision fällig.

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