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(ChristophL)

Frage zu Tantiemen

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Hallo zusammen,

 

ich bin mir sicher, dass diese Frage schon einmal gestellt wurde, habe den entsprechenden Thread aber leider nicht gefunden ...

Meine Frage an euch lautet: Was bedeutet im Verlagsvertrag "Hardcover 10% bis 10.000 verkaufte Exemplare"? 10% von was? Vom Ladenpreis? Oder vom sog. "Händlerabgabepreis"?

 

Euer Christoph

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Eigentlich sollte es der Nettoladenverkaufspreis sein, also der Preis im Geschäft minus der 7% Steuer. Das sollte aber im Verlagsvertrag deutlich drin stehen, denn es gibt auch andere Modelle, wie z.B. den Händlerabgabepreis als Grundlage zu nehmen. Der ist natürlich deutlich niedriger.

 

Christoph

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Ich erwarte eigentlich, dass im Vertrag genau drinsteht wovon die 10 % berechnet werden.

 

Wenn es nicht aufgeführt ist würde ich nicht unterschreiben.

 

Der Nettoladenpreis ( VK-Preis - Mwst.) ist für den Autoren immer günstiger, weil er stabil ist und sich besser nachvollziehen lässt.

 

Der Nettowarenwert ( VK- Preis - Mwst- Buchhandelsrabatt ) ist eine schwammige Größe, weil wir nie zu erfahren bekommen, wie viel Rabatt die einzelnen Buchhändler bekommen. Das kann von Buchhandlung zu Buchhandlung zwischen 30% und 50% liegen, je nach Abnahmemenge.

 

Nur können wir Autoren das nicht nachvollziehen.

 

Vorzugsweise allso immer nach Nettoladenpreis abrechnen lassen.

 

Liebe Grüße

Monika

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Vorzugsweise allso immer nach Nettoladenpreis abrechnen lassen.

 

Hallo, Monika, andere,

 

das war für mich auch immer schwer nachzuvollziehen. Ich habe mir meine beiden Verträge aus dem Jahr 2004 noch mal angeschaut.

Im ersten steht:

"Die Autorin erhält als Honorar (...)12% vom Nettoerlös(=Verlagserlös abzgl. Mehrwertsteuer) für jedes verkaufte, bezahlte und nicht remittierte Exemplar."

Im zweiten: "Der Autor erhält für jedes verkaufte und bezahlte Exemplar ein Honorar auf der Basis des um die darin enthaltene Mehrwertsteuer verminderrten Ladenverkaufspreises (Nettoladenverkaufspreises). Der Bruttoladenverkaufspreis beträgt (...).

 

War das jetzt die schlechtere oder die bessere Variante?

 

LG Christa

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Hi Chrisat,

wenn die Prozente gleich sind ist der zweite wohl der bessere Vertrag.

Nehmen wir an das Buch kostet 10 Euro ecl. USt.

Dann ist der Erlös des Verlages 10 Euro abzgl. Buchhandelsrabatt (nehmen wir einmal an 30 % am Ende bleiben dann 12 % von 7 Euro bei dir hängen.

Beim zweiten Vertrag (der kommt mir bekannt vor ;)) 12 % von 10 Euro.

Oder mach ich da einen Denkfehler?

Sonntagsgruß vom Raben

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Der Verlagserlös ist wohl kaum der Nettladenpreis, es sei denn, der Verlag geht nicht über Buchhändler. Der Verlagserlös ist das Geld, das der Verlag für die Bücher bekommt, also der Abgabepreis an Buchhändler.

 

Die zweite Variante ist bei gleichen Prozenten besser, weil die Berechnungsgrundlage höher ist.

 

Christa, du kannst du auf den Abrechnungen nachschauen, wo du pro verkauftem Buch mehr Tantiemen bekommen hast. Daraus ergibt sich sehr einfach, welcher Vertrag rein finanziell positiver ist.

 

Christoph

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Hallo Christa,

 

die zweite Variante ist die für dich günstigere.

 

Der Verlagserlös ist NICHT gleich dem Nettoladenpreis, sondern jeweils vermindert um die Verdienstspannen, die beim Buchhändler und Grossisten hängenbleiben. Irgendwas müssen die ja auch noch verdienen :-)

 

Übliche Praxis ist aber, die Tantiemen nach dem Nettoladenpreis (Verkaufspreis abzgl. 7 % MWSt) zu berechnen, eigentlich kenne ich es nur so, während der Verlagserlös als Grundlage eher die Ausnahme sein dürfte. Dennoch sollte die Berechnungsbasis natürlich sicherheitshalber im Vertrag stehen.

 

LG und schönen ersten Adventssonntag,

eva v.

 

Ah, sehe gerade, mein Posting hat sich mit dem von Christoph überschnitten, der dasselbe sagt :)

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Übliche Praxis ist aber' date=' die Tantiemen nach dem Nettoladenpreis (Verkaufspreis abzgl. 7 % MWSt) zu berechnen, eigentlich kenne ich es nur so, während der Verlagserlös als Grundlage eher die Ausnahme sein dürfte. Dennoch sollte die Berechnungsbasis natürlich sicherheitshalber im Vertrag stehen.[/quote']

 

Im zweiten Vertrag steht noch unter §4, Absatz 2:

"Die Höhe des Honorars beträgt 7 % nach Maßgabe der unter (1) genannten Bestimmungen. Das entspricht 1,30 pro Exemplar."

 

Na ja, von VG Wort ist auch die Rede in dem Vertrag, während mir vom ersten Verleger gesagt wurde, Leute, die mit Forderungen gekommen seien, hätte er erst gar nicht genommen.

 

Adventsgrüße

Christa

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Ich kann mich voll inhaltlich dem Posting von Eva (und damit auch Christoph) anschließen!

 

Was die Forderungen in Bezug auf VG Wort betrifft, verstehe ich nicht ganz, was du meinst. Alle offiziellen Verleger müssen ihre Abgaben bei der VG Wort leisten (nicht bei den Autoren, das ist was anderes). Tun sie das nicht, handeln sie illegal und bekommen Ärger mit der VG Wort, wenn sie drauf kommt. Das hat aber nichts mit dem Autorenvertrag zu tun, sondern gilt allgemein für dieses Gewerbe. Dass darin steht, dass der Autor Mitglied bei der VG Wort ist, betrifft wiederum den Autor wegen der Tantiemen von dort.

 

Vielleicht verwechselst du auch etwas, Christa? Im Vertrag wird aufgenommen, ob der Autor mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht. Wobei sich dieser Zustand auch während der Laufzeit ändern kann und dann mitgeteilt werden muss für mögliche spätere Zahlungen.

 

Auf Verträge, die dieser "Norm" nicht entsprechen, muss man sich nicht einlassen. Verträge sind Vorschläge - also immer verhandelbar.

 

Schöne Grüße,

Petra

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Was die Forderungen in Bezug auf VG Wort betrifft' date=' verstehe ich nicht ganz, was du meinst. Vielleicht verwechselst du auch etwas, Christa?[/quote']

 

Bestimmt, ich habe das nämlich nie so ganz begriffen.

Unter "Schlussbestimmungen" steht im 2. Vertrag, dass Verlag und Autorin Mitglied bei VG Wort sind. (Das heißt, ich bin dann eingetreten)Dass auch der erste Verlag diesen Richtlinien unterliegt, war mir klar.

Ich möchte halt bei meinem dritten Buch etwas mehr durchblicken, was diese Dinge betrifft. Aber ich denke, dafür ist ja der Agent da, und ich weiß jetzt, warum es gut ist, einen zu haben.

 

Grüße

Christa

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(Peter_Dobrovka)
Hallo Christa,

 

beide Verträge sind gleich. (Nettoladenpreis)

Es ist nur anders formuliert.

 

Liebe Grüße

Monika

Nein, nein!

Verlagserlös = was der Verlag kriegt, wenn er das Buch verkauft

Nettoladenpreis = was der Buchhändler kriegt, wenn er das Buch verkauft

Der Verlag kriegt natürlich weniger, außer er verkauft er im Direktvertrieb an den Leser. Aber in der Regel verkauft der Verlag an Buchhändler bzw. den Zwischenbuchhandel, und da kriegt er dann manchmal weniger als die Hälfte vom Ladenpreis.

Wenn man dem Autor die Prozente vom Ladenpreis zusichert, gibt es meistens viele komplizierte Ausnahmeregelungen, z.B. daß von Freiexemplaren an die Presse KEIN Honorar fließt, daß bei Verramschung auch alles anders berechnet wird, usw.

Faustregel: 5% vom Nettoladenpreis entsprechen 10% vom Verlagserlös.

 

Peter

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Hallo allerseits,

 

hier zwei Links zu Seiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Unter dem ersten Link könnt ihr euch einen Mustervertrag downloaden, entsprechend dem Normvertrag, den Börsenverein und der Verein Deutscher Schriftsteller erstellt haben.

 

(Link ungültig)

 

(Link ungültig)

 

Liebe Grüße,

 

Natalja

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Bestimmt, ich habe das nämlich nie so ganz begriffen.

Unter "Schlussbestimmungen" steht im 2. Vertrag, dass Verlag und Autorin Mitglied bei VG Wort sind. (Das heißt, ich bin dann eingetreten)Dass auch der erste Verlag diesen Richtlinien unterliegt, war mir klar.

Heißt im Klartext:

 

Der Verlag zahlt ordentlich seine Abgaben an die VG Wort.

Der Autor bekommt ordentlich von der VG Wort seine Ausschüttungen.

 

Schöne Grüße,

Petra

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Uuup, sorry ihr hab ja alle sooo recht  :-[

 

Der Verlagserlös (da hab ich nicht richtig gelesen) entspricht natürlich dem Nettowarenwert und da werden die Rabatte für den Buchhandel noch mit abgezogen.

Das kann das Autorenhonorar drastisch reduzieren.

 

In solchen Verträgen sind aber die Honorare meist entsprechend höher.

Wenn man also einen Vertrag mit mit 17,6 % vom Nettowarenwert hat,

entspricht das etwa 8 % vom Nettoladenpreis.

 

Wenn Christa im ersten Vertrag also recht hohe % hat, muss der nicht unbedingt schlechter sein als der zweite.

Wenn nicht, ist das schon ein gewaltiger Unterschied.

 

Liebe Grüße

Monika

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Verlagserlös = was der Verlag kriegt, wenn er das Buch verkauft

Nettoladenpreis = was der Buchhändler kriegt, wenn er das Buch verkauft

 

Wenn man dem Autor die Prozente vom Ladenpreis zusichert, gibt es meistens viele komplizierte Ausnahmeregelungen, z.B. daß von Freiexemplaren an die Presse KEIN Honorar fließt, daß bei Verramschung auch alles anders berechnet wird, usw.

 

Ja, das steht alles in den Verträgen.

 

Faustregel: 5% vom Nettoladenpreis entsprechen 10% vom Verlagserlös.

 

Dann entsprechen 7% (Nettoladenpreis)im zweiten Vertrag 12% im ersten(Verlagserlös), also ein wenig günstiger, nicht wahr?

 

@Natalja: Den Mustervertrag des Börsenvereins kannte ich schon, bevor ich die Veträge unterschrieb. Dr. Ulrich vom Verlag Ulmer Manuskripte (dem zweiten) hat auch einen Schreibratgeber geschrieben (Festseller schreiben Bestséller), wo dieser Mustervertrag abgedruckt ist.

 

@Alle: Ich sehe wieder mal, dass alles seine Ordnung hat!

 

Zufriedene Grüße

Christa

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