(Petra) Geschrieben 24. Mai 2005 Teilen Geschrieben 24. Mai 2005 Liebe Leute, hab grade einen slapstickartigen Vormittag in Frankreichs gesammelten Behörden hinter mir, weil ich offensichtlich die einzige französische Schriftstellerin bin, die deutsche Bücher schreibt Bei der Gelegenheit würde mich mal ein europäischer Vergleich interessieren. So ein hauptamtlich freier Kreativer oder Schriftsteller... also KSK-versichert... was muss der von seinem Honorar an Sozialabgaben löhnen, prozentual? Ich meine damit *alle* Abgaben zusammen: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse und sämtliche Sozialdingens... wie auch immer die bei euch heißen. Schöne Grüße, Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Spacelars) Geschrieben 24. Mai 2005 Teilen Geschrieben 24. Mai 2005 ... das würde mich auch interessieren ... Gruss Lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Mühlfried Geschrieben 24. Mai 2005 Teilen Geschrieben 24. Mai 2005 Hallo Petra, Arbeitslosenversicherung gibt es bei Freiberuflern nicht, [...] "Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan Blaulichtmilieu - Zur Hölle mit der Kohle - Der steinerne Zeuge Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AstridV Geschrieben 26. Februar 2006 Teilen Geschrieben 26. Februar 2006 Hm... warum ist denn dieser Thread so sang- und klanglos verstorben? Mich würde das auch mal interessieren. Aber Stefan scheint ja alle seine Beiträge gelöscht zu haben - was ich ziemlich bescheuert und auch unfair finde, da dadurch auch mehre andere Threads überhaupt nicht mehr verständlich sind. Meine Homepage Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Andrea) Geschrieben 26. Februar 2006 Teilen Geschrieben 26. Februar 2006 Hallo Astrid, im Kaffeehaus gibt es den langen Thread 'Künstlersozialkasse'. Da steht fast alles drin. Deine Sozialabgaben als hauptberuflicher Künstler sind (zur Zeit): Rentenversicherungsbeitrag 9,75 % Krankenversicherungsbeitrag 7,65 % Pflegeversicherungsbeitrag 0,85 % mit Kind oder 0,975 % ohne Kind. Im Detail nachzulesen unter: (Link ungültig) Wichtig! Ruf nicht an, lass dir kein Infomaterial schicken! Sobald sie deinen Namen haben, fängt die Berufsanfängerzeit an zu ticken. Melde dich erst, wenn du ganz sicher ab sofort hauptberufliche Künstlerin werden willst. Wenn du den 4-Seiten-Thread durchgeackert hast und noch Fragen offen sind - wir sind das Forum Viele Grüße Andrea Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AstridV Geschrieben 26. Februar 2006 Teilen Geschrieben 26. Februar 2006 Vielen Dank, Andrea! Meine Homepage Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Petra) Geschrieben 26. Februar 2006 Teilen Geschrieben 26. Februar 2006 Hallo Andrea, danke auch von mir, jetzt kann ich das mal endlich quer über die Grenze in Zahlen vergleichen - hauptberufliche, freie Autoren zahlen in Frankreich inklusive Arbeitlosenversicherung alles in allem 15% Sozialabgaben vom Gewinn. Bei uns müssen alle, auch Selbstständige, AV bezahlen, das hat den Vorteil, dass man bei ausbleibenden Aufträgen dann auch Unterstützung bekommt, die nach dem Gewinn der letzten Monate berechnet wird. Schöne Grüße, Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Mark) Geschrieben 1. März 2006 Teilen Geschrieben 1. März 2006 Hallo Petra, Arbeitslosenversicherung gibt es bei Freiberuflern nicht, [...] Mittlerweile schon: (Link ungültig) Viele Grüße Mark Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...