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(SiskianHerbstblatt)

Schreiben als Nebenverdienst bei ALG II ?

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(SiskianHerbstblatt)

Guten Morgen!

 

Ich habe eine schwierige Frage: Seit Anfang des Jahres beziehe ich ALG II :-/

Nun darf ich zwar einen bestimmten Betrag dazu verdienen, von dem ich einen bestimmten Betrag behalten darf, alles, was drüber liegt, wird aufs ALG II angerechnet.

Wenn ich mich nun hinstelle und versuche, durchs Schreiben Geld nebenher zu verdienen, darf ich dann die Zeit zwischen Schreiben und veröffentlichen angeben oder zählt die gesamte Summe als ein Monatsverdienst?

 

Wäre schön, wenn das jemand weiß.

Gruß

 

Siskian

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Sicher kann ich es dir nicht sagen.

 

1999/2000 war ich jedoch in einer vergleichbaren Situation. Offiziell war ich ALG-Empfänger, habe aber durch Schauspielerei 'dazuverdient' (jaja, Roy hat sich mal wieder ein weiteres Stückchen geoutet).

Ich durfte 200 DM pro Monat behalten, alles was in diesem Monat darüber hinausging, wurde zur Hälfte angerechnet.

Es zählte jeweils der Zeitpunkt des Zuflusses.

 

Beispiel: Bei einer Honararzahlung im Dezember 1999 von 500 DM erhielt ich vom Arbeitsamt das ALG im Dezember um 150 DM gekürzt.

 

Alles klar?

 

Ciao.

 

 

Roy

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(Peter_Dobrovka)

Ich war auch mal ALG-Bezieher, habe mich aber für eine Tätigkeit immer mal wieder für 7-10 Tage als arbeitend gemeldet, und das Geld, was mir aus der Tätigkeit Monate später zugeflossen ist, ging deswegen das AA nichts an. Also gesagt hab ich ihnen schon, was ich treibe, und deswegen weiß ich auch, daß nicht der Zeitpunkt des Geldflusses sondern der Arbeit gezählt hat.

Inzwischen hat sich aber extrem viel geändert, und das ALG II ist ja nun im Prinzip nichts anderes als die gute alte Sozialhilfe, und da zählt der Zeitpunkt des Geldzuflusses, wie schon richtig bemerkt wurde. Dennoch ist meine Strategie hier eventuell anwendbar, um das Optimum herauszuholen: Wenn Geld zu kommen droht: einfach mal für eine Zeit vom Leistungsbezug abmelden, bzw. den Geldzufluss bündeln. Da mit Autoren üblicherweise halbjährlich abgerechnet wird, ist das eventuell eine gangbare Sache.

 

Peter

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Eine hochinteressante Strategie!

 

Aber wenn man sich mal einige Tage "arbeitend" meldet und dann darauf wieder arbeitslos (schöner finde ich ich: "arbeitssuchend") - muss man dann nicht nachweisen wo man in den tagen gearbeitet hat?

 

Besten Gruss

Lars

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(Peter_Dobrovka)

Nö, daß du gearbeitet hast, mußt du nicht nachweisen. Und wenn doch: Du HAST ja gearbeitet in der Zeit, nämlich dein Buch geschrieben.

Nachweisen mußt du nur dann deine Arbeit, wenn du angestellt warst und darauf basierend ALG beanspruchst.

 

Peter

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hm, aber wenn man sich abmeldet für ein paar Tage, dann wieder anmedelt und später dann nach zum beispiel nach einem halben Jahr das Geld für ein Buch bekommt: in der Zeit hat man ja keinerlei Versichung bezahlt.

 

Und mann muss doch beim Antrag aus Arbeitslosengeld eine Lohnbescheinung des letzten Arbeitgebers vorlegen....

 

Besten Gruss

Lars

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(Peter_Dobrovka)

Mach dir keinen Kopp, das geht, so wie ich es beschrieben habe, perfekt, und du mußt nirgendwelche Bescheinigungen anbringen.

 

Ja, für die paar Tage zahlst du nicht in die Versicherung und kriegst auch nix, aber dafür verlängert sich dein Anspruch um diese Tage.

 

Peter

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Stefan Mühlfried

Hallo,

der Nebenverdienst [...]

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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(Peter_Dobrovka)

Was sich rechnet, muß jeder selbst wissen.

Wenn du dich vom Leistungsbezug abmeldest, hast du in dieser Zeit kein ALG II, aber dafür arbeitest du soviel du willst und verdienst auch, soviel du willst.

Natürlich mußt du das dann auch so handhaben, denn alles andere wäre ja Betrug. Und wer sich für 1 Tag abmeldet, um in der Zeit ein 1000-Seiten-Buch zu schreiben und dafür 5000 Euro zu kassieren, wird wohl zu Recht Verdacht erregen.

 

Peter

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HALLO!

 

Und wenn man rund 1000 bis 1500 euro im Jahr für Bücher bekommt? Dann kann man das ja einfach als Verdienst für einen Monat oder so angeben. fertig. Nicht war?

 

Gruss

Lars

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(SiskianHerbstblatt)

Wow!

 

Vielen lieben Dank für die vielen Antworten; es ist schon irre, was es für Möglichkeiten gibt.

Nichtsdestotrotz muß man das Buch ja erstmal schreiben und dann unterbekommen.

Dennoch kann man es ja mal versuchen (und selbst wenn es nicht klappt, so hat man doch wenigstens geübt... ;))

 

Lieben Gruß

 

Siskian

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Stefan Mühlfried
HALLO!

 

Und wenn man rund 1000 bis 1500 euro im Jahr für Bücher bekommt? Dann kann man das ja einfach als Verdienst für einen Monat oder so angeben. fertig. Nicht war?

 

Gruss

Lars

 

Für einen ALG II-Bezieher ohne weitere Nebeneinkünfte wäre es finanziell besser, da[...]

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Hallo!

 

Stimmt, was Stefan da schreibt. Nur: Verlage zahlen nur halbjährlich oder oftmals auch jährlich. Auf eine monatliche Zahlung wird sich kein Verlag einlassen!

 

Was anderes: Was wäre zum Beispiel wenn ein Romanautor o.ä. durch sein schreiben (etwa diese berühmten Kurzkrimis in Magazinen usw.) oder ein "freier Autor" es schafft regelmäßig monatlich sagen wir mal 700 bis 800 Euro zu verdienen?! Davon allein kann er natürlich nicht leben!! Aber ist er Arbeitslosengeld-Empfänger oder gar ALG II-Empfänger bleibt ihm von diesem Verdienst doch doch praktisch nichts mehr?!

 

Und wenn ein Kurzkrimi-Autor monatlich immer andere Honorare (650, 715,10, 733,05 Euro usw.) erhält, muss er ja jeden Monat zum Amt rennen und seine Abrechnungen einreichen?!

 

Das Beispiel kam mir in den Sinn, da es hier in meiner Lokalzeitung eine kostenlose TV-Zeitung "Prisma" gibt, in der jede Woche ein Kurzkrimi steht. Vielleicht kennt die jemand.

 

Ich hoffe, ich habe mich nicht unklar ausgedrückt und stifte Verwirrung :s01:s02

 

Besten Gruss

Lars :s13

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Stefan Mühlfried
Hallo!

 

Stimmt, was Stefan da schreibt. Nur: Verlage zahlen nur halbjährlich oder oftmals auch jährlich. Auf eine monatliche Zahlung wird sich kein Verlag einlassen!

 

Das ist richtig. Wenn der Vertragspartner das nicht akzeptiert, geht es nicht. Aber grundsätzlich besteht ja Vertragsfreiheit ...

 

Was anderes: Was wäre zum Beispiel wenn ein Romanautor o.ä. durch sein schreiben (etwa diese berühmten Kurzkrimis in Magazinen usw.) oder ein "freier Autor" es schafft regelmäßig monatlich sagen wir mal 700 bis 800 Euro zu verdienen?! Davon allein kann er natürlich nicht leben!! Aber ist er Arbeitslosengeld-Empfänger oder gar ALG II-Empfänger bleibt ihm von diesem Verdienst doch doch praktisch nichts mehr?!

 

Und wenn ein Kurzkrimi-Autor monatlich immer andere Honorare (650, 715,10, 733,05 Euro usw.) erhält, muss er ja jeden Monat zum Amt rennen und seine Abrechnungen einreichen?!

 

Wenn er Arbeitslosengeldempfänger ist, darf er nur eine Nebentätigkeit von bis zu 15 Stunden pro Woche haben, sonst verliert er den Anspruch. Den Nebenverdienst muss er der Arbeitsagentur monatlich auf einem Formular nachweisen, immer und immer wieder. Der Zuverdienst ist in der Höhe begrenzt (160 Euro monatlich?, müsste nachschauen). Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn man schon eine bestimmte Zeit vor Beginn der Arbeitslosigkeit mit dieser Nebentätigkeit Einnahmen erzielt hat, dann ist mehr zulässig.

 

Beim ALG II-Empfänger gibt es die zeitliche Begrenzung im Gesetz nicht. Dafür ist der Zuverdienst auch limitiert. Ein Single oder Haushaltsvorstand erhält 345 (331 Ost) Euro ALG II, dazu Kosten für Unterkunft/Heizung. Wenn der Zuverdienst zu hoch ist - ich hatte die Anrechnungsmodalitäten schon genannt - gibt es nix mehr.

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

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Hallo Stefan!

 

Du schreibst:

 

"Beim ALG II-Empfänger gibt es die zeitliche Begrenzung im Gesetz nicht. Dafür ist der Zuverdienst auch limitiert. Ein Single oder Haushaltsvorstand erhält 345 (331 Ost) Euro ALG II, dazu Kosten für Unterkunft/Heizung. Wenn der Zuverdienst zu hoch ist - ich hatte die Anrechnungsmodalitäten schon genannt - gibt es nix mehr."

 

Ich finde es ausgesprochen ERSTAUNLICH! Wenn - wie in meinem Beispiel - jemand für seine Krimireihe o.ä. um die 700 Euro im Monat bekommt, dann verdient er sicher für ALG II zu viel. Aber dann bekommt er nichts mehr vom Amt? Von diesen 700 Euro allein kann bekanntlich kein Mensch leben! Er muss sich ja auch krankenversichen usw. Dann wäre es ja ohne Frage sinnvoller bei ALG II, diese "geringfüge Schreibarbeit" gleich ganz aufzugeben! :s05 :s05 :s05 Oder halt zum Verlag zu sagen: geb mir bitte nurnoch 100 Euro im Monat. UFF

 

Gruss

Lars

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Stefan Mühlfried
Ich finde es ausgesprochen ERSTAUNLICH! Wenn - wie in meinem Beispiel - jemand für seine Krimireihe o.ä. um die 700 Euro im Monat bekommt, dann verdient er sicher für ALG II zu viel. Aber dann bekommt er nichts mehr vom Amt? Von diesen 700 Euro allein kann bekanntlich kein Mensch leben! Er muss sich ja auch krankenversichen usw. Dann wäre es ja ohne Frage sinnvoller bei ALG II, diese "geringfüge Schreibarbeit" gleich ganz aufzugeben! :s05 :s05 :s05 Oder halt zum Verlag zu sagen: geb mir bitte nurnoch 100 Euro im Monat. UFF

 

Gruss

Lars

 

Hallo Lars,

bei Gesetzen musst Du nicht unbedingt eine Logik finden [...]

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

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(SiskianHerbstblatt)

Ich muß Stefan da recht geben: Man bekommt seinen Satz (345 € und Miete + ein geringer (!) Zuschlag für Strom und Heizung)

Man darf was zuverdienen, das aber bleibt unter einem bestimmten Satz. Alles drüber wird angerechnet.

Nun ist der Punkt jedoch der, das mir die Arbeitsagentur für Arbeit einen Job aufdrängen kann, der einen Euro über dem steht, was ich als ALGII-Empfänger bekomme.

Unabhängig davon, was und wie lange ich dafür arbeiten müßte.

 

Lieben Gruß

 

Siskian

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(Peter_Dobrovka)

Nun, wenn man 300 Euro dazuverdient, so kriegt man davon vielleicht nur 120 oder so, aber dafür muß der Job, den einem die Agentur aufhalsen will, dann auch entsprechend höher dotiert sein.

 

Am besten ist natürlich immer noch, nicht auf Stütze angewiesen zu sein.

 

Peter

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