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(9Rabem)

Nochmal Umsatzsteuer-Option

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Nehmen wir einmal an, ich entscheide mich jetzt hier und heute für die Variante mit Umsatzsteuer - muss ich dann ab heute Umsatzsteuer kassieren und weiterleiten oder gilt das dann für das ganze Jahr und rückwirkend?

Dann würde ich ja Minus machen, weil ich bei Einnahmen bis heute keine Umsatzsteuer draufgepackt habe, oder?

Gruß

Rabe

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Hallo Rabe,

 

nein, da machst du kein Minus. Du informierst dann einfach deinen Verlag, daß du jetzt doch umsatzsteuerpflichtig bist, und bekommst dann den entsprechenden Betrag nachgezahlt. Und den bezahlst du dann rückwirkend (glaube ich).

 

Gruß

 

Astrid

Meine Homepage

 

Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. :)

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Hallo,

 

meine persönliche Erfahrung: beim Finanzamt anrufen und brav und höflich fragen. Tatsächlich war ich auch zu spät dran, denn nach Aussagen des Finanzamts kann so eine Umstellung nur zum 1. Januar eines Jahres erfolgen. Rückwirkend ist aber wohl kein Problem (wurde bei mir so gemacht), nur müssen die bereits gestellten Rechnungen dieses Jahres korrigiert werden. Ob die Kunden bereit sind, die Mehrwertsteuer nachzuzahlen, muß man mit denen aushandeln. Verpflichtet sind sie wohl nicht dazu, immerhin war es nicht deren Fehler. In dem Fall muß man bei der nächsten Umsatzsteuervorerklärung den fehlenden Betrag auf die eigene Kappe nehmen. Bei mir war es allerdings so, daß ich noch vor dem Ablauf des ersten Quartals umgestellt wurde. Möglicherweise gilt das so spät im Jahr nicht mehr.

 

Aber, wie man im Internet so schön sagt: IANAL. Meine Erfahrung: rückwirkend geht, aber nachfragen beim Finanzamt kostet nichts und führt meist zu besseren Ergebnissen :)

 

Gruß

Matt

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