Andreas Geschrieben 18. September 2006 Teilen Geschrieben 18. September 2006 Liebe Kollegen, diesen Aufruf erhielt ich heute über den Autoren-Magazin Newsletter und halte ihn für sehr sinnvoll: + + + + Liebe Autorinnen und Autoren, bereits mehr als 700 Mitunterzeichner hat die Petition an den Bundestag gegen den Mißbrauch von Eilverfahren - Sie erinnern sich? Dadurch können Bücher und Online-Texte ohne Anhörung der Betroffenen, ohne Verhandlung, sogar ohne vorherige Abmahnung verboten werden. Autoren bzw. Verlage haben es schwer, anschließend dagegen vorzugehen. Hier ist der abgekürzte (tiny-)Link: (Link ungültig) Bitte werfen Sie einen Blick auf die Petition, Sie können sich ganz leicht und unkompliziert eintragen. Ihre Stimme zählt, Sie treten damit für die Meinungs- und Kunstfreiheit ein. Mit herzlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ihr Manfred Plinke (Link ungültig) + + + + Gruß, Andreas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Peter_Dobrovka) Geschrieben 18. September 2006 Teilen Geschrieben 18. September 2006 Da habe ich mich gleich beteiligt und wünsche mir, daß alle Userkollegen gleichziehen. Ist eine ganz wichtige Angelegenheit. Peter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rocker) Geschrieben 18. September 2006 Teilen Geschrieben 18. September 2006 Also, weder erinnere ich mich, wie vom Verfasser gefordert, noch weiß ich genau, um was es geht. Deshalb werde ich dort erstmal nicht unterschreiben. Ich habe mich wahrlich in meinem Leben an genug unfruchtbaren Petitionen beteiligt. Darf man dort als Nicht-Profi und Nicht-Mitglied eines Schriftstellerbundes oder Gewerkschaft überhaupt mittun? Wenn mich mal jemand aufklären könnte, bitte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andreas Geschrieben 18. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 18. September 2006 Hallo Rocker, es geht hierum: LINK Die Website gehört zum Autorenhaus-Verlag(*), der in der Vergangenheit bereits einige Erfahrung damit gemacht hatte, dass man ihm durch einstweilige Verfügungen die Veröffentlichung von Texten und Stellungsnahmen untersagt hat bzw. untersagen lassen wollte. Konkret ging es damals um einen kritischen Bericht über Zusammenhänge bestimmter DKZ-Verlage. Darauf hin war ist der Autorenhaus-Verlag verklagt worden: LINK Hier ein anderes Beispiel: LINK Die Petition richtet sich nun gegen den Plan, solche Klageverfahren auch noch zu vereinfachen und zu beschleunigen. Vielleicht beleuchtet das ein paar mehr Hintergründe. Gruß, Andreas (*) In wie weit hier eine tatsächliche rechtliche und/oder wirtschaftliche zusammengehörigkeit besteht, weiß ich nicht, in jedem Fall ziehen sie aber moralisch/inhaltlich am selben Strang, wenn man so sagen will. Manfred Pinke, der Verantwortliche der Autoren-Magazin Website, ist einer der beiden Gründer des Autorenhaus-Verlages. Hier ein paar mehr Hintergründe LINK. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rocker) Geschrieben 18. September 2006 Teilen Geschrieben 18. September 2006 Na gut, da mache ich natürlich mit! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Mandy) Geschrieben 18. September 2006 Teilen Geschrieben 18. September 2006 Da habe ich mich gleich beteiligt und wünsche mir, daß alle Userkollegen gleichziehen. Ist eine ganz wichtige Angelegenheit. Peter Habe ebenfalls meine Stimme gegeben. Ich bin ich mal gespannt, ob diese Petition was bringt. Liebe Grüße Mandy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rocker) Geschrieben 18. September 2006 Teilen Geschrieben 18. September 2006 Ich habe die Sache auch gleich an die werten Kollegen und -innen bei ST weitergereicht und hoffe auch dort auf rege Beteiligung. Rotsockige Grüße von Stefan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(ChristophL) Geschrieben 19. September 2006 Teilen Geschrieben 19. September 2006 Hallo zusammen, ich finde auch, dass sich hier alle Montsegurer beteiligen sollten. Es geschieht selten genug, dass Autoren gemeinsam für ihre Interessen einstehen. Und es ist eine Sache von höchstens zwei Minuten Gruß Euer Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Huutini) Geschrieben 19. September 2006 Teilen Geschrieben 19. September 2006 Hat die Petition mit 1078 Unterzeichnern jetzt eigentlich den Status der Repräsentativität erreicht?! Ich meine, bei Umfragen wäre das ja schon so. Lieben Gruß, Marco! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andreas Geschrieben 20. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 20. September 2006 Zum Abgabetermin hatte die Petition nun 1131 Unterzeichner. Mal sehen, was geschieht. Gruß, Andreas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(9Rabem) Geschrieben 20. September 2006 Teilen Geschrieben 20. September 2006 Mal sehen, was geschieht. Nix - da müssten wir schon zusammenlegen und jeweils fünf Mitglieder jeder Fraktion zu einem Kongress mit Buchvorstellung nach Hawaii einladen. Dann vielleicht - oder Gutachten in den Anwaltskanzleien der Bundestagsmitglieder in Auftrag geben Rabe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Geschrieben 18. November 2008 Teilen Geschrieben 18. November 2008 Liebe Leser, heute erreichte mich eine höchst interessante Pressemitteilung vom Autoren-Magazin: Nachdem der Bundestag die Petition (s.o.) letztes Jahr an die Bundesregierung überwiesen hatte, prüft jetzt das Bundesjustizministerium das Recht der Einstweiligen Verfügung. Und hier die vollständige Pressemitteilung: Nach Petition: Bundesjustizministerium prüft Änderungen im Recht der Einstweiligen Verfügung Auf Anregung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages prüft das Bundesministerium der Justiz derzeit, ob der sogenannte „fliegende Gerichtsstand“ eingeschränkt werden soll, um dem verbreiteten Missbrauch bei Einstweiligen Verfügungen zu begegnen. (Link ungültig) Fliegender Gerichtsstand Bei Büchern, Presseerzeugnissen, anderen Medien und Internetseiten, die in ganz Deutschland vertrieben werden bzw. genutzt werden können, darf der Antragsteller einen Gerichtsort unabhängig vom eigenen Standort wählen und sich zum Beispiel ein als verbotsfreudig bekanntes Gericht aussuchen. Er kann in rechtsmissbräuchlicher Weise sogar Anträge auf Einstweilige Verfügung bei verschiedenen Gerichten gleichzeitig oder nacheinander stellen – von den abgewiesenen oder nach richterlichem Hinweis zurückgezogenen Anträgen erfährt der Antragsgegner normalerweise nie etwas – geradezu eine Einladung zum Rechtsmissbrauch. Das Bundesjustizministerium erwägt nun, den Wohnsitz des Antragstellers oder des Antraggegners als Gerichtsstand vorzuschreiben. Der Vorteil einer solchen Regelung: Das „forum shopping“, also die Antragstellung bei verschiedenen Gerichten solange bis ein williger Richter gefunden ist, wäre nicht mehr möglich. Angebliche Dringlichkeit Einstweilige Verfügungen werden in den meisten Fällen auf Grund des einseitigen Vortrags des Antragstellers erlassen, wegen angeblicher Dringlichkeit. Diese Dringlichkeit kann sich auch auf länger zurückliegende Veröffentlichungen beziehen, wenn der Antragsteller zum Beispiel behauptet, er hätte gerade erst davon Kenntnis erhalten. Das Bundesjustizministerium überlegt deshalb, die Dringlichkeit zeitlich einzugrenzen oder nach einer bestimmten Frist die Anhörung des Antragsgegners vorzuschreiben. Das würde die einseitige Schnelljustiz zumindest etwas einschränken. Zur Zeit findet eine Anhörung von ausgewählten Verbänden und Berufsvereinigungen statt, darunter auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Hintergrund Manfred Plinke hat am 15. 6. 2006 eine Petition zum Problem des Missbrauchs Einstweiliger Verfügungsverfahren bei Büchern und anderen Medien beim Bundestag eingereicht, die 1131 Mitunterzeichner fand. Der Deutsche Bundestag hat 2007 die Petition an die Bundesregierung überwiesen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben. Manfred Plinke, seine Ehefrau und der Autorenhaus Verlag werden mit mehr als 100 Verfahren überzogen, seit 2005 ein kritischer Artikel über Zuschussverlage und nahestehende Autorenverbände im Jahrbuch für Autoren erschienen ist. Dabei handelt es sich oft um einseitige Einstweilige Verfügungen, die ohne Anhörung, ohne Verhandlung erlassen wurden. Der Appell Manfred Plinke hofft, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und andere Verbände die Reform des Rechts der Einstweiligen Verfügung im Interesse ihrer Mitglieder nach Kräften unterstützen und ihre Position öffentlich machen. Keine einseitig erlassenen Einstweiligen Verfügungen im Äußerungsrecht! Autoren-Magazin Manfred Plinke Gruß, Andreas Montségur Masterclass Montségur Akademie Montségur Videokanal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(9Rabem) Geschrieben 19. November 2008 Teilen Geschrieben 19. November 2008 Das unterstütze ich! Ich kannte die Petition gar nicht. Eigentlich sind von Gesetz wegen hohe Hürden für eine einstweilige Verfügung ohne Anhörung der Gegenseite gesetzt, denn das rechtliche Gehör ist ja sogar grundgesetzlich geschützt. Rabe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Geschrieben 26. November 2008 Teilen Geschrieben 26. November 2008 Der Heise-Verlag hat das Thema nun auch aufgegriffen und einen sehr schönen und aufschlussreichen Beitrag dazu verfasst: (Link ungültig) Gruß, Andreas Montségur Masterclass Montségur Akademie Montségur Videokanal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...