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Andreas

Petition: Änderung des Eilverfahrens

Empfohlene Beiträge

Liebe Kollegen,

 

diesen Aufruf erhielt ich heute über den Autoren-Magazin Newsletter und halte ihn für sehr sinnvoll:

 

+ + + +

 

Liebe Autorinnen und Autoren,

 

bereits mehr als 700 Mitunterzeichner hat die Petition an den Bundestag gegen den Mißbrauch von Eilverfahren - Sie erinnern sich? Dadurch können Bücher und Online-Texte ohne Anhörung der Betroffenen, ohne Verhandlung, sogar ohne vorherige Abmahnung verboten werden. Autoren bzw. Verlage haben es schwer, anschließend dagegen vorzugehen.

 

Hier ist der abgekürzte (tiny-)Link:

 

(Link ungültig)

 

Bitte werfen Sie einen Blick auf die Petition, Sie können sich ganz leicht und unkompliziert eintragen. Ihre Stimme zählt, Sie treten damit für die Meinungs- und Kunstfreiheit ein.

 

Mit herzlichen Grüßen

und vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr

Manfred Plinke

 

(Link ungültig)

 

+ + + +

 

Gruß,

 

Andreas

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Also, weder erinnere ich mich, wie vom Verfasser gefordert, noch weiß ich genau, um was es geht. Deshalb werde ich dort erstmal nicht unterschreiben. Ich habe mich wahrlich in meinem Leben an genug unfruchtbaren Petitionen beteiligt. Darf man dort als Nicht-Profi und Nicht-Mitglied eines Schriftstellerbundes oder Gewerkschaft überhaupt mittun? Wenn mich mal jemand aufklären könnte, bitte.

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Hallo Rocker,

 

es geht hierum: LINK

 

Die Website gehört zum Autorenhaus-Verlag(*), der in der Vergangenheit bereits einige Erfahrung damit gemacht hatte, dass man ihm durch einstweilige Verfügungen die Veröffentlichung von Texten und Stellungsnahmen untersagt hat bzw. untersagen lassen wollte.

 

Konkret ging es damals um einen kritischen Bericht über Zusammenhänge bestimmter DKZ-Verlage. Darauf hin war ist der Autorenhaus-Verlag verklagt worden: LINK

 

Hier ein anderes Beispiel: LINK

 

Die Petition richtet sich nun gegen den Plan, solche Klageverfahren auch noch zu vereinfachen und zu beschleunigen. Vielleicht beleuchtet das ein paar mehr Hintergründe.

 

Gruß,

 

Andreas

 

(*) In wie weit hier eine tatsächliche rechtliche und/oder wirtschaftliche zusammengehörigkeit besteht, weiß ich nicht, in jedem Fall ziehen sie aber moralisch/inhaltlich am selben Strang, wenn man so sagen will. Manfred Pinke, der Verantwortliche der Autoren-Magazin Website, ist einer der beiden Gründer des Autorenhaus-Verlages. Hier ein paar mehr Hintergründe LINK.

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Da habe ich mich gleich beteiligt und wünsche mir, daß alle Userkollegen gleichziehen. Ist eine ganz wichtige Angelegenheit.

 

Peter

 

Habe ebenfalls meine Stimme gegeben. Ich bin ich mal gespannt, ob diese Petition was bringt.

 

Liebe Grüße

Mandy

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Hallo zusammen,

 

ich finde auch, dass sich hier alle Montsegurer beteiligen sollten. Es geschieht selten genug, dass Autoren gemeinsam für ihre Interessen einstehen. Und es ist eine Sache von höchstens zwei Minuten ;)

 

Gruß Euer Christoph

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Mal sehen, was geschieht.

Nix - da müssten wir schon zusammenlegen und jeweils fünf Mitglieder jeder Fraktion zu einem Kongress mit Buchvorstellung nach Hawaii einladen. Dann vielleicht - oder Gutachten in den Anwaltskanzleien der Bundestagsmitglieder in Auftrag geben ;)

Rabe

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Liebe Leser,

 

heute erreichte mich eine höchst interessante Pressemitteilung vom Autoren-Magazin:

 

Nachdem der Bundestag die Petition (s.o.) letztes Jahr an die Bundesregierung überwiesen hatte, prüft jetzt das Bundesjustizministerium das Recht der Einstweiligen Verfügung.

 

Und hier die vollständige Pressemitteilung:

 


Nach Petition: Bundesjustizministerium prüft Änderungen im Recht der Einstweiligen Verfügung

 

Auf Anregung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages prüft das Bundesministerium der Justiz derzeit, ob der sogenannte „fliegende Gerichtsstand“ eingeschränkt werden soll, um dem verbreiteten Missbrauch bei Einstweiligen Verfügungen zu begegnen.

 

(Link ungültig)

 

Fliegender Gerichtsstand

 

Bei Büchern, Presseerzeugnissen, anderen Medien und Internetseiten, die in ganz Deutschland vertrieben werden bzw. genutzt werden können, darf der Antragsteller einen Gerichtsort unabhängig vom eigenen Standort wählen und sich zum Beispiel ein als verbotsfreudig bekanntes Gericht aussuchen. Er kann in rechtsmissbräuchlicher Weise sogar Anträge auf Einstweilige Verfügung bei verschiedenen Gerichten gleichzeitig oder nacheinander stellen – von den abgewiesenen oder nach richterlichem Hinweis zurückgezogenen Anträgen erfährt der Antragsgegner normalerweise nie etwas – geradezu eine Einladung zum Rechtsmissbrauch.

Das Bundesjustizministerium erwägt nun, den Wohnsitz des Antragstellers oder des Antraggegners als Gerichtsstand vorzuschreiben. Der Vorteil einer solchen Regelung: Das „forum shopping“, also die Antragstellung bei verschiedenen Gerichten solange bis ein williger Richter gefunden ist, wäre nicht mehr möglich.

 

Angebliche Dringlichkeit

 

Einstweilige Verfügungen werden in den meisten Fällen auf Grund des einseitigen Vortrags des Antragstellers erlassen, wegen angeblicher Dringlichkeit. Diese Dringlichkeit kann sich auch auf länger zurückliegende Veröffentlichungen beziehen, wenn der Antragsteller zum Beispiel behauptet, er hätte gerade erst davon Kenntnis erhalten.

Das Bundesjustizministerium überlegt deshalb, die Dringlichkeit zeitlich einzugrenzen oder nach einer bestimmten Frist die Anhörung des Antragsgegners vorzuschreiben. Das würde die einseitige Schnelljustiz zumindest etwas einschränken.

 

Zur Zeit findet eine Anhörung von ausgewählten Verbänden und Berufsvereinigungen statt, darunter auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

 

Der Hintergrund

 

Manfred Plinke hat am 15. 6. 2006 eine Petition zum Problem des Missbrauchs Einstweiliger Verfügungsverfahren bei Büchern und anderen Medien beim Bundestag eingereicht, die 1131 Mitunterzeichner fand. Der Deutsche Bundestag hat 2007 die Petition an die Bundesregierung überwiesen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben. Manfred Plinke, seine Ehefrau und der Autorenhaus Verlag werden mit mehr als 100 Verfahren überzogen, seit 2005 ein kritischer Artikel über Zuschussverlage und nahestehende Autorenverbände im Jahrbuch für Autoren erschienen ist. Dabei handelt es sich oft um einseitige Einstweilige Verfügungen, die ohne Anhörung, ohne Verhandlung erlassen wurden.

 

Der Appell

 

Manfred Plinke hofft, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und andere Verbände die Reform des Rechts der Einstweiligen Verfügung im Interesse ihrer Mitglieder nach Kräften unterstützen und ihre Position öffentlich machen.

 

Keine einseitig erlassenen Einstweiligen Verfügungen im Äußerungsrecht!

 

Autoren-Magazin

Manfred Plinke

 


Gruß,

 

Andreas

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Das unterstütze ich!

Ich kannte die Petition gar nicht. Eigentlich sind von Gesetz wegen hohe Hürden für eine einstweilige Verfügung ohne Anhörung der Gegenseite gesetzt, denn das rechtliche Gehör ist ja sogar grundgesetzlich geschützt.

Rabe

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