Gerswid Geschrieben 13. September 2006 Teilen Geschrieben 13. September 2006 Hallo zusammen, kennt ihr den Paragraphen drei im EstG, wonach ca. 1800€ Gewinn pro Jahr bei nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit steuerfrei sein sollen? Weiß jemand, ob das nur für gemeinnützige künstlerische Tätigkeiten gilt oder für alle Autoren? Im Ratgeber Freie von `Goetz/Buchholz´ steht, dass lediglich 400 € pro Jahr steuerfrei sind. Oder kümmert ihr euch gar nicht um so etwas, macht einfach irgendwann eure Gewinnermittlung und gebt die beim Finanzamt an? Viele Grüße Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BarbaraS Geschrieben 13. September 2006 Teilen Geschrieben 13. September 2006 Hallo Gerswid, keine Ahnung, ob Dir das hilft, aber das Gesetz gibt's im Internet: (Link ungültig) Schöne Grüße Barbara Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BarbaraS Geschrieben 13. September 2006 Teilen Geschrieben 13. September 2006 PS: Ich habe es jetzt gelesen, da steht doch ausdrücklich "aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten"; das mit dem "gemeinnützig" bezieht sich auf was anderes. Aber das ist jetzt reine Textauslegung, Expertin bin ich nicht ... Barbara Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniela Geschrieben 13. September 2006 Teilen Geschrieben 13. September 2006 Hallo Gerswid, also laut meinem Steuer-Ratgeber gilt das mit den 1.800 Euro wirklich nur für künstlerische Tätigkeiten, die für einen gemeinnützigen Zweck/Auftraggeber geleistet wurden. Die einzige Vergünstigung, die jeder nebenberuflich tätige Künstler in Anspruch nehmen kann, ist: Du kannst pauschal 25 % Deiner Einnahmen (aber max. 614 Euro) als Ausgaben abziehen, ohne dafür Belege vorlegen zu müssen. Das spart Arbeit bei der Steuererklärung Aber wenn Deine belegbaren Ausgaben eh über 614 Euro sind, fährst Du natürlich besser damit, alles einzeln aufzulisten und abzuziehen. Liebe Grüße Danny Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BarbaraS Geschrieben 13. September 2006 Teilen Geschrieben 13. September 2006 Hallo nochmal, da Goetz Buchholz dasselbe sagt wie Daniela, haben sie vermutlich Recht und ich Unrecht. Aber vielleicht rufst Du besser kurz beim Finanzbeamten Deines Vertrauens an? Spätabendliche Grüße Barbara Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Jutta) Geschrieben 18. September 2006 Teilen Geschrieben 18. September 2006 Wenn du Einkünfte aus einer nebenamtlichen Tätigkeit an einer Schule hast (Leseförderung bei Grundschülern, Malen oder Musizieren mit Erstklässlern ...) oder einer vergleichbaren Einrichtung (Kindergarten, Kirchengemeinde, gemeinütziger XY-Verein), kannst du diese bis zum genannten Betrag absetzen. Es kommt auf die Art deines Arbeitgebers an. Lieben Gruß Jutta Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 18. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 18. September 2006 Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für eure Erklärungen und Tipps. Mir hat halt jemand gesagt, er hätte seine Einkünfte als nebenberuflich künstlerische Tätigkeit angeben und dabei den besagten Paragraphen erwähnt. Sein Buch ist aber weder gemeinnützig noch sonstwas. Ich war ja irgendwie auch skeptisch, aber bei der Steuer hätte niemand weiter danach gefragt. Viele Grüße, vielleicht nutzt diese Information ja dem einen oder anderen Gerswid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heiko Geschrieben 21. Februar 2008 Teilen Geschrieben 21. Februar 2008 Schönen guten Abend, zusammen Julias Steuerfrage hat mich an etwas erinnert, das ich schon lange fragen wollte und das hier zum Teil beantwortet wird. Ich hole diesen älteren thread also noch einmal nach oben, zum einen, weil sich das Steuerrecht vielleicht geändert hat und jemand mich auf den aktuellen Stand bringen kann, zum anderen, um bei einer Kleinigkeit nachzufragen: Im Ratgeber Freie von `Goetz/Buchholz´ steht, dass lediglich 400 € pro Jahr steuerfrei sind. Bedeutet "steuerfrei", dass man Einnahmen erst angeben muss, wenn sie diese Grenze übersteigen (sofern sie noch aktuell ist) oder muss man alles angeben, auch wenn es dann sowieso nicht berücksichtigt wird? Falls man es nicht angeben muss, gilt das VOR oder NACH Abzug der 25% ? Du kannst pauschal 25 % Deiner Einnahmen (aber max. 614 Euro) als Ausgaben abziehen, ohne dafür Belege vorlegen zu müssen. Ihr seht, ich bin verwirrt. Liebe Grüße, Heiko Facebook Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(9Rabem) Geschrieben 21. Februar 2008 Teilen Geschrieben 21. Februar 2008 Hei Heiko, im letzten Jahr wurden bei mir - wenn ich mich recht erinnere - 25 % Pauschal abgezogen, ohne, dass ich mich da an eine Grenze erinnern kann. Ich halte es bei den Einnahmen so, dass ich wirklich alles angebe - auch die 11,58 aus dem Amazon Partnerprogramm - bin ja kein Zumwinkel Lieber halten die mich für doof, weil ich mehr angebe als ich müsste, als dass irgendwann einmal jemand sagt, er hat gezumwinkelt. Rabe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MelanieM Geschrieben 21. Februar 2008 Teilen Geschrieben 21. Februar 2008 Künstlerische Tätigkeiten gelten als freiberufliche Tätigkeiten. Die muss man vom ersten Cent an angeben. Diese ehrenamtlichen Tätigkeiten, die unter 1800 Euro steuerfrei bleiben beziehen sich auf Tätigkeiten in Vereinen etc. Um da auf Nummer sicher zu gehen, eignen sich die Steuererklärungsprogramme. Ich war bisher mit Tax immer sehr zufrieden, das ist simpel und erklärt alles gut und kostet auch nicht viel. Gruß, Melanie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inken Geschrieben 30. März 2008 Teilen Geschrieben 30. März 2008 Da ich keine andere passende Stelle gefunden habe, füge ich meine Frage diesem Thread bei. Folgendes: Wir haben die Steuererklärung so weit fertig. Und irgendwie haben wir es geschafft, mithilfe von Kindergartenkosten, neuem Computer usw meinen Gewinn fast auf Null herunterzurechnen. Nun habe ich aber im Hinterkopf, dass das eventuell gar nicht gut ist. Stimmt das? In der KSK bin ich nicht, das wäre also kein Grund... Inken Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MelanieM Geschrieben 30. März 2008 Teilen Geschrieben 30. März 2008 Das kommt darauf an. Wenn du viel absetzen willst, es quasi als einen echten Nebenberuf sehen willst, musst du nach vier Jahren Gewinne erzielen, sonst gilt es als Hobby. Wenn du noch keine vier Jahre dabei bist, lohnt es sich, auf 0 runterzurechnen, dann ersparst du dir Nachzahlungen und die quartalsweise anfallenden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für das nächste Jahr. Gruß, Melanie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inken Geschrieben 1. April 2008 Teilen Geschrieben 1. April 2008 Da bin ich ja beruhigt! Danke für die Antwort, Inken Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...