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(Nathalie)

Wer hat die Rechte am Bildmaterial

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Guten Morgen :s14 an alle!

Ich habe eine dringende Frage, was die Rechte an meinem Bildmaterial angeht. Sämtliche Abbildungen und Fotos meines ersten Sachbuches habe ich selbst gestelllt und der Verlag hat diese auch so übernommen. Jetzt schreibe ich ja am zweiten Buch zum selben Thema und natürlich würde ich bestimmte Abbildungen gerne wiederverwenden. Es handelt es sich um allgemeine Zeichnungen, welche z.B. die Lage der Marmapunkte am Körper anzeigen etc. Hat mein erster Verlag nun automatisch das alleinige Vervielfältigungsrecht an diesen Abbildungen und auch an meinen Fotos??? Ich weiß, daß ich natürlich keinerlei Text des alten Buches verwenden darf, da ich da keine Rechte mehr dran habe... aber wie sieht es mit den Bildern aus? Noch dazu wenn es sich praktisch um beinahe "wissenschaftliche" Abbildungen handelt...

Vielen Dank für Eure Hilfe und einen sonnigen Tag :s17

Nathalie

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Hallo Nathalie,

das kommt darauf an, welche Rechte du genau dem Verlag verkauft hast, das muss in deinem Vertrag stehen.

In der Regel macht man als Fotograf für Binnenfotos ein einfaches Nutzungsrecht aus und kann die Fotos wiederverwenden. Zusätzlich gibt's manchmal eine Konkurrenzausschlussklausel. Wie gesagt - das steht im Vertrag, kann man nicht pauschal beantworten.

Ob das Illustrationen, Fotos oder "wissenschaftliche" Abbildungen sind, ist dabei schnurz.

Schöne Grüße,

Petra

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Guten Morgen, Nathalie,

die Rechte an Fotos hat natürlich der Ersteller des Materials, also der Fotograf. Sie bleiben auch für gewöhnlich beim Fotografen, da würde ich beim Vertrag drauf achten, dass der Verlag nur das Recht für einfache Veröffentlichung des Fotomaterials erhält. So bleiben die Rechte für Zweit- und Drittverwendung ebenfalls in Deinen Händen.

Um das möglich zu machen, ist es vorteilhaft, eventuell eingesandte Dias auf dem Rand (aber auch Papierbilder, obwohl das unprofessionell ist) mit Deinem Copyright zu versehen, zu nummerieren und darüber ein extra Versandschreiben zu schicken. Sodass Du notfalls nachweisen kannst, das Material gesendet zu haben. Im Falle von unwiederbringlichen Originalen schickt man natürlich nur Kopien des Originalmaterials!!!

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Ich glaube, ich habedamals - da es mein erstes Buch war- nicht so genau auf solche Dinge geachtet... ich werde mal im Vertrag nachsehen, ob ich da ne Klausel drüber finde... Hoffentlich sind mir die Rechte an meinen Abbildungen geblieben, das würde mir enorm viel Arbeit ersparen!!!!!

 

Herzlichst,

Nathalie

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Ich habe jetzt mal nachgeschaut im Vertrag. Da steht:

"Der Autor versichert, daß er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an seinem Werk zur verfügen (...). Dies gilt auch für die vom Autor gelieferten Bildvorlagen, deren Nutzungsrechte bei ihm liegen..."

 

Heißt das nun, dass die Nutzungsrechte nach wie vor bei mir bleiben, oder bedeutet das nur, dass ich mich verpflichtet habe, Bildvorlagen vorzulegen, deren Nutzungsrechte bei mir und nicht bei anderen liegen????

 

Ratlose Grüße,

Nathalie

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Das bedeutet, dass die Rechte an allen Bildvorlagen alleine bei Dir liegen, Du sie also auch anderweitig noch verkaufen könntest. Womit Du Dir im vorliegenden Fall ja selber ins Bein schießen würdest, weil, warum sollte ich Dein Buch noch kaufen, wenn ich die Bilder auch woanders sehen kann? Andererseits bedeutet das, dass Du keine neuen Bilder für ein neues Buchprojekt machen musst, sondern die alten einfach weiterbenutzen darfst - es sind DEINE!

Und es bedeutet auch, dass Du für eine Zweitnutzung (neue Auflage) im Prinzip neues Honorar bekommst, was in Deinem Fall aber wahrscheinlich mit dem Schriftstellerhonorar abgeglichen ist.

 

Dieser Fall wäre nur interressant für einen extra angeheuerten Fotografen, der im Falle einer Wiederveröffentlichung auch noch einmal Honorar einstreichen würde.

VÖ-Rechte für Fotorafen und Schreiberlinge sind da etwas unterschiedlich, glaube ich, ich hatte bis jetzt noch keinen Schriftstellervertrag. Als Fotograf trete ich normalerweise lediglich Nutzungsrechte für ganz bestimmte Zwecke an einen Verlag ab, für eine VÖ in einem bestimmten Bereich, für ein ganz bestimmtes Gebiet, eine bestimmte Zeit und eine festgelegte Auflagenhöhe. Alles was darüber hinaus geht, muss extra verhandelt bzw. einfach neu vergütet werden. Ähnlich wie bei Agenturverträgen.

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Hi Nathalie,

 

Rocker hat Recht. Im Urheberrecht gilt in der Rechtsprechung eine Regel, die etwas umständlich "Zweckverwirklichungsgrundsatz" heißt. Das heißt: Wer Rechte an einem urheberrechtlich geschützten Werk abtritt, gibt "im Zweifel" , d.h., wenn nichts konkret anderes ausgemacht ist, nur die Rechte ab, die man für das konkrete Projekt - für dessen Zweck - benötigt. Wenn also für künftige Nutzungen nichts ausgemacht ist, bist du frei und kannst das Werk (die Bilder) wieder nutzen.

 

Zu deinen Texten übrigens: Wie lange ist den altes Buch vergriffen? - In der Regel ist ein Autor frei, wenn die Vorauflage zwei Jahre vergriffen ist und nicht nachgedruckt wird. Aber das musst du auch im Vertrag nachlesen oder genauer prüfen lassen.

 

LG Phi

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Rocker hat Recht, Nathalie. Prüfen solltest du außerdem, ob in deinem Vertrag ein Passus ist, dass du deinem Buch nicht selbst durch ähnliche Werke Konkurrenz machen solltest... das ist zwar ein Gummiparagraf, aber selbst wenn du ihn nicht hast, würde ich mir schon überlegen, ob sich ein zweites, absolut gleich bebildertes Buch lohnt.

 

Die von Philo angesprochene Kündigung von Nutzungsrechten muss man immer schriftlich und mit angemessenen Fristen machen - auch diese Fristen sind in ordentlichen Verträgen festgeschrieben. Wenn nicht, nimmt man einen Monat. Aber das brauchst du für die Fotos ja nicht.

Schöne Grüße,

Petra

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Vielen Dank für Eure Tipps,

 

Philo: Mein erstes Buch ist noch gar nicht vergriffen. Es ist erst ein Jahr alt und verkauft sich noch sehr gut.

 

Ich habe nicht vor, das 2. Buch mit denselben Fotos zu bestücken, die bereits im ersten Buch vorkommen. Es geht mir nur um die Zeichnungen, die ich übernehmen möchte, das heißt, eine Abbildung, welche die Fußreflexpunkte zeigt und eine zweite Abbildung, auf welcher die Marmapunkte (ähnlich wie Akupunkturpunkte) eingezeichnet sind... Es wäre nämlich sehr viel Arbeit gewesen, das alles nochmal neu zu zeichnen bzw. zeichnen zu lassen. Eventuell würde ich das eine oder andere Foto als "Stimmungsbild" übernehmen, was aber eher unwahrscheinlich ist, da ich sehr schöne Fotos aus der DVD-Produktion übernehmen möchte. Das Buch dient also eher als Begleitbuch zu den Filmen und unterscheidet sich inhaltlich sehr vom ersten. Das erste war allgemeiner gefaßt, erzählt viel über Ayurveda, hat einen großen Yogateil etc. und ist daher auch für Laien gut geeignet, die sich einfach mal zum Thema Ayurveda informieren möchten. Das zweite Buch ist eher für Fortgeschrittene und insbesondere für Menschen gedacht, die in einer Ayurveda-Massage Ausbildung sind oder doch tieger in die Thematik einsteigen wollen. Es werden sehr viele Massageformen erklärt, die im ersten Buch nicht erwähnt wurden. Deshalb habe ich da keine Bedenken, daß sich das mit dem ersten Buch thematisch überschneidet.

Ich hatte damals, bevor wir die DVDs gedreht haben, mal bei meinem Verlag nachgefragt, ob das problematisch ist, wenn ich einen Film zum gleichen Thema mache... Der Verlag hatte da kein Problem mit, solange ich nicht alles ganz genau identisch schreibe... Ich glaube, daß beide Bücher letztlich eher von den DVDs profitieren werden....

 

Was die Rechte an den Fotos angeht.... da kenne ich zum Glück gleich drei junge Fotografinnen, die mir die Fotos kostenlos gemacht haben und auch auf keinerlei weiteren Rechten mehr bestanden....

 

Jedenfalls hat mir Eure Hilfe jetzt sehr geholfen!

 

Beste Grüße,

Nathalie

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