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Julia

Hilfe!!! Dringendes Steuerproblem

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Hallo zusammen,

vielleicht kann mir irgendjemand von Euch einen Rat bzgl. eines Steuerproblems geben.

 

Ab einer Grenze von 17.500,- EUR ist man ja umsatzsteuerpflichtig.

Das wäre ich im Jahr 2005 gewesen; da ich aber den entsprechenden Bescheid, dass ich künftig umsatzsteuerpflichtig sei, erst Ende 2005 erhalten habe und obendrein der irrigen Annahme war, dass ausschließlich meine journalistischen Einkünfte dieser Grenze unterliegen (und sie diese im Jahr 2004 unterschritten hatten), habe ich mich im Jahr 2005 bei meinen Rechnungen immer als nicht vorsteuerpflichtig ausgewiesen. Erst ab dem Jahr 2006 habe ich Umsatzsteuer eingenommen.

 

So, und jetzt kommt das Finanzamt und will unbedingt eine Umsatzsteuererklärung 2005 - die ich aber nicht machen kann, weil ich ja keine Umsatzsteuer eingenommen habe!

 

Ich bin mir im Klaren, dass ich da einen Riesenfehler gemacht habe. Nur: Wie komme ich da jetzt wieder raus? Wie wird der "geahndet"? und wie soll ich mich gegenüber dem Finanzamt verhalten?

 

Vielen Danke für jedweden Ratschlag...

Julia

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Hallo Julia,

 

da gibt es nur eines...sofort mit deinem zuständigen Sachbearbeiter beim FA reden, den Sachverhalt darlegen und ihm deinen Fehler klar machen.

 

Bei solchen Sachen sofort die Hosen herunterlassen und mit denen reden, dann hast du noch eine gute Chance gnimpflich davon zukommen,...denn bei der Umsatzsteuer versteht der deutsche Umsatzsteuerprüfer keinen Spass.

 

Je länger du wartest, umso eher wird man dir unterstellen, die Steuer vorsätzlich nicht abgerechnet haben.

 

Wenn du dich ganz kleinmachst und dem zuständigen Sachbearbeiter klar machst, was passiert ist,...dann musst du vielleicht nur die Steuer nachzahlen und mehr passiert dann nicht. Meine Erfahrung ist, das man mit denen sehr gut reden kann, wenn man ihnen klar machen kann, dass es keine Absicht war.

 

 

 

Ich drück dir die Daumen dafür!!

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Ich habe keine Ahnung, meine aber so ganz hinten im Hinterkopf ein Gerücht herumspuken zu hören, dass du - nachdem du zunächst anscheinend für die Variante ohne Umsatzsteuer optiert hast - erst im Folgejahr, nachdem du erstmals die Grenze überschritten hast, umsatzsteuerplfichtig bist, es dann aber auch bleibst, wenn du wieder drunter rutschst. Vielleicht sieht deine Umsatzsteuererklärung auch ganz einfach aus: Ich habe keine USt eingenommen, da ich erst ende des Jahres wusste, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin. Aber, lass es dir am besten von dem FA erklären. Ich glaube nicht, dass die dir den Kopf abreißen. Berichte einmal, wie es weitergeht, denn das kann uns alle betrefffen sollten wir auf einmal Erfolg haben ;)

Gruß

Rabe

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Wenn du keine Ust. vom Verlag etc ... erhalten hast, hat der Verlag diese meines Wissens nach selbst an das Finanzamt abgeführt.

 

Einer muss sie ja zahlen.

Dann musst du nichts nachzahlen, denn doppelt will der Fiskus sie nicht haben.

Allerdings kannst du die Mwst. für deine Aufwendungen auch nicht gegenrechnen.

 

Nur wenn bei z.B. bei Lesungen keine Mwst. vom Veranstalter abgeführt wurde, müsstest du die nachzahlen.

Aber wie willst du das jetzt noch herausfinden  ???

 

Ich würde mal sagen, du machst die Erklärung und schreibst, dass du nichts bekommen hast, weil du es in 2005 ja noch nicht wusstest.

Ist vielleicht nur eine reine Formsache.

 

Auch etwas ratlose Grüße

Monika

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Zitat:

 

Was passiert wenn meine Schätzungen falsch waren und ich die Grenzen im Nachhinein überschreite?

 

Man bleibt dann für den vergangen Zeitraum trotzdem Kleinunternehmer. Rückwirkend würde meiner Einschätzung nach nur etwas geändert, wenn das Finanzamt nachweisen könnte, dass die Schätzungen vorsätzlich falsch waren (Meiner Einschätzung nach fast unmöglich, dass das Finanzamt dieses nachweisen kann).

---> müsstest Du Dir mal ansehen, die Seite, wer diesen rat gibt. Da steht sehr viel erklärt zur Umst im Allgemeinen.

 

(Link ungültig)

 

gruß

annette

http://annette-amrhein.de/

Ein Beitrag in "Zeit zum Genießen",  Insel Verlag 2021 

ebook für Kinder: 24 Geschichten für Weihnachten und Advent, amazon

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Sachbearbeiter anrufen, freundlich das unbedarfte Fraule geben, das um Hilfe sucht; ehrlich sagen, was Sache ist und fragen, wie du das jetzt korrekt machen kannst.

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo Julia,

 

meinem Sachbearbeiter genügte in einem ähnlichem Fall eine formlose handschriftliche Erklärung auf einem Blatt Papier: "Hiermit erkläre ich, im Jahre .... keine Umsatzsteuer erhalten zu haben." Meine Unterschrift drunter - im Beisein des Sachbearbeiters vor Ort, d.h. im Finanzamt -, und das war's.

 

Tat im Nachhinein gar nicht weh.

Also am besten gleich mal hin!

 

Viel Glück,

Joergen  8)

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Hallo Julia,

 

bei der Kleinunternehmerregelung ist es so, dass jedes Jahr zwei Grenzen zu berücksichtigen sind. Zum einen darf dein Umsatz IM VORJAHR 17.500 Euro nicht überstiegen haben, und zum anderen darf im laufenden Jahr kein höherer Umsatz als 50.000 Euro erwartet werden. Das ist jedes Jahr neu zu prüfen, es müssen immer beide Voraussetzungen vorliegen.

 

Wenn für das Jahr 2005 beide Voraussetzungen vorlagen (Umsatz im Vorjahr, also in 2004, unter 17.500, erwarteter Umsatz für 2005 unter 50.000), steht dir für das Jahr 2005 noch die Kleinunternehmerregelung zu. Für das Jahr 2006 dann natürlich nicht mehr, denn in 2005 lagst du ja über der Grenze von 17.500, sodass schon eine der beiden zwingend nötigen Voraussetzungen nicht gegeben ist.

 

Wenn du aber schon im Jahr 2004 mit deiner (gesamten!) freiberuflichen Tätigkeit über einem Umsatz von 17.500 lagst, sähe das leider anders aus, dann wärst du allerdings rückwirkend auch für das Jahr 2005 umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall würde ich gleich zu einem guten Steuerberater gehen, der vielleicht noch was retten kann. Grundsätzlich unterliegen Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit einer Umsatzsteuer von 7 %, die wären dann nachzuzahlen. Ob du sie vereinnahmt hast, spielt keine Rolle. Ob du sie im Wege berichtigter Rechnungen ohne Querelen nachfordern kannst, hängt wohl im Wesentlichen davon ab, ob die Auftraggeber nicht schon selbst ihre Umsatzsteuerjahreserklärung für 2005 fertig und abgegeben haben (wg. Vorsteuerabzugsberechtigung).

 

@Monika: Der Verlag hat natürlich KEINE Umsatzsteuer für diese Verträge ans Finanzamt abgeführt, denn das muss ja der Unternehmer machen, also derjenige, der seine Dienstleistung o. ä. verkauft, in dem Fall der Schriftsteller. Und wenn dieser umsatzsteuerfreie Rechnungen stellt/Verträge abschließt, fällt eben keine Umsatzsteuer an (die der Verlag im Falle der Umsatzsteuerpflicht bei Autorenhonoraren auch nicht ans Finanzamt, sondern an den Autor zahlt).

 

LG,

eva v.

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Liebe Julia,

 

ich habe mich Anfang 2005 rückwirkend für 2004 freiwillig Ust-pflichtig gemeldet und mein freundlicher FA-Beamter teilte mir mit, daß ich sogar noch weiter zurückgehen könnte, weil das FA bis zu 5 Jahren Steuern nachfordern dürfte (sollten sie z.B. Unstimmigkeiten aufdecken)-

 

Wenn Du nun also rückwirkend feststellst, daß Du für 2005 Ust-pflichtig warst, solltest Du beim FA nachfragen. Du wirst eine neue Steuernummer bekommen und solltest diese dann, mit der Bitte um Ust-Nachzahlung (korrigierte Rechnungen unter Angabe der neuen Steuernummer), Deinen Auftraggebern mitteilen.

 

Selbst wenn die Ust-Erklärungen schon abgegeben sind ... alles kann berichtigt werden. Ich habe auch für ein Jahr rückwirkend Ust von meinem Verlag auszahlen lassen. Das war kein Problem.

 

Aber das alles sind nur meine Erfahrungen, die ich hier mit Dir teile und keine Beratung irgendeiner Art. Für einen derartigen Service verweise ich Dich selbstverständlich an einen Steuerberater, da nur der qualifizierte Aussagen treffen kann.

 

Ciao

peti

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