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Christine Spindler

freiwillige Pflichtversicherung ???

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Christine Spindler

Mit Beamtendeutsch kam ich ja noch nie zurecht. Nun flatterte mir ein Bescheid ins Haus, dass ich der Rentenversicherungspflicht unterliege. Die Klauseln, wann man versicherungspflichtig ist und wann nicht, habe ich nicht durchschaut und darum die zuständige Sachbearbeiterin angerufen und bekam folgende erschöpfende Auskunft: "Sie sind nicht versicherungspflichtig, aber sie können sich freiwillig pflichtversichern."

Ich habe nachgefragt, ob denn jetzt eine Pflicht besteht oder nicht.

Antwort: "Natürlich besteht eine allgemeine Rentenversicherungspflicht, aber für Künstler gilt das nur, wenn sie sich freiwillig pflichtversichern."

Jetzt bin ich noch weniger schlau als vorher. Kann mich jemand aufklären?

 

Cheers

Christine

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Hallo Christine,

 

dann bist du sicher nicht in der KSK - oder?

Dort werden Renternversicherungsbeiträge abgeführt.

 

Eine freiwillige Pflichtversicherung kenne ich nicht. ???

 

Liebe Grüße

Monika

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Christine Spindler

Nein, in der KSK bin ich nicht. Ich bin in allen Bereichen bei meinem Mann mitversichert (Krankenversicherung etc), das allerdings auch nur, bis ich einen gewissen Verdienst überschreite - worauf ich fleißig hinarbeite http://smilies.montsegur.de/03.gif

 

Cheers

Christine

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Hallo, Christine,

 

ich krieg immer die Krise, wenn es um Versicherungen geht, die möglicherweise Pflicht sind und alle haben sie, nur ich nicht, und mit 60 werde ich unter der Brücke wohnen.

 

Die Auskunft der Sachbearbeiterin hätte mir den Rest gegeben.

 

Meine Erfahrungen nützen dir nichts, ich erzähle es trotzdem.

 

Bei meiner Scheidung im Mai musste ja alles genau belegt werden, wer wann wo angestellt war und wer wann was in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Ich habe da mehrere Lücken (mein Ex-Mann auch). Angerechnet werden Studium, Kindererziehung (wie lange, weiß ich nicht genau) und natürlich die Zeiten, in denen du irgendwo angestellt warst. Ordentlich sieht es in meiner Liste erst wieder aus, seit ich in der KSK bin.

 

Also - Mut zur Lücke oder weiter recherchieren. Ich lese gespannt mit.

 

Liebe Grüße,

 

Tin

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Moin Christine,

 

vermutlich hat die Sachbearbeiterin ganz locker 'freiwillig Pflichtversichert' gesagt, obwohl sie meinte "Versicherungspflichtig auf Antrag".

 

Es ist eine Besonderheit des Rentenversicherungsrechtes, dass manche Leute die Versicherungspflicht beantragen können (z.B. pflegende Angehörige, Entwicklungshelfer).

 

Das Ganze macht nur Sinn, wenn man mal nicht die Beitragszahlung betrachtet, sondern die Leistungen aus der Rentenversicherung. So werden Pflichtbeiträge anders bewertet als freiwillige Beiträge, Anwart- und Karenzzeiten sind kürzer, etc.

 

Ebenfalls versicherungspflichtig auf Antrag (obwohl das im Beamtendeutsch anders heißt) sind Publizisten und Künstler, nämlich in der Künstlersozialkasse (KSK).

 

Bedingung für die Aufnahme (die so atraktiv ist, weil der Staat die Hälfte der Beiträge übernimmt), ist ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von 3.900 Euro im Jahr.

 

Die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist (nach dem Buchstaben des Gesetzes) nur möglich bis zu einem Einkommen von 4.800 Euro pro Jahr. Danach muss der/die mitverdienende Ehepartner(in) sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

 

Nur um mal die Dimensionen klar zu machen:

 

In der KSK beträgt der monatliche Mindestbeitrag (bei 3.900 Euro Jahreseinkommen) ca. 70 Euro, bei einem Jahreseinkommen von 10.000 Euro beträgt der monatliche Beitrag 158 Euro.

 

Der monatliche Mindestbeitrag in der AOK (ab einem Einkommen von 4.800 Euro jährlich) beträgt ca. 250 Euro. Da ist aber dann keine Rentenversicherung mit drin!

 

Wenns darum geht: Unbedingt die Aufnahme in die KSK beantragen, da muss man aber wirklich die 3.900 Euro jährlich aus schriftstellerischer Tätigkeit nachweisen, z.B. mit Verträgen, Rechnungen, Honorarbelegen, etc.

 

Ich hoffe, ich hab jetzt die letzten Klarheiten beseitigt ;D

 

Schöne Anekdote am Rande: Mir schrieb letztens eine Sachbearbeiterin vom Finanzamt, meine Pflichtversicherungsbeiträge könnten nur anerkannt werden, wenn ich von der Versicherungspflicht befreit sei. Schön, dass Beamte das auch nicht begreifen ...

 

Gruß

 

HW

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Hallo Christine,

 

die dir erteilte Auskunft war so weit zutreffend. Als Künstler, der oberhalb der Mindestverdienstgrenze Einkünfte erzielt, ist man versicherungspflichtig nach dem KSVG, aber die Versicherungspflicht beginnt erst mit dem Tage, an welchem du dich dort anmeldest, oder, falls die KSK auf anderem Wege von deiner Versicherungspflicht Kenntnis erlangt, mit dem Bescheid, der die Versicherungspflicht feststellt. Da die KSK wohl kaum von sich aus solche Feststellungen trifft (mir persönlich ist jedenfalls kein Fall bekannt), ist es quasi eine "freiwillige" Pflichtversicherung, d. h. du musst dich erst mal dort anmelden. Dann aber gibt es, so weit alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind (regelmäßiges Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit von mehr als 3.900 Euro/p. a.) keinen Weg zurück, es sei denn, es liegt ein Grund für eine Befreiung vor.

 

So lange du kostenlos bei deinem Mann mit familienversichert ist, bleibt es natürlich für dich ein Rechenexempel, auch wenn nur Mindestbeiträge anfallen. Selbst wenn dir die Hälfte dazugeschenkt wird - die andere Hälfte musst du selbst zahlen, und vorher hast du ja nichts gezahlt. Bei einem teuer freiwillig krankenversicherten Freiberufler ergeben sich dagegen durch die KSK-Versicherung enorme finanzielle Vorteile, da dieser durch den KSK-Beitritt bei Kranken- und Rentenversicherung ähnlich einem Angestellten versorgt ist. Man bekommt über die KSK sogar Krankengeld. (Leider keinen bezahlten Jahresurlaub o. ä. :-))

 

Was die Krankenkassenbeiträge angeht: Man ist nicht bei der KSK krankenversichert, sondern bei einer Kasse seiner Wahl, entweder privat (bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze) oder gesetzlich; die KSK zieht die Beiträge nur ein.

 

Rentenmäßig kann man mit Mindestbeiträgen an die KSK nicht den großen Schnitt machen, denn die BfA als zuständige Leistungsstelle ist sicher nicht Garant für großzügig steigende Ruhegeldbezüge. Aber man hat - nach Ablauf der Wartefrist - z. B. auch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente. Rein rechnerisch ist diese Rentenversicherung für den Freiberufler gegenüber allen anderen Rentenmodellen schon deswegen eine ausgewogen gute Investition, weil man ja nur die Hälfte der Beiträge selbst erbringt, das kriegt man m. W. bei keinem Fonds oder sonst wo. Und für Frauen, die sich ansonsten nur auf Männes Rente oder ein paar schlappe Anrechnungszeiten für Kindererziehung verlassen müssen, ist es auf jeden Fall eine gute Methode, selbst ein paar handfeste Anwartschaften zu erwerben, und wenn es einfach nur Beitragsjahre sind.

 

LG,

eva v.

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Stefan Mühlfried

Hallo Christine!

 

Ich stand als selbständiger Bitschubser (EDV-Berater) vor einem ähnlichen Problem: Nicht mehr rentenversicherungspflichtig, aber freiwillig versicherbar.

Ich habe das dann mal durchgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, daß das Geld in einer Lebensversicherung erheblich besser untergebracht ist. Gut, die Situation ist vielleicht ein bißchen anders, weil ich doch ganz ordentlich Umsatz mache und den Höchstsatz (und zwar Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil!) hätte zahlen sollen, aber das Prinzip ist das Gleiche: In der Rentenversicherung kriegst du für dein Geld bei Weitem nicht so viel raus wie aus einer privaten Lebensversicherung bei gleicher Einzahlung - oder bei der KSK, aber mit der kenne ich mich nicht aus.

Nicht umsonst kriegen die meisten Selbständigen das Jubeln, wenn sie nicht mehr rentenversicherungspflichtig sind.

 

Hope it helps,

Stefan

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Christine Spindler

Danke, ihr habt mir alle sehr geholfen, jetzt fühle ich mich schon um einiges schlauer.

 

@Tin: ich habe eine Kontenklärung machen lassen, weil ich wissen wollte, ob mir überhaupt eine Rente zusteht, da ich nur knapp 3 Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet habe. Mit den Anrechnungszeiten für Ausbildung, Fortbildung und Kindererziehung kam dann aber doch einiges zusammen. Ist schon mal positiv, dass ich diesen Teil des Formularkrams jetzt hinter mir habe :p

 

@Heinz-Werner: Du hast mir wirklich Klarheit verschafft, danke. Ich lag 2005 knapp über dem Mindesteinkommen, dieses Jahr wird es ähnlich werden, aber 2007 kann es schon wieder ganz anders aussehen. Natürlich hoffe ich, dass es mehr wird, nicht weniger :s21

Was die Krankenversicherung anbetrifft: mein Mann hat sich erkundigt, ich bin bis zu einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro bei ihm mitversichert. Bis ich diesen Rahmen sprenge, wird es wohl noch eine Weile dauern.

 

@eva v.: ah, jetzt ist mir klar, warum das mit dem "freiwillig pflichtversichert" so paradox klingt und doch zutrifft.

 

@Stefan: Wir haben auch alle möglichen Versicherungen bzw. Kapitalanlagen, mit denen unser Auskommen im Alter gesichert ist, denn auf die Rente möchte ich mich nicht verlassen. Meine Tante, die 40 Jahre lang gearbeitet hat (halbtags), bekommt nur 800 Euro im Monat.

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