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Gerswid

familienversichert in der Krankenkasse

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Hallo zusammen,

regelmäßig flattert mir der Zettel von der Krankenkasse ins Haus, in dem ich Angaben zur Familienversicherun machen soll. Ich bin ja noch weit davon entfernt in die Künstlersozialkasse eintreten zu können. Aber etwas Geld habe ich mit meinen Geschichten schon verdient. Wie gebe ich

das bei der Krankenkasse an. Die wollen wissen, ob ich selbstständig bin oder nicht (bin ich das denn schon, bei so geringen Summen?) und wie hoch mein durchschnittliches Bruttoeinkommen ist. Teile ich jetzt einfach das Honorar, das ich dieses Jahr bekommen habe, durch zwölf?

Hier sind doch sicher noch mehr schreibende Mütter, die familienversichert sind.

Wie macht ihr das?

Viele Grüße

Gerswid

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Tja, Gerswid, ich schleiche so um die Frage herum ... Ich habe - wie vermutlich viele andere auch - nur so ein Halbwissen, mit dem ich dich nicht verunsichern will. Warum nicht einfach bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen? Wenn du etwas herausfindest, kannst du es ja hier posten.

 

Liebe Grüße, viel Erfolg

 

Tin

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Hallo Gerswid,

 

da ich mich auch gerade mit dem Problem herumschlage, kann ich dir zumindest sagen, daß für die Krankenkasse kein Unterschied zwischen selbständig und freiberuflich besteht. Also füllst du einfach das Formular aus und schreibst vielleicht noch "freiberuflich" dazu. Falls dein Einkommen im nächsten Jahr höher oder niedriger ausfällt, mußt du die Angaben eben ändern. Zumindest mache ich das jetzt so.

 

Gruß

 

Astrid

Meine Homepage

 

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Ich habe gerade mal bei der Krankenkasse nachgefragt. Es ist also so, dass man bis 350 € im Monat dazuverdienen kann, um familienversichert zu bleiben. Ich soll jetzt einfach mein Honorar durch zwölf teilen, so dass ich ein monatliches Einkommen angebeben kann. Das soll ich noch kurz erläutern. Ob freiberuflich oder nicht ist tatsächlich egal. Sobald man über diesem Satz liegt, muss man sich melden und dann Weiteres besprechen (d.h., dann tritt man ja vermutlich in die KSK ein, falls die einen nehmen).

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Hallo Gerswind.

 

Die KSK ist auf jeden Fall der bessere Weg.

 

Dort bist du Kranken- Pflege- und Rentenversichert für einen Betrag den du ohne KSK allein für die Krankenversicherung aufwenden müsstest.

 

Liebe Grüße

Monika

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Hallo Gerswid,

 

von der eigentlichen Frage habe ich keine Ahnung, aber beim Durchlesen fiel mir ein: Dein Honorar ist nicht gleich Deinem Bruttoeinkommen! Denn Du hast ja auch Ausgaben: mindestens für Papier, den Computer, den Drucker, evtl. für Reisen, für Dein Arbeitszimmer ...

 

Schöne Grüße

 

Barbara

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Hallo Barbara,

da weiß ich natürlich auch wieder nicht, wie die Krankenkasse das berechnet. Ich denke mal, wenn ich an die Grenze von 350 € komme, werde ich noch mal nachfragen.

Vielleicht ist ja hier irgendwer, der sich damit schon mehr beschäftigt hat als ich.

Viele Grüße

Gerswid

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Hallo Garswid,

 

die Krankenkasse berechnet deine Netto-Bezüge genau so wie das Finanzamt - im Zweifelsfall prüft die Kasse nämlich dein Einkommen über deine Steuererklärung.

 

Liebe Grüße,

Natalja

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Hallo Gerwsid,

 

die wichtigsten Punkte sind hier ja schon genannt worden.

 

Als ehemalige Sozialversicherungsfachangestellte (bei einer gesetzlichen Krankenkasse) kann ich Dir und allen nur raten, richtige Angaben zu machen! Gerade die Familienversicherungen werden sehr gründlich geprüft, denn das ist ja bares Geld, welches den Krankenkasse verloren geht. F-Versichte zahlen keinen Beitrag, erhalten aber die vollen Leistungen, somit sind die Kassen natürlich dahinter her, bei nur einem Euro Überschreitung der Grenze die Leute in eine "normale" Versicherung reinzubringen.

Ich habe in 16 Jahren viele Fälle erlebt, bei denen - nicht aus Absicht, sondern Unwissenheit  - fehlerhafte Angaben gemacht worden sind. Die Nachzahlungen sind dann enorm, sie werden nämlich geschätzt und der Ärger ebenfalls.

Ihr wisst ja - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe ... :)

 

Das nur als Tipp!

 

Sobald Du die Grenze von 350.-- überschreitest, solltest Du unbedingt zur KSK gehen. Wenn Du regelmäßig mit dem Schreiben Geld verdienst - auch wenn es keine sehr hohen Summen sind - spricht doch nichts gegen eine Aufnahme. Ich habe vor knapp sieben Jahren sogar mit Null-Einkommen die Aufnahme bekommen, denn ich musste ja erst mal was schreiben, bevor ich Geld verdienen kann

 

Liebe Grüße

Rebecca

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Stefan Mühlfried

Hallo Gerswid!

Ich gehe auch davon aus, daß die Krankenkasse das Einkommen, nicht den Umsatz meint. Barbara und Natalja haben da recht. Einkommen bei einem Selbständigen ist nun mal Umsatz minus Kosten.

Suche doch mal in dieser Rubrik nach Stichworten wie "Finanzamt", "Steuererklärung" oder "Einnahme-Überschuß-Rechnung" (EÜR). Das wird am Jahresende ja sowieso auf dich zukommen. :s21

Auf diese Weise könntest du Einnahmen, die knapp über die 350 € pro Monat kommen, ein wenig kleiner rechnen. (PC-Kosten, Arbeitszimmer, Porti etc abziehen), denn es ist allemal billiger, familienversichert zu sein als in der KSK, wenn ich mich nicht irre.

 

Liebe Grüße,

Stefan

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Hallo Gerswid,

 

SMü hat es ja schon gesagt: Als Freiberufler ermittelt man das eigene Einkommen, indem man Einnahmen (Honorare etc.) und Ausgaben miteinander verrechnet. Diese Zahl gibt man auch bei der Steuererklärung an. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind da noch nicht abgezogen, insofern entspricht das (meinem laienhaften Verständnis nach) dem Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers.

 

Wie gesagt, zu Deiner Frage direkt kann ich nichts sagen, aber die KSK zumindest weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich für diese Zahl interessiert - so steht es im Erläuterungsblatt der KSK:

 

"Bei der Ermittlung Ihres voraussichtlichen Arbeitseinkommens beachten Sie bitte, dass dies der Differenz aus den Betriebseinnahmen (...) und Betriebsausgaben (...) entspricht. Es ist das Ergebnis einer Gewinn- und Verlustrechnung nach Maßgabe des Einkommenssteuerrechts."

 

Nachfragen schadet sicher nicht - nur habe ich die Erfahrung gemacht, dass Sachbearbeiter manchmal übers Freiberufler-Dasein schlechter informiert sind als man selbst. ;)

 

Schöne Grüße

 

Barbara

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