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Christa

Vorsicht Falle: Finanzamt

Empfohlene Beiträge

Hallo, miteinander,

 

ich habe eine recht dringende, etwas knifflige Frage und hoffe, jemand kennt sich damit aus.

Eigentlich sind es zwei Fragen.

Vorgestern habe ich beim Finanzamt angefragt, warum ich plötzlich so viele Steuern vorauszahlen müsse, ich hätte doch früher immer noch ewas rausgekriegt. Heute kam eine Expressantwort mit Bote, die besagte, das wäre wegen meiner schriftstellerischen Tätigkeit.

 

Im Jahr 2004, in dem die beiden Bücher herauskamen, hatte ich mit einem Finanzbeamten gesprochen, der mir riet, das Schreiben als Gewerbe oder Zweitberuf / Nebentätigkeit anzumelden. Ich solle auch alle Belege sammeln, die anfallen, wie Utensilien zum Schreiben, Bücher und Recherchekosten. Die habe ich auch alle immer schön gesammelt, aufgeklebt und beim LSJA mitgeschickt. Ich habe aber nie etwas erstattet, sondern es als Pauschbetrag auf den Verdienst angerechnet bekommen.

 

Das einzige Jahr, wo tatsächlich eine schöne Summe zusammenkam, war 2005.

 

Fragen:

1.Kann ich das wieder rückgängig machen bzw. soll ich es erst anmelden, wenn tatsächlich mit Sicherheit etwas auf längere Sicht zu versteuern ist? (Die Einahmen aus Büchern fallen nicht unter den Lohnsteuerabzug, meinten sie, deshalb die Vorauszahlungen).

 

2.Kann man das mit dem Sammeln von Belegen vergessen?

 

Gespannte Grüße

Christa

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Deine Einnahmen aus deiner schriftstellerischen Tätigkeit musst du selbstverständlich versteuern, und das, was du dafür an Steuern zahlen musst, musst du für das nächste Jahr wieder vorauszahlen. Mit dem Sammeln von Belegen minderst du deinen Gewinn und damit die zu zahlenden Steuern.

 

Rückgängig machen? Wie willst du denn deine Einnahmen rückgängig machen?

 

Tipp: Ratgeber Freie von Goetz Buchholz (findest du sicher unter mediafon.net) oder einen Steuerberater.

 

Gruß Dani

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Natürlich kann ich dir nur meine persönliche Meinung auf diese Frage geben ;) die weder eine Beratung noch sonst was in dem Sinn ist und alle angaben sind sowieso ohne Gewähr.

 

zu Frage 1) Kommt drauf an, ob Rückgängigmachen sich lohnt. Deine Einkünfte 2005 waren entsprechend hoch, aufgrund dieser Basis wird davon ausgegangen, dass es 2006 nicht anders sein wird und entsprechend die Steuer berechnet.  Das kriegst du am Jahresende wieder raus, wenn feststeht, was du wirklich versteuern musst und du deine Steuererklärung machst. Vorteil ist, du kannst sämtliche Belege, die mit dem Schreiben, auch entfernt zu tun haben, absetzen. Das kannst du nicht, wenn du das Gewerbe abmeldest und deine Nebeneinkünfte auf die Lohnsteuer anrechnen lässt. Dann kannst du nur Belege abrechnen, die im normalüblichen Rahmen absetzbar sind.

 

Büromaterial könntest du z.B. ohne Gewerbe nicht absetzen, mit Gewerbe ja, das gilt auch für PCs und andere Geräte, die du zur Wahrung deines Gewerbes brauchst.

 

Ist eine Frage, wieviel du mit dem Gewerbe absetzen kannst, wenn du sogut wie keine Ausgaben hast, dann lohnt sich ein gemeldetes Gewerbe eher nicht und du fährst mit der Anrechung deiner Nebeneinkünfte auf die Lohnsteuer besser. Dann entfällt auch das Belegesammeln für diesen Zweck, aber würde ich jetzt nicht tun. Ich hebe wichtige Belege generell 10 Jahre auf, man weiss nie was kommt.  

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Das ist der Grund warum ich alles über die Lohnsteuer mache. Diese Vorauszahlungen finde ich schlimm, dem Staat einen Kredit geben und so. Wüsste ich genau was ich wann verdiene, würde ich es anders machen. Aber dieses Jahr sieht es mau aus und ich bin froh, keine Vorauszahlungen am Hals zu haben.

 

LG

Joy

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Um Missverständnissen vorzubeugen:

 

Ein Schriftsteller meldet KEIN Gewerbe an, auch nicht, wenn es sein Hauptberuf ist, und kann natürlich trotzdem sämtliche Bürmaterialien und alles, was mit seiner Arbeit zu tun hat, absetzen.

 

Gruß Dani

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Schtümmt....ist ein Kredit, den du Vater Staat gibts und der lohnt sich nur, wenn du gewitzt bist und den Rahmen des Absetzbaren ausschöpfst. Ansonsten lohnt sich es nicht und vorallem kann dich ein hoher Ertrag im Vorjahr, im nächsten in den Ruin reissen.

 

Aber das ist nur meine Meinung! ;)

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Um Missverständnissen vorzubeugen:

 

Ein Schriftsteller meldet KEIN Gewerbe an und kann natürlich trotzdem sämtliche Bürmaterialien und alles, was mit seiner Arbeit zu tun hat, absetzen.

 

Gruß Dani

 

Aber dann ist er als Freischaffender unterwegs und macht nichts anderes. Und so wie ich das verstanden habe, hat Christa es nur als Nebengewerbe zu ihrem Brotjob angemeldet.

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Stefan Mühlfried

Hallo Christa!

 

Ich bin zwar Freiberufler (Informatiker), habe diese Situation aber noch nicht gehabt. Trotzdem der Versuch eines (natürlich unverbindlichen, persönlichen etc.) Rates:

Das Finanzamt geht davon aus, daß die Einkünfte für das laufende Jahr genauso hoch sind wie für das vorige. Das haut ja oft auch hin.

Wenn dies bei dir nicht der Fall ist, dann solltest du versuchen, dies dem FA glaubhaft zu machen, etwa in Form von Verlagsverträgen oder -Abrechnungen. Wenn sie es dir abnehmen, dann werden sie vermutlich auch die Vorauszahlungen wieder zurücknehmen.

Und: Es sind eben nur Vorauszahlungen. Will sagen: Sie werden mit dem tatsächlichen Steueraufkommen im LSJA verrechnet - du wirst das zu viel gezahlte dann also wieder herausbekommen.

Gewerbeanmeldung ist, soweit ich weiß, übrigens nicht ratsam: Du mußt Gewerbesteuer zahlen und unterliegst außerdem der doppelten Buchhaltung. :s10

Künstlerische Arbeit ist freiberuflich, und als Freiberufler mußt du nur eine einfache Einnahme-Überschuß-Rechnung machen. Steuererklärungsprogramme wie WISO helfen dir dabei.

Anmelden mußt du auch nichts, du mußt aber in der Steuererklärung diese Einkünfte anmelden als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit".

 

Irena, daß du Ausgaben ohne Gewerbeanmeldungen nicht absetzen kannst, stimmt nicht! Autoren sind Freiberufler, s.o., und es ist egal, ob haupt- oder nebenberuflich.

 

Im Zweifelsfall am besten mal einen Termin beim Steuerberater machen, der kann das alles am besten erklären. Und: Auch die Finanzbeamten sind verpflichtet, Fragen zu beantworten!

 

Liebe Grüße,

Stefan

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Gut wäre es, persönlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim FA zu sprechen, Deine Situation erklären.

Er kann, nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten, die Vorauszahlungen entweder erheblich senken, oder gar aussetzen.

Und garantiert freut er sich, wenn Du gaanz zufällig ein Exemplar Deines Buches in Deiner Tasche findest ;) (könntest es auch zur Deinen Erklärungen hervorziehen und dann liegen lassen, "vergessen"!)

 

Greta 8)

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Aber dann ist er als Freischaffender unterwegs und macht nichts anderes. Und so wie ich das verstanden habe, hat Christa es nur als Nebengewerbe zu ihrem Brotjob angemeldet.

 

Du hast aber geschrieben, dass man Büromaterialien nur absetzen kann, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Das ist aber schlicht falsch. Dann könnte kein Schriftsteller Büromaterialien absetzen, weil ein schriftsteller kein Gewerbe anmeldet, sondern dem FA nur seine Tätigkeit als Schriftsteller meldet. Da bestehen große Unterschiede.

 

Gruß Dani

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Hallo,

 

schriftstellerische Tätigkeit ist kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Beschäftigung. Berufsbedingte Aufwendungen sind aber ähnlich absetzbar.  Des Weiteren gibt es beträchtliche Vorsorgepauschalen sowie  gegenüber fest Beschäftigten bessere Absetzungsmöglichkeiten häuslichen Arbeitsbereichs. Außerdem besteht die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, die einem oftmals über das laufende Steuerjahr ganz beträchtliche finanzielle Vorteile bescheren kann.

 

Die Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer kann man insofern beeinflussen, als man im laufenden Steuerjahr jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung wegen gesunkener Einkünfte stellen kann.

 

Im Übrigen: Wer sich steuerrechtlich nicht auskennt, sollte als Freiberufler den Gang zum Steuerberater keinesfalls scheuen, zumal die Kosten für die Gewinnermittlung auch absetzbar sind!

 

LG,

eva v.

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Du hast aber geschrieben, dass man Büromaterialien nur absetzen kann, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Das ist aber schlicht falsch. Dann könnte kein Schriftsteller Büromaterialien absetzen, weil ein schriftsteller kein Gewerbe anmeldet, sondern dem FA nur seine Tätigkeit als Schriftsteller meldet.

 

Gruß Dani

 

Schriftsteller sind aber Freiberufler und betreiben in diesem Sinne kein Gewerbe. Ich hab mich nur auf das bezogen, was Christa geschrieben hat, dass man ihr geraten hat, ein Gewerbe, Nebentätigkeit anzumelden. Aber vermutlich habe ich mich unverständlich ausgedrückt, ....sorry...es ist viel zu heiss hier.

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Und WIE machst du das?

 

Peter

 

So wie SMü es geschrieben hat: "Anmelden mußt du auch nichts, du mußt aber in der Steuererklärung diese Einkünfte anmelden als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". "

 

Wo genau man das einträgt weiß ich noch nicht, weil ich das nächstes Jahr zum ersten Mal machen muss.

 

LG

Joy

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(Peter_Dobrovka)

 

So wie SMü es geschrieben hat: "Anmelden mußt du auch nichts, du mußt aber in der Steuererklärung diese Einkünfte anmelden als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". "

 

Wo genau man das einträgt weiß ich noch nicht, weil ich das nächstes Jahr zum ersten Mal machen muss.

 

LG

Joy

Ach so.

Da bist du vor Vorauszahlungsbescheiden aber nicht gefeit.

Erzähl uns mal nächstes Jahr, wie es lief.

 

Peter

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Ach so.

Da bist du vor Vorauszahlungsbescheiden aber nicht gefeit.

Erzähl uns mal nächstes Jahr, wie es lief.

 

Peter

 

Okay, mach ich. Aber die Leute in meinem örtlichen Fi-Amt sind klasse, mit denen kann man reden. (Die waren total hilfsbereit was das Versteuern unseres Kanada-Jahres anging und haben sogar Tipps gegeben) Ich würde dann, wie schon jemand erwähnt hat, hingehen und denen alles erklären, wenn sie eine zu hohe Vorauszahlung wollten.

 

LG

Joy

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Ich würde dann' date=' wie schon jemand erwähnt hat, hingehen und denen alles erklären, wenn sie eine zu hohe Vorauszahlung wollten.[/quote']

Ich bin in meinem Brotberuf ja auch Freiberuflerin. Bei mir hat das immer geklappt, wenn ich glaubhaft machen konnte, daß ich in diesem Jahr weniger verdienen werde als im letzten. (Kommt wahrscheinlich bloß nicht gut, wenn man das jedes Mal behauptet und es nicht zutrifft.)

 

LG

Uschi

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Bei mir hat das immer geklappt' date=' wenn ich glaubhaft machen konnte, daß ich in diesem Jahr weniger verdienen werde als im letzten.[/quote']

Kann ich nur bestätigen. Eigentlich klappt das ganz formlos - bei mir sogar, indem man einfach mit der zuständigen Beamtin über die Vorauszahlungen gesprochen hat. Ganz ohne Belege oder Anträge. Mann sollte nur konkret sagen können, was am nächsten Jahr anders sein wird als im Laufenden.

Das klappt übrigens in beide Richtungen: Man kann auch mitteilen, wenn man im nächsten Jahr plötzlich mehr verdienen wird als im letzten, und dann wird die Vorauszahlung entsprechend erhöht. Das klingt zwar so, als würde man dem Finanzamt einen kostenlosen und überflüssigen Kredit gewähren - aber de Facto ist es auch nicht besonders lustig, wenn man dann im nächsten Jahr plötzlich auf einmal mit der hohen Nachzahlung konfrontiert wird. :o

Diese Vorauszahlungen sollen sich immer auf die Einkünfte im laufenden Jahr beziehen, und dass dann die Einkünfte des Vorjahres als Grundlage genommen werden, ist nur eine vorläufige, automatische Annahme, der Einfachkeit halber. Das kann man in der Regel durch einfache Kommunikation korrigieren

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Hallo Christa,

 

Belege Sammeln ist gut und schön, aber viel kommt da bei uns Schreiberlingen leider nicht zusammen.

 

Du hast doch nicht etwa vergessen, deine Fahrtkosten zu Lesungen / Verlagsbesuche und andere "Dienstfahrten" mit dem PKW anzugeben -oder ?

 

Bei mir ist das immer ein großer Posten.

Aber ich wohne ja auch in Kiel und der Verlag ist in Stuttgart bzw. München.

Da kommt bei Besuchen schon ganz schön was am km zusammen.

 

Liebe Grüße

Monika

 

Übrigens mit Steuerberater, seit Investitionsrücklagen gebildet werden mussten.

Da wurde es mir dann trotz WISO-Programm auch zu hoch.  ???

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Hallo, ihr alle,

 

da kam ja eine Menge an Infos und hilfreichen Tipps zusammen, während ich meine Brötchen im Brotberuf verdient habe. Auch privat habe ich noch

einige gute Tipps bekommen.

Dass ich die zu viel bezahlten Vorauszahlungen später zurückbekommen würde, habe ich mir gedacht, nur reißt es j e t z t ein Loch in die Kasse.

 

Das beste wird sein, die beiden Verlagsbescheinigungen zum Finanzamt mitzunehmen, aus denen hervorgeht, dass die Höhe der Vorausberechnungen für 2006 und 2007 falsch war-weil ich da mit dem Schreiben gar nichts verdienen werde. Und dann melde ich es nicht mehr als Gewerbe, sondern als freiberuflichen Nebenjob an.

Ich habe den Antworten entnommen, dass man nicht nur mit einem Gewerbe Büromatrial usw. absetzen kann. Ich sammle also mal vorsorglich weiter Rechnungen.

 

Leider habe ich kein Buch mehr, dass ich dem Steuerbeamten unter die Nase halten kann( die beiden letzten liegen noch bei der dritten Agentur, die ich nach dem Thread von Joy damals angeschrieben hatte.)

 

@Monika: ich habe ja an ales gedacht, auch srbeitsessen, Recherchefahrten sonstwohin, aber die Fahretn anch Lahr und nach Blaubeuen hatte ich tatsächlich vergessen. Das wurde aber wettgeamcht durch die vielen, vielen Tankrechnungen, die ich eingereicht habe.

 

Denn man tou in die nächsten Finanzjahre

Danke allen

Christa

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Und dann melde ich es nicht mehr als Gewerbe' date=' sondern als freiberuflichen Nebenjob an.[/quote']

 

 

Christa, irgendetwas scheint da schiefgelaufen zu sein, denn du KANNST gar kein Gewerbe angemeldet haben als Schriftsteller.

 

Schriftsteller ist ein Beruf, der vom Gesetzgeber als "Freier Beruf" definiert ist. Es ist keine gewerbliche Tätigkeit und kann deshalb nicht als Gewerbe angemeldet werden.

 

Sollte ich mich täuschen, bitte ich um Korrektur.

 

Dani

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Tankrechnungen sammel ich nicht, da mein Auto (noch) nicht zum Betriebsvermögen gehört.

Dann müsste ich nämlich auch ein Fahrtenbuch führen.  :s10

Und das ist mir zu umständlich.

 

Ich rechne die Touren (noch) ganz "normal" über km-Geld ab.

 

Liebe Grüße

Monika

 

Edit @ Christa.

 

Für ein Gewerbe müsstest du auch einen Gewerbeschein haben.

Freiberufler brauchen den nicht.

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Das Telefonat mit dem Finanzbeamten ist zwei Jahre her und ich glaube mich zu erinnern, dass er "Gewerbe " gesagt hätte. Was ich tatsächlich reingeschrieben habe, weiß ich gar nicht mehr so genau. Das war vorgedruckt.

Ich habe mir die Öffnungszeiten des FA, das eine halbe Autostunde entfernt ist, schon gespeichert und werde morgen schon mal anrufen.

 

@Monika:Die habe ich wegen der Recherchefahrten gesammelt, weiß nicht, ob's was nützt.

Ich habe jetzt einen Begriff gefunden, den ich ihnen anbieten werde: geringfügige freiberufliche Nebentätigkeit mit schwankenden Einkünften.

 

LG

Christa

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Hallo ihr,

der Thread kommt genau zur richtigen Zeit, da ich mir selbst in den letzten Wochen schon Gedanken zu diesem Thema gemacht habe.

Bisher hat das Finanzamt mich noch nie wegen der Schriftstellerei gesehen, da ich als Studentin Freibeträge hatte (hat mir mal jemand gesagt - so sicher bin ich mir da auch nicht). Ab nächsten Dienstag zähle ich dann ja auch nicht mehr zu den Studenten, sondern zu den täglich arbeitenden Steuerzahlern.

Aus euren Antworten, die ich aber nicht alle so ganz verstanden habe, hab ich mir bezüglich meiner Verdienste aus den Büchern folgendes Vorgehen zusammengereimt:

- Erst mal gar nichts machen.

- Bei der Steuererklärung für 2006 die Verdienste (und Ausgaben inkl.

Quittungen) bei der Sparte "Freier Beruf" angeben

- Rückwirkend zahlen

- Und für das Jahr darauf wird es dann im voraus berechnet?

 

Ich würde mich freuen, wenn einer von euch einfach nur mit einem großen JA oder einem NEIN, SONDERN... auf meine dummen Fragen antworten könnte...

(noch) unversteuerte Grüße :s09

Chrissi

Bei Droemer Knaur im März 2012:  Mondherz &&Meine neue Website

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Hallo Chrissi,

 

natürlich musst du die Einnahmen dieses Jahres erst bei der Steuererklärung für 2006 mit angeben.

 

Allerdings würde ich vorher schon beim Finanzamt anrufen und sagen, dass du für 2006 auch Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit hast.

Bei mir war es so, dass ich dann eine neue Steuernummer bekommen habe.

 

Wenn du viel verdient hast, kann es natürlich sein, dass du zum einen nachzahlen musst und in 2007 auch Vorsteuer zahlen musst (meist vierteljährlich)

 

Wenn du aber mehr Ausgaben als Einkünfte hattest, kann es natürlich auch sein, dass du etwas erstattet bekommst.

 

Für die Gewinn/Verlustrechnung musst du, soweit ich es noch in Erinnerung habe, einen extra Bogen ausfüllen:

 

"Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit."

 

Da kannst du die Betriebsausgaben, den Betriebseinnahmen gegenüberstellen und auch Fahrtkosten eintragen.

 

Und bitte immer beachten:

Wenn man nicht angestellt ist und die Einkünfte auf 12 Monate vertreilt mehr als 400 € betragen ( also über 4800 € im Jahr ), ist man auch sozialversicherungspflichtig. Dann empfiehlt sich ein Gang zur Künstlersozialkasse.

 

Ihr könnt diese Zahlen gern korrigieren, wenn sie nicht ganz korrekt sind, aber so habe ich es noch in Erinnerung.

 

Liebe Grüße

Monika, die hier natürlich nur von ihren eigenen Erfahrungen sprechen kann.

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